Schlagwortarchiv für: Fahrzeuglasten

Ingrid_Gloeckner2Rednerin: Ingrid Glöckner

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Anlass für meinen Antrag ist die seit Jahren bestehende Belastung der Anwohner der Krätzbergstraße durch den LKW-Verkehr. Die im Durchschnitt ca. 5,30 m breite Straße mit einem einseitigen sehr schmalen Fußweg, der teilweise nur 40 cm breit ist, wird als Durchfahrtsstraße auch von Schwerlastverkehr genutzt.

Bei einer durchschnittlichen Breite eines Fahrzeugs von 3,0m muss bei Begegnungen von diesen Fahrzeugen auf den Fußweg ausgewichen werden und dabei sind einzelne Wohnhäuser nur 2m von der Fahrbahn entfernt. Die mehrfachen Fahrzeugzählungen durch den Siedlerverein ergaben fast 3.000 Fahrzeuge in 14 Stunden, dabei allein zirka 100 Fahrzeuge über 7 Tonnen.

Durch diese Belastungen werden die Straße und der Fußweg immer wieder beschädigt. Straßeneinläufe und Kanaldeckel werden versenkt, Bordsteine sind auf der ganzen Länge gebrochen, der Fußweg wird zerfahren. Wesentlich sind auch die Einschränkungen und Gefahrensituationen für den Fußverkehr. So muss häufig auf die Straße ausgewichen werden, weil der Fußweg zu schmal ist. Die Anwohner des Pflegeheimes sind davon besonders betroffen.

Die Verwaltung vermutet, dass eine Beschränkung der Fahrzeuglasten eine Verlagerung des Verkehrs in die Göteborger Straße nach sich zieht. Zu ermitteln, wie sich die Verkehrsströme tatsächlich entwickeln, fordert mein Antrag. Ich bin nicht davon überzeugt, dass der LKW-Verkehr die Strecke bis zur Göteborger Straße nutzt. Nach Einschätzung vieler Beteiligter wird der LKW-Verkehr auf der A14 bis zur Abfahrt BMW fahren, was ja gewollt ist, und nicht die Göteborger Straße nutzen.

Dem Prüfauftrag sollte deshalb zugestimmt werden, um Klarheit zu schaffen. Ich finde, die Anwohner der Krätzbergstraße haben nach jahrelanger Verhandlung mit der Verwaltung ein Recht, dass ihr Anliegen zumindest geprüft wird. Bitte stimmen Sie meinem Antrag zu.