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Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt das Maßnahmenpaket des Bundesbauministeriums vom gestrigen Wohnungsbaugipfel.

„Die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine der drängendsten sozialen Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die aktuelle Abkühlung der Baukonjunktur darf nicht dazu führen, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nicht gedeckt wird und langfristige Zukunftsinvestitionen für klimagerechtes Wohnen gehemmt werden. Es ist gut und richtig, dass die Bundesbauministerin Impulse setzt, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Ob die vorgestellten Impulse ausreichen oder gegebenenfalls noch erweitert werden müssen, soll und muss natürlich die Bundesregierung regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft überprüfen“, erklärt Anja Feichtinger, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion.

Feichtinger weiter: „Um jetzt Impulse für den Wohnungsbau zu setzen, brauchen wir eine attraktive Neubau-Förderkulisse, die effizient und technologieoffen gestaltet ist. Wir benötigen neue zielgruppenorientierte Förderprogramme – z.B. für junge Leute, Azubis/Studenten, Fachkräfte, ältere Menschen. Und wir brauchen verbesserte Förderbedingungen für die Sanierung, da für einen Großteil der Wohnungen, die in den 90er und Zweitausenderjahren saniert wurden, in Kürze eine erneute Sanierung bzw. Teilsanierung ansteht.“

Anja Feichtinger

 „Die Reduzierung der ökologischen Anforderungen und die Ausreichung von Fördermitteln auch unterhalb des Effizienzhaus 40-Standards ist geboten. Gleichzeitig sollten verstärkt auch neue Technologien, wie nachhaltige Baustoffe, Maßnahmen zur CO2-Reduktion gefördert werden. Das 14 Punkte umfassende Maßnahmenpaket des Wohnungsbaugipfels zeigt in die richtige Richtung. Insbesondere die Maßnahmen sozialer Wohnungsbau, vereinfachtes Bauen und digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen uns am Herzen. Kritisch könnte es bei den Baugenehmigungen werden, da noch keine digitalen Standards vorliegen. Hier braucht es auch Unterstützung durch den Bund, der ein standardisiertes Verfahren vorgibt“, fordert Feichtinger abschließend.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat u.a. vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung. Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam Verantwortung.

Bauen muss zukünftig einfacher, schneller und günstiger werden. Dazu soll das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird – in Absprache mit den Partnern des Bündnisses – eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.

Planen und Genehmigen muss deutlich schneller werden. In den vergangenen eineinhalb Jahren hat die Bundesregierung mehrere Gesetzespakete auf den Weg gebracht, mit denen der Wohnungsbau spürbar beschleunigt werden konnte. Durch die Digitalisierungsnovelle des BauGB konnten die Genehmigungsfristen für Bauleitpläne von bisher 3 auf 1 Monaten verkürzt werden. Die Geschwindigkeit muss weiter erhöht, Aktenberge in den Bauämtern reduziert werden. Mit den 16 Ländern wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ abschließen. Die Länder planen bereits jetzt, zur nächsten Fachkonferenz im November 2023 u.a. folgende Änderungen in den Landesbauordnungen vorzunehmen:

– Einmal bereits in einem Land erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen erhalten bundesweit Gültigkeit und werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt.

– Die Dauer von allen Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau wird zeitlich begrenzt. Es wird befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten eingeführt.

– Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschl. die Errichtung von Dachgauben werden zukünftig unter bestimmten Bedingungen in allen Landesbauordnungen genehmigungsfrei sein.

– Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen werden in allen Landesbauordnungen vereinheitlicht, verbunden mit dem Ziel, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.