Schlagwortarchiv für: Beschäftigungspolitik

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hören es aus nahezu allen Branchen: Fachkräfte würden händeringend gesucht und es sei zunehmend schwieriger geworden, qualifiziertes Personal zu finden. Das trifft, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur auf die freie Wirtschaft zu, sondern auch auf Verwaltung, Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig.

Wenn man Fachkräfte für sich gewinnen möchte, muss man als Arbeitgeber mittlerweile an seiner Attraktivität feilen. Ich möchte jetzt gar nicht aufzählen, was von Massagen bis Ruheräumen von manchen Arbeitgebern so alles gemacht wird, um Fachkräfte durch den einen oder anderen Wohlfühlbonus an sich zu binden. Das wäre vielleicht auch mit Blick auf die Stadtverwaltung ein ganz eigenes Thema.

Uns geht es jedoch hierbei nicht um „Extra-Leckerli“ sondern zunächst um wichtige Basisarbeit. Aus unserer Sicht ist die Arbeitsplatzsicherheit noch immer – wenn vielleicht in Phasen der wirtschaftlichen Prosperität nicht ganz so ausgeprägt – einer der wichtigen Attraktivitätsfaktoren für Arbeitgeber. Das gilt eben auch für die Stadt als direkte Arbeitgeberin in der Kernverwaltung sowie in den Eigenbetrieben, aber auch für die Stadt als Gesellschafterin der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Für die meisten städtischen Angestellten in der Kernverwaltung ist die Jobsicherheit vielleicht nicht das große Thema, weil sie unbefristet beschäftigt sind. Es gibt – und das ergab unsere Anfrage vom März vergangenen Jahres – jedoch viele Beschäftigte bei Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen, die befristete Verträge haben. Uns geht es hierbei natürlich nicht um jene, deren Befristungen, weil es beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung ist, sachlich begründet sind.  Uns geht es um diejenigen, die noch immer sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse bei den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen haben, weil eine Erprobung dieser Mitarbeiter in der Probezeit, die ja genau für diesen Zweck gesetzliche geregelt wurde, nicht möglich wäre. Dies betrifft rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt, so können Sie es in der Antwort auf unsere Anfrage und auch im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag nachlesen. Bei der Kernverwaltung selbst wird dieses Instrument bei Studenten oder Auszubildenden genutzt, die in ihrer Ausbildung einen Abschluss erreicht haben, dessen Schnitt unter  „befriedigend“ lag – in diesem Fällen kann ich einer solchen Befristung als verlängerte Probephase durchaus Sympathien abgewinnen. Auch wenn Eigenbetriebe oder Beteiligungen von Zuweisungen oder Aufträgen Dritter abhängen, ist so eine Vorgehensweise vielleicht nachvollziehbar. Aber ist sie in Anbetracht der demografischen Entwicklung mit immer mehr Renteneintritten deshalb auch richtig?

Wie uns bekannt ist, wird vor allem auch im Bereich der städtischen Altenpflegeheime häufiger sachgrundlos befristet, um neue Mitarbeiter zu erproben. Alle reden bereits vom aufkommenden Pflegenotstand in Deutschland. Ist es da sinnvoll potenzielle Mitarbeiter mit sachgrundlos befristeten Verträgen an sich binden zu wollen? Ich meine: Nein. Gerade im Pflegebereich ist eine frühzeitige und erfolgreiche Mitarbeiterbindung sinnvoll, denn hier fehlen Fachkräfte mit Blick auf unsere alternde Gesellschaft in besonderem Maße.

Wir wollen deshalb den Oberbürgermeister damit beauftragen, sich dafür einzusetzen – und da sind wir schon sehr soft an die Sache herangegangen –, dass keine Arbeitsverträge bei Eigenbetrieben, Kernverwaltung und Beteiligungsunternehmen mehr sachgrundlos befristet werden.

Die Fraktion Die Linke hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag eingebracht, von dem wir gern die Beschlusspunkte 1 und 2 übernehmen werden. Dem Punkt 3 werden wir nicht zustimmen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum mit der Übernahme der beiden Punkte des Änderungsantrags ergänzten Antrag der SPD-Fraktion.

Vielen Dank!

Der Leipziger Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, dass  sich die Stadt Leipzig ab 2019 am neuen Förderprogrammen des Bundes zur Integration von Landzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) beteiligt. Durch die Nutzung der Programme  „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16 e SGB II)“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II)“ sollen mindestens 150 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf geschaffen und bis zu 250 Stellen bei Unternehmen, Vereinen und Verbänden finanziell gefördert werden. Dazu erklären Christopher Zenker, Leipziger SPD-Fraktionschef, Heiko Bär, wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Daniela Kolbe, Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete:

Bär: „Wir begrüßen das Vorhaben ganz ausdrücklich. Die Entwicklung des Leipziger Arbeitsmarktes war zwar in den letzten Jahren sehr positiv. Auch Langzeitarbeitslose haben von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes profitiert. Dennoch gibt es weiterhin den Bedarf nach systematischer Heranführung an den Arbeitsmarkt.“

 

Für die Kommune und die künftigen Arbeitgeber, besteht der wichtigste Vorteil darin, dass diese Programme eine längere Laufzeit als sonst üblich haben. Insgesamt 5 Jahre, also bis 2023 kann so langzeitarbeitlosen Menschen der Weg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ermöglicht werden.

 

Zenker: „Ziel muss es sein, dass diese geförderten Beschäftigungsverhältnisse dann auch in feste, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse münden. Am Beispiel der Hallenwarte, die die Stadt Leipzig beschäftigt, zeigt sich, dass das durchaus möglich ist, denn von den 20 Stellen, die 2019 für Schulhausmeister und Hallenwarte geschaffen werden sollen, wird knapp die Hälfte durch die Übernahme von Mitarbeitern aus Beschäftigungsfördermaßnahmen in reguläre Arbeitsverhältnisse realisiert. Das ist aus meiner Sicht ein Erfolg. Ferner wird es durch die neuen Förderprogramme möglich, dass Stellen bei Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit oder beispielsweise für die Betreuung von Schulbibliotheken oder auch in verschiedenen Bereichen der Verwaltung dadurch längerfristig gesichert werden können. Für uns ist hierbei ein wichtiger Aspekt, dass es möglich ist, Menschen über diese Programme für die Betreuung von Sporthallen und -plätzen oder im Bereich Sauberkeit und Ordnung einzusetzen. Damit werden wichtige Beiträge geleistet, um unsere Stadt noch attraktiver und lebenswerter zu machen.“

 

Kolbe: „Mit dem Sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir für Leipziger Langzeitarbeitslose neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – und damit auch das Dabeisein mitten in der Stadtgesellschaft.

Das Jobcenter Leipzig erhält 2019 im Zuge des Teilhabechancengesetzes fast sechs Mio. Euro zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr, beim Jobcenter Nordsachsen steigen die Mittelzuweisungen um knapp 1,5 Mio. Euro, beim Jobcenter im Landkreis Leipziger Land sind es 1,9 Mio. Euro mehr. Das sind insgesamt etwa 55 Mio. Euro für Leipzig bis 2021, rund 12,85 Mio. Euro für Nordsachsen und rund 13,85 Mio Euro für das Leipziger Land.

Mit dem Teilhabechancengesetz führt die Bundesregierung einen flächendeckenden Sozialen Arbeitsmarkt ein und setzt ein zentrales SPD-Herzensanliegen des Koalitionsvertrags um. Für uns ist klar: Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – denn Arbeit bedeutet nicht nur Lohnerwerb, sondern auch soziale Teilhabe. Wir wenden uns Menschen und Familien zu, die sonst keine Chance auf Teilhabe hätten. Insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich nehmen wir für dieses neue Instrument in die Hand. Damit werden unter anderem ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ermöglicht.“

Rednerin: Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
werte Stadtratskollegen,
liebe Gäste,

Leipzig geht es gut! Die Arbeitslosenzahlen sind beständig gesunken und so niedrig wie seit 1990 nicht mehr. Aber nicht alle Menschen profitieren von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, das zeigen uns die immer noch fast 6.000 Langzeitarbeitslosen. Oftmals sind es die Menschen, die es besonders schwer haben: Suchterkrankungen, Schulden, unpassende Ausbildungsberufe. Gerade dort sind auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenters besonders gefordert. Aber gerade diese Menschen brauchen behutsame und langsame Heranführung an einen geregelten Tagesablauf mit körperlicher Belastung. Wir sehen, dass die Menschen in diesen Maßnahmen, im Laufe der Zeit Selbstbewusstsein erlangen, Motivation bekommen, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen, und sich um eine Beschäftigung zu bemühen.

Dafür brauchen wir Partner und das sind die Träger, die Vereine und die gGmbHs, die keine Gewinne aus diesen Maßnahmen ziehen, sondern oftmals mehr zuschießen müssen, als sie erstattet bekommen. Vor allem brauchen wir vielfältige, passgenaue Angebote für Menschen, die wirklich motivieren und nicht Träger, die in den bürokratischen Hürden des Jobcenters ertrinken.

Das Jobcenter Leipzig hat meines Erachtens das restriktivste Regelwerk für die Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie gehen weit über die Vorgaben des Bundes und auch vergleichbarer Jobcenter deutschlandweit hinaus. Wir wollen diese Regelungen durchlüften und dem Oberbürgermeister ein starkes Stadtratsmandat an die Hand geben, sich dafür einzusetzen. Wir nehmen auch die Sorgen des Jobcenters ernst, gehen aber davon aus, dass sich diese im Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Jobcenter und Wirtschaftsvertretern auflösen werden. Daher haben wir Ihnen die im Antrag aufgeführten Vorschläge zur Prüfung vorgelegt, die dort besprochen werden sollen.

Fakt ist, dass sich die wirtschaftliche Situation in Leipzig massiv geändert hat, die es erfordert die Vorgaben für die öffentliche geförderte Beschäftigung zu überprüfen und zu entrümpeln. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, damit der Oberbürgermeister mit unserem Auftrag die Debatte mit allen Beteiligten anstoßen kann.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussempfehlung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.

2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken und dabei folgende Punkte umfassen:

a) die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,

b) Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,

c) die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,

d) eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,

e) eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird,

f) die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder die innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in erheblichem Umfang über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) hinausgehen,

g) Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,

h) die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter einzureichen,

i) eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren und Fachanleitern,

j) die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.

 

3. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr über die  erreichten Veränderungen in den zuständigen Gremien des Stadtrates.

Begründung:

Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%  und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.

In vielen Jobcentern gibt es eine grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB-Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus. Das Jobcenter Leipzig schränkt damit die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich und über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.

Zur Finanzierung der Maßnahmen tragen neben dem Jobcenter auch die Träger selbst bei, wozu es zwingend notwendig ist, dass Eigenmittel erwirtschaftet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn der Kundenkreis und die Preisgestaltungsmöglichkeiten weiterhin so eingeschränkt bleiben, wie bisher. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist auch gemeinnützigen Trägern erlaubt, sofern diese beim Träger für die satzungsgemäßen Zwecke verbleiben. Durch die Vorgaben zur Preisgestaltung wird die Möglichkeit der Gewinnerzielung allerdings erheblich gemindert, was zu Finanzierungslücken führen kann.

Christopher_Zenker2Wie die Stadt Leipzig heute mitteilte, hat das Leipziger Zentrum für Aus- und Weiterbildung mit seinem Projekt SCHAUPLATZ den Zuschlag des Jobcenters Leipzig für ein Beschäftigungsprojekt bekommen, um auch weiterhin jungen Menschen einen Start ins Berufsleben zu ermöglichen, die aktuell keine Beschäftigungsperspektive haben.
„Wir freuen uns, dass es mit dem Projekt SCHAUPLATZ beim Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig weitergeht. Seit Langem setzen wir uns dafür ein, dass die Produktionsschulen in Leipzig Bestand haben, schließlich bieten sie jungen Menschen, die unter anderem keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, Unterstützung beim Start ins Berufsleben“, erklärt Christopher Zenker, der die SPD-Fraktion im Sozialausschuss vertritt.
Über die letzten drei Jahre konnten etwa 73Prozent der rund 280 Teilnehmer des Projekts SCHAUPLATZ beruflich und persönlich stabile Perspektiven gegeben werden. Sei es durch Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und weiterführende Maßnahmen oder durch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen.
„Ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt eine der erfolgreichsten Leipziger Maßnahmen für Jugendliche mit – wie es im ,Jobcenter-Deutsch‘ heißt – multiplen Vermittlungshemmnissen ist. Deshalb hatten wir uns schon Ende des vergangenen Jahres dafür stark gemacht, dass die Stadt Leipzig auch unabhängig der Finanzierungszusagen von Sächsischer Aufbau-Bank und anderen potenziellen Fördermittelgebern zu ihrer Kofinanzierung für das Projekt SCHAUPLATZ steht“, so Zenker abschließend.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Förderprogramm „Beschäftigungsinitiative Inklusion“ zur intensiven Eingliederung ins Erwerbsleben und zur Beratung von schwerbehinderten Menschen aufgelegt, das sich vor allem an die Träger der Arbeitsförderung und der Grundsicherung (Arbeitsagenturen und Jobcenter) wendet. Aus dem Ausgleichsfonds stehen insgesamt bis zu 50 Millionen Euro für Konzepte zur Verfügung, die bereits bestehende Förderinstrumente und -maßnahmen ergänzen, die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen verstärken und anregen sowie von Trägern der Arbeitsförderung und der Grundsicherung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt und entwickelt werden.

Ziel des Programms ist es die lokalen und regionalen Bedingungen des Zugangs schwerbehinderter Menschen zum Arbeitsmarkt zu verbessern, wobei unter anderem neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen und bestehende stabilisiert werden sollen. Ein Schwerpunkt soll bei der Erwerbssituation von schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen – wie insbesondere langzeitarbeitslosen und älteren schwerbehinderten Menschen – liegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wieviele erwerbsfähige Schwerbehinderte sind in Leipzig arbeitslos gemeldet?
  2. Wieviele und welche Projekte gibt es in Leipzig bereits, die Schwerbehinderten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen?
  3. Ist dieses Förderprogramm der Stadtverwaltung bekannt und hat sie sich über das Jobcenter um Fördermittel aus diesem Bundesprogramm bemüht? Wenn nein: Warum nicht?
  4. Besteht bei der Stadtverwaltung überhaupt ein Interesse, gemeinsam mit Partnern entsprechende Projekte zu erarbeiten und hierfür Fördermittel beim BMAS zu beantragen? Wenn nein: Warum nicht?

Tino Bucksch„Jungen Menschen einen gelungenen Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen, muss im Fokus unserer Politik stehen. Für eine Stadt wie Leipzig, wo fast 15 Prozent der Schulabgänger keinen Schulabschluss haben, ist dies eine der zentralsten Aufgaben. Für mich ist es deshalb unverständlich, warum es zwischen der Stadt Leipzig und der Arbeitsagentur bei der gemeinsamen Errichtung der Jugendberufsagentur immer noch so hakt“, so Tino Bucksch, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde mit dem Haushalt 2014 beschlossen, eine zentrale Jugendberufsagentur mit der Agentur für Arbeit zu betreiben. Damit wurden die bisher vier dezentralen Jugendberatungsstellen zu einer zentralen zusammengefasst. So sollen jungen Menschen  Beratung und Hilfe aus einer Hand erhalten. Ziel der Jugendberufsagentur ist die Sicherung eines direkten Informationsaustauschs und ein gemeinsames Fallmanagement. Dadurch soll die Integration in Ausbildung und Arbeit gewährleistet sowie Arbeitslosigkeit vermieden werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und der Verein Jugendhaus Leipzig, ein freier Träger der Jugendhilfe, durch systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung zusammenarbeiten.

Bucksch hebt weiter hervor: „Wir wollen, dass die Jugendberufsagentur ein Erfolg wird. Aber wir wollen auch, dass das Haus niedrigschwellig und zentral eingerichtet wird. Nur so kann es von allen Jugendlichen und jungen Erwachsen angenommen werden. Nur so kann garantiert werden, dass niemand verloren geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass junge Menschen gern und unvoreingenommen in die bisher als Standort vorgesehene Axis-Passage gehen. Dieser Ort wird vor allem mit dem Jobcenter verbunden. Aber statt diese Aufgabe von den Betroffenen her zu denken, scheint es der Arbeitsagentur nur um eine Auslastung ihrer Immobilie zu gehen. Auch ist bisher konzeptionell wenig geschehen. Hier wurde wohl erneut Politik vor allem nach dem Spardiktat gemacht. Die Verwaltung und die Arbeitsagentur müssen sich zeitnah an einen Tisch setzen und sowohl eine personelle als auch eine örtliche Lösung finden. Der Standort Georg-Schumann-Straße ist in unseren Augen nicht geeignet.“, so Bucksch abschließend.