Schulbudget – Antwort der Verwaltung
- Wie viele Mittel standen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner zur Verfügung? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)
Die Aufwendungen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel sind in Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauschale) dargestellt. Zur Verfügung stehende Mittel werden in der Spalte mit dem Titel „ausgereichte Lernmittel“ aufgeführt. Folgende Haushaltsmittel wurden für die Schulen in kommunaler Trägerschaft für Taschenrechner je Schulart in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 zur Verfügung gestellt:
2015 | |||||
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern | |||||
Schulart | Schülerzahlen der Kamenzstatistik | anerkannte Pauschale für Taschenrechner | geplante Aufwendungen 2015 | ||
Gymnasium Klasse 8 | 1.420 | 90,00 € | 127.800,00 € | ||
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) | 196 | 90,00 € | 17.640,00 € | ||
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) | 84 | 90,00 € | 7.560,00 € | ||
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ | 650 | 90,00 € | 58.500,00 € | ||
Oberschule Klasse 5 | 1.960 | 15,00 € | 29.400,00 € | ||
Abendoberschule (4 Klassen) | 112 | 15,00 € | 1.680,00 € | ||
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) | 56 | 15,00 € | 840,00 € | ||
Lernförderschule Klasse 7 | 133 | 8,00 € | 1.064,00 € | ||
geplante Gesamtaufwendungen | 244.484,00 € | ||||
2016 | |||||
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern | |||||
Schulart | Schülerzahlen der Kamenzstatistik | anerkannte Pauschale für Taschenrechner | geplante Aufwendungen 2016 | ||
Gymnasium Klasse 8 | 1.455 | 90,00 € | 130.950,00 € | ||
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) | 196 | 90,00 € | 17.640,00 € | ||
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) | 84 | 90,00 € | 7.560,00 € | ||
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ | 650 | 90,00 € | 58.500,00 € | ||
Oberschule Klasse 5 | 1.960 | 15,00 € | 29.400,00 € | ||
Abendoberschule (4 Klassen) | 112 | 15,00 € | 1.680,00 € | ||
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) | 56 | 15,00 € | 840,00 € | ||
Lernförderschule Klasse 7 | 133 | 8,00 € | 1.064,00 € | ||
geplante Gesamtaufwendungen | 247.634,00 € | ||||
2017 | |||||
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern | |||||
Schulart | Schülerzahlen der
Kamenzstatistik |
anerkannte Pauschale für Taschenrechner | geplante Aufwendungen 2017 | ||
Gymnasium Klasse 8 | 1.665 | 90,00 € | 149.850,00 € | ||
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) | 224 | 90,00 € | 20.160,00 € | ||
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) | 112 | 90,00 € | 10.080,00 € | ||
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ | 650 | 90,00 € | 58.500,00 € | ||
Oberschule Klasse 5 | 1.945 | 15,00 € | 29.175,00 € | ||
Abendoberschule (4 Klassen) | 112 | 15,00 € | 1.680,00 € | ||
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) | 56 | 15,00 € | 840,00 € | ||
Lernförderschule Klasse 7 | 126 | 8,00 € | 1.008,00 € | ||
Gesamtaufwendungen für die Stadt Leipzig für Eingangsklassen | 271.293,00 € | ||||
- Wie viele Mittel wurden von den Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lern-mittel und Taschenrechner abgerufen? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)
Die Höhe der abgerufenen Lernmittel sind in der Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauscha-le) enthalten. Diese werden in der Spalte mit dem Titel „IST 2015“ bzw. 2016 und 2017 auf-geführt. Taschenrechner wurden zentral vom Amt für Jugend, Familie und Bildung beschafft. Hier wurden den Schulen keine Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende Summen wurden vom Amt für Jugend, Familie und Bildung zur Beschaffung von Taschenrechnern aufgewen-det:
2016 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 209.980,86 Euro erworben.
2017 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 167.393,30 Euro erworben.
Gemäß § 14 Abs. 3 VOL/A bzw. § 5 VgV sind die Ergebnisse von Vergabeverfahren vertrau-lich zu behandeln. Aufgrund der in den Jahren 2016 und 2017 gewählten Vergabeart können nur die Vergabesummen genannt werden.
- Welche Taschenrechner (Preis, Anzahl der Bestellungen nach Schuljahren) wurden über die Stadt Leipzig bestellt? Gab es Wünsche nach anderen Modellen?
Die Tabelle „Taschenrechner“ in Anlage 2 nennt Anzahl und Modell der Taschenrechner auf-gegliedert nach Schuljahr und Schule. Es ist zu beachten, dass im Jahr 2016 zuerst der Lagerbestand vom Vorjahr verteilt wurde. Für jede der aufgeführten Schulen wurde eine Bestellung pro Schuljahr ausgelöst. Zusätzlich waren einzelne Nachbestellungen aufgrund von Zugängen im laufenden Schuljahr erforderlich. Die Einzelpreise der Taschenrechner dürfen aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens nicht veröffentlicht werden.
Von einem Teil der Schulen gab es Änderungswünsche des Taschenrechnermodells. Im Jahr 2015 wurden für die Gymnasien bzw. beruflichen Gymnasien zwei unterschiedliche Modelle (ohne Computer-Algebra-System – CAS) ausgeschrieben und den Schulen zur Auswahl gestellt. Auf Wunsch zahlreicher Eltern wurden im Jahr 2016 zusätzlich zwei wie-tere Taschenrechnermodelle mit CAS angeboten, so dass sich jede Schule ihrem Schulkonzept entsprechend aus vier Taschenrechnermodellen eines aussuchen konnte. Weitere Wünsche nach anderen Modellen liegen bislang nicht vor.
- Gab es in der Vergangenheit Rückmeldungen von den Schulen, dass das Schulbudget für Lernmittel als nicht ausreichend bezeichnet wurde? Wenn ja, wie oft ist die in den letzten drei Schuljahren geschehen und wie sah die Lösung aus?
Ja, es gab Rückmeldungen, dass das ausgereichte Schulbudget nicht ausreichend sei. Da-rüber wurde keine Statistik geführt. Die entsprechenden Sachverhalte wurden geprüft und die Schulen erhielten zusätzliche Haushaltsmittel.
- Wie werden neu entstehende Schulen mit Lernmitteln ausgestattet?
Auf eine Inbetriebnahme von neuen Schulen, wie zum Beispiel die Oberschule am Weiße-platz wird entsprechend reagiert. Die schülerrelevanten Mittel des Stadtratsbeschlusses A072/14 zur Lernmittelpauschale, sind nicht ausreichend um eine neu entstehende Schule unterrichtsfähig mit Lehr-, Lern- und Unterrichtsmitteln auszustatten. D.h. die 75 € Lernmittel-pauschale für Oberschüler ist nicht ausreichend um einen kompletten Klassensatz einer 5. Klasse zu erwerben. Alle Aufwendungen welche die Pauschale übersteigen, werden der Schule zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt schrittweise jeweils nach Klassenstufe und Schul-jahr solange die Aufstockung der Schule stattfindet. In der Tabelle Auswertung Lernmittel (Anlage 1) wurden die Schulen entsprechend gekennzeichnet.
Anlagen
Anlage 1 – Ausertung Lernmittelpauschale
5602 Anlage1-AuswertungLernmittelpauschale-2
5602 Anlage2-AuflistungTaschenrechner-2
Anlage 2 – Auflistung Taschenrechner