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In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im November dieses Jahres wurden die ursprünglichen Kürzungen für die Jobcenter von bundesweit angenommenen 1,1 Mrd. Euro teilweise zurückgenommen. Die Jobcenter sollen zudem weitere 750 Millionen Euro erhalten. Davon wird schätzungsweise 1 Prozent, also rund 7,5 Millonen Euro, beim Jobcenter ankommen.
 

Wir fragen daher an:

  1. Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich an Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?
     
  2. Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können?

Antwort der Verwaltung:

Die Antworten geben den Stand der Information am 11.12.2023 wieder.

Frage1:
Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich ab Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?

Antwort:

Aufgrund der andauernden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2024 kann zur Mittelausstattung der einzelnen Jobcenter (noch) keine neue Aussage getroffen werden. Das BMAS hat keine neuen Schätzwerte für die Planung der Jobcenter übermittelt. Unter diesen Bedingungen hat die Bundesagentur für Arbeit entschieden, die Planungen der Jobcenter weiter mit den ersten Schätzwerten durchzuführen.

Teilt der Bundestag für 2024 zusätzliche Mittel an, wird das Jobcenter die Planung ändern.

Aktuell wurden die Geschäftsführungen der Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht mehr vor Jahresende beschließen wird. In der Konsequenz wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2024 mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt.

Die konkreten Rahmenbedingungen werden mit einem Haushaltsführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt, welches der Bundesagentur für Arbeit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestellt wird. Dieses enthält unter anderem Aussagen dazu, in welchem Umfang Ausgabereste genutzt und in welcher Höhe Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit hofft, dass das Haushaltsführungsschreiben noch vor der Weihnachtswoche an die Bundesministerien geht.

Frage 2:

Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können? 

Antwort:

Auf Grund der oben genannten unklaren Lage zum Bundeshaushalt 2024 kann das Jobcenter noch keine verbindliche Neuplanung unter Berücksichtigung eventuell zur Verfügung stehender zusätzlicher Mittel vornehmen. Das Jobcenter hat aber verschiedene Planungsvarianten erarbeitet, falls kurzfristig eine geänderte Mittelzuteilung erfolgt.

Redner: Tino Bucksch, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
werter Bürgermeister Albrecht,
sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!

Die Frage, wozu wir den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig-Engelsdorf (KEE) brauchen, lässt sich anhand der aktuellen Arbeitslosenzahlen in Leipzig einfach beantworten. Wir haben ca. 72.000 Leistungsempfänger im SGB II-Bereich, ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften, ca. 54.000 ALG II-Empfänger, ca. 32.000 Aufstocker und ca. 22.000 Arbeitslose im SGB II. Wir haben ein Problem!

75 Prozent der Jobcenter-Kunden sind sogenannte marktferne Arbeitslose. Für das Jahr 2013 standen 2.500 Teilnehmerplätze im Bereich der öffentliche Beschäftigung zur Verfügung. 2014 werden es nur 2.000 sein. Eine weitere Einschränkung ist, dass die AGH-MAE und FAV-Maßnahmen Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Eingliederungsleistungen des Jobcenter besitzen. Und sie besitzen eine Zuweisungsdauer von insgesamt höchstens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren. Von den 2.000 Stellen für 2014 gehen 1.310 Plätze an große Träger wie die LVB, den SAH oder den KEE. 2013 waren es noch 1.652 Plätze. Ja es ist so, dass die Träger und Vereine für die Integration zuständig sind. Das Jobcenter muss die Instrumente auflegen und die Teilnehmer zuweisen. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der betroffenen Teilnehmer gedacht werden und nicht aus der Sicht bzw. des Bedarfs der Träger und Vereine.

Diese Schwierigkeit manifestiert sich wunderbar in der Formulierung der Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn durch Anträge beim KEE oder an anderer Stelle neue Plätze geschaffen werden sollen: „Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für Maßnahmen des Marktersatzes zur Verfügung stehen“.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse im Jobcenter und der Stadt nicht zeitlich übereinander passen und die Maßnahmen eine gewisse Fluktuation aufweisen:
→ 2011 168 AGH-MAE geplant, 137 war dann der IST-Stand (WP 2013)
→ 2012 618 AGH-MAE geplant, 281 war dann der IST-Stand (WP 2014)
→ 2013 621 AGH-MAE geplant, 238 erwartet (laut WP 2014)
→ 2014 452 AGH-MAE geplant

Wir stehen daher vor dem grundsätzlichen Problem, dass wir Fraktionen den KEE nicht mit Aufgaben bzw. Erwartungen überfordern dürfen, die er aufgrund der skizzierten Rahmenbedingungen gar nicht erfüllen kann. Wir dürfen den Teilnehmerkreis des KEEs nicht mit unseren Wünschen überfordern und somit Bereiche kompensieren, aus denen sich die Stadt selbst aus regulären Stellen zurückzieht.

Es muss primäres Ziel sein, die Arbeitslosen wieder in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen, Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, Selbstbewusstsein schaffen. Das Gefühl, gebraucht zu werden vermitteln und die Chance bieten, etwas für sich, andere und/oder die Gesellschaft tun. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der Betroffenen her gedacht werden und nicht den Interessen von Vereinen/Trägern oder der Fraktionen untergeordnet werden.

Daher brauchen wir endlich die Diskussion um ein Konzept über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Leipzig. Gedanklich frei von Einschränkungen, unter welchen die Arbeit des KEE und Jobcenter steht. Wir müssen entscheiden, wer sind die Betroffenen? Was sind die Instrumente? Welche Maßnahmen sind möglich? Welche Ziele verfolge ich mit den Maßnahmen? Schon hier wird sich eine Uneinigkeit, ob Betroffene schnellstmöglich über die Instrumente in den ersten Arbeitsmarkt kommen oder auf lange Sicht in den öffentlich geschaffenen Stellen verbleiben, zeigen.  Was kostet es, wenn die Stadt dies alles auf die Beine stellt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir als Stadträte eine Entscheidung treffen. Aber hier ist die Verwaltung erst einmal am Zug. Bürgermeister Albrecht muss liefern! Der KEE arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten gut. Die Stadt bzw. Bürgermeister Albrecht ruht sich auf dieser Arbeit aus! Das darf angesichts der oben genannten Zahlen nicht zufriedenstellen. Die Stadt muss aktiv werden, Konzepte liefern und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat handeln.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Diskussion nicht verschließen. Wir stimmen dem Wirtschaftsplan für 2014 zu und erwarten zeitnah Vorstöße der Verwaltung zur Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Leipzig!