SPD-Fraktion begrüßt Gesetzesinitiative zum Zweckentfremdungsverbot in Sachsen und hofft auf Nachbesserungen

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt, dass endlich auch in Sachsen ein Gesetzentwurf zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen auf dem Tisch liegt und heute erstmalig im zuständigen Ausschuss des Landtages behandelt wird.

„Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein Baustein, um die Auswirkungen eines angespannten Wohnungsmarktes wie in Leipzig und damit starke Steigerungen der Wohnungsmieten abzumildern. Seit Jahren bemühen wir uns in Leipzig, die Voraussetzungen für ein solches Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Der Stadtrat hatte bereits 2018 auf Antrag unserer Fraktion die Stadt Leipzig beauftragt, die notwendige Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte zügig ihre Hausaufgaben gemacht. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatsregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda des Freistaates gehoben. Endlich gibt die CDU dem Druck nach und scheint den Weg für ein entsprechendes Gesetz frei zu machen“, erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Zenker weiter: „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt in einer Stadt, in der viele Menschen verzweifelt nach angemessenem bezahlbaren Wohnraum suchen. Es lohnt sich daher der Kampf um jede Wohnung. Dennoch merkt man dem Entwurf an, dass die Landes-CDU weiter bremst, so greift Zweckentfremdung in Berlin oder München schon, wenn man eine Wohnung drei Monate leer stehen lässt. Im Entwurf für den Freistaat gilt das erst ab 12 Monate. Auch die Bußgelder für illegale Zweckentfremdung sind deutlich geringer. Fraglich ist auch, ob eine Kommune bei Weigerungshaltung der Eigentümerin/des Eigentümers in eine treuhänderische Verwaltung von Wohnungen gehen kann, wie das in Berlin möglich ist.“ „In vielen Bundesländern gibt es das Gesetz des Zweckentfremdungsverbots. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Länder, wieder bestehenden Wohnraum als Wohnraum zurückzuholen. Eine Maßnahme die auch gegenüber Betreibern von Pensionen und Hotels geboten ist, denn diese halten Personal vor und werden in Punkten wie Brandschutz oder Hygiene, im Gegensatz zu Personen die Wohnungen illegal vermieten, kontrolliert. Dennoch Zweckentfremdungsverbote, auch wenn sie in Leipzig mehrere 100 Wohnungen Wohnungsmarkt wieder verfügbar machen werden sind nur eine Maßnahme in einem Blumenstrauß an Maßnahmen. Wir benötigen auch weiterhin unter anderem eine starke kommunale Wohnungsbaugesellschaft, mehr Wohnungsbau öffentlich und privat, sozialen Wohnungsbau, soziale Erhaltungssatzungen, Mietpreisbremsen, Kappungsgrenzen und einen qualifizierten Mietspiegel. Nur ein Bündel an Maßnahmen kann Mietsteigerungen in Zaum halten“, so Zenker abschließend.