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Mit Beschluss Nr. VII-DS-07613 vom 15.12.2022 wurde im Stadtrat die Vorplanung zur Umgestaltung des Straßenabschnitts Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Südfriedhof beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde auch festgelegt, dass dem Stadtrat und dem Stadtbezirksbeirat Südost ein Prüfergebnis bis zum 2. Quartal 2023 über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Ausweichverkehr in der Augustiner und Naunhofer Straße vorzulegen ist.

Wir fragen an:

1. Wann ist mit der Vorlage des Prüfergebnisses zu rechnen?

2. Wann wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat vorgelegt?

3. Welche Maßnahmen aus dem Projekt „Machs leiser“ des Ökolöwen, die auch in der Vorlage erwähnt sind, lassen sich umsetzen?

4. Warum wird die Naunhofer Straße nicht bereits jetzt zwischen Schönbachstraße und Ludolf-Colditz-Straße als Tempo 30 Zone ausgewiesen, um Verkehrslärm zu reduzieren und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?

5. Gibt es im Gebiet Ludolf-Colditz-Straße/Naunhofer Straße und Schönbach/Naunhofer Straße Unfallhäufungsschwerpunkte?

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für Viertel mit hohem Parkdruck eine Parkraumbewirtschaftung zu prüfen und dem Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2018 entsprechende Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei sollen innovative (bspw. Parkscheinautomaten, mit Ladefunktion für Elektroautos) und digitale Lösungen geprüft werden, um entweder den Investitionsaufwand zu reduzieren oder zumindest den Nutzwert solcher Anlagen zu erhöhen. Weiterer Bestandteil der Prüfung soll sein, welche Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende (bspw. Handwerksbetriebe und Pflegedienste) getroffen werden können, um diese, während sie in den entsprechenden Vierteln ihrer Arbeit nachgehen, nicht mit zusätzlichen Parkkosten zu belasten.

 

  1. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern ein kommunales Unternehmen mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt werden kann, um mit den Einnahmen den ÖPNV zu refinanzieren, oder, wenn die Stadtverwaltung die Einnahmen generiert, inwiefern diese dennoch in beihilferechtlich unbedenklich zur Finanzierung des ÖPNV genutzt werden können.

 

Begründung:

Zu BP 1: In verschiedenen Teilen der Stadt, bspw. am Zoo und in der Innenstadt, gehört die Parkraumbewirtschaftung bereits zum Alltag. Durch das Bevölkerungswachstum und die damit steigende Zahl an in Leipzig zugelassen Autos wird es in immer mehr Quartieren für die Anwohner schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dabei sind Touristen und Pendler nicht berücksichtigt, die ebenfalls Parkraum in Leipzig beanspruchen. Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll, in Quartieren mit hohem Parkdruck auf Instrumente der Parkraumbewirtschaftung zurückzugreifen. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits verschiedene innovative und digitale Lösungen für die Parkraumbewirtschaftung, die den Investitions- und Wartungsaufwand auf längere Sicht möglicherweise verringern, aber dennoch den Nutzwert für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen und deren Aufwand reduzieren. Solche Lösungen sollen bei der Prüfung der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden. Auch sind Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende, die in diesen Vierteln zu tun haben, sinnvoll, um beispielsweise Handwerker und Pflegedienste nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten.

Zu BP2: Von der Verwaltung soll auch geprüft werden, ob die Parkraumbewirtschaftung  von einem kommunalen Unternehmen übernommen werden kann und die generierten Einnahmen der Finanzierung des ÖPNV in der Stadt zugutekommen können oder wie die Einnahmen zur ÖPNV-Finanzierung beitragen können, wenn die Stadtverwaltung die Gelder selbst einnimmt.