SPD-Fraktion setzt geänderte Umsetzung und Einordnung von Krankenhäusern im Stadtrat durch
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen. Den Standpunkt der SPD-Fraktion hat unser Fraktionsvorsitzender, Christopher Zenker, dargelegt.
„Wir halten die von der Verwaltung vorgeschlagene sofortige Umsetzung in der aktuellen Situation, wenn Einzelhandel und Gewerbetreibende in der Innenstadt mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, für verkehrt. Hier geht es auch um das Symbol. Wir sehen den Zeitpunkt kritisch und hatten daher beantragt, die Inkraftsetzung der Verordnung auf den 1. Juli des kommenden Jahres zu verschieben. Wir sind froh, dass dies auch angenommen wurde“, erklärt Christopher Zenker.

Zenker weiter: „Weiterhin war uns wichtig, dass die Krankenhäuser in der Stadt, die wichtige öffentliche Einrichtungen für die Patientenversorgung sind, insbesondere das Universitätsklinikum in die Parkzone 2 eingeordnet werden und damit nicht in die höchste Kategorie wie die Leipziger Innenstadt. Wir sind froh, dass der Stadtrat auch diesem Vorschlag gefolgt ist.“
„Eins dürfen wir nicht vergessen: Grundsätzlich geht es bei der Diskussion auch um Klimaschutz und die Verkehrswende, daher ist es auch wichtig, dass wir über die Verwendung der Mehreinnahmen sprechen: Wir stehen dafür, dass die Mehreinnahmen aus der Gebührenerhebung vordergründig in den Ausbau des ÖPNV fließen, am Stadtrand und in die Kernstadt. Lassen Sie uns deshalb die Parkgebührenerhöhung gemeinsam einige Zentimeter weiter denken und in unsere verkehrspolitische Entwicklung einmünden: Begreifen wir den Beschluss auch als ein bewusstes weiteres Forcieren des ÖPNV-Ausbaus in unserer Stadt“, so Zenker abschließend.

Ute Köhler-Siegel, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion dazu: „2010 hat die Leipziger Ratsversammlung auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, an allen Mittelschulen Schulsozialarbeit zu schaffen. Damals bedeutete das, dass die Stadt dafür auch die Kosten zu tragen hatte. Die Mehrheit der Stadträte stimmte damals unserem Antrag zu, weil die Unterstützung durch Schulsozialarbeiter besonders an den Mittelschulen beziehungsweise Oberschulen wichtig ist. Parallel haben wir immer die Forderung ans Land gestellt, sich an den Kosten für die Schulsozialarbeit zu beteiligen. Mit dem Landesdoppelhaushalt 2017/18 und der Novellierung des Schulgesetzes wird diese Forderung nun aufgenommen.“
„Mit dem neuen Schulgesetz übernimmt der Freistaat Sachsen zu 100 Prozent die Kosten für die Schulsozialarbeit an Oberschulen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und betont: „Wir wollen, dass die hierdurch frei werdenden städtischen Mittel für zusätzliche Schulsozialarbeit an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haushaltsneutral eingesetzt werden. Dadurch können weitere Grundschulen, Förderschulen und eventuell auch Gymnasien ab dem Schuljahr 2018/19 durch Schulsozialarbeiter unterstützt werden. Dies ist nur möglich, da sich der Freistaat Sachsen endlich an den Kosten der Schulsozialarbeit beteiligt.“