Schlagwortarchiv für: Gesundheit

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der kommenden Ausschreibung für Cateringunternehmen für Schulen in kommunaler Trägerschaft in 2025, ob ein Mittagessen-to-go in weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Dieses Mittagessen-to-go sollte nach DGE-Empfehlungen ausgewogen in der Zusammensetzung (z.B.Sandwich/Salate, Obst/Gemüse, gesunde Snacks) und kostengünstig sein. Ebenso sollte das Mittagessen-to-go für das Angebot gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach Bildung und Teilhabe abgerechnet werden können.

Begründung:

Gerade ab der 6. Klasse lässt sich in weiterführenden Schulen der Trend beobachten, dass junge Menschen nicht mehr an der Schulverpflegung teilnehmen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oftmals ist aber gerade die Dynamik der Freundesgruppe (Cool ist, wer nicht mitisst.) ausschlaggebend für das Ablehnen einer Mittagsmahlzeit in der Schule. 

Damit auch junge Menschen ein Angebot haben, ein Mittagessen einzunehmen und den Ort dafür wählen können (Mensa, Pausenhof, für Jugendliche ab Klasse 9 oder 10 Orte im Umfeld der Schule) wäre ein Mittagessen-to-go ein sinnvolles Angebot. Dass dieses sowohl günstig im Preis sein sollte, als auch nach BuT abrechenbar, ist notwendig, um möglichst viele junge Menschen mit diesem Angebot zu erreichen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. GQuartal 2024 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sanierung folgender Schulmensen vorzuziehen:

– Neue Nikolaischule

– Geschwister-Scholl-Schule

– Joachim-Ringelnatz-Schule

– Robert-Schumann-Schule

– Friedrich-Schiller-Schule

Ebenso soll in dem genannten Zeitraum eine Prüfung erfolgen, ob andere Schulmensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.

2. Die vorgezogenen Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsmaßnahmen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.

Begründung:

Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.

Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.

Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich hatte das schon in meiner Rede zum Grundsatzbeschluss zur finanziellen Sicherung des Klinikums St. Georg gesagt und wiederhole es gern: Die Lage unseres Klinikums ist ernst und wir tun gut daran, das Krankenhaus nicht in die Insolvenz gehen zu lassen. Nicht nur wegen der 800-jährigen Tradition des Klinikums sondern vor allem wegen seiner Bedeutung für die Daseinsvorsorge in Leipzig und im Leipziger Umland.

Die Vorlage über die wir heute abstimmen ist eine Konkretisierung unseres Grundsatzschlusses vom April diesen Jahres.

Notwendig ist die Beschlussänderung aufgrund eines Bescheids der Landesdirektion, die eine konkrete Deckung der vorgesehenen Zahlungen im Haushalt der Stadt verlangt.

Worum geht es genau?

  • Wir unterstützen das Klinikum mit einer Bareinlage i.H.v. rund 36 Mio Euro in die Kapitalrücklage, um den bilanzierten Jahresfehlbetrag 2023 auszugleichen.
  • Wir bestätigen mit der Vorlage außerplanmäßige Aufwendungen für Zinsen in Höhe von bis zu 3 Mio. €.
  • Wir unterlegen im Sinne des Bescheids der Landesdirektion zur Genehmigung der Ausfallbürgschaft i.H.v. 69,7 Mio. EUR und zur Absicherung der Kreditaufnahme für den Krankenhausneubau – Zentralbau II die Bareinlage für das Klinikum mit konkreten Deckungen im Haushalt.

Mit der Zustimmung zur Vorlage gewährleisten wir:

1. Stabilität und Kontinuität, denn durch die finanzielle Unterstützung sichern wir den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Klinikums, insbesondere den wichtigen Krankenhausneubau.

2. Sichern wir die Qualität der Gesundheitsversorgung: Eine stabile finanzielle Basis ermöglicht es dem Klinikum, weiterhin hochwertige medizinische Leistungen anzubieten und notwendige Investitionen in moderne Infrastruktur und Technik zu tätigen.

3. haben wir die Zukunftssicherheit im Blick: Die Genehmigung der Bürgschaft und die damit verbundene Kreditaufnahme sind essenziell, um die langfristige finanzielle Stabilität des Klinikums zu gewährleisten und zukünftige Herausforderungen meistern zu können.

Ich denke, dass wir das Richtige tun, wenn wir heute der Vorlage zustimmen. Vor allem tun wir damit etwas ganz Bedeutendes für die Stadtgesellschaft. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen und ich hoffe, dass das auch bei Ihnen so ist und wir uns im Rat dabei einig sind.

Vielen Dank!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Allein zwischen 2012 und 2022 stieg die Bevölkerungszahl in unserer Stadt um 100.000 Menschen. Durch das Wachstum der Stadt ist auch der Bedarf an sexualpädagogischer Beratung und Testangeboten gestiegen. Die Entwicklung des “Zentrums für sexuelle Gesundheit” in Leipzig ist aus unserer Sicht deshalb ein wichtiger Schritt, um für die Menschen in Leipzig einen Ort zu entwickeln, an dem sie Unterstützung, Beratung und Aufklärung zu sexuellen Themen finden.

Denn aktuell übersteigt die Nachfrage nach diesen Angeboten, die momentanen räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten im Gebäude. Hier müssen wir handeln, um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Gebäude bietet weitere Raumkapazitäten, die, um sie nutzen zu können, ertüchtigt werden müssen. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Dadurch ließen sich Synergien schaffen, die den Menschen in unserer Stadt zugute kommen, weil auf diese Weise durch Kooperation mit anderen Vereinen wie der Rosa Linde oder dem CABL e.V. eine Verbreiterung der Palette an Angeboten ermöglicht werden kann, die mit Blick auf die aktuellen räumlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll umsetzbar wären.

Mit dem Antrag verfolgen wir deshalb das Ziel die Sanierung des kommunalen Gebäudes, in dem aktuell die AIDS-Hilfe untergebracht ist, fortzusetzen. Es geht darum, die bislang ungenutzten, weil unsanierten Räume in der 1. Etage ebenfalls zu ertüchtigen, um Platz für Beratungsangebote zu schaffen. Gleichzeitig sollten wir eine Bauzustandsanalyse für das gesamte Gebäude durchführen und ein mittelfristiges Sanierungskonzept erstellen.

Das kommunale Gebäude bietet viele räumliche Kapazitäten, die wir nutzen können. Eine Ertüchtigung ist sinnvoll, nicht nur für die aktuellen Nutzer sinnvoll, sondern auch für den Erhalt der Liegenschaft insgesamt. Als Stadt tragen wir eine Verantwortung für unsere Gebäude, und diese Verantwortung sollten wir ernst nehmen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich ein “Zentrum für sexuelle Gesundheit” entwickeln kann. Lassen Sie uns die Räume nutzbar machen, die Sanierung vorantreiben, um damit gute Bedingungen zu schaffen. Den Änderungsantrag der Grünen übernehmen wir gern.

Beschlussvorschlag:

  1. Nach der aktuell stattfindenden Sanierung der Schutzwohnung im kommunalen Gebäude in der Ossietzkystraße 18, 04347 Leipzig stellt die Stadtverwaltung aus dem im Doppelhaushalt 2023/24 bewilligten Budget Mittel bereit, um im Jahr 2024 die Planungen für die Sanierung der restlichen Räume in der 1. Etage im ersten Halbjahr 2025 sicherzustellen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.
  2. Parallel wird bis Ende 2024 eine Bauzustandsanalyse und ein mittelfristiges Konzept zur Sanierung des gesamten Gebäudes inkl. des Gartenhauses (ehemalige Stallungen) erstellt.
  3. Mit dem Nutzer Aidshilfe Leipzig e.V. wird das Objekt parallel zum „Zentrum für sexuelle Gesundheit“ weiterentwickelt. Durch die Nutzbarmachung weiterer Räume könnten auch anderen Vereinen und Projekten Räume für Beratungsangebote im Objekt angeboten werden.

Begründung:

Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist in Leipzig in den letzten Jahren stetig gestiegen. Allein zwischen 2012 und 2022 gab es ein Zuwachs von ca. 100.000 Personen. Durch das Wachstum der Stadtbevölkerung wächst auch die Nachfrage nach sexualpädagogischen und Testangeboten bei der Aidshilfe Leipzig. Mittlerweile übersteigt die Nachfrage die räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten der Aidshilfe. Eine Ertüchtigung weiterer Räumlichkeiten im Gebäude in der Ossietzkystraße 18 bietet die Möglichkeit, dass zunächst einmal die räumlichen Kapazitäten für Test- und Beratungsangebote erweitert werden, in deren Folge wiederum Räume für Kooperationen mit anderen Vereinen und Einrichtungen entstünden, wodurch die personellen und zeitlichen Kapazitäten erweitert sowie sinnvolle Synergien gehoben würden. Das kommunale Gebäude in dem die Leipziger Aidshilfe ihre Räume hat, weist einen hohen Sanierungsbedarf auf, bietet allerdings viel räumliche Kapazitäten, die für ein Zentrum für sexuelle Gesundheit gut nutzbar sind, sodass eine Ertüchtigung dieses Gebäudes sinnvoll erscheint. Eine perspektivische Sanierung ist zudem für den Erhalt des Gebäudes notwendig. Die Stadt trägt hier auch eine Verantwortung für ihren Gebäudebestand.

Erläuterungen:

Die WHO definiert sexuelle Gesundheit als einen „Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität“, die „eine positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen Beziehungen […] sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle Erfahrungen zu machen“ voraussetzt (vgl. WHO 2011, zit. nach Voß und Bardehle 2017, S. 83). Dabei steht sie in Zusammenhang mit dem Wohlbefinden, dem Wahren von Menschenrechten, der Diskriminierungsfreiheit von Individuen, dem Recht auf Informationen sowie der Anerkennung der Lust (vgl. Voß und Bardehle 2017, S. 80; vgl. WHO 2022).

Quellen:

Voß, Heinz-Jürgen; Bardehle, Doris (2017): Zum Begriff ‚Sexuelle Gesundheit‘. In: Stiftung Männergesundheit (Hg.): Sexualität von Männern. Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Gießen: Psychosozial-Verlag. S. 79-91.

WHO (2022): https://worldsexualhealth.net/wp-content/uploads/2021/09/WAS-DECLARATION-ON-SEXUAL-PLEASURE-2021-.pdf

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

eine Schule, die es gerade mal seit etwas mehr als einem Jahr gibt, macht sich auf den Weg, ein Konzept zu entwickeln.

Gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Eltern entstand so das Konzept „Klasse(n) kochen“. Bereits jetzt, im Vorinterimsstandort in der Uhlandstraße, werden unterschiedliche Projekte durchgeführt, die perspektivisch im Schulkonzept verankert werden sollen.

In einem Brief erklären die Eltern – Zitat:

„Wir Eltern möchten daher das Thema Gesundheit als nachhaltiges Bildungsangebot verankern. Dieses Thema soll zum Beispiel durch die Implementierung einer Lehrküche erfolgen, …“

Meine Fraktion unterstützt ausdrücklich die Konzeptidee. Wir finden es unterstützungswert, wenn sich Schulen auf den Weg machen, Konzepte zu entwickeln. Die Qualität von Bildungsangeboten wird dadurch nachhaltig verbessert und das steht besonders einer Schule in Trägerschaft der Stadt Leipzig gut zu Gesicht.

Im Verwaltungsstandpunkt unterstützt auch die Stadtverwaltung das Konzept, benennt die Kosten und Auswirkungen auf den Bau.

Bitte unterstützen sie das Engagement der Schüler, Lehrer und Eltern, ihre neue Schule inhaltlich zu gestalten und stimmen Sie dem Verwaltungsstandpunkt zu.