Redner: Christian Schulze, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

die Fraktion der SPD hat sich, wie Sie sich sicher vorstellen können, umfassend mit der Vorlage zur Unternehmensentwicklung des Städtischen Klinikums “St. Georg” beschäftigt und wird dieser zustimmen.
Wesentlich für uns ist, dass das Klinikum nach wie vor als Unternehmen der Stadt Leipzig fungiert und von daher auch die kommunale Einflussnahme bei der Entwicklung der Gesundheitsversorgung gesichert ist.
Das knüpft nicht nur an die lange Tradition des “St. Georg”  an – es ist seit 1439 in städtischer Trägerschaft – sondern diese Einflussnahme ist als wesentliches Element kommunaler Daseinsfürsorge für uns von großer Bedeutung.

Was ist nun aus unserer Sicht kommunale Daseinsfürsorge?
Wir wollen das Klinikum für die Zukunft als sicheren Standort mit multidisziplinärem Spektrum in seiner jetzigen Größe erhalten und weiter ausbauen.
Wenn man sich intensiver mit der Krankenhauslandschaft befasst, ist erkennbar, dass für folgende Arbeitsgebiete und Aufgaben eine hohe und auch länger anhaltende Wachstumstendenz zu erwarten ist. Zum Beispiel die interdisziplinären Behandlungsangebote für bestimmte Krankheitsgruppen wie Tumorerkrankungen, Schlaganfälle und Gefäßerkrankungen oder auch die komplexen Behandlungen mit geforderter leichter Zugänglichkeit vor allen Dingen für die älteren Patienten unserer Stadt. Nicht zu vergessen die speziellen insbesondere technisch gestützten Behandlungsleistungen wie z.B. die Gefäßchirurgie oder andere Operative Maßnahmen wie Inkontinenzoperationen sowie Gelenk, Hand- und Fußoperationen die mit hoher Perfektion erbracht werden müssen. All diese Behandlungsleistungen gehören aus unserer Sicht eben zur flächendeckenden Versorgung, die von einem kommunalen Krankenhaus erbracht werden sollen.
Insofern unterstützen wir die eigentümergeprägten Oberziele der Stadt Leipzig für das Klinikum und verstehen die vorgeschlagene Strukturierung als Antwort des Klinikums auf die Herausforderungen der sich verändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

Die Schaffung unternehmerisch orientierter Rechts- und Betriebsstrukturen, um im Wettbewerb bestehen zu können, wird aus unserer Sicht mit dem vorgelegten Konzept zur Bildung der St. Georg-Unternehmensgruppe erreicht. Dabei musste das Konstrukt unter Beachtung des abgeschlossenen US-Leasing-Vertrages, sowie unter Vermeidung von Grunderwerbssteuerzahlungen – die die Stadt Leipzig hätte finanziell bewältigen müssen – entwickelt werden.

Für sehr wichtig wird die Einordnung des Firmenverbundes, nämlich

  • des Eigenbetriebes
  • der Klinikum St. Georg gGmbH
  • sowie der 4 Tochtergesellschaften

in einem umsatzsteuerlichen Organkreis gesehen. Hierfür liegt eine aktuelle positiv verbindliche Auskunft des Finanzamtes Leipzig vor. Damit wird der Status der Gemeinnützigkeit für den Eigenbetrieb und für die gGmbH gesichert sowie der Leistungsaustausch zwischen Eigenbetrieb, der St. Georg gGmbH und den gewerblichen Tochtergesellschaften innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft anerkannt. Die erbrachten Leistungen innerhalb der St. Georg-Unternehmensgruppe werden somit zu nichtsteuerbaren Innenumsätzen erklärt.

Wir unterstützen insbesondere auch den Ausbau der Wertschöpfungskette durch die Entwicklung ganzheitlicher Betreuungsangebote u. a. durch die Leistungsintegration mit der St. Georg Nachsorge und ambulanten Pflege GmbH. Damit können Leistungen nach SGB XI, SGB V und SGB XII, Leistungen für die Betriebsgesellschaft und damit ein für die Patienten wichtiges Überleitungspflegemanagement erbracht werden.
Insofern werden wir natürlich die beiden FDP-Anträge ablehnen.

Ganz wesentlich für die erfolgreiche Entwicklung des Klinikums war und ist zukünftig aus unserer Sicht die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Motivierung der Mitarbeiter ist eng mit gezielter Information und Kommunikation durch die Unternehmensführung mit den Beschäftigten aller Ebenen verbunden.
Wir begrüßen, dass die Einbeziehung des Gesamtpersonalrates und des örtlichen Personalrates des St. Georg in das gesamte Vorbereitungsgeschehen grundsätzlich vertrauensvoll erfolgt ist. Wichtig ist natürlich, dass auch nach dem nunmehr abgeschlossenen 1. Beteiligungsverfahren im 2. Beteiligungsverfahren die noch anstehenden Probleme mit dem örtlichen und dem Gesamtpersonalrat ausgeräumt werden.

Abschließend ist es mir wichtig, noch mal konkret darauf hinzuweisen, dass diese Vorlage hier nicht zur Abstimmung kommt, damit das St.Georg zukünftig Profit ohne Ende macht, sondern damit betriebswirtschaftliche Strukturen geschaffen werden können, die eine umfassende und gute Versorgung von hoffentlich vielen zufriedenen Patienten möglich machen.

In diesem Sinne kann ich nur dem Krankenhausdirektor Professor Güldner und seiner gesamten Mitarbeiterschaft für ihr hohes Engagement in unserem St.Georg danken und hier anregen, der Vorlage zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.