Schlagwortarchiv für: Ausländerbehörde

Die ursprüngliche Anfrage wurde in der Neufassung um die Fragen 8 bis 11 ergänzt.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen. 

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Aufenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  1. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  2. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  3. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  1. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Verringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  1. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  1. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 
  2. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  3. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?

Das Sachgebiet umfasst derzeit eine Sachgebietsleitung und dreizehn Stellen für die Sachbearbeitung. Dabei konnten alle der 15 avisierten Stellen besetzt werden. Die letzte Umsetzung erfolgt zum 01.04.2024.

2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Die hohe Nachfrage nach Einbürgerungen ist nach wie vor ungebrochen. Hinzu kommt eine gesteigerte Zahl an Anfragen seit dem Beschluss des Bundestages zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gehen täglich mehr Anfragen ein, als bearbeitet werden können. Die Wartezeiten konnten daher noch nicht signifikant verkürzt werden.

3. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Bezüglich des erarbeiteten Zeitplans wurde eine Informationsvorlage erstellt, welche sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet. Die Altfälle werden chronologisch abgearbeitet.

4. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?

Die Erarbeitung des Konzepts zur Verringerung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang befindet sich in den finalen Zügen und wird demnächst ins Verfahren gegeben. Zentrale Punkte des Konzepts sind 1.) der Umgang mit Beratungsterminen, 2.) die Hinzuziehung von Hilfskräften für Routineaufgaben sowie 3.) die Einführung eines Einbürgerungslotsensystems. Daneben soll der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung grundlegend neu konzeptioniert werden mit dem Ziel, relevante Informationen zu Ablauf und Verfahren sowie zum aktuellen Bearbeitungsstand (transparentes Wartelistenmanagement) anschaulich und gut strukturiert zur Verfügung zu stellen.

5. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?

Mit der Umsetzung des Konzepts wurde seit Gründung des Sachgebiets begonnen.

6. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Besonders die Implementierung einer Sachgebietsleitung hat sich als äußert gewinnbringend erwiesen. So war es möglich, weitere Punkte des Konzeptes umzusetzen.  Zum Beispiel konnte ein intensiver Austausch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stattfinden, um zu prüfen, ob das dort entwickelte Programm „E-Staatsangehörigkeit“ in Leipzig genutzt werden kann. Auch für die Personalverstärkung war die Einrichtung der Sachgebietsleitung unverzichtbar, um den Prozess der Personalauswahl engmaschig zu betreuen. Bei drei Ausschreibungsrunden sind insgesamt 76 Bewerbungen eingegangen. Es mussten daher zeitintensiv zahlreiche Unterlagen gesichtet und Auswahlgespräche geführt werden, um das Sachgebiet bestmöglich zu verstärken. Weiterhin konnte der Einsatz von Praktikanten in dem Sachgebiet organisiert werden, welche zur Unterstützung eingesetzt wurden. Aufgrund des schnell gewachsenen Teams musste zudem das Zugehörigkeitsgefühl und die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt werden, um eine Fluktuation zu vermeiden.

Um die Einarbeitung der neuen Beschäftigten effektiv zu gestalten, zeitnah abzuschließen und im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung der bestehenden Mitarbeiter/-innen werden gewonnene Erfahrungen zur Dokumentation von Grundsatzentscheidungen und Entwicklung von standardisierten Vorlagen genutzt. Somit entsteht eine fortlaufende Prozessanalyse und -optimierung, welche durch die Sachgebietsleitung begleitet wird. Zudem wurde der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung angepasst. Neben einer kurzen und verständlichen Darstellung des Verfahrensablaufs ist dort der aktuelle Bearbeitungsstand der Warteliste sowie eine Prognose für die nächsten sechs Monate zu finden. Des Weiteren wurde die automatische Ansage der Hotline angepasst, damit Interessierte bereits dort notwendige Auskünfte erhalten. Durch diese Transparenz können sich Betroffene online und telefonisch schnell und unkompliziert ohne persönliches Gespräch zum aktuellen Stand erkundigen, womit die Anzahl der individuellen Anfragen per Hotline oder Mail gesunken sind.

Gleichzeitig konnte mit der Gründung des Sachgebiets „Einbürgerung“ das Sachgebiet „Asyl, Aufenthaltsbeende Maßnahmen“ (zu dem der Bereich „Einbürgerung“ zuvor gehörte) gestärkt werden. So war es möglich, die Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts zeitnah zu gewährleisten und die Herausforderungen der aktuellen Asylsituation zu bewältigen.

7. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Von den rund 1.400 potentiellen Begünstigten, die die Voraufenthaltszeit für einen Chancenaufenthalt erfüllen, haben seit dem 31.12.2022 insgesamt 979 Personen einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels gestellt (Stand: 31.01.2024). Dies entspricht einer Quote von 70 Prozent. Hiervon konnten bisher 606 Anträge (62 Prozent) positiv beschieden werden, während 28 Anträge (3 Prozent) abgelehnt werden mussten. Eine Auswertung der durchschnittlichen Antragsbearbeitungszeit ist leider nicht möglich.

8. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts noch nicht in Kraft getreten ist. Es kann daher nur vermutet werden, welche konkreten Auswirkungen dieses auf die Fallzahlen haben wird. Dennoch ist damit zu rechnen, dass nach Eintritt der Gesetzesänderung verstärkt Anträge von Personen gestellt werden, für welche die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit der Hinderungsgrund einer Einbürgerung darstellte und vor allem auch für Kinder die Einbürgerung beantragt wird, bei denen eine Entlassung aktuell erst ab Volljährigkeit möglich wäre. Zusätzlich wird auch die Verkürzung der Aufenthaltszeiten unmittelbar nach Inkrafttreten zu einer nicht unwesentlichen Zunahme der Antragstellungen führen. Gerade seit den letzten drei Jahren ist festzustellen, dass ein Einbürgerungs-interesse unmittelbar nach Erreichen der Gesetzesfrist bekundet wird, teilweise bereits davor. Generell wird bundesweit von einer Zunahme der Anträge in zwei- bis dreifacher Menge ausgegangen. Gleichzeitig sinkt die mittlere Bearbeitungszeit durch den Wegfall der Entlassungsverfahren nur geringfügig.

Die Stadt Leipzig hat sich in den vergangenen Wochen umfassend mit den voraussichtlichen Auswirkungen beschäftigt und wird dem Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

9. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 

Eine konkrete mittlere Verfahrensdauer ist aus den Systemen der Ausländerbehörde leider nicht auswertbar. Erfahrungsgemäß ist es uns in der Regel möglich spätestens drei Monate nach Antragseingang auf diesen zu reagieren. (Intern haben wir uns das Ziel spätestens nach vier Wochen eine Eingangsbestätigung / Unterlagenanforderung zu versenden.) Kann über den Antrag dabei aufgrund unvollständiger Unterlagen oder weiterer Prüf- bzw. Beteiligungsbedarfe nicht entschieden werden, wird den Antragstellern eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt. Diese weist nach, dass der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt (siehe: Informationen zur Fiktionsbescheinigung – Stadt Leipzig). Das umfasst auch die mit dem Aufenthaltstitel verfügte Arbeitserlaubnis.

Dabei variiert die Bearbeitungsdauer von Fall zu Fall stark und ist sowohl von der Arbeitsauslastung des jeweiligen Mitarbeiters, als auch der Vollständigkeit der Unterlagen und der Rückmeldegeschwindigkeit der Antragsteller abhängig. Im Musterfall: Student, Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG, vollständige Unterlagen, mittelmäßig ausgelasteter Mitarbeiter, kann innerhalb von einer Woche nach Antragseingang über den Antrag entschieden werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von weiteren drei Wochen einen Termin zur Aufnahme seiner biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel und kann diesen zwei Wochen später abholen. Verschiebt man das ein oder andere Merkmal an dieser Konstellation kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern. In seltenen Ausnahmefällen kommt es durch Überlastung und/oder mehrfache Veränderungen der Sachlage (Arbeit, keine Arbeit, Arbeit in Probezeit, Ermittlungsverfahren, langsame Rückmeldung) zu Verfahrensdauern von Jahren.

10. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?

Die Ausländerbehörde bearbeitet im Jahr rund 20.000 Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Hinzu kommen einige tausend Duldungen, Gestattungen und Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitungsdauer für sich genommen bewirkt, dass zu jeder Zeit ein entsprechender Bestand offener Fälle existiert, der für sich genommen jedoch nicht problematisch ist. Aus dieser Gesamtheit eine Menge an Anträgen zu ziehen, die zeitnah entschieden werden muss ist statistisch leider nicht auswertbar. Wir setzen daher darauf, dass wir für die Betroffenen ansprechbar und erreichbar sind und in Eilfällen pragmatisch und flexibel zu helfen – soweit uns dies rechtlich möglich ist. Die Ausländerbehörde verringert daher die in den letzten Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände kontinuierlich und steigert die telefonische und elektronische Erreichbarkeit.

(Im Zeitraum 11/22 – 10/23 erreichten uns allein auf der zentralen Hotline der Ausländerbehörde 70.000 Anrufe, von denen 20.000 beantwortet wurden. Das entspricht einer Quote von rund 30%. Unser Ziel ist diese in 2024 auf 60% zu steigern.)

Dabei hilft uns auch der Umstand, dass wir zum Jahreswechsel die Mehrbedarfsstellen des HH 23/24 besetzen konnten. Die Einarbeitung läuft derzeit. Weiterhin haben wir mit verschiedenen Netzwerkpartnern (Leistungsbehörden, Migrationsberatungsstellen, Arbeitgebervertreter, IHK, Forschungseinrichtungen, Hochschulen) Eskalationsmechanismen für Eilfälle etabliert und unser Kontaktformular um eine Abfrage für eilige Fälle ergänzt. Diese werden priorisiert bearbeitet.

Um hier konkreter zu antworten müssten wir den problembehafteten Bereich konkreter gefasst bekommen. Allerdings wäre auch in diesem Fall keine eindeutige Identifikation „zeitnah“ zu bescheidender Anträge möglich.

11. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Hierzu ist keine Aussage möglich, da wir die akute Existenzgefährdung unmittelbar nach Bekanntwerden abstellen. Die über die o. g. Eskalationsschleifen an uns herangetragenen Eilfälle bewegten sich in den letzten Monaten im einstelligen Bereich.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen.

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Ausenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  • Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  • Wie ist der Stand beim der Erarbeitung des Konzepts zu Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  • Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  • Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  • Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fälle wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Veringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  • Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  • Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln?
  • Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  • Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz aktut gefährdet ist?

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

in Deutschland sind an eine Einbürgerung hohe Voraussetzungen geknüpft. Aktuell: Mindestens acht Jahre rechtmäßiger, unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit sowie notwendige Sprachkenntnisse. Man muss u.a. den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst bestreiten können, darf sich nichts zuschulden kommen lassen haben, muss das Bekenntnis zur unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen, bereit sein, seine bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen und so weiter und so fort.

Trotz dieser hohen Anforderungen schaffen wir es nicht, die Menschen mit Migrationsgeschichte, die diese Anforderung erfüllen, in einer angemessenen Zeit einzubürgern. Ich war immer, als Leipzig vor Corona seinen Empfang für die Neuleipzigerinnen und -leipziger ausgerichtet hat, stolz auf meine Stadt. Wir hatten mit jährlich 500-600 Einbürgerungen mit Abstand die meisten in Sachsen und haben das auch wie eine Monstranz vor uns her getragen. Nachdem ich vor der Sommerpause mehr und mehr Beschwerden über die langen Wartezeiten erhalten habe, kann ich das nicht mehr sagen. Denn die Ausländerbehörde hat über Jahre nicht das Personal bekommen, das notwendig war. Bei den Fällen, zu denen ich in der Ausländerbehörde angefragt hatte, beträgt die Wartezeit bis zu Erstberatung in einem Fall drei Jahre, also bis weit in das Jahr 2025 hinein. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn die Warteliste in Leipzig umfasst rund 3500 Fälle, es dauert beim aktuellen Personalbestand also bis zu 7 Jahren bis eine Entscheidung da ist.  

Wir rühmen uns damit, weltoffen zu sein und nutzen dies sogar in Werbevideos der Stadt. Wir feiern uns, wie kürzlich nach der Delegationsreise nach Vietnam, damit, Fachkräfte im Ausland einzuwerben. Fachkräfte für inzwischen fast die gesamte Bandbreite unserer Wirtschaft. Ohne diese Fachkräfte wäre auch unsere Wirtschaft in Leipzig längst zusammengebrochen, vor allem der Gesundheitssektor. Und dennoch behandeln wir diese Menschen wie Menschen zweiter Klasse. Das Versprechen, sich bei uns ein neues Leben aufbauen zu können, geben wir mit unserer Einbürgerungspolitik nicht ab. Das grenzt an modernen Kolonialismus. Wir treten unsere, hier im Stadtrat beschlossenen strategischen Ziele, „Leipzig stärkt seine Internationalität” und „Leipzig besteht im Wettbewerb“, mit Füßen.

Sehr geehrter Herr Rosenthal, sehr geehrter Herr Jung,

sie merken, ich bin bei dem Thema sehr emotional. Das liegt auch daran, dass wir selber verantwortlich sind. Über Jahre ist die Bugwelle, die wir bei den Einbürgerungen vor uns herschieben, größer geworden und es wurde nichts getan. Es wurde weggeschaut und der Stadtrat wurde nicht informiert. Durch unser Agieren stoßen wir jenen Menschen vor den Kopf, die zum Arbeiten, der Liebe wegen oder durch Flucht vor Krieg und Vertreibung nach Leipzig gekommen sind, sich hier ein neues Leben aufgebaut haben und sich heimisch fühlen. Wir geben ihnen dadurch, trotz ihrer Bemühungen, das Gefühl, nicht dazu zu gehören. Das beschämt mich.

Ich bin froh, dass die Stadtverwaltung nach öffentlichen Debatten und nach mehreren Anträgen endlich reagiert und das Personal noch in diesem Jahr aufstocken möchte. Schade dass man nicht selber auf die Idee kommt. Diesen Punkt übernehmen wir aus dem Verwaltungsstandpunkt. Wir erwarten jedoch, dass auch Abläufe optimiert werden, die Ausländerbehörde ggf. umgebaut wird und dass die zuständigen Ausschüsse und der Migrantenbeirat zukünftig regelmäßig über den Stand der Abarbeitung informiert werden. Abschließend erwarten wir noch im Januar die Information, bis wann mit dem zusätzlichen Personal der Stau abgearbeitet ist, denn nur so können wir entscheiden, ob wir unseren Haushaltsantrag als erledigt betrachten.

An dieser Stelle noch ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Herrn Ermisch in der Ausländerbehörde, die trotz zu wenig Personal jährlich deutlich mehr Einbürgerungen schaffen als Dresden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist. Die Stadtverwaltung informiert den FA Umwelt/Klima/Ordnung sowie den Migrantenbeirat über das Ergebnis der Prüfung und erläutert dabei auch das weitere Vorgehen.
     
  2. Im Ordnungsamt werden zum 01.12.2022 fünf VzÄ für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, gem. § 77 Abs. 3 Nr. 7 SächsGemO, unbefristet eingerichtet.
     
  3. Um abschätzen zu können, ob die zum 01.12.2022 geschaffenen fünf VZÄ ausreichend sind, legt die Stadtverwaltung bis Ende Januar 2023 einen Zeitplan vor, in welcher Frist die aufgelaufenen Altfälle abgearbeitet werden können, wobei berücksichtigt werden muss, dass durch hinzukommende Neufälle kein erneuter Bearbeitungsstau entsteht.
     
  4. Die Stadtverwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 ein Konzept vor, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, ob und wie auf die aktuell obligatorischen, zeit- und somit personalintensiven Beratungstermine für Einbürgerungswillige, verzichtet werden kann oder wie diese mindestens teilweise durch Gruppentermine ersetzt werden können. Ferner soll untersucht werden, ob für Routineaufgaben, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, beispielsweise Hilfskräfte eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung und Fortentwicklung dieses Konzepts wird auf die der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung sowie der Migrantenbeirat eingebunden werden.
     
  5. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie der Migrantenbeirat werden halbjährlich über den Stand der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Wie den Statistiken entnommen werden kann, werden werden in Leipzig jährlich etwa 500-600 Menschen eingebürgert. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt diese hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden müssen, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten ebefalls weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird.

Neben einer Zuführung von zusätzlichem Personal ist es deshalb notwendig, auch verschiedene Prozesse innerhalb der Ausländerbehörde zu überprüfen, um hier Möglichkeiten einer Reduktion der Personalintensität in den Antragsverfahren oder einer Entlastung der Sachbearbeiter bei Routineaufgaben durch Hilfskräfte zu eruieren. Beispielsweise könnte womöglich auf die obligatorischen Beratungstermine für Einbürgerungswillige verzichtet oder diese so organisieren werden, dass sie als Gruppentermine stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben, denn häufig geht es vor allem um Unterlagen, die für ein Einbürgerungsgesuch beigebracht werden müssen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.
     
  2. Die betreffende Organisationseinheit der Ausländerbehörde wird bis Mitte 2023 personell und technisch so ausgestattet, dass Einbürgerungsgesuche durchschnittlich binnen sechs Monaten bearbeitet werden können. Die Mitarbeiter sollen räumlich so untergebracht werden, dass Abstimmung und Kommunikation innerhalb der Organisationseinheit unkompliziert möglich sind.
     
  3. Darüber hinaus werden dem aktuellen Sachgebiet„Asyl / aufenthaltsbeendende Maßnahmen / Einbürgerung“ (OE 32.72) temporär so viele VZÄ zugeführt, dass der Antragsstau der letzten Jahre innerhalb des Jahres 2023 abgearbeitet und die vorliegenden Altfälle entschieden werden können.
     
  4. Der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung wird halbjährlich über den Stand bei der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Jährlich werden in Leipzig etwa 500-600 Menschen eingebürgert, wie den Statistiken entnommen werden kann. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. In Anbetracht des Wachstums der Stadt auch durch Zuwanderung inkl. der Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre, werden in den nächsten Jahren deutlich mehr Menschen die zeitlichen Kriterien erfüllen, um eine Einbürgerung beantragen zu können. Zu den Kriterien gehören unter anderem:

  • Ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
  • das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
  • grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
  • ein Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest),
  • die Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen,
  • die Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten sowie
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt eine hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Viele Betroffene warten bereits jetzt schon mindestens ein Jahr, um nach einer Antragstellung einen Termin für ein Beratungsgespräch zu bekommen. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird. Allerdings war der Wille zum Gegensteuern und zur besseren personellen Ausstattung der Ausländerbehörde in den vergangenen Jahren nicht zu erkennen. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die Ausländerbehörde personell zu stärken und bestenfalls eine eigene Organisationseinheit zur Bearbeitung von Einbürgerungen einzurichten. Aus unserer Sicht ist das Teil der Willkommenskultur in Deutschland und entspricht den strategischen Zielen der Stadt, wie „Leipzig stärkt seine Internationalität“ und „Leipzig besteht im Wettbewerb“, weil sich durch zügige Einbürgerungen auch Perspektiven für die Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung ergeben. Durch die lange Bearbeitungszeit von Einbürgerungen verlieren wir Fachkräfte in Richtung anderer Kommunen, in denen das deutlich schneller und zielgerichteter läuft.

Über 3000 Einbürgerungsgesuche liegen aktuell bei der Leipziger Ausländerbehörde vor und es kommen regelmäßig neue hinzu. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort schaffen jedoch nur 500 bis 600 Fälle pro Jahr zu bearbeiten, wie sich aus den statistischen Berichten der Stadt herauslesen lässt. Es dauert deshalb oft über ein Jahr, bis Einbürgerungswillige überhaupt einen Termin für ein Beratungsgespräch bekommen. Die Leipziger SPD-Fraktion setzt sich deshalb für eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten ein.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Der Ablauf von Einbürgerungsverfahren ist klar geregelt und es gibt klare Kriterien, wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen kann und wer nicht. Dass Einbürgerungsinteressierte, angesichts der Wartelisten, über ein Jahr auf einen Termin für ein Erstgespräch warten müssen und sich bei einer Warteliste von über 3000 Personen auf eine mindestens fünfjährige Wartezeit einstellen müssen, ist für uns ein unhaltbarer Zustand. Weltoffenheit und Integrationswille seitens der Kommune sehen anders aus“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender. „Eine Beschleunigung des Verfahrens ist also nur durch eine bessere personelle und technische Ausstattung der Ausländerbehörde möglich. Die Stadtverwaltung muss daher umsteuern und zwar sofort.“

Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Antrag ins Verfahren gebracht, mit dem erreicht werden soll, dass die personelle und technische Ausstattung des für die Einbürgerungen zuständigen Sachgebiets in der Ausländerbehörde so gestaltet wird, dass Einbürgerungsgesuche binnen sechs Monaten bearbeitet und entschieden werden können. Darüber hinaus sollen dem Sachgebiet temporär zusätzliche Mitarbeiter zugeordnet werden, um die über 3000 Altfälle im Laufe des kommenden Jahren bearbeiten und abschließen zu können.

„Aus unserer Sicht ist das Teil einer guten Willkommenskultur und entspricht zudem den strategischen Zielen der Stadt, wenn durch zügige Einbürgerungsverfahren auch bei Fragen der Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung neue Perspektiven möglich werden“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Durch lange Bearbeitungszeiten bei Einbürgerungen verlieren wir Fachkräfte in Richtung anderer Kommunen, in denen das deutlich schneller und zielgerichteter läuft.“


Infoblock:

Neben einem unbefristeten Aufenthaltsrecht müssen Einbürgerungswillige verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten zu können. Dazu gehören eine geklärte Identität, das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gute Sprachkenntnisse, ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt sowie grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und es darf keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegen.

Axel_Dyck2Der Leipziger SPD-Fraktionschef Axel Dyck verurteilt den Anschlag auf die Leipziger Ausländerbehörde, bei dem in der Nacht von Donnerstag auf Freitag über 40 Scheiben eingeschlagen und die Fassade des Technischen Rathauses beschmiert worden sind.

„Solche Aktionen sind ein Angriff auf unsere Rechtsordnung und auf einen Teil unseres Gemeinwesens. Das ist auf das Schärfste zu verurteilen. Wie die Täter darauf kommen, dass sie mit Gewalt und Vandalismus etwas für Flüchtlinge tun können, bleibt mir ein Rätsel. Aber leider ist es nicht das erste Mal, dass einige Chaoten glauben, anderen mit solchen Aktionen ihre Meinung aufnötigen zu können.“