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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten für die Radverbindung Alt-West/Lindenau – Innenstadt zu prüfen.

Dabei ist zu beachten, dass die Vorplanung 2020 verbindlich abgeschlossen ist.

Des Weiteren sollen die Umsetzung der baulichen und verkehrs-organisatorischen Maßnahmen für das Jahr 2021 sichergestellt werden.

Eine Radzählstelle in der Jahnallee soll eingerichtet werden.

Die Prüfergebnisse sollen spätestens im 3. Quartal 2020 vorgestellt werden.

 

Begründung:

Die SPD-Fraktion übernimmt den VSP inkl. den ÄA des SBBr Altwest.

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung legt, basierend auf dem beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan (Punkt F 8.3.4), bis Ende 2019 die Prüfergebnisse zur Einführung von Fahrradstraßen in den im Entwicklungsplan definierten Straßenzügen vor und bis Ende zweites Quartal 2020 ein umfassendes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Leipzig. Wie bereits im Radverkehrsentwicklungsplan beschrieben, muss die Zielstellung eine gute, schnelle und verkehrssichere Verbindung aus den Stadtbezirken Richtung Innenstadt sein.
  2. Für die Karl-Liebknecht-Straße wird geprüft, ob diese aufgrund ihrer Hauptstraßenfunktion und dem geförderten ÖPNV-Ausbau überhaupt als Fahrradstraße in Betracht kommen kann.

 

Begründung:

Seit mehreren Jahren wird die Ausweisung der Bernhard-Göring-Straße als eine Fahrradstraße kommuniziert. Die B.-Göring-Straße als Parallelstraße zur „KarLi“ könnte mit dieser Umwidmung den erfreulicherweise zunehmenden Radverkehr im Leipziger Süden von und zum Zentrum verstärkt aufnehmen und für Radfahrer/innen eine attraktive Verbindung auf der Nord-Süd-Achse darstellen. Eine Umwandlung der Karl-Liebknecht-Straße in eine Fahrradstraße soll zumindest geprüft werden.

Darüber hinaus sind im Radverkehrsentwicklungsplan bereits folgende Straßenzüge definiert worden, deren Umwandlung in Fahrradstraßen geprüft werden soll:

  • Bernhard-Göring-Straße
  • Gustav-Adolf-Straße / Humboldtstraße
  • Siemeringstraße / Walter-Heinze-Straße / Lauchstädter Straße /
    Alte Straße
  • Wigandstraße / Neue Straße / Klarastraße / Limburgerstraße
  • Kickerlingsberg / Poetenweg /Stallbaumstraße / Heinrothstraße
  • Stahmelner Straße / Friedrich-Bosse-Straße / Knopstraße
  • Sportplatzweg / Alte Dorfstraße / An den Linden / Zum Bahnhof
  • Fockestraße
  • Am Elsterwehr / Mainzer Straße / Aachener Straße / Willmar-
    Schwabe-Straße
  • Alte Salzstraße (zwischen Krakauer Straße und Potschkaustraße)
    / Lobensteiner Straße / Breisgaustraße
  • Plösener Straße / Am Keulenberg / Alte Theklaer Straße
  • Erikenstraße / Seumestraße
  • Buttergasse / Küchenholzallee
  • Prellerstraße / Kanalstraße / Geibelstraße
  • Kochstraße / Biedermannstraße
  • Industriestraße östlich Könneritzstraße
  • Sebastian-Bach-Straße / Schrebergäßchen / Kolonnadenstraße /
    Otto-Schill-Straße
  • Schützenstraße / Littstraße / Dörrienstraße / Kreuzstraße / Comeniusstraße
    / Rabet
  • Ludwigstraße/Kohlweg
  • Kantatenweg
  • Raschwitzer Straße
  • Im Dölitzer Holz
  • Erich-Thiele-Straße
  • Lauerscher Weg
  • Elsterstraße
  • Albrechtshainer Straße / Pommerstraße / Pflaumenallee
    Kärrnerweg / Oberdorfstraße / Oststraße

Da der Radverkehrsentwicklungsplan bereit 2012 beschlossen wurde, müssten die Prüfungen seit Längerem abgeschlossen sein, sodass die Verwaltung dem Stadtrat bis Ende 2019 die Prüfergebnisse und bis Ende des 2. Quartals 2020 einen umfassenden Umsetzungsplan vorlegen können muss.