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Die Stadt plant,wie unter anderem auch im Antrag VII-A-08238 gefordert, das 49-Euro-Ticket wie das Jobticket zu behandeln und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren. Damit setzt die Stadt unter anderen Rahmenbedingungen aus unserem Änderungsantrag zum Klimaschutzsofortprogramm erneut um, weil der Erwerb dieser Fahrkarte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver gestaltet wird. Dadurch, dass der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,01 Euro über der Marke von 25 Prozent des Preises liegt, gewähren Bund und Länder einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent. Das Deutschland-Ticket kostet für die Bediensteten der Stadt deshalb dann nicht mehr 49 Euro pro Monat, sondern, entsprechend der Mitarbeiterinformation der Stadtverwaltung, nur noch 31,54 Euro. Damit haben wir im Bereich des Jobtickets fast die 365-Euro-Fahrkarte erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein Jahr erwerben?
  2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?
  3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind?
    • Wenn ja: Wie sieht das aus?
  4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?
    • Wenn nein:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
      • Was sind die Gründe dafür , dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?
    • Wenn ja:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bezuschussen den Erwerb eines Deutschlandtickets?
      • Wie sehen die Angebote in den einzelnen Unternehmen konkret aus?

Das Jobticket für die Bediensteten der Leipziger Stadtverwaltung ist damit günstiger als die Leipzig-Pass-Mobilcard, für die Menschen außerhalb einer Abonnementlösung 35 Euro pro Monat zahlen müssen. Deshalb fragen wir:

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

  • Wenn nein: Warum nicht?
  • Wenn ja: Welche Überlegungen dazu gibt es?

Antwort der Verwaltung

1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein              Jahr erwerben?

Antwort:

Das Deutschland-Ticket kann monatlich gekündigt werden. Diese Nutzungsbedingung gilt auch für das Deutschland-Ticket als Jobticket, d. h. bei Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von mind. 25 %. Erwerb und Nutzung des Tickets für einzelne Monate sind somit möglich. Der Arbeitgeberzuschuss wird für die betreffenden Monate entsprechend des Gültigkeitszeitraums gezahlt.

2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?

 Antwort:

 siehe Antwort zu 3.

3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die  Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle              Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind? Wenn ja: Wie sieht das aus?

Antwort:

Die Informationen werden im Intranet eingestellt und über Mail-Verteiler an die Beschäftigten versendet.

Neben dem Mail-Verteiler, mit dem alle Mitarbeiter/innen über dienstliche Accounts mit einer leipzig.de-Adresse erreicht werden, gibt es einen direkten Verteiler an die Kitas und Horte, um die Beschäftigten dort gut anzubinden. Zudem wird mit einem Verteiler an private Mailadressen gearbeitet, für den sich die Beschäftigten anmelden können. Dies wird rege genutzt.

Überdies wird in den Verteiler-Mails darauf hingewiesen und gebeten, die Informationen in geeigneter Form auch an Kolleginnen und Kollegen ohne dienstlichen PC-Zugang weiterzugeben.

Damit ist die Kommunikation in alle Bereiche der Stadtverwaltung gewährleistet. 

4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?             

 Wenn nein:

  • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
  • Was sind die Gründe dafür, dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?

 Antwort:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, inwiefern sie den Beschäftigten ein ähnliches Angebot unterbreiten.

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

Antwort:

Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger. Allerdings existieren für die Zielgruppe der Leipzig-Pass-Mobilcard keine bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen, wie sie zum Beispiel für das Jobticket-Deutschland und für das Semesterticket-Upgrade vorgesehen sind. Auch seitens des Freistaates Sachsen sind derzeit keine Sonderregelungen vorgesehen.

Wenn ja, welche Überlegungen dazu gibt es?

Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden. Konkrete Vorschläge bedürfen umfangreicher rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Vorprüfungen.

Unsere Anfrage vom Oktober 2021 zeigte auf, dass die Zahl der Jobticketnutzer zwischen 2017 und 2020 kontinuierlich angestiegen ist, für das vergangene Jahr ist, vermutlich pandemiebedingt, ein leichtes Absinken der Nutzerzahlen zu beobachten. Mit der Einführung eines Zuschusses für städtische Bedienstete haben sich allein unter den Mitarbeitern der Stadtverwaltung 255 weitere Bedienstete dazu entschieden, das Jobticket zu nutzen. Daraus lässt sich der Rückschluss ziehen, dass der Arbeitgeberzuschuss einen positiven Effekt hat. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir nach:

1. Wie sieht die Entwicklung der Nutzerzahlen des Leipziger Jobtickets bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Stadtverwaltung selbst aus? (Bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen.)

2. Welche kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bezuschussen das Jobticket für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

a. In welcher Höhe fällt der Zuschuss dort aus? (Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln.)

3. Wirbt die Stadt bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, die eine gleichbleibend geringe oder gar sinkende Zahl an Jobticketnutzern zu verzeichnen hat, für die Einführung eines Zuschusses, sofern es dort keinen gibt?

4. Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaft eine Kampagne, mit der für das Jobticket geworben wird?

5. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um über das bereits gängige Maß, wie in der Antwort auf die Anfrage VII-F-06315 umrissen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Jobticket zu werben?

Die Beantwortung erfolgt in der April-Ratsversammlung

Mit dem Sofortprogramm für den Klimaschutz wurde auch ein Zuschuss zum Jobticket für städtische Angestellte beschlossen, der sich aktuell auf 15,01 Euro pro Monat beläuft. Damit macht die Stadtverwaltung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein konkretes Angebot zum Umstieg auf den ÖPNV. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie haben sich die Zahlen der Jobticket-Nutzer innerhalb der Stadtverwaltung seit Einführung des Tickets im Jahr 2010 entwickelt (jeweils zum Stichtag 30.6.)?
  2. Ist ein Effekt bei den Nutzerzahlen zu erkennen, der mit der Einführung des städtischen Zuschusses im Zusammenhang steht?
  3. Wie wirbt die Stadtverwaltung für das Jobticket unter den städtischen Angestellten und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Zahl der Jobticket-Nutzer weiter zu erhöhen?
  4. Wird der Zuschuss direkt an die LVB/MDV gezahlt oder an die betreffenden Mitarbeiter?
    • Falls der Zuschuss direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt wird: Ab wann erfolgte die Auszahlung?