Schlagwortarchiv für: Grundstücke

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden 2. Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bevor ein Verkauf im Höchstgebotsverfahren angestrebt wird, Optionen für einen Grundstückstausch vorranging im Norden Leipzigs, bestenfalls in Mockau, zu prüfen, um dadurch bessere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu schaffen.

Begründung:

Mockau ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept als Schwerpunktgebiet definiert, weil dort hohe sozioökonomische Handlungsbedarfe bestehen. Eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Viertel ist vor diesem Hintergrund eine wichtige Maßnahme, um den sozialen Zusammenhalt dort zu verbessern. Das Gebäude in der Bochumer Straße 26 ist aufgrund seiner Lage für solche Zwecke nicht gut geeignet. Statt es an den Höchstbietenden zu verkaufen, fordern wir die Stadtverwaltung auf, diese Liegenschaft im Zuge einen Grundstückstausches zu veräußern. Das bietet folgende Möglichkeiten: 

  1. Hält die Kommune ihr Immobilienportfolio damit weitgehend stabil und behält damit Ressourcen in der Hand, die sonst schlicht an private Dritte wegfallen würden.
  2. Die Stadt kann daraus einen strategischen Nutzen ziehen, weil sich durch einen Grundstückstausch die Möglichkeit bieten kann, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur an einem anderen, möglichst besser erreichbaren und zentraleren Ort voranzubringen. Vorrangig soll dies im Norden der Stadt und bestenfalls in Mockau selbst passieren.

Eine Veräußerung im Höchstgebotsverfahren darf nur die ultima ratio sein.

Link zur Vorlage.

Wir haben zur Ratsversammlung im April angefragt, wie die Stadt mit den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Grundstücken umgehen will und vor allem für welche, der vom Bund zu veräußernden Grundstücke, die Stadt ein Kaufinteresse angemeldet hat. Die Frage nach den Grundstücken wurde sehr unkonkret und ausweichend beantwortet, obwohl hier keine Konkurrenz mit privaten Dritten besteht, weil die Grundstücke den Kommunen bevorzugt angeboten werden. Aus diesem Grund fragen wir:

Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Beschlussvorschlag:

Folgende neue Beschlusspunkte werden ergänzt:

4. Der Oberbürgermeister legt ein aktuelles Wertgutachten vor, das den Regelungen im Grundstücksverkehrsausschuss entspricht und stellt ausführlich dar, warum eine Erbpacht, welche die mittlerweile gängige Methode bei der Übertragung städtischen Grund und Bodens ist, hier nicht in Betracht kommt und stellt die sachlichen Gründe ausführlich dar.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Schkeuditz zu vereinbaren, dass eine Weiterveräußerung des Flurstücks 168/1 der Gemarkung Dölzig oder von Teilen des Flurstücks an einen privaten Investor, nur mit Genehmigung der Stadt Leipzig erfolgen darf und die Stadt Leipzig zudem 40 % des Verkaufserlös abzüglich des in dieser Vorlage vereinbarten Kaufpreises erhält.

6. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat sowie dem Grundstücksverkehrsausschuss dar, ob und wie eine Prüfung erfolgt ist, welche Eigeninteressen der Stadt Leipzig bestehen könnten, auf diesem Areal, das neben der Ortslage Dölzig in einem Mischgebiet direkt am Elster-Saale-Kanal liegt, zumindest partiell und ggf. gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz touristische bzw. wassertouristische Nutzungsoptionen zu entwickeln, die vor allem nach einem Kanaldurchstich am Lindenauer Hafen erhöhte Relevanz bekommen würde. Ferner soll dargelegt werden, ob andere Interessenausgleiche bzw. Tauschinteressen mit der Stadt Schkeuditz möglich und sinnvoll wären, um bei anderen Entwicklungsfragen einen gemeinsamen Nenner zu finden.

7. Der Oberbürgermeister stellt im GVA dar, wie die Prüfung dieser Fläche für einen möglichen Naturausgleich für Ansiedlungen im Norden und Westen der Stadt ausgefallen ist, wo massiv Ausgleichsmaßnahmen herzustellen sind und was gerade mit dem Ausbau, der Erweiterung sowie dem dauerhaften Erhalt des „Restwaldes in waldarmen Regionen “ möglicherweise gut gelingen könnte.

Begründung:

Grundsätzlich regelt ein Stadtratsbeschluss, dass die Stadt Leipzig keine kommunalen Grundstücke mehr verkaufen bzw. lediglich im Tausch mit anderen für die Stadt strategisch sinnvollen und gleichwertigen Grundstücken agieren darf. Vor diesem Hintergrund dürfte ein Verkauf an die Stadt Schkeuditz nicht vorgenommen werden. Da es sich allerdings hierbei um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt, die das Gelände gemeinsam mit ihrem kommunalen Wohnungsbauunternehmen unter anderem für Wohnzwecke entwickeln möchte, kann ein Verkauf infrage kommen, wenn weitgehend abgesichert werden kann, dass eine Weiterveräußerung an private Investoren an hohe Hürden geknüpft ist, die daraus bestehen, dass ein Weiterveräußerung des Areals oder von Teilen davon nur mit Genehmigung und Gewinnbeteiligung der Stadt erfolgen darf.

Wichtig ist, zu klären, ob aktuelle oder künftige Nutzungsmöglichkeiten in den betreffenden Ämtern der Stadt intensiv geprüft worden sind. Gerade die Lage des Grundstücks bietet, wie die in der Vorlage umrissenen Planungen der Stadt Schkeuditz bezeugen, Möglichkeiten für eine wassertouristische Nutzung. In Anbetracht der geplanten und realisierten Entwicklungen im Leipziger Gewässersystem würden sich dadurch Synergien ergeben, die intensiv abgewogen werden sollten. Auch die Frage, in welchem Umfang dieses Areal für den Naturausgleich infrage kommen und welchen Nutzen dies für die Stadt Leipzig haben könnte, sollten intensiv abgewogen und erklärt werden.

Die betreffende Vorlage finden Sie hier.

Christopher_Zenker2Redner: Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Grundsätzlich unterstützen wir das im Antrag der Linken im Beschlusspunkt 1 formulierte Anliegen, dass die Stadt Leipzig bzw. ihr Beteiligungsunternehmen deutlich mehr z.B. in Kindertagesstätten investieren. Zum Einen, weil dadurch hoffentlich auch mehr kommunale Kindertagesstätten entstehen, durch die die Kommune bessere Steuerungsmöglichkeiten gewinnt. Zum Anderen weil so Mietzahlungen und damit Rendite im Kreislauf der Stadt bzw. des Stadtkonzerns verbleibt.

Die Stadt Leipzig bzw. der Stadtkonzern verfügen jedoch nicht im gesamten Stadtgebiet über ausreichend geeignete Grundstücke. Darüber hinaus können Konflikte zwischen verschiedenen sozialen oder auch gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten entstehen. Um sicherzustellen, dass eine wohnortnahe Betreuung stattfinden kann, werden wir auch weiterhin auf private Bauherren angewiesen sein. Private Investoren wurden und werden gebraucht, vor allem in einer schnell wachsenden Stadt. Wenn in kurzer Zeit viele neue Kitas oder andere Gebäude für soziale Zwecke gebraucht werden, ist es sinnvoll, private Investoren ins Boot zu holen, um schnell die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Zur Ehrlichkeit gehört auch – vielleicht gerade deshalb, weil die dem Amt für Gebäudemanagement die notwendige Erfahrung im Bau von Kitas fehlt – dass die beiden zuletzt eröffneten kommunal gebauten Kitas knapp 1.000 Euro pro Platz teurer waren als im Durchschnitt die Kitas von kommunalen Unternehmen oder Dritten. Letztendlich ist auch hier der Einzelfall entscheidend und eine gesunde Mischung notwendig.

Wichtig ist, dass Schluss damit ist, dass auf geeigneten kommunalen Grundstücken die das Liegenschaftsamt noch nicht verkauft hat, bzw. Grundstücken kommunaler Unternehmen durch Private gebaut und an die Stadt zurückvermietet wird.

Der Antrag wäre sicher auch einfacher zu untersetzen, wenn wir nicht ein Liegenschaftsamt hätten, das Anfang der 2000er-Jahren stehen geblieben ist und weiter nach dem Grundsatz „Infrastruktur und Liegenschaftspolitik in einer schrumpfenden Stadt“ arbeitet. Strategische Liegenschaftspolitik für soziale Infrastruktur findet nach wie vor nicht statt. Das Liegenschaftsamt agiert noch immer vorrangig als Verkäufer und tritt kaum als Käufer auf, um geeignete Grundstücke zu kaufen bzw. auch zusammenzustückeln. So manche Entwicklung am Immobilienmarkt wurde verschlafen und Verhandlungen mit Verkäufern ziehen sich schon mal unendlich in die Länge.

Ich erneuere daher die Forderung der SPD, zu der auch ein Antrag im Verfahren ist, das Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für Grundstückskäufe verwendet werden und, dass endlich eine wirklich strategische Liegenschaftspolitik stattfinden muss. Mit der Neufassung des Beschlusspunktes 1 hat die Linke das Thema auch aufgegriffen, in dem sie deutlich macht, dass für den Bau von Kindertagesstätten oder anderer sozialer Infrastruktur auch Grundstücke gekauft werden müssen.

Neben Grundstücken limitiert auch die Finanzkraft der Kommune Investitionen. Mehr Investitionen bedeuten entweder geringere Ausgaben bzw. Investitionen an anderen Stellen oder ein Neujustieren der Entschuldungskonzeption. Bei den kommunalen Unternehmen oder Eigenbetrieben müsste ggf. ebenso ein Umsteuern innerhalb der Wirtschaftspläne stattfinden.

Die Neufassung des Antrags der Linken greift unseren Änderungsantrag bzw. den Verwaltungsstandpunkt auf, wir ziehen daher unseren Antrag zurück, beantragen jedoch getrennte Abstimmung der Punkte.

Die in Beschlusspunkt 2 geforderte Überführung der Zuständigkeit für die Umsetzung des Investitionsprogramms in das Dezernat VI lehnen wir ab. Zum Einen sind sämtliche kommunalen Investitionen und die bauliche Unterhaltung im Bereich Kitas und Schulen bereits dem Amt für Gebäudemanagement im Dezernat VI zugeordnet. Zum Anderen sehen wir schon jetzt, dass das Amt für Gebäudemanagement  die ihm übertragenen Aufgaben kaum abarbeitet und viele Leistungen an private vergibt. Es besteht daher großer Anlass zur Sorge, dass die im Doppelhaushalt 2015/16 zur Verfügung gestellten Mittel zum Beispiel aufgrund fehlender Vorplanungen und fehlender Flexibilität nicht abgerufen werden. Wir sollten daher nicht die dort notwendigen Ressourcen durch zusätzliche Aufgaben abziehen, denn diese werden auch zur Planung und Umsetzung der zahlreichen Baumaßnahmen dringend benötigt.

Auch Punkt 3 lehnen wir ab, da aus unserer Sicht die im Jugendhilfeausschuss und im Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales ausgereichten Materialen ausreichend sind und regelmäßige Informationen stattfinden. Zudem enthält aus unserer Sicht die Sammelvorlage Kitainvestitionen, die heute ebenso auf der Tagesordnung steht, alle notwenigen Informationen. Für die Zusammenstellung weiteren Materials würde wieder Personal gebunden werden, was in dieser Zeit andere Aufgaben erfüllen kann.

Anders als noch vor zwei oder drei Jahren sehen wir durchaus ein umsteuern innerhalb der Stadtverwaltung und bei den kommunalen Unternehmen, so sind 15-20 Kitas für die  nächsten Jahre in Planung. Mit dabei auch die LWB, die wir für ihre Zögerlichkeit in den letzten Jahren immer wieder kritisiert hatten. Von LWB sind in den nächsten Jahren sechs Kitas, teilweise kombiniert mit Wohnungsbau im Gespräch.

Die SPD-Fraktion wird dem Punkt 1 in der Neufassung zustimmen und die Punkte 2 und 3 ablehnen. Unseren Änderungsantrag ziehen wir zurück.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.

Christopher ZenkerZur Ratsversammlung am 21.11.2013 steht ein bereits im Mai 2013 eingereichter Antrag der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung. Ziel ist es, Grundstücksverkäufe von Stadt oder städtischen Unternehmen transparenter zu gestalten.

Christopher Zenker: „Der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, oder der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, der nur durch einen Antrag der SPD-Fraktion verhindert werden konnte, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können, haben die Notwendigkeit von zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung von Grundstücksverkäufen gezeigt. Dies betrifft letztendlich die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.“

Das Ziel der SPD-Fraktion ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird , hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Unternehmen veräußert werden.

„Selbstverständlich ist ein Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Aber auch eine solche Entscheidung kann den gesamtstädtischen Interessen entgegenstehen. Daher sollten dem entscheidenden Aufsichtsrat, wie auch dem Stadtrat, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können“, so Zenker weiter.

Einen entsprechenden Vorschlag zur Umsetzung des Antrages erwartet die SPD-Fraktion im nächsten Jahr.