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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der kommenden Ausschreibung für Cateringunternehmen für Schulen in kommunaler Trägerschaft in 2025, ob ein Mittagessen-to-go in weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Dieses Mittagessen-to-go sollte nach DGE-Empfehlungen ausgewogen in der Zusammensetzung (z.B.Sandwich/Salate, Obst/Gemüse, gesunde Snacks) und kostengünstig sein. Ebenso sollte das Mittagessen-to-go für das Angebot gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach Bildung und Teilhabe abgerechnet werden können.

Begründung:

Gerade ab der 6. Klasse lässt sich in weiterführenden Schulen der Trend beobachten, dass junge Menschen nicht mehr an der Schulverpflegung teilnehmen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oftmals ist aber gerade die Dynamik der Freundesgruppe (Cool ist, wer nicht mitisst.) ausschlaggebend für das Ablehnen einer Mittagsmahlzeit in der Schule. 

Damit auch junge Menschen ein Angebot haben, ein Mittagessen einzunehmen und den Ort dafür wählen können (Mensa, Pausenhof, für Jugendliche ab Klasse 9 oder 10 Orte im Umfeld der Schule) wäre ein Mittagessen-to-go ein sinnvolles Angebot. Dass dieses sowohl günstig im Preis sein sollte, als auch nach BuT abrechenbar, ist notwendig, um möglichst viele junge Menschen mit diesem Angebot zu erreichen.

Sommertour 2022: Unsere zweite Station war das Haus des Jugendrechts in der Witzgallstraße. Unsere Fraktionsmitglieder Ute Köhler-Siegel und Christina März waren gemeinsam mit Gerald Eisenblätter, dem für das Thema Schule zuständigen parlamentarischen Berater der SPD-Fraktion Sachsen vor Ort, um sich in Gesprächen und einer Hausführung ein Bild von der Behörde zu verschaffen, in der Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion unter einem Dach zusammenarbeiten. Jugendliche Straftäter sollen so zeitnaher und täterbezogener im Verfahren begleitet werden. Vor allem aber steht die präventive Bereitstellung von frühzeitigen Beratungs- und Leistungsangeboten für bereits straffällig gewordene Jugendliche im Mittelpunkt. Häuser des Jugendrechts gibt es bundesweit, jedes arbeitet aber mit einem individuellen, auf die kommunalen Ressourcen angepasstem Konzept.

Rednerin: Christian März, Stadträtin

Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist Teil der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, wurde im Februar 1992 vom Deutschen Bundestag angenommen und ratifiziert. Das heißt mit einer stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen setzen wir auch hier vor Ort Inhalte um, die vor 30 Jahren dem Grunde nach schon im Bundestag beschlossen worden sind. In der Tat ist es aber mit der Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen bei politischen und gesellschaftlichen Prozessen noch nicht allzu weit her bei uns. Nicht ohne Grund hatte der UN-Kontrollausschuss für Kinderrechte bereits vor 7 Jahren die Bundesregierung aufgefordert, endliche entsprechende Verfahren und Kriterien zu entwickeln.

Insbesondere auf kommunaler Ebene macht eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Sinn, weil sie so ihr direktes Lebensumfeld gestalten können und demokratische Prozesse hautnah miterleben können. Mit der im Haushalt beschlossenen Aufstockung der Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung bietet sich hier die Möglichkeit das bestehende Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fortzuschreiben und dadurch auch an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Das Ganze soll allerdings nicht so passieren, dass die Stadtverwaltung für sich ein Konzept erarbeitet, sondern das in Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren passiert und natürlich auch bestehende Beteiligungsformen evaluiert werden, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.

Ich möchte nun etwas näher auf einen Punkt eingehen, der meiner Fraktion an dieser Stelle wichtig ist: Der „Aktionskoffer“ für Kinder und Jugendliche, der im Beschlusspunkt 5 der Neufassung gefordert wird, soll eine altersgerechte Form der Beteiligung ermöglichen, in dem dieser Koffer auf die entsprechenden Zielgruppen zugeschnitten werden kann. Das würde unter anderem auch Kindergartenkindern ermöglichen, beispielsweise in Begleitung durch Erzieherinnen und Erzieher, Vorschläge für die Gestaltung ihres Stadtteils zu machen. Schließlich sehen Kinder die Welt aus einer anderen Perspektive als Erwachsene. Das heißt eben auch, dass Dinge, die uns vielleicht unwichtig erscheinen, für Kinder und Jugendliche eine ganz andere Wertigkeit haben. Kinder wissen selbst am besten, wie kinderfreundlich ihr Stadtteil ist und wie sich das womöglich verbessern ließe. Ganz nach dem Motto: Die Welt eben mit Kinderaugen zu sehen!

Ich verstehe vor diesem Hintergrund, ehrlich gesagt, nicht die ablehnende Haltung der Verwaltung zu diesem Punkt des Antrags noch den Wunsch der Grünen, diesen Punkt streichen zu wollen. Warum? Es geht um ein Instrument der Kinder- und Jugendbeteiligung, dass gemeinsam mit Akteuren sowie Kindern und Jugendlichen auf deren Anforderungen hin angepasst werden soll. Wir wollen da kein fertiges Produkt hinstellen, sondern einen Instrumentenkasten bieten, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zielgruppengenauer ermöglicht. Es ist eine Idee, die wir jedoch für so wichtig erachten, dass wir bereits jetzt wollen, dass sie Teil des übergeordneten Konzeptes wird. Ein konkreter Baustein mit dem wir uns jetzt zügig in die Spur begeben können.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör. Sie haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen um ihre eigene Meinung zu verbreiten. Wir sollten Ihnen dabei helfen, diese Rechte auch bei Fragen der Entwicklung unserer Stadt wahrzunehmen. Bitte stimmen Sie dem gemeinsamen Antrag von Linken und SPD zu.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der bis Ende 2021 abzuschließenden Erarbeitung des Konzepts zur besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Stadtteilebene einen „Aktionskoffer“ für Kinder und Jugendliche als Instrument zu entwickeln und zu etablieren, das eine Partizipation bei planerischen Prozessen im öffentlichen Raum zur Stadtbezirksentwicklung und Stadtgestaltung altersgerecht ermöglicht.

Sachverhalt

In der Kommune beginnt die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem Dreieck von Verwaltung, Politik und den Betroffenen selbst, den Kindern und Jugendlichen. Eine wesentliche Voraussetzung für das Erleben und für das Erlernen von Demokratie ist die Beteiligung und diese kann sich bereits bei den Jüngsten vollziehen. Dies gilt auch für Stadtgestaltung. Durch die Förderung der Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Umwelt sollen das Erlernen von und die Teilhabe an demokratischen Prozessen sowie der Einfluss eigener Ideen erlebbar gemacht werde. Auch die Empfehlungen der unabhängigen UN-Kommission zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 2004 zielten in diese Richtung: Sie empfahlen, die Möglichkeiten zur Teilhabe Kinder und Jugendlicher in Deutschland auszubauen und zu stärken. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

Die innovative und altersgerechte Partizipation soll zwei Zielgruppen und Methodensets beinhalten. Zum einen geht es um die Beteiligung von Kindern im Kindergartenalter und zum anderen um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 14 Jahren, da die Perspektive im Kindergarten- und Schulkindalter unterschiedlich sein kann und ist. Unsere Stadt muss eine Anstrengung unternehmen, den jüngsten Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Zugänge zu aktiver Beteiligung zu ermöglichen, ihnen entsprechende Angebote zu machen und sie darüber zu informieren.

Der “Aktionskoffer“ soll dazu beitragen, Stadtteile und Stadtbezirke kinderfreundlicher zu machen, indem Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen sowie Vereine ein Instrument an die Hand bekommen, mit Kindern und Jugendlichen den Stadtbezirk zu erkunden, die sich so wiederum mit ihrem Lebensumfeld auseinandersetzen und Idee entwickeln, was wie verbessert werden kann. Wir gehen davon aus, dass solche Aktionskoffer als Teil des Beteiligungskonzepts für zahlreiche positive Veränderungen im Sinne der Kinder und Jugendlichen führen werden

Tino Bucksch„Jungen Menschen einen gelungenen Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen, muss im Fokus unserer Politik stehen. Für eine Stadt wie Leipzig, wo fast 15 Prozent der Schulabgänger keinen Schulabschluss haben, ist dies eine der zentralsten Aufgaben. Für mich ist es deshalb unverständlich, warum es zwischen der Stadt Leipzig und der Arbeitsagentur bei der gemeinsamen Errichtung der Jugendberufsagentur immer noch so hakt“, so Tino Bucksch, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde mit dem Haushalt 2014 beschlossen, eine zentrale Jugendberufsagentur mit der Agentur für Arbeit zu betreiben. Damit wurden die bisher vier dezentralen Jugendberatungsstellen zu einer zentralen zusammengefasst. So sollen jungen Menschen  Beratung und Hilfe aus einer Hand erhalten. Ziel der Jugendberufsagentur ist die Sicherung eines direkten Informationsaustauschs und ein gemeinsames Fallmanagement. Dadurch soll die Integration in Ausbildung und Arbeit gewährleistet sowie Arbeitslosigkeit vermieden werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und der Verein Jugendhaus Leipzig, ein freier Träger der Jugendhilfe, durch systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung zusammenarbeiten.

Bucksch hebt weiter hervor: „Wir wollen, dass die Jugendberufsagentur ein Erfolg wird. Aber wir wollen auch, dass das Haus niedrigschwellig und zentral eingerichtet wird. Nur so kann es von allen Jugendlichen und jungen Erwachsen angenommen werden. Nur so kann garantiert werden, dass niemand verloren geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass junge Menschen gern und unvoreingenommen in die bisher als Standort vorgesehene Axis-Passage gehen. Dieser Ort wird vor allem mit dem Jobcenter verbunden. Aber statt diese Aufgabe von den Betroffenen her zu denken, scheint es der Arbeitsagentur nur um eine Auslastung ihrer Immobilie zu gehen. Auch ist bisher konzeptionell wenig geschehen. Hier wurde wohl erneut Politik vor allem nach dem Spardiktat gemacht. Die Verwaltung und die Arbeitsagentur müssen sich zeitnah an einen Tisch setzen und sowohl eine personelle als auch eine örtliche Lösung finden. Der Standort Georg-Schumann-Straße ist in unseren Augen nicht geeignet.“, so Bucksch abschließend.