Ende April verunglückte ein 31-jähriger Kajak-Fahrer am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe tödlich. Zur Aufklärung der Todesursache und zu den Todesumständen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch wenn die Strecke für Paddler nicht als offizieller Wasserwanderweg ausgeschrieben ist, ist diese Strecke auf der Kleinen Luppe unerlaubt befahrbar.
Wir möchten anfragen:
1. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, um die Sicherheit am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe zu erhöhen? Ist die Beschilderung ausreichend und auch für Ortsfremde klar und gut ersichtlich?
2. Ist es denkbar, ähnliche Sicherungsmaßnahmen wie am Palmengartenwehr/Elsterwehr einzurichten und/oder Rettungsmittel und Ausstiegshilfen zu installieren?
3. Sind der Stadt weitere Gefahrenstellen bekannt, die im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung liegen?