Laut eines heutigen Berichts in der LVZ beabsichtigt die Leipziger Stadtverwaltung in Sachen Grundsteuer keine Anpassung der Berechnungsgrundlage vorzunehmen, wenn die Grundsteuerreform beschlossen ist. Eine Erhebung des Eigentümerverbands „Haus und Grund“, auf die sich der Artikel bezieht, ist nicht hieb- und stichfest, weil noch nicht bekannt ist, wie das Gesetz Bundestag und Bundesrat verlassen wird. Dennoch bietet die Aussage der Stadtverwaltung Grund zur Kritik:
Hierzu erklärt SPD-Finanzpolitiker Christian Schulze: „Wir halten eine Anpassung der kommunalen Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für zwingend geboten, wenn die Reform in Bundestag und Bundesrat grünes Licht bekommen hat. Es ist nicht Sinn und Zweck der Reform, die Leipzigerinnen und Leipziger im Anschluss daran stärker zur Kasse zu bitten.“
Die Stadt Leipzig hat im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2011 ihren Hebesatz auf 650 Prozent angehoben und liegt damit mit aktuell sehr deutlich über dem sächsischen Durchschnitt, der bei rund 420 Prozent liegt. Bislang ist die Grundsteuerreform allerdings im Bundestag und im Bundesrat noch nicht bestätigt worden.
„Wir finden es wichtig, dass die Stadtverwaltung hier nicht mauert, sondern, wie ein Großteil der Kommunen, Änderungen beim Hebesatz in Betracht zieht. Wir lehnen es ab, wenn die Bürgerinnen und Bürger nach der Grundsteuerreform über Gebühr belastet werden, weil man die Berechnungsgrundlage nicht anpassen möchte. Auch wenn die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen ist, dürfen die Menschen deshalb nicht überstrapaziert werden. Wir fordern, dass die kommunale Berechnungsgrundlage so angepasst wird, dass die neue Grundsteuer für die Stadt aufkommensneutral ist und im Umkehrschluss für die Leipzigerinnen und Leipziger nicht teurer wird“, so Schulze abschließend.