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Christina März

Rednerin: Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich rede in Vertretung meines Kollegen Christian Schulze, der die Sitzung leider schon verlassen musste.

Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer mal wieder mit Eintrittspreisen in den städtischen Einrichtungen bis hin zur Entgeltfreiheit befasst. Unter anderem auch mit den Fragen, welche Bevölkerungsgruppen Ermäßigungen haben sollen. Da wurde diskutiert, wann ist eine Familie eine Familie, wie viele Kinder dürfen auf einem Familienticket Nutzer von Leistungen sein, sind Großeltern mit Enkelkindern auch Familie etc. pp.

Heute geht es uns um eine Gruppe i.d.R. jüngerer Menschen. Sie sind keine Azubis, oder auch Leipzig-Pass Inhaber, sondern Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Für diese wichtigen Freiwilligendienste im Pflege- und Betreuungsbereich, im Umweltschutz und weiteren unterstützenswerten Bereichen in Vereinen und Verbänden gibt es i.d.R. ein kleines Taschengeld zwischen 200,00 und 400,00 € je nach Träger.

Bei Durchsicht unserer diversen Gebührenordnungen ist uns und nun auch der Verwaltung eine gewisse Unordnung aufgefallen. Von keiner Ermäßigung bis hin zur immer noch vorhandenen Ermäßigung für Zivildienstleistende ist alles dabei.

Im Verwaltungsstandpunkt wird nun eine gewisse Tiefenprüfung in Aussicht gestellt und ein Bericht mit entsprechenden Ergebnissen und Empfehlungen für das 4. Quartal 2020 angezeigt.

Den wollen wir nun abwarten, um dann im Nachgang hoffentlich einvernehmlich Änderungen der Gebührenordnungen der städtischen Einrichtungen von Museen über Theater bis hin zu den Sportbädern zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beschließen . Wir lassen also unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes abstimmen und bitten um Ihre Zustimmung.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern in allen städtischen Einrichtungen und bei den Sportbädern Leipzig Ermäßigungen auch für Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilligen Politisches Jahr usw.) gewährt bzw. veraltete Regelungen angepasst werden können. Über das Prüfergebnis und die daraus resultierenden Anpassungen bei den Eintrittspreisen der Einrichtungen wird der Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2020 informiert.

Sachverhalt:

Freiwilligendienstleistende übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und erhalten dafür nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Anders als Schülern und Studenten, wird ihnen häufig bei kommunalen Einrichtung keine Ermäßigungen bei Eintritten oder Ähnlichem gewährt. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, zu prüfen, wie sich die Lage bei Einrichtungen der Stadt und bei den Sportbädern darstellt und wie auch für Freiwilligendienstleistende dort Ermäßigungen angeboten werden können. In Leipzig bieten von den städtischen Kultureinrichtungen beispielsweise die Oper und das Schauspiel entsprechende Ermäßigungen an. Beim Grassi-Museum zum Beispiel wird bei den Ermäßigungsberechtigten noch auf Wehr- und Zivildienstleistende abgestellt, was auch in den Formulierungen an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden sollte. Auch in anderen Städten erhalten Freiwilligendienstleistende häufig, wie auch Schüler und Studenten, ermäßigten Eintritt bei Kultureinrichtungen.