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Die Stadtverwaltung meldete, dass sie aufgrund der hohen Übernachtungszahlen in Leipzig deutlich höhere Einnahmen aus der Gästetaxe erzielen konnte. Im Doppelhaushalt wurden die Einnahmen mit 5,2 Millionen Euro geplant, allerdings wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro gerechnet.

Hierzu erklärt Heiko Bär, der die SPD-Fraktion im Finanzausschuss vertritt sowie dem städtischen Wirtschaftsausschuss vorsitzt: „Einerseits machen die hohen Einnahmen deutlich, dass sich Leipzig zurecht als Reiseziel weiter steigender Beliebtheit erfreut, andererseits wird auch deutlich, dass es richtig war, dass sich die SPD-Fraktion bereits 2016 für deren Einführung stark gemacht hat. Uns ging es schon damals darum, dass mit diesen Geldern die touristische Infrastruktur unserer Stadt weiter gefördert wird.“

Bär hebt auch hervor, dass die früheren Befürchtungen des Gastgewerbes und des Finanzdezernats bezüglich ausbleibenden Besuchern unserer Stadt und übermäßiger Bürokratie nicht eingetroffen sind. „Der Verwaltungsaufwand ist relativ gering, die Einnahmen mit bis zu 8 Mill. Euro dagegen sehr hoch. Mittlerweile wird die Gästetaxe auch von der Branche akzeptiert, da diese in die touristische Infrastruktur fließt. Ein gelungenes Vorhaben also, das sowohl finanzpolitisch den Haushalt entlastet und wirtschaftspolitisch dem Tourismus sogar noch zugute kommt.“

Redner: Heiko Oßwald, stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Leipzig hat in den letzten zwanzig Jahren auch als touristischer Standort eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben. Durch die Entwicklung der Neuseenlandschaft,  des Leipziger Zoos, der Sanierung des Völkerschlachtdenkmals oder auch der reichen Kulturlandschaft mit Oper und Gewandhaus kommen immer mehr Touristen aus dem In- und Ausland nach Leipzig. Zählte Leipzig im Jahr 2001 noch 1,4 Millionen Übernachtungsgäste, so waren es im Jahr 2017 3,2 Millionen. Tendenz steigend  (und da sind die gebuchten Übernachtungen über Internetportale wie Airbnb noch gar nicht mitenthalten).

Doch alle diese Maßnahmen haben viel Geld gekostet und die Eigenanteile an diesen Investitionen wurden aus Leipziger Steuermitteln finanziert. Mit der Einführung einer Gästetaxe würden nun nicht mehr die Leipziger allein mit der Finanzierung der umfangreichen touristischen Infrastruktur belastet. Auch die vielen Touristen, die nach Leipzig kommen, würden jetzt fair an den Kosten mit beteiligt. Uns war es aber wichtig, dass diese Abgabe sozialpolitisch ausgewogen gestaltet ist, um somit auch eine hohe Akzeptanz bei unseren Gästen zu erreichen. Daher waren wir mit der Ursprungsvorlage der Verwaltung schon etwas unzufrieden, die allen Ernstes ohne jegliche Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände auskommen wollte. Jede Kurtaxsatzung bzw. Gästetaxsatzung in anderen Kommunen hat diese Ausnahmen, die teilweise sogar abgabepolitisch geboten sind. Daher haben wir gemeinsam mit Linken und Grünen wichtige Ausnahmetatbestände vorgeschlagen. Kinder, Studenten und Auszubildende sollen von der Gästetaxe ausgenommen werden und Gäste, die einen Übernachtungspreis von bis zu 30 Euro zahlen, sollen nur einen abgesenkten Beitrag entrichten.

Denn gerade Beherbergungsbetriebe in diesem unteren Preissegment werden von Gästen besucht, die beschränkte finanzielle Ressourcen haben und durch diese Abgabe nicht unnötig stark belastet werden sollen. Das ist unser Ansatz.

Mit den zu erwartenden Mehreinnahmen von etwa 8 Millionen Euro pro Jahr sowie daran anknüpfenden Fördermitteln können zukünftig viele Projekte auf dem Gebiet des Tourismus noch schneller weiterentwickelt werden. Das macht die Stadt sowohl für die Leipziger als auch ihre Gäste noch attraktiver und stärkt den Kultur-, Touristik- und Wirtschaftsstandort Leipzig. Und wenn es uns dann noch gelingt, gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Gremium Forum Gästetaxe eine ansprechende Gästecard zu entwickeln, die Vergünstigungen bei Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten oder bei der Benutzung des ÖPNV bietet, kommen durch die Gästetaxe zukünftig nicht weniger sondern noch mehr Gäste nach Leipzig.

Stichwort Forum Gästetaxe. Ja wir finden es gut, wenn die Tourismuswirtschaft hier mit eng einbezogen wird und die Verwaltung berät. Das erhöht zum einen die Akzeptanz der Abgabe auch bei den betroffenen Betrieben und zum anderen können diese auch wichtiger Ideengeber sein, welche Projekte ganz besonders im Fokus unserer Gäste stehen. Doch über die Projekte entscheiden muss letztendlich der Stadtrat. Das ist uns wichtig und wird mit unseren Änderungsantrag auch noch mal ausdrücklich klargestellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Vorlage sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Abgabe. Gerade die Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation der Taxe ist wichtig, damit diese Satzung auch vor den Gerichten Bestand haben wird.

Zuletzt noch ein Satz zum bürokratischen Aufwand. Im Gegensatz zur Bettensteuer muss nicht zwischen dienstlich und privat veranlassten Übernachtungen unterschieden werden. Aufwendige Befragungen entfallen somit. Die Kosten in der Verwaltung werden mit ca. 450.000 Euro beziffert, was bei einem Einnahmeaufkommen von 8 Millionen Euro vertretbar ist.

Bitte stimmen Sie dieser Vorlage unter Beachtung des gemeinsamen Änderungsantrages zu. Zum Nutzen Leipzigs und unserer Gäste. Vielen Dank.

Heiko_Osswald2SPD Fraktionsvize Heiko Oßwald fordert eine Versachlichung der Debatte um die Einführung einer Bettensteuer oder einer Gästetaxe.

„Niemand will einfach nur Gäste abkassieren. Uns geht es vielmehr um eine faire Beteiligung aller an der Unterhaltung von Einrichtungen wie Oper, Gewandhaus oder Zoo. Diese Einrichtungen werden eben auch von vielen Touristen gern genutzt. Warum sollen dann die Leipziger Bürger alleine die finanziellen Lasten dafür tragen“, fragt Heiko Oßwald und begründet damit den Vorstoß seiner Fraktion, eine Gästetaxe in Leipzig einzuführen.

Nachdem im September der Sächsische Landtag das Sächsische Kommunalabgabengesetz geändert hat, kann eine Kommune neben der klassischen Bettensteuer nun auch eine Gästetaxe erheben.

„Die Bettensteuer, oder auch Beherbergungssteuer genannt, darf nur für private Übernachtungen erhoben werden. Die Beherbergungsbetriebe müssen in teils aufwendigen Verfahren bei ihren Gästen abfragen, ob diese aus privaten oder dienstlichen Gründen übernachten. Wir haben uns daher ganz bewusst für die Gästetaxe entschieden, da diese auf alle Übernachtungen erhoben werden darf und die Hotels oder Pensionen hier eben  kein umfangreiches Erhebungsverfahren durchführen müssen.“

Aufwendige Kontrollen der Kommune, wer dienstlich oder privat übernachtet entfallen somit und das Einnahmeaufkommen fällt dadurch auch höher aus. Allerdings dürfen die über eine Gästetaxe  eingenommenen Gelder nur zweckgebunden für touristischen Aufwand der Kommune verwendet werden. Darin eingeschlossen ist die Finanzierung einer sogenannten Gästecard, die Touristen einen ermäßigten  Eintritt beispielsweise bei kulturellen Einrichtungen oder die verbilligte Nutzung des ÖPNV ermöglichen würde.

„Durch die Zweckbindung der Gästetaxe für touristische Aufwendungen der Stadt erhöht sich aus unserer Sicht die Akzeptanz dieser Abgabe bei Gästen und touristischen Einrichtungen. Wenn sich die betroffenen Verbände wie Dehoga, IHK und LTM bei der Gestaltung einer ansprechenden Gästecard einbringen, könnte das sogar die Attraktivität Leipzigs für Übernachtungsgäste erhöhen. Eine Gästetaxe wäre eine echte Chance, die touristische Infrastruktur auszubauen und den Tourismus in Leipzig weiter zu fördern“, so Heiko Oßwald abschließend. +++

 

Hintergrund:

Nachdem mit Urteil des OVG Bautzen vom 6.10.2016 die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden weitestgehend für rechtmäßig erklärt wurde, fordert die Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig die Einführung einer Beherbergungssteuer für touristische Übernachtungen nach Dresdner Vorbild.

In seiner Septembersitzung hat der Sächsische Landtag das Sächsische Kommunalabgabengesetz geändert. Künftig können alle Kommunen die eine touristische Infrastruktur unterhalten eine Gästetaxe (§ 34 SächsKAG) und eine Tourismusabgabe (§ 35 SächsKAG) erheben.

Während die Tourismusabgabe von Unternehmen erhoben wird, die vom Tourismus profitieren, werden die Gästetaxe und die Beherbergungssteuer vom Gast erhoben, der pro Übernachtung zahlt. Gästetaxe und Tourismusabgabe sind als kommunale Sonderabgaben nur zweckgebunden zur Deckung für Aufwendungen im Tourismusbereich zu verwenden, während die Beherbergungssteuer als kommunale Aufwandssteuer in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Beherbergungssteuer darf nur für private Übernachtungen erhoben werden. Daher müssen die Beherbergungsbetriebe in teils aufwendigen Verfahren ihre Gäste abfragen, ob diese aus privaten oder dienstlichen Gründen übernachten. Die Gästetaxe darf auf alle Übernachtungen erhoben werden.

Bei Gästetaxe und Tourismusabgabe muss die Kommune aus Gründen der Transparenz eine Kalkulation erstellen, um nachzuweisen, in welcher Höhe ihr tatsächlich Aufwendungen für den Tourismus entstanden sind.