Schlagwortarchiv für: erneuerbare Energie

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum Jahreswechsel 2024/25 zu aktualisieren. 

Gefördert werden sollen künftig auch Balkonsolaranlagen, die das Geländer – komplett oder teilweise – als Solaranlage nutzen. Insbesondere die LWB und Wohnungsgenossenschaften sollen in die Förderung solcher Anlagen einbezogen werden.

Die Förderung soll bei Sanierung oder bei Neubau der Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung: 

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu verschiedene Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht optimale Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte – insbesondere bei der LWB oder den Genossenschaften – auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen.

Gemeinsam mit der Fraktion Freibeuter.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Allen Fraktionen, ich korrigiere, allen bis auf einer Fraktion ist bewusst, dass der Klimawandel menschengemacht ist und dass wir wenn wir klimaneutral werden wollen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen, vor allem die Energie-, Wärme- und Verkehrswende vorantreiben müssen. Mit Blick auf das Klimasofortprogramm oder die Investitionen der Stadtwerke in die Wärmewende passiert dabei auch schon einiges. Es geht aber zu langsam und es ist vor allem bei Ausbau der Solarenergie zu unkonkret.

Dem wollen wir mit unserem Antrag etwas entgegensetzen. Wir wollen klar abrechenbare Ziele. Wir wollen, dass kommunale Dachflächen deutlich verstärkt mittels Photovoltaikanlagen zur Produktion von Strom genutzt werden. Die Grundlagen sind da, wir verfügen seit einigen Jahren über ein Solardachkataster und mit den Stadtwerken Leipzig bzw. deren Tochter Leipziger Kommunale Energieeffizienz– kurz LKE – über ein Unternehmen, das den Bau solcher Anlagen realisieren kann. Mit dem Haushalt haben wir zuletzt sogar Mittel bereitgestellt. Wobei letzteres nur ein Ansporn zur Beschleunigung sein sollte, denn selbstverständlich sollten die Anlagen wirtschaftlich sein und den Gewinn der Stadtwerke steigern.

Natürlich haben wir unseren Antrag nicht im luftleeren Raum geschrieben und uns im Vorfeld schlau gemacht, was eine realistische Größe ist. So sind wir auf mindestens 900 kW neu installierte Leistung pro Jahr gekommen. Dies entspricht, je nach Größe, rund 15 Anlagen pro Jahr. Diesem wurde im Verwaltungsstandpunkt entsprochen. Dennoch sind wir in unserer Neufassung, die weitgehend dem Verwaltungsstandpunkt entspricht, auch auf den Änderungsantrag der Grünen eingegangen, die 1000-1500 kW also ca. 1 MW peak pro Jahr anstreben. Das haben wir übernommen. Nicht übernommen haben wir, dass die LKE die Auswahl der Gebäude übernehmen soll. Herr Dienberg, auch wenn Ihnen die Grünen damit evtl. einen Gefallen tun wollten, damit ihr Dezernat weniger Arbeit hat, funktioniert das aus unserer Sicht so nicht. Die Gebäude sind Eigentum der Stadt, die Stadt kennt oder sollte den Zustand der Gebäude kennen, die Auswahl muss daher ihr Dezernat, bzw. das Amt für Gebäudemanagement, treffen.

Auch wenn wir hoffen, dass die Stadt Leipzig und die Leipziger Stadtwerke die Zielvereinbarungen erfüllen und Jahr für Jahr Anlagen mit einem Umfang von 1000 kw oder mehr entstehen, wissen wir dass es auch mal zu Verschiebungen kommen kann. In einem solchen Fall erwarten wir, dass die Stadtverwaltung in den federführenden Ausschüssen informiert, aber nicht in dem sie nur sagt: „Haben wir nicht geschafft“, sondern die Verzögerungen auch begründet.

Wir hoffen, dass dieser Antrag heute eine Mehrheit findet und dem kommunalen Solardachprogramm Schwung gibt.

Beschlussempfehlung:

Die Änderungen zum Ursprungsantrag sind fett gedruckt.

1.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Leipzig und deren

Tochterunternehmen, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE), ab 2022 eine

jährliche Zielvereinbarung abzuschließen, die regelt, in welchem Umfang neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden. Anschließend ist eine Fortführung unter Beachtung der aktuellen Rahmenbedingungen zu prüfen. Zielgröße für die ersten Jahre sollte hierbei sein, dass Anlagen im Umfang von 1 – 1,5 MW peak (entspricht bis zu 25 Photovoltaikanlagen á 60 Kilowatt) pro Jahr neu errichtet werden. Darüber hinaus soll Stadtverwaltung Leipzig das Gesamtpotential für den Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ausweisen und daraus abgeleitet mit der LKE einen Ausbaupfad für Photovoltaik auf den kommunalen Liegenschaften mit konkreten zeitlichen Angaben für die einzelnen Jahre bis 2030 erarbeiten.

2.       Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden können, werden der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der Verwaltungsausschuss über die Gründe und Handlungsoptionen informiert sowie im Rahmen des Forums Nachhaltiges Leipzig dazu berichtet. Darüber hinaus wird jährlich im Rahmen des Energieberichts über den Fortschritt sowie etwaige Rückstände beim Ausbaupfad informiert.

Begründung:

Der Ausbau erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Bundesweit nehmen insbesondere Stadtwerke sehr oft hierbei eine Vorreiterrolle ein. Mit Blick auf unsere Stadt ist ein weiterer Ausbau der Solarenergieerzeugung ein Tätigkeitsfeld mit viel Potenzial für die dezentrale Versorgung mit sauberem Strom.

Die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen verfügen über zahlreiche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen sinnvoll und gewinnbringend betrieben werden können. Um diese Gebäude für die Stromerzeugung nutzen zu können, sind zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die Stadt soll deshalb mit den Stadtwerken und der Stadtwerke-Tochter LKE eine Zielvereinbarung darüber treffen, in welchem Umfang neue Solaranlagen errichtet werden sollen. Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch dafür genutzt werden sollen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Leipzig und deren Tochterunternehmen, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE), ab 2022 eine jährliche Zielvereinbarung abzuschließen, die regelt, in welchem Umfang neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden. Zielgröße für die ersten Jahre sollte hierbei sein, dass Anlagen im Umfang von 900 Kilowatt (entspricht ca. 15 Photovoltaikanlagen á 60 Kilowatt) pro Jahr neu errichtet werden.
  1. Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden können, werden der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der Verwaltungsausschuss über die Gründe und Handlungsoptionen informiert sowie im Rahmen des Forums Nachhaltiges Leipzig dazu berichtet.

Begründung:

Der Ausbau erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Bundesweit nehmen insbesondere Stadtwerke sehr oft hierbei eine Vorreiterrolle ein. Mit Blick auf unsere Stadt ist ein weiterer Ausbau der Solarenergieerzeugung ein Tätigkeitsfeld mit viel Potenzial für die dezentrale Versorgung mit sauberem Strom.

Die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen verfügen über zahlreiche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen sinnvoll und gewinnbringend betrieben werden können. Um diese Gebäude für die Stromerzeugung nutzen zu können, sind zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die Stadt soll deshalb mit den Stadtwerken und der Stadtwerke-Tochter LKE eine Zielvereinbarung darüber treffen, in welchem Umfang neue Solaranlagen errichtet werden sollen. Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch dafür genutzt werden sollen.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

grundsätzlich sehen wir Mieterstrom-Modelle, also die Nutzung des auf dem Wohngebäude erzeugten Solarstroms bspw. durch die Bewohner des Hauses, als gute Möglichkeit an, einerseits die Erzeugung von Strom in dezentralen Anlagen zu unterstützen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen sowie andererseits von den wirtschaftlichen Vorzügen der Erzeugung und Selbstnutzung von Strom zu profitieren. Schließlich kann Mieterstrom günstiger sein, als der Strom, der aus dem Netz bezogen wird, weil hierbei unter anderem Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgaben entfallen. Und Strom, der von den Bewohnern des Hauses nicht verbraucht wird, wird in die allgemeine Versorgung eingespeist und vergütet. Gerade für eine Mieterstadt wir Leipzig eigentlich eine gute Sache.

Wie der Verwaltungsstandpunkt deutlich macht, arbeiten Stadtwerke und LWB bereits an entsprechenden Pilotprojekten. Wir halten es für sinnvoll, zunächst die Evaluation dieser Projekte abzuwarten, um dann zu sehen, ob das Ganze wirtschaftlich tragfähig ist. In der vorliegenden Fassung würde der Antrag der Grünen jedoch bedeuten, dass weitere Projekte umgesetzt werden müssen, unabhängig davon, ob es für LWB und SWL wirtschaftlich ist. Das lehnen wir ab, da dies nachteilig für unsere kommunalen Unternehmen sein könnte und damit auch für unsere Stadt.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zum Ursprungsantrag der Grünen eingereicht, der genau dies vermeidet. Lassen sie uns zunächst abwarten, was bei den Pilotprojekten rauskommt. Wenn es für unsere kommunalen Unternehmen wirtschaftlich ist, werden sie sicher sehr gern weitere Projekte umsetzen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.