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Schulbegleiter an Schulen

Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Andreas Geisler

Andreas Geisler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag. Die Kosten dieser Leistung werden vom Sozialamt oder dem Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Schulbegleiter wurden vom Sozialamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 finanziert? (Bitte unterteilt nach Schule und Amt)
  2. Für wie viele Wochen und Stunden pro Woche wurden die Schulbegleiter im Durchschnitt pro Fall in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 genehmigt?
  3. Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Schulbegleiter, wenn dies medizinisch notwendig ist?
  4. Wie regeln die beiden Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig die Problematik der ein- und auspendelnden Schüler im Hinblick auf Schulbegleiter und zwar so das betroffene Schüler und Schülerinnen die Hilfe bekommen die sie brauchen ohne Unterschied, welcher Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt verantwortlich zeichnet?