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Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt ein „Konzept zur Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“. Daran werden Träger der Inklusionsarbeit beteiligt. Das Konzept wird dem Stadtrat zum Ende des 2. Quartals 2026 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig startet zu Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt zur integrativen Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf. Die Erkenntnisse des Modellprojektes sollen in die Erstellung des „Konzeptes zur Inklusiven Kindertagesbetreuung“ einfließen.
  3. Die Stadt Leipzig wird spätestens zum Ende des IV. Quartals 2024 ein Konzept für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorlegen, um die Selbstbetreuungsquote insbesondere in den Sozialräumen mit hohen Armutsquoten und für Familien mit Einwanderungsgeschichte zu senken.
  4. Dem Stadtrat wird bis zum Jahresende eine Übersicht und Prognose über Kinderzahlen und Personalentwicklung in den Kindertagesstätten für die Kitajahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 vorgelegt.  Darin werden die Kosten der „demografischen Rendite“, also der Weiterbeschäftigung des Betreuungspersonals abzüglich Altersabgängen transparent dargestellt. Die Stadt Leipzig wird sich in den entsprechenden Gremiensitzungen (bspw. des Sächsischen Städte- und Gemeindetags) für eine zeitnahe Ausfinanzierung und Nutzung der demografischen Rendite und darüber hinaus für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation einsetzen.
  5. Dem Stadtrat wird zum Jahresende 2024 eine Übersicht der derzeit als Kindertagesstätten genutzten Liegenschaften vorgelegt, die Informationen über die Perspektiven der Einrichtungen – Sanierung, Weiternutzung, Beendigung der Nutzung als Kita, jeweils mit Terminangaben – enthält. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass stets weitere Optionen, wie bspw. Kapazitätsreduzierungen oder auch eine Umnutzung von Räumlichkeiten, geprüft werden.

Begründung

Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09721) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09869) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.

Das Objekt Wiesenstraße 20, der Stadt Leipzig wird durch den Verein Mütterzentrum e.V. Leipzig betrieben. Der Mütterzentrum e.V. Leipzig erbringt mit seinem Familienzentrum und der KiFaZ-Einrichtung „Kleine Entdecker“ am Standort Wiesenstraße 20 wichtige Leistungen für Kinder und Familien im Schwerpunktgebiet Paunsdorf und für die angrenzenden Ortsteile. Dringend benötigte Räume für die stark nachgefragten Angebote des Zentrums stünden in der ersten Etage des Gebäudes zur Verfügung. Um diese Räume offiziell nutzen zu können, bedarf es einer brandschutztechnischen Ertüchtigung.

Das Familienzentrum Wiesenstraße 20 in Leipzig-Paunsdorf wurde vom zuständigen Amt bereits im April 2020 aufgefordert, die Räume des 1. OG in der Wiesenstraße 20 nicht mehr zu nutzen.

Aus diesem Grund fragen wir an:

1. Wann werden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Standort Wiesenstraße 20 durchgeführt, damit die Räume für die inhaltlichen Angebote des Mütterzentrums genutzt werden können?


2. Können die Räume im 1. Obergeschoß vorübergehend bis zur Sanierung des Gebäudes dem Mütterzentrum e.V. übergeben werden. Wenn nein, geben Sie bitte Gründe an.


3. Wie begegnet die Stadt Leipzig dem erhöhten Raumbedarf, der auf Grund der erfolgreichen Angebotsentwicklung am Standort Familienzentrum Paunsdorf, Wiesenstraße 20, entstanden ist?

Um die Arbeit des Mütterzentrum e.V. Leipzig konstruktiv zu unterstützen, wäre es möglich, die Kellerräume des Objektes zu ertüchtigen.

4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, diese Räume zu ertüchtigen?


5. In welchem Zeitraum könnte eine solche Ertüchtigung durchgeführt werden?

Christopher_Zenker2Der Leipziger Süden ist ein junger dynamischer Stadtteil mit vielen Familien. Diese positive Entwicklung wird sich fortzusetzen. Das belegen auch die Baulücken, die mit mehrgeschossigen Wohnungsbau geschlossen werden. Aber wo mehr Kinder sind, brauchen wir auch mehr Kinderbetreuungsplätze vor Ort. Ich sehe es als eine meiner Aufgaben an, als Stadtrat hier aktiv zu sein und, wenn möglich wie in der Vergangenheit auch, konkrete Standortvorschläge zu machen“, so Christopher Zenker, SPD-Stadtrat aus dem Leipziger Süden und Mitglied im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule.

Die SPD-Fraktion hat heute einen Antrag für einen Kitaneubau in kommunaler Trägerschaft in der Windscheidstraße 45/47 eingereicht. Das Grundstück befindet sich seit 2011 im Besitz der Stadt Leipzig, weil ein Teil dieses Grundstückes für den Bau einer Feuerwehrauffahrt für das Werk II benötigt wurde. Der andere Teil des Areals liegt seitdem brach.

Christopher Zenker abschließend: „Auch wenn aktuell zahlreiche Kitabauvorhaben laufen, brauchen wir unbedingt weitere Kindertagesstätten in Leipzig. Das Grundstück in der Windscheidstraße ist mit 4.000 Quadratmetern Größe ausreichend für den Bau einer Betreuungseinrichtung. Es ist zudem sofort verfügbar, liegt sehr verkehrsgünstig in Connewitz und hat einen direkten Anschluss an den ÖPNV. Da es sich bei dem Grundstück um eine der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die für eine Kindertagesstätte geeignet sein könnten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Auch wenn der vorhandene Geländesprung eine Herausforderung bei der Bebauung darstellen könnte, sehen wir nur den Bau einer Kindertagesstätte als Möglichkeit die Brache mit Leben zu füllen. Eine Wohnbebauung sollte an diesen Standort ausgeschlossen werden, damit es zu keinen Nutzungskonflikten mit dem nahe gelegenen Werk II kommt.“

Den Antrag zum Bau der Kita in der Windscheidstraße finden Sie hier.

Beschluss:

Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen.

Begründung

Das Grundstück Windscheidstraße 45/47, Flurstück 298/1 in der Gemarkung Connewitz, wurde vor 4,5 Jahren vom Liegenschaftsamt im Auftrag des Kulturamtes angekauft, um darauf eine Feuerwehrzufahrt für das Werk II zu realisieren. Für die Feuerwehrauffahrt wurde jedoch nur der hintere Teil des Grundstücks benötigt. Der vordere Teil mit einer Größe von 4.000 m² liegt seitdem brach. Da aufgrund der weiter steigenden Geburtenraten und des vorhanden Nachholbedarfs weiterhin neue Kindertagesstätten errichtet werden müssen, sollte auf dem Grundstück eine Kita gebaut werden. Zudem ist das Grundstück aufgrund seiner Nähe zum Werk II und den dadurch gelegentlich entstehenden Lärmemissionen nicht geeignet für eine Wohnbebauung. Hinzu kommt, dass das Grundstück im kinderreichen Leipziger Süden liegt und eine sehr gute Verkehrsanbindung (inkl. ÖPNV-Anschluss) besitzt. Da es sich bei dem Grundstück in der Windscheidstraße um eine der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die geeignet sein könnten, eine Kita darauf zu errichten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Dadurch würde zudem das Verhältnis von 20-25% kommunaler Einrichtungen bei der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind inzwischen ein fester und wichtiger Bestandteil der Leipziger Familien unterstützenden Infrastruktur. Deren Bedarf wird auch in der gestiegenen Inanspruchnahme deutlich. Seit 2007 ist die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung von 119,4 Fällen pro Mitarbeiter – in Vollzeit – auf 150,4 gestiegen, was einen Anstieg von 26 Prozent entspricht. Die Beratungshilfen sind damit zwischen 2007 und 2011 von 3.314 auf 5.158 gestiegen. Steigerungen gab es vor allem im Bereich „Beratung in Fragen der Partnerschaft“ und „Trennung und/oder Scheidung“ und wurde häufig durch Familiengerichte angeordnet bzw. empfohlen. Die Anordnung weitreichender kostenloser Fachberatung durch Gerichte gibt sich aus dem neuem Bundeskinderschutzgesetz.
Darüber hinaus hat sich die Arbeit stärker ausdifferenziert: die Arbeit mit Multiproblemfamilien nimmt zu, Angebote für Familien mit Migrationshintergrund mussten ausgebaut werden, die Arbeit mit Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen steigt stark an und die Beratung zur Stärkung der Erziehungskompetenz bei Müttern und Vätern nimmt zu. Zwar wurden richtige und wichtige Maßnahmen im neuen Kinderschutzgesetz verankert, jedoch wurde auch hier wieder ein Gesetz verabschiedet, was die Kommunen zum Handeln und zur Umsetzung beauftragt, nicht jedoch die Finanzierung klärt. Die Kommunen müssen daher wieder einmal zu 100 Prozent die Kosten eines Gesetzes tragen, ohne dass sie dadurch eine Kompensation von Bund oder Land erhalten.

Der steigende Bedarf und die Ausdifferenzierung in der Familienberatung haben dazu geführt, dass alle Familienberatungsstellen ausgelastet sind. Das wiederum führt dazu, dass die präventive Arbeit der Beratungsstellen reduziert werden muss. Um diese Entwicklung rückgängig zu machen, sollte ursprünglich pro Familienberatungsstelle eine zusätzliche halbe Stelle geschaffen werden. Die Stellenanpassungen wurden aufgrund der Haushaltssituation nicht zur Umsetzung vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Antrag des Jugendhilfeausschusses verständlich, dessen Grundintension wir teilen. Wir halten jedoch auch noch eine Ausdifferenzierung des Beratungsangebots für notwendig, wie die Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von mir ergeben hat.
Inzwischen gibt es zahlreiche Maßnahmen durch die spezielle Angebote für Familien und Jugendliche mit Migrationshintergrund geschaffen werden. Dennoch sehen wir weiteren Qualifizierungsbedarf bzw. den Bedarf für ein entsprechendes Beratungsangebot für binationale Familien, deren Problemlagen und damit deren Beratungsbedarf sich von anderen Familien unterscheiden kann. Im Zuge einer Stellenanpassung muss daher auch geprüft werden, ob gegebenenfalls zusätzliches Beratungsangebot geschaffen werden muss bzw. bestehende Familienberatungsstellen weiterqualifiziert werden.