Schlagwortarchiv für: Eigenbetriebe

In diesem Jahr erfolgen in der Bundesrepublik Betriebsratswahlen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte und in welchen keine? (Bitte Anteil der Kommune mit angeben.)
     
  2. Ist in den Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig, die bisher keinen Betriebsrat haben, jetzt eine Gründung angedacht und wenn nicht, was sind die Gründe dafür?
     
  3. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gilt der TVöD?
     
  4. In welchen Unternehmen gilt ein anderer Flächentarifvertrag und welcher?
     
  5. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es anderweitige Tarifverträge, zum Beispiel Haustarifvertrag und mit welcher Gewerkschaft verhandelt?
     
  6. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es keinen gültigen Tarifvertrag?

Die Beantwortung wird in der April-Ratsversammlung erfolgen.

Die SPD-Fraktion hatte im November eine Anfrage zu den Home-Office-Regelungen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben gestellt, um zu erfahren, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell von Zuhause aus arbeiten und bei wie vielen Arbeitsplätzen die technischen Voraussetzungen vorliegen, sodass die Mitarbeiter diese Möglichkeit auch nutzen können.

Anja Feichtinger

„Grundsätzlich wurde deutlich, dass es bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben beim Thema Home-Office noch einigen Nachholbedarf gibt“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Feichtinger, die ihre Fraktion im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt und ergänzt: „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es aktuell darum geht, Kontakte zu reduzieren und potenzielle Infektionswege zu unterbrechen, ist es notwendig, dass Regelungen zur Heimarbeit möglichst großzügig gestaltet werden.“

Beispielsweise ist aktuell nur knapp ein Drittel der rund 5.000 computergestützten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung selbst technisch so ausgestattet, dass ein mobiles Arbeiten möglich ist. Auch die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit derzeit ausgeschlossen.


„Uns ist klar, dass von heute auf morgen nicht für alle Arbeitsplätze die Beschaffung von mobilen Endgeräten möglich ist. Um allerdings gerade in Zeiten, in denen das Infektionsgeschehen stärker ist, mehr Möglichkeiten für Home-Office zu schaffen, sollte umgedacht werden, wodurch unter Umständen auch die Nutzung von privater Rechentechnik ermöglicht werden kann. Dadurch könnten mehr Mitarbeiter teilweise oder vorübergehend vollständig von Zuhause aus arbeiten. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass für Büros, in denen im Normalfall zwei oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und wo Heimarbeit aus verschiedenen, sowohl technischen als auch aufgabenbezogenen Gründen nicht möglich ist, Lösungen gefunden werden, um Kontakte zu verringern“, sagt Feichtinger und ergänzt abschließend. „Der Bundespräsident, Gewerkschaften und auch Arbeitsgeber rufen gemeinsam dazu auf, dort wo es irgendwie möglich ist und wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zwingend vor Ort sein müssen, Home-Office-Lösungen anzubieten. Hier sehen wir bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben noch Potenziale.“

Unsere Anfrage finden Sie hier . Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier. Die Stadtverwaltung hat im Nachgang angekündigt, die in der Antwort übermittelten Zahlen noch einmal zu verifizieren und will im Februar einen Bericht zum Home-Office in der Stadtverwaltung erstellen. Unser Anliegen bliebt bestehen: Home-Office muss auch in der Stadtverwaltung so weit das geht, ermöglicht werden und es müssen deshalb auch Lösungen für Mitarbeiter gefunden werden, die bislang noch nicht von Zuhause aus arbeiten konnten.

1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

Antwort:

a)      Stadtverwaltung Leipzig

Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

DezernatZahl der Beschäftigten*Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM 13132,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung 563335,9
Dezernat für Finanzen 2575019,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport 1.712321,9
Dezernat für Kultur 407194,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt 86981,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau 1.303312,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie 3.153160,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales 64710,3
Stadt Leipzig gesamt 8.4591992,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt

b)     Eigenbetriebe

EigenbetriebZahl der BeschäftigtenDavon ganz oder teilweise in Home-OfficeAnteil in Prozent
Schauspiel191105,2
StadtreinigungCa. 80033ca. 4,1
Klinikum St. Georg2902 – 50,7 – 1,7
VKKJ23520,9
Gewandhaus90 (nur Verwaltung/Technik)4550,0
OperCa. 70080ca. 8,9
Theater der Jungen Welt57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)1526,3 (55,6)
Musikschule11620 17,2
SEB60081,3
KEE187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)bis zu 40bis zu 21,4

2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.

Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.

Dezernat/GBZahl der mobilen Endgeräte
GB OBM83
I226
II132
III287
IV116
V316
VI332
VII66
Beauftragte/Vertretungen20
Summe1.578

Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.

a) Schauspiel

Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.

b) Stadtreinigung

Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.

c) Klinikum St. Georg

Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.

d) VKKJ

Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.

e) Gewandhaus

Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.

f) Oper

Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

g) Musikschule

Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.

h) KEE

Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.

i) SEB

Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?

Antwort:

Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.

Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.

Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.

4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.

Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.

Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.

5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Antwort:

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.

Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.

Die Anfrage dazu finden Sie hier.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
  2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
  3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
  4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hören es aus nahezu allen Branchen: Fachkräfte würden händeringend gesucht und es sei zunehmend schwieriger geworden, qualifiziertes Personal zu finden. Das trifft, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur auf die freie Wirtschaft zu, sondern auch auf Verwaltung, Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig.

Wenn man Fachkräfte für sich gewinnen möchte, muss man als Arbeitgeber mittlerweile an seiner Attraktivität feilen. Ich möchte jetzt gar nicht aufzählen, was von Massagen bis Ruheräumen von manchen Arbeitgebern so alles gemacht wird, um Fachkräfte durch den einen oder anderen Wohlfühlbonus an sich zu binden. Das wäre vielleicht auch mit Blick auf die Stadtverwaltung ein ganz eigenes Thema.

Uns geht es jedoch hierbei nicht um „Extra-Leckerli“ sondern zunächst um wichtige Basisarbeit. Aus unserer Sicht ist die Arbeitsplatzsicherheit noch immer – wenn vielleicht in Phasen der wirtschaftlichen Prosperität nicht ganz so ausgeprägt – einer der wichtigen Attraktivitätsfaktoren für Arbeitgeber. Das gilt eben auch für die Stadt als direkte Arbeitgeberin in der Kernverwaltung sowie in den Eigenbetrieben, aber auch für die Stadt als Gesellschafterin der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Für die meisten städtischen Angestellten in der Kernverwaltung ist die Jobsicherheit vielleicht nicht das große Thema, weil sie unbefristet beschäftigt sind. Es gibt – und das ergab unsere Anfrage vom März vergangenen Jahres – jedoch viele Beschäftigte bei Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen, die befristete Verträge haben. Uns geht es hierbei natürlich nicht um jene, deren Befristungen, weil es beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung ist, sachlich begründet sind.  Uns geht es um diejenigen, die noch immer sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse bei den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen haben, weil eine Erprobung dieser Mitarbeiter in der Probezeit, die ja genau für diesen Zweck gesetzliche geregelt wurde, nicht möglich wäre. Dies betrifft rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt, so können Sie es in der Antwort auf unsere Anfrage und auch im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag nachlesen. Bei der Kernverwaltung selbst wird dieses Instrument bei Studenten oder Auszubildenden genutzt, die in ihrer Ausbildung einen Abschluss erreicht haben, dessen Schnitt unter  „befriedigend“ lag – in diesem Fällen kann ich einer solchen Befristung als verlängerte Probephase durchaus Sympathien abgewinnen. Auch wenn Eigenbetriebe oder Beteiligungen von Zuweisungen oder Aufträgen Dritter abhängen, ist so eine Vorgehensweise vielleicht nachvollziehbar. Aber ist sie in Anbetracht der demografischen Entwicklung mit immer mehr Renteneintritten deshalb auch richtig?

Wie uns bekannt ist, wird vor allem auch im Bereich der städtischen Altenpflegeheime häufiger sachgrundlos befristet, um neue Mitarbeiter zu erproben. Alle reden bereits vom aufkommenden Pflegenotstand in Deutschland. Ist es da sinnvoll potenzielle Mitarbeiter mit sachgrundlos befristeten Verträgen an sich binden zu wollen? Ich meine: Nein. Gerade im Pflegebereich ist eine frühzeitige und erfolgreiche Mitarbeiterbindung sinnvoll, denn hier fehlen Fachkräfte mit Blick auf unsere alternde Gesellschaft in besonderem Maße.

Wir wollen deshalb den Oberbürgermeister damit beauftragen, sich dafür einzusetzen – und da sind wir schon sehr soft an die Sache herangegangen –, dass keine Arbeitsverträge bei Eigenbetrieben, Kernverwaltung und Beteiligungsunternehmen mehr sachgrundlos befristet werden.

Die Fraktion Die Linke hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag eingebracht, von dem wir gern die Beschlusspunkte 1 und 2 übernehmen werden. Dem Punkt 3 werden wir nicht zustimmen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum mit der Übernahme der beiden Punkte des Änderungsantrags ergänzten Antrag der SPD-Fraktion.

Vielen Dank!

Gerhard PötzschArtikel von Gerhard Pötzsch für Amtsblatt vom 01.03.2014

Die Informationsvorlage zur zukünftigen Struktur der Eigenbetriebe Kultur hat der Stadtrat nach intensiver Diskussion in der letzten Ratsversammlung zur Kenntnis genommen.
Leipzig ist wachsende Stadt. Die Höhe der öffentlichen Kulturförderung bleibt, wenn es nach unserer Fraktion geht, für eine Stadt unserer Größe und gemessen am bundesdeutschen Durchschnitt auch weiterhin bemerkenswert hoch. Das finden nicht alle gut oder halten es für richtig. Denn selbst die junge Künstlerszene und die lebendige Soziokultur Leipzigs ändern nichts an der Tatsache, dass den 5 bis 10 Prozent kultureller Vielnutzer und 40 bis 45 Prozent Nutzern von Kulturinstitutionen etwa 50 Prozent Nichtnutzer kultureller Einrichtungen gegenüber stehen. Es bleibt also unsere Pflicht, der gesamten Einwohnerschaft künftig noch besser zu erläutern, warum eine solche Grundsatzentscheidung für die Kultur in Leipzig auch in ihrem ureigenen Interesse ist!

Im Betriebsausschuss Kultur wurde uns aktuell durch die Intendanz der Oper von der erfreulich ansteigenden Zuschauerresonanz im Haus und der positiven Entwicklung des Eigenbetriebes insgesamt berichtet. Ähnliches hören wir vom Schauspiel. Kann es nicht sein, dass die über Jahrzehnte und Jahrhunderte gewachsenen Kultureinrichtungen unserer Stadt in Wirklichkeit besser aufgestellt sind, als wir uns das gelegentlich eingestehen?

Folgende Nachfragen haben wir zu den Anträgen „Besucher-Analyse für die Oper Leipzig“ IV/295 und „Kulturwirtschaftsbericht“ V/262.

  1. Der Antrag „Besucher-Analyse für die Oper Leipzig“ wurde am 18.03.2009 im Rat beschlossen. Im IV. Quartal 2011 führte die Oper Leipzig gemeinsam mit der Universität Leipzig, Institut für Kulturwissenschaften eine große Besucherbefragung durch. Einzelne Ergebnisse wurden bisher im Betriebsausschuss Kulturstätten vorgestellt.

    a. Wann wird die Auswertung der Besucherbefragung vollständig veröffentlicht?
    b. Welche Schlussfolgerungen zieht der Eigenbetrieb Oper Leipzig aus der Besucherbefragung?
    c. Plant die Oper Leipzig Besucherbefragung zukünftig durchzuführen?

  2. Der Antrag „Kulturwirtschaftsbericht“ wurde am 20.09.2012 im Rat beschlossen.

    a. Wie ist der Stand der Umsetzung?
    b. Wann wird der „Kulturwirtschaftsbericht“ veröffentlicht?