Schlagwortarchiv für: Ausgleichsflächen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bund und Land dafür ein, dass in der Bewertungsmatrix für notwendige Ausgleichsmaßnahmen jene Maßnahmen in besonderer Weise berücksichtigt werden, die in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet erfolgen und insbesondere auf die Verringerung der Folgen des Klimawandels angelegt sind (bspw. „Schwammstadt“-Maßnahmen). Ferner sollen Maßnahmen als Ausgleich finanziert werden, die der Entstehung von Kaltluft in Stadtnähe dienen, die Frischluftschneisen in die warmen Stadtgebiete fördern und die Abluftbahnen für die überhitzte Innenstadtlagen ermöglichen.

Begründung:

Ausgleichsmaßnahmen, die Jahre später und weit weg vom eigentlichen Eingriffsort stattfinden, mögen in der Gesamtbilanz einen Nutzen haben. Der Nutzen solcher Ausgleichsmaßnahmen wäre jedoch deutlich höher, wenn sie in möglichst unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort stattfinden. Dadurch würde der Mehrwert der Ausgleichsmaßnahme für Flora, Fauna und Menschen nahe des Grundes für die Ausgleichsmaßnahmen deutlich höher.

Ferner sollen vor allem auch Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels vor Ort verringern und den Luftaustausch in der Stadt begünstigen, besonders in den Fokus gerückt werden. Hierbei würden sich bspw. Maßnahmen zur Umsetzung des Wasserkonzepts, weil sie zu einer Verbesserung des Mikroklimas und dadurch auch zu einer höheren Wirksamkeit von Frischluftschneisen beitragen können, sowie zur Förderung und Vernetzung der Kaltluftentstehungsgebiete mit Frischluftschneisen und Abluftbahnen anbieten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regularien der Stadt zum zeitlichen Ablauf der Gestaltung von Ausgleichsflächen dahingehend anzupassen, dass auch bei einer Vergabe von Gewerbegrundstücken in Erbpacht zügig mit der Gestaltung der vorgeschriebenen Ausgleichsflächen begonnen wird.

Begründung:

Aktuell beziehen sich die Regelungen der Stadt zur Gestaltung von Ausgleichsflächen noch immer darauf, dass die Grundstücke in der Vergangenheit verkauft wurden und nach der Einzahlung des Kaufpreises mit der Gestaltung der Ausgleichsflächen begonnen wird. Dadurch jedoch, dass viele Flächen nur noch in Erbpacht vergeben werden, dauert es lange, bis die notwendigen Mittel über die Pachtzahlungen eingegangen sind. Das führt dazu, dass Ausgleichsflächen erst Jahre später gestaltet werden, was im Sinne des Naturschutzes nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen die Regularien der Stadt so angepasst werden, dass auch bei der Bebauung von verpachteten Grundstücken ein zeitnaher Ausgleich erfolgt. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine öffentliche Nutzung/Mehrfachnutzung von Ausgleichsflächen bereits bei der Festlegung der Entwicklungsziele in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren grundsätzlich beachtet und rechtlich eingeordnet werden kann. Das Prüfergebnis soll dem FA Stadtentwicklung und Bau bis Ende 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Die multifunktionale Nutzung von Ausgleichsflächen ist ein wichtiger Aspekt, vor allem auf Grund der immer weniger zur Verfügung stehenden Flächen in Leipzig. Hierfür gibt es auch Beispiele, wie die Entsiegelung und Begrünung im Cäcilienpark oder Uranuspark. Aber auch die Entsiegelung und Begrünung einer Schulhoffläche in der Raschwitzer Straße. Hier wurde die öffentliche Nutzung bereits bei der Festlegung des Entwicklungszieles im jeweiligen Planungsverfahren mit beachtet. Eine spätere Änderung hat eine Änderung der jeweiligen Genehmigung des Eingriffes (Planfeststellungsverfahren, Satzungsbeschluss, Fachgenehmigungen) zur Folge.

Die Stadtverwaltung soll daher einen grundsätzlichen Verfahrensvorschlag unterbreiten.