SPD-Fraktion will Bürgerbegehren offensiv begleiten

Die SPD-Fraktion hat sich am Sonnabend auf einer Klausurtagung mit den Themen “Anteilsverkauf Stadtwerke Leipzig (SWL)” und “Gutachten zur LVV-Privatisierung” beschäftigt.
“In einer ersten Bewertung kann das vom Oberbürgermeister vorgelegte Angebot von Gaz de France, 49,9 Prozent der Stadtwerke für 520 Mio. Euro zu erwerben – plus 12 Mio. Euro Kulturförderung plus 8 Mio. Euro Forschungsförderung plus Arbeits- und Ausbildungsplatzgarantie plus Bekenntnis zu Leipzig – als hervorragend eingeschätzt werden”, erklärt Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender.

Wir werden in den nächsten Wochen das Angebot von Gaz de France, aber auch die weiteren drei Angebote der Endrunde – hierbei insbesondere das Angebot von Electrabel –  intensiv prüfen, um letztendlich den Partner für die Stadtwerke Leipzig zu finden, der für die SWL strategisch die beste Perspektive  eröffnet und für die LVV und die Stadt selbst die optimalsten finanziellen Konditionen bietet.
Die durch den Oberbürgermeister vorgeschlagene Kaufpreisverwendung entspricht fast vollständig  unseren bereits frühzeitig in die politische Beratung gegebenen Forderungen und Empfehlungen. Vor allem der Abbau von Verbindlichkeiten innerhalb der LVV eröffnet für diese völlig neue Handlungsspielräume.
Die SPD-Fraktion begrüßt den vom Oberbürgermeister vorgelegten Zeitplan hinsichtlich der Durchführung eines Bürgerbegehrens, sobald hierzu die rechtliche Überprüfung abgeschlossen ist. Wir werden offensiv unsere Position, einen Teilverkauf der SWL zu unterstützen, deutlich kommunizieren, da wir überzeugt sind, nur so den Schuldenstand der Stadt in einer nennenswerten Größenordnung verringern und nachfolgend ein langfristig angelegtes umfangreiches Investitionsprogramm für Schulen, Kindertagesstätten und die Stadtteilsanierung auflegen zu können. Das bedeutet  direkte Wirtschaftsförderung und Wertschöpfung in der Stadt und sichert indirekt Vermögenswerte der Kommune.

Das von der BBVL vorgelegte Rechtsgutachten zu “Rechtsfragen einer Teilprivatisierung der LVV oder ihrer Tochtergesellschaften LVB und KWL” hat nach unserer Einschätzung ein eindeutiges Ergebnis: Eine Teilprivatisierung auf LVV-Ebene ist rechtlich und vor allem wirtschaftlich nicht sinnvoll und damit politisch nicht vertretbar.
Die SPD-Fraktion hat in diesem Zusammenhang immer eindeutig Position bezogen. Eine Teilprivatisierung der LVV ist nur dann möglich, wenn unter Risikoabwägung die Chancen, also die positiven Effekte für die gesamten gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge, aber vor allem auch für die Finanzbeziehungen innerhalb der LVV-Gruppe, sich deutlich herausheben und dabei die uneingeschränkte Steuerungsfunktion der Stadt Leipzig innerhalb der LVV, also die Umsetzung kommunalpolitischer Zielsetzungen, erhalten bleibt. Diese Grundvoraussetzung für eine Zustimmung der SPD-Fraktion zu einer Teilprivatisierung der LVV ist nach vorliegender Rechtsauffassung nicht erfüllt.