Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Die in Folge sinkender Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen sind für die Umsetzung eines Konzeptes der „Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“ zur Verfügung zu stellen.
  2. Das Inklusionskonzept für Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Stadt Leipzig ist bis zum Ende des 3. Quartals 2024 unter Einbeziehung der freien Träger und der Träger der Inklusionsarbeit zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, die dazu beitragen, dass Kinder mit erhöhtem Integrationsbedarf schneller eine Anerkennung als Integrationskinder bekommen. Die getroffenen Maßnahmen sind im Jugendhilfeausschuss und in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Freistaat Sachsen in die Pflicht zu nehmen und Verhandlungen zur Beibehaltung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung auf dem derzeitigen Niveau, unabhängig von den sinkenden Kinderzahlen, mit dem Ziel zu führen, den Personalschlüssel Sachsens zu verbessern, um eine bedarfsgerechte Bildung zu erreichen. Das Ergebnis der Verhandlung wird dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 vorgelegt. Gleichzeitig setzt sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für die Verankerung eines verpflichtenden Vorschuljahres ein.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt darüber hinaus mit den Trägern der Jugendhilfe, insbesondere mit den Betreibern von Kindertagesstätten, aber auch mit Trägern aus dem Bereich Migration und Integration, bis 3. Quartal 2024 ein Konzept zur Senkung der Selbstbetreuungsquote.
  5. Darüber stellt die Stadt Leipzig sicher, dass vor einer möglichen Schließung von Einrichtungen Kapazitätsreduzierungen Priorität gegeben werden. Dabei sind Alternativen zur Umnutzung von Räumen für die pädagogische Arbeit (bspw. Gruppenräume zu Funktionsräumen wie Sporträumen oder Werkstätten) ebenso zu prüfen wie, sofern sich einzelne Kindertagesstättenteile separat nutzen lassen, die Nutzung für Angebote im Quartier (bspw. für die Volkshochschule oder Elterncafés).

Begründung:

Wie der Kita-Bedarfsplanung 2024 zu entnehmen ist, sorgt ein Geburtenrückgang für eine Reduzierung der Anzahl zu betreuender Kinder in Leipziger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gleichzeitig hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung verpflichtet, der entsprechende Prozess wird in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sowie den freien Trägern der Jugendhilfe aktiv vorangetrieben. Gleichzeitig setzt der in Sachsen definierte Personalschlüssel deutliche Grenzen, die Fachkraft-Kind-Relation gilt als eine der schlechtesten in der Bundesrepublik und stellt eine große Herausforderung für die Gestaltung einer inklusiven Kindertagesbetreuung dar. Mit der Bereitstellung der durch den Rückgang der Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen kann der Umsetzungsprozess für o. g. Konzept eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfahren.

Auch die Sächsische Staatsregierung hat diese Möglichkeit erkannt, wie einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu entnehmen ist: „Wenn wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken wollen, sollten wir dennoch an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten, um den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite zu nutzen. Eine bessere kindbezogene Förderung wäre die Folge“, so Kultusminister Christian Piwarz (Quelle Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung, 03.06.2023). Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Landeszuwendung für die Kindertagesbetreuung zu führen.

Ein weiterer Schritt, der eine bessere kindbezogene Förderung ermöglichen und Startschwierigkeiten in der Grundschule verringern würde, wäre die Einführung eines verpflichtenden Vorschuljahres. Ein solches würde zu gleicheren Startchancen für die Schule führen, weil Sprachbarrieren abgebaut und die soziale Integration verbessert werden. Auch ganz allgemein können in einem verpflichtenden Vorschuljahr allen Kindern Grundfertigkeiten vermittelt werden, auf welche Grundschulen leichter aufbauen können. Konnten wir den Abbau der Selbstbetreuungsquote in der Vergangenheit nicht angehen, weil die Plätze gefehlt haben, so bietet sich jetzt diese Chance das nachzuholen, auch hier mit dem Ziel, die Startchancen vieler Kinder zu erhöhen und ggf. notwendige Fördermöglichkeiten frühzeitig zu nutzen.

In den letzten Jahren mussten viele Räume zur Erhöhung der Kapazitäten in Gruppenräume umgewandelt werden. Dies kann nun rückgängig gemacht werden, um die Räume wieder für anderweitige pädagogische Zwecke (Werkstätten, Sporträume etc.) zu nutzen. Auch die zeitweilige Einrichtung z. B. von Elterncafés bietet eine Möglichkeit zur Öffnung von Kitas. Teile von Kindertagesstätten, die nicht mehr für die Kinderbetreuung benötigt werden, können außerdem für andere soziale oder Bildungszwecke bereitgestellt werden, wie beispielsweise für die Volkshochschule.