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Rede zur Vorlage „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ in der Ratsversammlung am 18. Mai 2016

Redner: SPD-Stadtrat Sebastian Walther

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,
werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste! Sebastian_Walther2

Es herrscht breiter Konsens im Rat darüber, dass wir das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt unterstützen wollen.
Die Anpassung der Rahmenrichtlinie an die Gegebenheiten der Zeit war daher notwendig und enthielt verwaltungsseitig bereits viele Vereinfachungen für die Antragsteller.
Getreu dem alten Wort „Gut Ding will Weile haben“ haben wir lange, mehrere Monate, über die Vorlage in den Gremien diskutiert.
Ich freue mich darüber, dass die Stadtverwaltung die Einwände der Politik ernstgenommen und die Vorlage noch einmal hinsichtlich der Änderungsanträge überarbeitet hat.

Demensprechend schlägt sich nun bereits Vieles in der Neufassung nieder, was originär politischer Wille war.
Meine Fraktion freut es besonders, dass, wenn auch nur teilweise, unser Antrag auf Einführung der Mischförderung übernommen wurde.
Damit eröffnen wir Chancen für eine Themenspezifische Förderung und gehen weg von der alleinigen Förderung nach Zielgruppen. Denn wer wollte auch ernstlich behaupten, dass es nicht auch Kultur ist, wenn etwa Senioren und Jugendliche gemeinsam singen oder den integrativen Aspekt des Sports negieren?
Damit dies aber wahrhaftig Praxis wird, werden wir ein Auge darauf haben, dass keine der Fachförderrichtlinien das Intendierte ausschließt. Im Vertrauen darauf hat meine Fraktion unseren Änderungsantrag hierzu zurück gezogen. Wir hoffen nun, dass unserem Entgegenkommen in den Vorlagen zu den Fachförderrichtlinien Rechnung getragen werden wird.

Der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen, Linksfraktion und uns ist ebenso wie die Vorlage eine Neufassung.
Die Problematik der Freiwilligkeit von Leistungen nach Rahmenrichtlinie möchte ich hier noch einmal kurz ins Wort gehoben haben.
Entsprechend den drei Wichtungen von Aufgaben einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt es sich bei den Leistungen nach Rahmenrichtlinie ausschließlich um freiwillige Aufgaben. Die Aufgaben der Stadt in der Jugendhilfe ergeben sich aus klaren gesetzlichen Regelungen, sodass von Seiten der Stadt hier kein Gestaltungsspielraum besteht, auch nicht dahingehend, freiwillige Leistungen zu pflichtigen zu erklären.
Mit der neuen Formulierung, die die Ausnahme des Jugendhilfebereichs vorsieht, ist diese Problematik nach unserem dafürhalten zumindest hinreichend geklärt. Dennoch sollten hier ggf. verwaltungsseitig redaktionelle Ergänzungen vorgenommen werden, was genau der Jugendhilfebereich umfasst, um Rechtssicherheit für Antragsteller und Stadt zu gewährleisten.

Besonders kontrovers wurde über die Höhe der Gesamtfördersumme diskutiert, bis zu welcher ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich ist. Wenngleich wir Bürokratie abbauen und das Ehrenamt zeitgemäß unterstützen wollen, sprechen wir hier doch über mehr als 20 Millionen Euro jährlicher Zuwendungen an Dritte aus Steuergeldern – und wir wissen aus Erfahrung, dass selbst diese hohe Summe bei der Vielzahl der Antragsteller kaum ausreicht. Umso wichtiger ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitteln – zu rechtfertigen vor dem Steuerzahler und denen, deren Anträgen alljährlich nicht vollumfänglich gefolgt werden kann.
Dazu gehört es nun einmal auch, dass die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachgewiesen wird. Meine Fraktion und ich sind der Überzeugung, dass durch Zuverlässigkeit und gute Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Verwaltung über Jahre Vertrauen entsteht.
Aber pauschal zu vertrauen, weil jemandem nicht 31.000, sondern nur 30.000 Euro Förderung gewährt wurden, ist schlicht gutgläubig und angesichts der im Verhältnis zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen 5.000 Euro immens höheren Summe nicht zu verantworten. Darum bitte ich Sie, den entsprechenden Änderungsantrag von Frau Körner und Dr. Märtens abzulehnen und stattdessen zumindest dem Kompromissvorschlag von 15.000 Euro zuzustimmen.
Zusammen mit einem Vorrang der Festbetragsfinanzierung wird die erhöhte Wertgrenze für ein vereinfachtes Verfahren merklichen Personalaufwuchs erfordern, um vorab die Mittelvergabe ausführlich zu prüfen, damit sich die Stadt nicht rechtswidrig verhält.
Schon aus der Kompromiss-Summe ergibt sich diese Notwendigkeit, de facto also eine Steigerung des Verwaltungsaufwands – und wiederum Mehrkosten. Denn derzeit verfügen wir lediglich über ausreichend Personal für stichprobenweise Prüfung. Aus diesem Grund halten wir es zumindest für notwendig, dass die diesbezüglichen Personalbedarfe in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt ermittelt werden.
Vertrauen kostet nun einmal Geld – und wer implizit fordert, dass Verwaltungsmitarbeiter beim Zuwendungsempfänger im Hause die Bücher prüfen, der hätte eigentlich auch erklären müssen, woher diese Mitarbeiter kommen sollen. Ich persönlich wünschte mir, die Antragsteller würden all den Zuwendungsempfängern der vergangenen Jahre, für deren Anträge die Fördertöpfe schlicht nicht ausreichten, erklären, warum jetzt für einen Wegfall der buchstäblichen Bringschuld bei der Abrechnung für Einzelne mehr Geld da ist. Meine Fraktion lehnt auch diesen Antrag ab.

Aber wir sind in weiten Teilen bereit, den benannten Vertrauensvorschuss zu geben, denn wir brauchen eine zeitgemäße Rahmenrichtlinie, zeitgemäße Fachförderrichtlinien und eine gute Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Stadt – mit gutem Glauben, aber nicht blauäugig.

Vielen Dank.