Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
ich hatte das schon in meiner Rede zum Grundsatzbeschluss zur finanziellen Sicherung des Klinikums St. Georg gesagt und wiederhole es gern: Die Lage unseres Klinikums ist ernst und wir tun gut daran, das Krankenhaus nicht in die Insolvenz gehen zu lassen. Nicht nur wegen der 800-jährigen Tradition des Klinikums sondern vor allem wegen seiner Bedeutung für die Daseinsvorsorge in Leipzig und im Leipziger Umland.
Die Vorlage über die wir heute abstimmen ist eine Konkretisierung unseres Grundsatzschlusses vom April diesen Jahres.
Notwendig ist die Beschlussänderung aufgrund eines Bescheids der Landesdirektion, die eine konkrete Deckung der vorgesehenen Zahlungen im Haushalt der Stadt verlangt.
Worum geht es genau?
Wir unterstützen das Klinikum mit einer Bareinlage i.H.v. rund 36 Mio Euro in die Kapitalrücklage, um den bilanzierten Jahresfehlbetrag 2023 auszugleichen.
Wir bestätigen mit der Vorlage außerplanmäßige Aufwendungen für Zinsen in Höhe von bis zu 3 Mio. €.
Wir unterlegen im Sinne des Bescheids der Landesdirektion zur Genehmigung der Ausfallbürgschaft i.H.v. 69,7 Mio. EUR und zur Absicherung der Kreditaufnahme für den Krankenhausneubau – Zentralbau II die Bareinlage für das Klinikum mit konkreten Deckungen im Haushalt.
Mit der Zustimmung zur Vorlage gewährleisten wir:
1. Stabilität und Kontinuität, denn durch die finanzielle Unterstützung sichern wir den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Klinikums, insbesondere den wichtigen Krankenhausneubau.
2. Sichern wir die Qualität der Gesundheitsversorgung: Eine stabile finanzielle Basis ermöglicht es dem Klinikum, weiterhin hochwertige medizinische Leistungen anzubieten und notwendige Investitionen in moderne Infrastruktur und Technik zu tätigen.
3. haben wir die Zukunftssicherheit im Blick: Die Genehmigung der Bürgschaft und die damit verbundene Kreditaufnahme sind essenziell, um die langfristige finanzielle Stabilität des Klinikums zu gewährleisten und zukünftige Herausforderungen meistern zu können.
Ich denke, dass wir das Richtige tun, wenn wir heute der Vorlage zustimmen. Vor allem tun wir damit etwas ganz Bedeutendes für die Stadtgesellschaft. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen und ich hoffe, dass das auch bei Ihnen so ist und wir uns im Rat dabei einig sind.
Vielen Dank!
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/08/hush-naidoo-jade-photography-ZCO_5Y29s8k-unsplash2-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-08-21 18:39:002024-08-21 22:23:30Rede zur Vorlage „Sicherstellung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Klinikum St. Georg gGmbH – Bestätigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Lage unseres Klinikums ist ernst. Das städtische Krankenhaus hat im Geschäftsjahr 2023 einen Fehlbetrag von ca. 38 Millionen Euro zu verzeichnen. Als Stadt tun wir gut daran, diesen Fehlbetrag auszugleichen, weil wir das Klinikum St. Georg nicht in die Insolvenz gehen lassen wollen. Ich bin mir sicher, dass wir uns darüber grundsätzlich einig sind. Schließlich hat das Georg eine 800-jährige Tradition und ist eines der größten Krankenhäuser in der Stadt und unserer Region. Der Versorgungsauftrag des Klinikums reicht weit bis in das nördliche Umland unserer Stadt hinein. Tradition und Größe des Krankenhauses incl. des weit verzweigten Netzes an ambulanten Einrichtungen können nicht allein den Ausschlag geben, dass Klinikum zu unterstützen. Für mich liegt die wichtigste Funktion des St. Georg in der Gewährleistung der Daseinsvorsorge für uns und das Umland.
In der Tat, das wird nicht billig, mit einer Bareinlage von maximal 40 Millionen Euro aus dem kommunalen Haushalt in die Bresche zu springen. Darüber hinaus soll die Gesellschafterkreditlinie um weitere 100 Millionen, auf 200 Millionen Euro, erhöht werden . Zudem werden wir die zu erwartende Kostensteigerungen bei den laufenden Bauinvestitionen über Bürgschaften absichern. Das ist allerdings notwendig, um das St. Georg langfristig zu erhalten.
Dass wir als Stadtrat intensivere Berichtspflichten einfordern und zudem weitere Zahlungen an positive Voten im Verwaltungsausschuss binden, ist absolut richtig. Schließlich ist es nicht unser eigenes Geld, das wir hier einsetzen, sondern öffentliche Mittel, die auch an anderen Stellen unseres Gemeinwesens sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen stellen eine Herausforderung für viele Kliniken dar. Das Klinikum St. Georg ist hierbei keine Ausnahme. Um die bestmögliche medizinische Versorgung in Leipzig weiterhin zu gewährleisten, müssen wir das Klinikum finanziell zu unterstützen.
Eine solide Finanzierungsbasis ist für alle deutschen Krankenhäuser notwendig. Mit Blick darauf, dass die geplante Krankenhausreform gerade den Fokus auf Maximalversorger wie das St. Georg legen soll, bietet diese Reform die Chance, die Finanzlage mittelfristig effektiv zu verbessern. Dazu gehören die geplanten Vorhaltepauschalen, die eine Art Existenzgarantie sein soll, die Erhöhung der Landesbasisfallwerte, um die finanzielle Belastung der Krankenhäuser zu verringern, und die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen. Es muss allerdings zügig gehen, denn je länger es dauert, desto dünner wird die Luft.
Ich möchte es noch einmal betonen: Das Klinikum St. Georg ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Leipzig. Wir werden nicht umhinkommen, heute in den sauren Apfel zu beißen, um die Existenz des Krankenhauses zu sichern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/jafar-ahmed-E285pJbC4uE-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-04-25 18:53:002024-04-25 20:56:39Rede zur Vorlage „Sicherstellung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Klinikum St. Georg gGmbH sowie Abschluss eines zweiten, gesonderten Betrauungsaktes zur beihilferechtlich konformen Ausreichung der Ausfallbürgschaft“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
wir haben heute gleich mehrere wichtige Vorlagen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und der öffentlichen Daseinsvorsorge durch unsere kommunalen Unternehmen in Leipzig auf der Tagesordnung. Allen voran, die LVB profitieren von diesen Beschlüssen. Ich möchte in der Folge auf die Vorlagen zum Liniennetz der Zukunft, zur ÖPNV-Finanzierung und zur Sicherung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der LVV eingehen.
Dass es notwendig ist, den ÖPNV zu stärken und auszubauen, wenn wir auch zukünftig in unserer Stadt möglichst reibungslos unterwegs sein wollen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Die Verkehrswende ist eine der zentralen Aufgaben für uns.
Dazu gehört es eben auch, nicht allein die Leistungen bei den LVB zu bestellen, sondern auch für deren Finanzierung aufzukommen, auch wenn wir hoffen, dass sich Bund und Land zukünftig stärker an dieser Herausforderung beteiligen. In diesem Zusammenhang haben wir es nun mit einer Vorlage zur Anpassung der ÖPNV-Finanzierung zu tun. Das heißt konkret: In diesem Jahr benötigen die Verkehrsbetriebe statt der im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag vereinbarten 70 Millionen Euro 71,7 Millionen, die allerdings in diesem Jahr durch das starke Ergebnis der Stadtwerke noch durch die LVV abgesichert werden können. Zum anderen sollen nicht verbrauchte Mittel, mit denen die Stadt die Leipzig-Pass-Mobilcard stützt, nicht an die Stadt zurückfließen, um damit finanzielle Schäden aus der Corona-Pandemie auszugleichen, die der Freistaat mit seinem ÖPNV-Rettungsschirm nicht abgedeckt hat. Das kostet die Stadt dann rund 1,9 Millionen Euro. Wir werden dieser Vorlage und dem Änderungsantrag der Linken zustimmen.
Die zweite Vorlage im Bunde ist jene zur Sicherung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV). Wir hatten dazu im Herbst vergangenen Jahres einen Grundsatzbeschluss gefasst, der eine Auszahlung der avisierten 15 Millionen Euro für 2023 und 2024, die direkt an die LVB fließen sollen, ermöglichen sollte, wenn wir 1. im Doppelhaushalt Mittel dafür binden und 2. wenn ein testierter Nachweis vorliegt, dass diese Gelder notwendig sind, um Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen in Folge des Tarifmoratoriums und der Pandemie auszugleichen. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlungen liegen vor und wir tun gut daran, hier mitzuziehen, denn sonst würden die LVB und mit ihr die LVV in eine nicht unerhebliche Schieflage geraten. Wir werden der Vorlage zustimmen.
Damit lasse ich den rein finanziellen Aspekt hinter mir und wende mich dem Liniennetz der Zukunft zu, denn ohne unsere Beschlüsse zu den finanziellen Ausgleichen dürfte aus einem zukunftsorientierten Liniennetz nichts werden.
Aber kommen wir zum Liniennetz: Es ist von essenzieller Bedeutung, das Liniennetz unseres ÖPNV an die sich wandelnden Bedürfnisse anzupassen. Wollen wir die Verkehrswende schaffen, dann müssen wir mehr Menschen unter anderem dazu bewegen, den ÖPNV stärker zu nutzen. Vielleicht kommen wir so an den Punkt, dass der eine oder die andere mehr das private Auto abschafft, weil es ein unnötiger Kostenfaktor und lediglich noch ein Parkplatzsuchgerät ist, das die eigene innerstädtische Mobilität nicht entscheidend verbessert.
Eine zukunftsorientierte Planung besteht aus einem Mix aus besseren Taktzeiten, besserer Erschließung der Randgebiete und auch notwendigen Erweiterungen bestehender Strecken sowie – das gehört zwar nicht direkt zum Liniennetz, ist aber eines der Dauerthemen meiner Fraktion – die Integration innovativer Mobilitätslösungen, Stichwort Mobilitätspunkte (sie wissen schon 400 bis 2030, Herr Dienberg).
Die Vorlage zum Liniennetz bietet hier eine ganze Reihe von Verbesserungen, die in den nächsten Jahren Wirklichkeit werden sollen. Das ist sehr erfreulich, denn darunter sind viele Themen, die wir regelmäßig ansprechen, wie die bessere Anbindung der Ränder unserer Stadt an den ÖPNV. Flexa soll beispielsweise im Südosten unserer Stadt weiter nach Norden, nach Engelsdorf und Sommerfeld, ausgedehnt werden. Allerdings sind einige Gebiete immer noch von Flexa abgehangen, hier bleiben wir dran und hoffen auch deshalb auf bessere Finanzierungsstrukturen, schließlich wollen wir nicht, dass beispielsweise die Flexa-Fahrzeuge nur nach Liebertwolkwitz fahren, um dort aufgeladen zu werden, denn Fahrgäste dürfen da nicht mitfahren.
Positiv ist auf jeden Fall, dass die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte eine Möglichkeit bekommen haben, die Themen zu benennen, die aus ihrer Sicht bei der Überarbeitung des Liniennetzes in Betracht gezogen werden sollten. Es konnten freilich nicht alle Themen davon berücksichtigt werden, aber es ist ein Fortschritt, dass die örtlichen Belange kommuniziert wurden und u.a. im Rahmen der Überarbeitung des Buskonzepts Eingang in die Planungen des ÖPNV finden können.
Für den Bereich Grünau machen wir den Vorschlag, mit der Linie 62 mittels eines Durchstichs und einer Linienführung von der Selliner bis zur Krakauer Straße eine bessere Anbindung des Wohnkomplexes 8 zu erreichen und gleichzeitig der Bedeutung des Bereichs um das Gesundheitszentrum herum, die mit dem Bau des dritten Ärztehauses noch zunehmen wird, gerecht zu werden. Ich freue mich, dass die Verwaltung diesen Änderungsantrag übernommen hat.
Alle drei Vorlagen zeigen, wir stehen zur LVB als zentrales Unternehmen der kommunalen Verkehrswende. Wir müssen jedoch auch darauf achten, dass uns die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Denn eine Verkehrswende muss auch finanziert werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Zukunft unserer Stadt.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/johannes-schenk-Fbn-XKqkvmk-unsplash-scaled.jpg25601707F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2023-12-13 19:55:582023-12-13 19:55:58Rede zu Liniennetz der Zukunft, ÖPNV-Finanzierung und Sicherung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der LVV
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