Schlagwortarchiv für: Jugendhilfe

Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

Eine statistische Erhebung zu Anträgen auf Erstattung außergewöhnlicher finanzieller Ausgaben und deren Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Detaillierte Angaben könnten nur sehr aufwendig manuell ermittelt werden.

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung werden Anträge von Pflegeeltern priorisiert bearbeitet, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die Sicherung des umfassenden Lebensunterhaltes nach § 39 SGB VIII, handelt.

Die Bearbeitungszeit im Sachgebiet ist zum einen von der Einreichung eines vollständigen, bearbeitungsfähigen Antrags sowie von Zuarbeiten und Autorisierungen durch den Pflegekinderdienst und den Allgemeinen Sozialdienst abhängig.

Die Anträge müssen, auch wenn sie direkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung eingehen, zunächst vom Pflegekinderdienst und in vielen Fällen zusätzlich auch vom Allgemeinen Sozialdienst sachlich geprüft und bestätigt werden, so dass eine Gesamtbearbeitungsdauer von 15 Tagen ab Antragstellung bis zur Bewilligung daher als Idealbearbeitungszeit angesehen werden muss, wobei keinerlei Abwesenheiten von beteiligten Akteuren zum Tragen kommen und sämtliche Zuarbeiten sofort vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu weiteren Verzögerungen dieses Prozesses kann es durch das Nachfordern von fehlenden Informationen/Unterlagen oder das Beseitigen von Unklarheiten in der Hilfegestaltung kommen. Eine übliche Bearbeitungszeit dürfte daher nach vorsichtiger Schätzung ungefähr zwei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfälle mit besonderen Fallgestaltungen/Sachverhalten/Anliegen, welche mehrmalige Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten, ggf. zusätzliche Autorisierungen von Vorgesetzen oder zusätzliche Helferkonferenzen erfordern.

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung sind 25 Mitarbeitende für die Betreuung von 517 (Stand 11/2024) Pflegeverhältnissen zuständig. Im 3. Quartal 2024 wurden hochgerechnet etwa 120 Anträge bearbeitet.

Gemeinsame Medieninformation der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Am vergangenen Samstag haben sich die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD mit Ihrer Mehrheit im Stadtrat auf die deutliche Erhöhung des Budgets zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verständigt. Auch wurden weitere Stellen in der Schulsozialarbeit sowie die weitere Entwicklung von Kindertagesstätten zu Kinder- und Familienzentren auf den Weg gebracht.

Demnach wurde das Jugendhilfebudget für die Förderung von Angeboten aus den Bereichen der Jugendverbandsarbeit, Familienbildung/-beratung, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII) bei den Beratungen zum neuen Doppelhaushalt im erweiterten Finanzausschuss um ca. 1,71 Mio. € in 2023 und 2,16 Mio. € in 2024 erhöht.

Die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten in Kinder- und Familienzentren wird um jährlich zwei weitere Einrichtungen sowohl bei Freien Trägern als auch bei Kitas der Stadt Leipzig forciert. Hierzu werden pro Standort je eine halbe Personalstelle zusätzlich für die Elternarbeit zur Verfügung gestellt.

Vom weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit werden ab dem kommenden Schuljahr vier weitere Schulen profitieren, ab dem Schuljahr 2024/25 nochmals zwei weitere. Insbesondere in Gymnasien wird es somit möglich sein, künftig Schulsozialarbeit als niedrigschwelliges Angebot und Schnittstelle zur Jugendhilfe anzubieten. Für die inhaltliche Arbeit wird die Landesförderung kommunal um insgesamt 100.000€ aufgestockt, mit dem Ziel neben der Quantität auch die Qualität der Schulsozialarbeit zu stärken.

Michael Schmidt, jugendpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erklärt:

„Nachdem der Jugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr die integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung beschlossen hat, die Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschen gewährleisten, Familien stärken und ein sinnstiftendes Freizeitverhalten für alle jungen Menschen ermöglichen soll, ist die errungene Budgeterhöhung nun ein sehr konsequentes und überaus erfolgreiches Zeichen.

Die Proteste der vielen Vereine und Verbände der Jugendhilfe, die seit vielen Jahren eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit leisten, haben deutlich gemacht, dass das im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Budget völlig unzureichend ist, um den jugendpolitischen Herausforderungen, nicht nur in den Schwerpunkträumen sondern in allen Sozialräumen unserer Stadt wirksam zu begegnen. Hier gilt es im Sinne der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung neben einer gezielten Umsteuerung von Angeboten und deren inhaltlicher Ausrichtung auch neue Angebote zu etablieren oder vorhandene entsprechend der Bedarfslagen vor Ort über definierte Mindeststandards hinaus zu stärken. Mit dem nun in Aussicht stehenden Budget haben wir eine ausgezeichnete Grundlage, um diesem Steuerungsanspruch gerecht zu werden.“

William Rambow, Sprecher für Kinder und Jugend der Fraktion DIE LINKE führt weiter aus:

„Die Herausforderungen mit denen Schülerinnen und Schüler zu kämpfen haben, haben sich in den vergangenen Jahren gewandelt und verschärft. Die Corona-Pandemie ihr übriges dazu beigetragen. Es wäre fatal, davon auszugehen, dass nur Schülerinnen und Schüler bestimmter Schulformen von Schulsozialarbeit profitieren. Die Problemlagen an Gymnasien mögen etwas andere sein als an Oberschulen, weniger Beachtung haben sie dennoch nicht verdient. In allen Schulen gibt es jungen Menschen, die dringend Vertrauenspersonen brauchen, die sie außerhalb des strengen Rahmens von Unterrichtsstunden unterstützen können.

Wir bekräftigen daher unser Ziel, dass perspektivisch alle Schulen mit qualitativ hochwertiger Schulsozialarbeit ausgestattet sein sollten. Einerseits mit einem klaren Zeichen in diesem Haushalt, andererseits mit einem Grundsatzantrag, den wir dazu ins Verfahren gegeben haben. Wir sehen allerdings weiterhin den Freistaat in der Verantwortung, flächendeckende Schulsozialarbeit zu finanzieren und die Missstände im Schulsystem anzugehen.“

Christina März

Christina März, Sprecherin für Jugendpolitik der SPD-Fraktion, ergänzt: „Mit dem Ausbau der Kinder- und Familienzentren in diesem Haushalt erfüllen wir eine wichtige Maßnahme der integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung. Wir schaffen in den nächsten zwei Jahren damit in acht weiteren Kitas personelle und finanzielle Möglichkeiten, um Familien unkompliziert und niederschwellig zu beraten und zu unterstützen. Die Kita als tagtäglicher Bezugspunkt der Familien ist dafür der optimale Ort. Wir möchten den Kitas die Möglichkeit geben, sich stärker mit dem Sozialraum zu vernetzen und damit Angebote auszubauen. Wir begrüßen in dem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Land Sachsen fördert seit August 33 Kitas in Leipzig in kommunaler und freier Trägerschaft mit je 0,75 VzÄ über das ESF Programm „Kinder stärken 2.0“ mit Kita-Sozialarbeit fördert. Das sind insgesamt 18 Kitas mehr als im ersten Förderprogramm „Kinder stärken“ in Leipzig (2016-2022) und damit ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung. Mit Kita-Sozialarbeit und der sukkzessiven Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren stärken wir Kinder und deren Familien und das Heranwachsen zu selbstbestimmten jungen Menschen.“

gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schrittweise in jedem Stadtbezirk Jugendwohnangebote für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu realisieren, welche in begründeten Fällen auch auf 16- bis 27jährige ausgeweitet werden können. Dazu sollen geeignete Objekte bei unterschiedlichen Wohnungsvermietern identifiziert, angemietet und eingerichtet werden und für eine Betreibung durch VKKJ und freie Träger der Jugendhilfe adäquat zum bereits etablierten Projekt des Jugendhaus e. V. entsprechende Ausschreibungen erfolgen.
  2. Die Finanzierung dieses Teilleistungsbereiches soll entweder außerhalb der Kinder- und Jugendförderung möglichst institutionell durch die Erarbeitung einer separaten Fachförderrichtlinie erfolgen oder aber durch ein für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestelltes Budget innerhalb der Kinder- und Jugendförderung, über die letztlich der Jugendhilfeausschuss entscheidet, sichergestellt werden.
     
  3. Der Jugendhilfeausschuss ist über die Realisierungsschritte halbjährlich einzubeziehen.
     
  4. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird als erster Schritt die Anzahl der Plätze für das Jugendwohnprojekt Bornaische Straße verdoppelt. Mit der LWB werden zeitnah Verhandlungen über die Bereitstellung eines weiteren Objekts geführt

Begründung:

Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Jugendlichen steigt. Der Bedarf an jungen Careleavern, die das Hilfesystem mit Ablauf des 18. Lebensjahres verlassen und übergangsweise auf weitere Hilfe, insbesondere Wohnraum und selbstbestimmtes Wohnen, angewiesen sind, wächst seit Jahren. Dieser Bedarf kann durch das einzige, bislang über das Budget der Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses geförderte Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ des Trägers Jugendhaus Leipzig e. V. mit zwei Häusern bei Weitem nicht gedeckt werden. Bei dem Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Die teilsanierten Häuser befinden sich im Stadtteil Connewitz und umfassen drei Ein-, zwölf Zwei-, drei Dreiraumwohnungen und eine Dreiraumwohngemeinschaft für junge Familien. „Mit dem Jugendwohnprojekt sollen junge Menschen befähigt werden, einen eigenen Mietbereich zu führen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Im geschützten Rahmen des Jugendwohnens werden die Jugendlichen von SozialpädagogInnen begleitet und unterstützt. Sie arbeiten dabei vor allem an Themen wie Haushaltsführung, Finanzeinteilung, Integration in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt und dem friedlichen Miteinander der HausbewohnerInnen“, beschreibt der Träger das Angebot. Denn mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbständigung junger Menschen, wenn sie dabei Verantwortung  tragen. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt, denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.

In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im § 41 SGB VIII geändert (siehe hervorgehoben unten). Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorzuhalten. Daher fordern wir den sukzessiven Aufbau von Einrichtungen, welche schrittweise in jedem Stadtbezirk angeboten werden sollen.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.

Christina März

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleg*innen Stadträt*innen,


was für ein Prozess, er hat lange gedauert. Ehrlich gesagt, zu lange bis wir endlich die Integrierte Jugendhilfeplanung (IJHP) fertiggestellt haben. Leipzig hat einen hohen Bedarf und dieser wird auch künftig vorhanden sein, daran wird die IJHP grundlegend nichts ändern. Was sich jedoch ändern wird, die Stadt kann schneller und gezielter Hilfe anbieten, wo es notwendig wird. Daher freue ich mich, heute trotz einiger vorhandener Mängel die IJHP mit beschließen zu können. Endlich hat die Verwaltung ein Werkzeug in der Hand, um die Kinder- und Jugendhilfeplanung auf sehr solide und gut durchplante Füße zu stellen.

Wichtig ist aber, dass wir uns klar machen:
Der Plan ist ein beständiger Arbeitsauftrag. Ein Blick in den Maßnahmenkatalog zeigt, dass wir viel vorhaben. Er zeigt aber auch, dass einige Gebiete nicht so eine starke Lobby hatten wie andere in diesem langen Prozess. So müssen wir uns insbesondere gerade im Leipziger Norden – Gohlis Nord, Möckern und Mockau – klar machen, dass nicht eine Einrichtung das Allheilmittel für die Herausforderungen darstellt und alle Maßnahmen, die als Aufgaben formuliert werden, durch das Eröffnen einer Einrichtung als erledigt angesehen werden können. Sondern: Wir müssen hier als Politik und Verwaltung kurzfristig nachsteuern.

Eine strukturelle Sache möchte ich noch hervorheben: Wir haben uns hier auf den Weg gemacht, eine Vorlage zu entwickeln, die unterschiedliche Synergieeffekte in diesem Bereich bündelt. Klar muss aber sein, dass wir hier das Wort Synergie im positiven Sinn meinen. Dieses Wort hat gerade in der Bildungs- und Sozialpolitik immer eines bedeutet: Straffung der Maßnahmen, übersetzt: Weniger Stellen, weniger Mittel und mehr Aufgaben für alle. Genau das darf  aber nicht passieren. Der vorliegende Vorschlag kann nur funktionieren, wenn wir die vorhandenen Strukturen stärken, begleiten und gezielt dort nachsteuern wo es notwendig ist. Aber ich bin mir sicher, dass wir das gemeinsam hinbekommen.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker zeigt sich nach den ersten Runden der Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalts 2021/2022 der Stadt Leipzig zufrieden mit der Fraktion und der Verwaltung: “Unsere Strategie innerhalb der Haushaltsdiskussion Schwerpunkte so zu setzen, dass wir den Wandel gestalten und dort helfen, die durch die Corona-Pandemie am meisten betroffen sind, scheint auch bei der Verwaltung angekommen zu sein. Wir freuen uns daher über zahlreiche übernahmen unserer Standpunkte durch die Verwaltung.”

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Die Fraktion verständigte sich in Klausurtagungen auf die Schwerpunkte Wirtschaft, Soziales, Mobilität und Bildung. “Besonders für die Kleinsten in unserer Stadt konnten wir trotz Krise vieles erreichen und so in die Zukunft investieren, neben Verbesserungen für den Schulbau und dessen Werterhaltung sowie die Beibehaltung der städtischen Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher soll die Jugendhilfe stark ausgebaut und finanziell, somit personell, auf sichere Beine für die Zukunft gestellt werden. Denn schließlich leiden Kinder und Jugendliche mit am meisten in dieser Krise.” ergänzt Ratskollegin Christina März. “Auch der notwendige Ausbau in der Straßensozialarbeit und Stärkung Obdachlosenhilfe sind für uns wichtige Maßnahmen für den kommenden Doppelhaushalt. Wir freuen uns daher, dass die Verwaltung unseren Vorschlägen hier folgt.”, ergänzt Zenker.

Christina März

Dennoch gibt es Schattenseiten im kommenden städtischen Haushalt, bei denen aus Sicht der SPD-Fraktion dringender Handlungsbedarf zur Nachbesserung herrscht. “Im Bereich des Fuß- und Radverkehrs müssen wir mittelfristig auf mindestens je 10 Euro Investition pro Einwohnerin und Einwohner kommen, ansonsten können wir die Verkehrswende nicht gestalten. Wir benötigen daher zusätzliches Geld, dieses Geld kommt aus Leipzig und geht in Leipziger Betriebe. So stärken wir die lokale Wirtschaft. Auch beim Thema Wohnen muss nachgebessert werden, die Stadt muss zwingend mehr Mittel in die Hand nehmen, um wohnen bezahlbar zu halten und Spekulation entgegenzuwirken. Auch die von der Krise geplagten Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, sowie die Clubkultur sind bisher unzureichend berücksichtigt. Gerade diese beiden Wirtschaftszweige machen Leipzig so attraktiv für Jung und Alt und stehen durch Corona vor besonderen Herausforderungen. Hier sehen wir ebenso wie bei der Wirtschaftsförderung Nachbesserungsbedarf, damit Leipzig nach der Pandemie gut durchstarten können.”, so Zenker weiter.

Abschließend fasst Zenker zusammen: “Leipzig ist mit dem Haushalt auf einen guten Weg, wir investieren weiter in die Zukunft, anstatt einem Kürzungswahn zu verfallen. Gleichzeitig müssen wir wachsam sein um die finanziellen Spielräume der Zukunft nicht überlasten. Dennoch dürden wir Wandel und damit Zukunftsinvestitionen nicht verschlafen. Wir werden daher mit den konstruktiv arbeitenden Fraktionen das Gespräch suchen um weitere Nachbesserungen für unser soziales, wirtschaftlich starkes, sicheres und schönes Leipzig zu erreichen.“

Hintergrundinformation
Derzeit laufen die Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Leipzig. Alle Änderungsanträge zum Haushaltsplan der Stadtverwaltung sowie deren Verwaltungsstandpunkte zu den Änderungsanträgen können Sie hier einsehen: https://notes.leipzig.de/APPL/LAURA/WP4/kais05.nsf

Einem aktuellen Interview mit der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping war zu entnehmen, dass im kommenden Doppelhaushalt des Freistaats, auf Druck des Finanzministeriums, insbesondere im Sozialbereich deutlich gekürzt werden soll.

Christopher Zenker

Hierzu erklärt der Leipziger SPD-Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Uns ist bewusst, dass die Corona-Pandemie auch dem Landeshaushalt zusetzt. Aber wir halten es für fatal, wenn gerade in diesem Bereich der Rotstift angesetzt werden soll. Nicht nur, weil deren Arbeit gerade jetzt von großer Bedeutung ist. Zudem könnte eine solche Kürzung Strukturen dauerhaft zerstören. Wir fordern daher das Finanzministerium zum Umdenken auf.“
Insbesondere der Gesundheits-, Sozial- und Jugendbereich werden hart getroffen, wenn die Kürzungen so vorgenommen werden, wie der Entwurf zum Doppelhaushalt dies vorsieht.

Christina März

„Ich halte es für ein schlechtes Signal, wenn der Freistaat beispielsweise die Jugendpauschale weiter eindampfen würde, denn damit würde es ungleich schwerer werden, zielgerichtete Jugendarbeit in den Kommunen zu machen. Jugendarbeit ist notwendig und nach der Pandemie bzw. zum Abmildern der Pandemiefolgen vielleicht noch wichtiger als zuvor“, erklärt Stadträtin Christina März, die ihre Fraktion im Jugendhilfeausschuss vertritt, und ergänzt: „Ich denke, hier ist auch der Einsatz des grünen Koalitionspartners in Dresden gefragt. Ich wünsche mir hier deutliche Worte der Grünen in Richtung des Ministerpräsidenten und des Finanzministers. Schließlich verantwortet seit Kurzem eine grüne Bürgermeisterin den Jugendhilfebereich in Leipzig und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihre Partei ihr nicht die notwendige Rückendeckung geben möchte.“

Christopher Zenker hebt abschließend hervor: „Wir alle wissen – spätestens seit diesem Jahr – wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem ist, das auch auf der Höhe der Zeit ist. Wie Petra Köpping umrissen hat, werden diese Kürzungen auch dazu führen, dass eine Modernisierung des Gesundheitssystems ausgebremst wird. Wir alle haben im Frühjahr davon gesprochen, dass die Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe die Helden des Alltags seien, ihnen wurde für ihre Arbeit applaudiert. Wenn es dann aber erst wird und die Rahmenbedingungen für deren Arbeit verbessert werden könnten, ist kein Geld da. Das ist nicht in Ordnung.“

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Christina März

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Dezernentin und Dezernenten,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

viele Anträge haben ihre ganz eigene Entstehungsgeschichte so auch dieser.

Lassen Sie mich jedoch zu Beginn eines deutlich machen:
Ja, die integrierte Jugendhilfeplanung kommt!
Ja, dieses Thema ist Teil der Jugendhilfeplanung!
Ja, wir werden auch genau an dieser Stelle darüber reden!

Als jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und in Vorbereitung meiner Arbeit im Jugendhilfeausschuss sowie im Rahmen meiner Stadtteilarbeit achte ich genau auf die Jugendhilfeplanung der Stadt. In der bisherigen fielen mir einige unbeachtete Flecken in der Planung auf. Dieses Flecken sind es, die auf unseren regelmäßigen Quartalsberichten über z.B. die Zahlen der Hilfen zur Erziehung oder auch den Sozialraumberichten nicht die Gebiete waren bei denen man den Eindruck hatte: Ja hier wirken die Hilfen, sondern eher die Orte die ein schrilles Alarmsignal sendeten: Helft uns! 

Schauen wir nach Mockau, so fällt auf wenn sich mit jungen Leuten unterhalten wird: Hier besteht der Wunsch nach mehr. Sei es ein Spielplatz, Jugendzentrum oder jugendgerechte Freizeiteinrichtungen.

Schnell fand ich heraus, seit Jahren wird an einer integrierten Jugendhilfeplanung gearbeitet. Genau diese soll der Stadt helfen, vorhandene Mittel zielgerichtet einzusetzen.

In faktisch jeder Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde darauf verwiesen. Zu Beginn meiner Ratsarbeit hörte es sich sogar so an, als hätten wir sie bereits als Grundlage.
Zumindest konnte man den Eindruck bekommen mit welcher Beharrlichkeit, sie ins Feld geführt wurde. Denn ein Konzept, welches weder debattiert noch beschlossen ist, kann doch nicht allen Ernstes als ständiger Querverweis für eine Handlungsgrundlage herangezogen werden.

Ich bin froh und erleichtert, dass wir nach zähen Ringen erstmalig über eine fundierte Jugendhilfeplanung entscheiden können. Und diese nach der Sommerpause die Ausschüsse erreichen wird. Der vorliegende Antrag versteht sich als Diskussionsgrundlage im großen Kreis, bevor wir wieder dann im kleinen Kreis, den Beschluss herunterbrechen können auf die Stadtbezirke und Ortschaften.

An dieser Stelle möchte ich mich für die vorliegenden Änderungsanträge bedanken, welche wir stellenweise übernehmen werden:

  • Den ursprünglichen Antrag der Grünen zu mehr Angeboten in den Ortschaften haben wir dankend aufgenommen.
  • Vom gemeinsamen Änderungsantrag der Grünen und Linken übernehmen wir die redaktionelle Änderung unserer doppelten Punkte zur Schulsozialarbeit, wobei die Dopplung zur Unterstreichung des Zieles dient.
  • Ebenso übernehmen wir die Formulierung, wer für die Aufgabe zuständig ist.

Nicht übernehmen wollen wir: hingegen die Streichung der Sozialindizierung.

Wir sind der Überzeugung, dass wir Mittel nicht nur gleich, sondern auch gerecht nach Notwendigkeit und Bedarf ausreichen müssen und bitten sie entsprechend darum an dieser Stelle die Änderung abzulehnen!

Ich freue mich bereits auf die Diskussion im Ausschuss über die integrierte Jugendhilfeplanung und hoffe, dass wir danach endlich einige leere Flecken weniger auf der Stadtkarte haben!