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Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen: 

1. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle städtischen Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

2. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle Kindertagesstätten eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

3. in welchem Umfang personelle Springerpools für alle Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft eingerichtet werden können.

 Immer wieder kommt es in Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Betreuungsangeboten zu personell bedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten oder schlimmstenfalls zu tageweisen Schließungen. Ebenso muss in genügend Einrichtungen eine gute pädagogische Versorgung gewährleistet werden, auch wenn mehrere Mitarbeiter/-innen kurzfristig – also erst am Morgen oder während des Arbeitstages – krankheitsbedingt ausfallen.

Das geht auf Kosten des Personals, das in den Einrichtungen arbeitsfähig ist und mitunter einen Betreuungsschlüssel gewährleisten muss, in dem für Kinder und pädagogisches Personal ein pädagogisch wertvolles Arbeitsklima schwer umzusetzen ist.

Auch Eltern kommen zu Recht an ihre Grenzen, wenn sie kurzfristige Schließungen der Betreuungsangebote kompensieren müssen.

Zudem stehen laut aktuellem Tarifvertrag allen pädagogischen Fachkräften in Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten seit 2022 je zwei Regenerationstage und zwei Umwandlungstage pro VzÄ zur Verfügung.

Dieses Angebot muss die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin auch für ihre Angestellten der städtischen Einrichtungen gewährleisten. 

Die hier genannten hauptsächlichen Ursachen (kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle oder Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder Ausfälle durch Regenerations- oder Umwandlungstage) dürfen nicht länger zu Lasten aller Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder – gehen. Die Verwaltung muss deshalb ausreichend große Springerpools für:

– städtische Krippen und Kindergärten

– städtische Horte und Betreuungsangebote

zur Verfügung stellen.

Ebenso muss geprüft werden, wie Krippen, Kindergärten und Horte in freier Trägerschaft von eigenen Springerpools profitieren können.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Lieber Burkhard,

geehrte Beigeordnete,

geehrte Kolleginnen und Kollegen der leipzigfreundlichen Fraktionen,

liebe Leipzigerinnen und Leipziger, 

als SPD-Fraktion haben wir uns mit der beantragten Gebührenerhöhung der Elternbeiträge sehr schwer getan. 

Die finanzielle Belastung bei den Eltern steigt nach wie vor. Und leider lässt das sächsische Kita-Gesetz keine Staffelung nach Elterneinkommen zu, sodass eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle nicht ohne weiteres möglich ist. 

Gleichzeitig wollen wir die vielen engagierten und tollen Kolleginnen und Kollegen in den Kita-Einrichtungen und Horten unterstützen. Denn mit einer guten Personalausstattung wird auch die Zeit der Kinder in den Einrichtungen besser. 

Leider müssen wir aber feststellen, dass auf die Landesregierung von Michael Kretschmer kein Verlass ist. Der noch im September 2024 beschlossene Antrag zum Kita-Moratorium ist im Haushaltsentwurf des Freistaates nicht berücksichtigt. Das verschärft die Situation weiter. Die Nicht-Erhöhung der Elternbeiträge verschärft den Defizit-Berg jährlich um mehrere Millionen Euro – hier in Leipzig. 

Frank Franke

Deshalb haben wir als SPD-Fraktion mit dem Änderungsantrag den Vorschlag unterbreitet, die Kita-Beiträge der Eltern annähernd auf die gesetzliche Soll-Vorschrift zu erhöhen. Statt bis zu 20 Euro monatlich sollen Eltern nur 9 Euro mehr zahlen. Damit wollen wir die Elternbelastung in Grenzen halten und sicherstellen, dass wir die Beschäftigten in den Einrichtungen halten können. 

An dieser Stelle möchte ich noch kritisch auf die Verwaltung schauen. Bei einem so wichtigen Thema reicht es aus meiner Sicht nicht, einfach nur eine Vorlage in die Beratung zu geben. Vielleicht muss auch mit uns Stadträtinnen und Stadträten mehr gesprochen und um einen Kompromiss geworben werden.

Wir verstehen die Haltung mancher Fraktionen gegen eine Gebührenerhöhung. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass die Finanzierungsprobleme noch größer werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Uns haben mehrere Erzieherinnen aus Horten berichtet, dass diese gerne freiwillig an den Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertage teilnehmen möchten. Auch das es hierfür keine Einwände von den Schulen und Klassenleitern gibt. Uns wurde weiter berichtet, dass Erzieher Urlaub nehmen mussten, um die Gruppe zur Klassenfahrt (3 Tage) zu begleiten. Begründet wurde dies mit dem Konzept des offenen Hortes, da die Erzieher nicht nur für ihre Gruppe verantwortlich sind.

Als Argument, dass insgesamt weniger Kinder im Hort anwesend sind, galt nicht. Bei unseren folgenden Fragen geht es auch nicht um die Finanzierung der Fahrt, sondern nur um die Anerkennung als Arbeitszeit.

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Begleitung von Erziehern bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  2. Welche Regelungen gelten für kommunale Horte in Leipzig bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  3. Ist es richtig, dass Horterzieher als Begleitpersonen für Schulfahrten (5 Tage) mitfahren dürfen und dies bei der Arbeitszeit anerkannt wird?
  4. Ist es richtig, dass Erzieher die eigene Gruppe als Begleitperson für Klassenfahrten (3 Tage) und Wandertage nicht begleiten dürfen, es sei denn sie tun es in ihrer Freizeit?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!    

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

über 98 Millionen Euro gibt die Stadt Leipzig für die Betreuung der Kinder aus. Trotzdem müssen die Elternbeiträge erhöht werden.
Ein Betreuungsplatz wird von drei Seiten bezahlt: von den Eltern, der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen.

Ein Krippenplatz kostet im Monat 879,07 Euro.
Die Eltern zahlen davon ab 2012 202,19 Euro.
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich doch immerhin mit 156,25 Euro.
Den Rest, also 520,63 Euro, zahlt die Stadt Leipzig.
Können die Eltern den Eigenanteil nicht aufbringen, übernimmt die Kommune auch noch den Elternanteil, für das zweite Kind reduziert die Stadt Leipzig den Elternbetrag, für das dritte Kind zahlen die Eltern keine Betreuungskosten.

Ein Kindergartenplatz kostet 405,73 Euro.
Die Eltern zahlen ab 2012 109,55 Euro, das Land Sachsen 156,25 Euro und der Anteil der Stadt beträgt 139,93 Euro.

Hortplätze sind für die Stadt am günstigsten, für einen Platz muss die Stadt lediglich 9,90 Euro bezahlen, es sei denn, die Eltern sind von der Bezahlung befreit.

Immerhin wird für ca. 30 Prozent der Plätze eine Absenkung  oder vollständige Ermäßigung der Elternbeiträge vorgenommen. Dafür plant die Stadt Leipzig 21,38 Millionen Euro für das Jahr 2012 ein.

Die Stadt Leipzig muss für immer mehr Kinder Betreuungsplätze schaffen. Dieser Aufgabe kommt sie auch nach, dafür sorgt schon der Stadtrat. In Leipzig gibt es keine Zugangsbeschränkungen – das muss nach Meinung meiner Fraktion auch so bleiben – und es gibt umfangreiche Maßnahmen der Absenkung der Elternbeiträge.
Durch die Verantwortung, die die Stadt übernimmt, entstehen also in jedem Jahr erheblich Mehrkosten und die Kommune muss sich Gedanken darüber machen, wie das Betreuungs-netz finanziert wird.

Das Land Sachsen fordert zwar die Betreuung, die Absenkung der Elternbeiträge und wünscht sich keine Zugangsbeschränkungen – jedoch werden diese Forderungen nicht in Taten umgesetzt. Seit Jahren bleibt die Kostenpauschale gleich, der Betreuungsschlüssel wird den Erfordernissen des Bildungsplanes nicht angepasst und das kostenfreie Vor-schuljahr wurde auch wieder abgeschafft.
Die Kommunen können ja sehen, wie sie die Kinderbetreuung finanzieren und die Qualität der Betreuung steigern. Wir Stadträte müssen für die verfehlte Politik des Landes unseren Kopf hinhalten, um den Stadthaushalt nicht mit explodierenden Kosten für die Kinderbetreuung zu belasten.
Ich fordere alle Mitstreiter- Eltern, Freie Träger und alle Stadträte – auf, sich auf Landesebene für die Erhöhung der Kostenpauschale und für die Anpassung des Betreuungsschlüssels einzusetzen.

Meine Fraktion ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Elternbeiträge für viele Familien eine hohe Belastung darstellt. Trotzdem werden wir dieser Vorlage zustimmen müssen. Die SPD-Fraktion hat einen Haushaltsantrag eingereicht, der die Qualität der Kinderbetreuung weiter erhöhen soll, damit die Erhöhung auch bei den Kindern ankommt.