Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
5. In das strategische Unternehmenskonzept ist aufzunehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft stellt der breiten Öffentlichkeit und legt dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2024 ein Modell zur ihre Einschränkung des von Mieterhöhungsverlangen, welches bei Mieterinnen und Mietern vor, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet und sich an der Wohngeldflächenverordnung anlehnt, vor. Die Nachweise der Mieterinnen und Mieter können bspw. über den Steuerbescheid geschehen. Dieses Modell ergänzt die Eigentümerziele der LWB.
Das Kapitel 1.1.1 wird wie folgt gefasst:
Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…)
Das Kapitel 1.1.2 wird wie folgt ergänzt:
„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um:
– Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig.
– Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen.
Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“
Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen.
Ergänzung 1.3.:
Ergebnisziel: …stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.
Vorgehensziel 1.3.1.
…
– Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt
…
2. Mieter/-innen-Mitbestimmung
1.6. Ergebnisziel
Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen.
Vorgehensziele
1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt.
1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet.
Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet.
Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen.
Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat.
Als Vorbild für die erweiterte Mitbestimmung von Mieter/-innen kann das seit 1993 praktizierte Modell der Wohnbau Gießen GmbH bzw. das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (2015/2023) herangezogen werden. Ein aktiver Austausch zu diesen Konzepten und Gesetzen mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen ist wünschenswert.
1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.
Ergänzung Eigentümerziele:
Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.


erarbeiten. Neben Finanzzielen, wie beispielsweise dem Kostendeckungsgrad, sollen darin auch Sachziele, etwa zur Sicherheit in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen oder zum Ticketing, aufgenommen werden, durch die die Finanzkraft der Gesellschaft und die Attraktivität des ÖPNV-Angebots in Leipzig stärker in den Fokus rücken sollen. Auch soll eine deutliche Begrenzung der jährlichen Fahrpreiserhöhungen durch den Eigentümer Stadt Leipzig festgeschrieben werden.
„Mit der Beschlussfassung des neuen Nahverkehrsplans und der Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages im nächsten Jahr, ist es aus unserer Sicht zweckmäßig auch gleich konkrete Eigentümerziele für die LVB vorzugeben. Ziel ist es, den Einfluss des Stadtrates auf die Unternehmensentwicklung sowie strategische Entscheidungen der LVB sicherzustellen“, ergänzt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und hebt hervor: „Uns geht es darum, dass die Angebote der LVB für die Bürgerinnen und Bürger so attraktiv wie möglich gestaltet werden, denn sie müssen im Mittelpunkt stehen.“
„Uns ist klar, dass der auf unsere Initiative hin in den Eigentümerzielen festgelegte Wohnungsbestand von 40.000 Wohneinheiten bis 2026 eine große Herausforderung für die LWB ist“, erklärt SPD-Fraktionsvize und LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald bezugnehmend auf einen LVZ-Bericht vom 24. Mai zu den Eigentümerzielen der LWB und ergänzt: „Wir wollen die LWB hierbei auch nicht allein lassen, denn unser Änderungsantrag zu den Eigentümerzielen umfasst auch, dass die Stadt Mittel und Wege prüfen soll, die LWB dazu zu befähigen, dieses Ziel auch zu erreichen. Zudem setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass Wohnimmobilien, die aktuell vom Liegenschaftsamt verwaltet werden, auf die LWB übergehen sollen. Bislang wird das im Wirtschaftsdezernat jedoch weitestgehend ausgesessen.“
Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat freut sich über die erfolgreichen Änderungen bei den Eigentümerzielen für die Alten Messe. Entsprechend einem Änderungsantrag unserer Fraktion stimmte der Stadtrat gestern entgegen dem ursprünglichen Willen der Verwaltung für eine Vergrößerung der Vorbehaltsflächen für die Biotechnologie-Branche und die Möglichkeit, Eigenkapital der Vermarktungsgesellschaft LEVG für bessere Ansiedlungsbedingungen einzusetzen. Nach dem Willen der Verwaltung sollten von den 230.000 qm zu vermarktende Fläche auf der Alten Messe mindestens 80.000 qm zur Ansiedlung und Erweiterung von Biotechnologie-Unternehmen oder Forschungseinrichtungen festgelegt werden. Entsprechend dem erfolgreichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde die Mindestgröße auf nunmehr 100.000 qm erweitert.