Schlagwortarchiv für: Digital-Pakt

Rednerin: Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

mit dieser Vorlage wird die Stadt Leipzig die Umsetzung des Digitalpakts angehen, es stehen immerhin 27,5 Mio Euro Fördermittel für Leipzig bereit. Diese will die Stadt vollständig und zügig abrufen. Dies kann ich nur begrüßen, wir haben nachholbedarf an den Schulen.

27,5 Mio Euro, die nimmt die Stadt doch gern, besonders nur wenig Eigenmittel bereitgestellt werden müssen.

Aber mit dem Geld allein ist die Digitalisierung nicht getan, schließlich brauchen Schulen bei den vielfältigen digitalen Endgeräten auch die passende Software sowie eine Erneuerung der vorhandenen Technik.
Letzteres ist bisher nicht finanziert!

Die Folgekosten des Digitalpakts sind für die Kommunen noch nicht absehbar und sicherlich auch nicht allein finanzierbar. Hauptsächlich ist der DigitalPakt ein Programm zum Ausbau der digitalen Infrastruktur. Es größerer Teil der Fördermittel für Leipzig wird in notwendige digitate Infrastrukturc investiert.

Doch wie sollen die Lehrkräfte und Schüler mit der neuen Technik umgehen? Dazu würden bisher nicht vorhande Medienbildungskonzepte der Schulen benötigt. Erst dann könnte die Stadt den Medienentwicklungsplan erstellen.

Das ist genau der Plan, den meine Fraktion schon seit vielen Jahren einfordert!Dieser muss die Grundlage für die weiteren Finanzplanungen für die Ausstattung von Schulen sein. Meiner Fraktion ist wichtig, dass die Konzepte der Schulen nicht einfach nur mit Mindeststandards ausgefüllt werden, sondern dass individuelle Ausstattungswünsche berücksichtigt werden können- wahrscheinlich nicht mit diesem Digitalpakt, sondern in der Fortschreibung dessen.

Daher fordert die SPD-Fraktion im ÄA 3, die Medienbildungskonzepte der Schulen im Fachausschuss zu besprechen und das Schulbudget im Rahmen des Haushaltsplanes 21/22  zu erweitern und anzupassen, damit Schulen z.B. Software, Druckerpatronen oder Ersatzteile kaufen können.

Die SPD-Fraktion kann vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel und einer sparsamen Haushaltsführung den Grundgedanken der Verwaltung nachvollziehen, Mindeststandards für die zukünftige Ausstattung zu formulieren und die Technik zu vereinheitlichen. Das soll ein erster Schritt in Richtung einer digitalen Ausstattung für Schulen sein. Die vollumgängliche Umsetzung der Medienbildungskonzepte ist mit diesen Förderprogramm nicht zu realisieren. Im Fachausschuss wurde bestätigt, dass die Schulen mit darüber entscheiden, wo die in den Mindeststandards beschriebene Ausstattung an den Schulen dann wirklich eingebaut wird.

Wir akzeptieren jedoch nicht, dass große Schulen bei der Ausstattung benachteiligt werden sollen!  So enden die Mindeststandards bei 4-zügigen Grundschulen, 3-zügigen Oberschulen und 4-zügigen Gymnasien, obwohl es zahlreiche Schulen gibt, die deutlich größer sind. Besonders benachteiligt wären übrigens mal wieder die Oberschulen, über die Hälfte hat zurzeit mehr als 3 Züge. Als Sozialdemokratin mit der tiefen Überzeugung von Chancengerechtigkeit ist das für mich nicht hinnehmbar!

Die Stadt muss große Schulen bauen, weil in einer wachsenden Stadt nachhaltig mit Baugrund umgegangen werden muss- jedoch dürfen wir diese Schulen bei der Ausstattung nicht benachteiligen.

Meiner Fraktion ist bei der Berechnung der Zügigkeit besonders wichtig, dass DaZ- Klassen und LRS-Klassen in die Berechnung einbezogen werden, denn Kinder mit besonderen Lernvoraussetzungen können im großen Maße von der Digitalisierung profitieren. Als soziale Stadt müssen wir dies im Sinne der Chancengerechtigkeit umsetzen.

Im ÄA 2 haben wir die Ausstattung mit Beamer-Systemen und interaktiven Panels linear an die höheren Klassenzahlenzahlen größerer Schulen angepasst.

Im ÄA 4 bitten wir um Prüfung, ob die bisher gesperrten 3 Mio Euro aus der Vorlage „Umsetzung des Rollouts 2019/20“ freigegeben werden können, die bisher zur Kompensierung der Mindererträge aus der Umsetzung des Digitalpaktes vorgesehen waren. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Fördermodalitäten noch nicht bekannt.

Ich bitte Sie, verehrte Stadträte, um Zustimmung der vorliegenden ÄA.