Schlagwortarchiv für: Kultur

Christian Schulze

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Kleinmesse ist ein traditionsreiches Volksfest, das seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in unserer Stadt ist. Sie bietet nicht nur Unterhaltung und Vergnügen für Jung und Alt, sondern hat auch eine wichtige wirtschaftliche und soziale Funktion.

Die Kleinmesse zieht jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Leipzig und der Umgebung an. Sie ist ein Ort der Begegnung, an dem Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersgruppen zusammenkommen.

Auch als wirtschaftlicher Faktor ist die Kleinmesse nicht zu unterschätzen, denn vor allem für die lokalen Schaustellerunternehmen ist dieses Volksfest ein wichtiger Baustein. Der Erhalt der Kleinmesse ist daher nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch im Interesse der gesamten Stadt.

Das Jugendparlament hat einen konkreten Antrag zum Erhalt der Kleinmesse formuliert. Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir den Fortbestand der Kleinmesse begrüßen. Es ist also an der Stadtverwaltung gemeinsam mit RB Leipzig intensiv an Lösungen zu arbeiten, die sowohl den Bundesligafußball als auch die Leipziger Kleinmesse dauerhaft sichern.

Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag ebenfalls zuzustimmen, denn gemeinsam können wir sicherstellen, dass dieses traditionsreiche Fest auch in Zukunft ein fester Bestandteil unserer Stadt bleibt. Meine Fraktion wird dem Änderungsantrag der CDU zustimmen, den der Grünen hingegen ablehnen.


Beschlussvorschlag

Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Projekt Filmkunsthaus und strebt eine zügige Umsetzung an. Im Rahmen der Gesamtmittel werden 8 Millionen Euro für das Projekt eingeplant unter der Voraussetzung, dass die avisierten Fördermittel von Bund und Land vom Projektträger Cinémathèque e. V.  abgerufen werden können.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der

Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.

Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
  2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
  3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
  4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
  5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende

Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?

  1. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)

Antwort:

Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.

Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.

Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).

Open-Air-Übersicht 2023genehmigtabgelehnt
Auensee1
Clara-Zetkin-Park12
Erholungspark Lößnig-Dölitz02
Friedenspark22
Küchenholz11
Lene-Voigt-Park1
Richard-Wagner Hain51
Schönauer Park11
Volkshain Stünz1
Wilhelm-Külz-Park51
Summe1810

Stand 29.09.2023

Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?

Antwort:

Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.

Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?

Antwort:

Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.

Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?

Antwort:

Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.

Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?

Antwort:

In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.

Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort:

Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der Weihnachtspullover vom Kollegen Meißner erstrahlte gestern in den Farben Grün mit roten Nussknackern. Von der Farbkombination haben wir uns verleiten lassen, doch noch eine gemeinsame Neufassung aus unserem Änderungsantrag und dem Ursprungsantrag zu machen, obwohl uns der Verwaltungsstandpunkt und der Antrag in den Beschlusspunkten 1+2 des Ursprungsantrages ärgert. Wahrscheinlich bin ich einfach weihnachtsmilde.

Der Ursprungsantrag und auch der Verwaltungsstandpunkt sind in den ersten beiden Beschlusspunkten bereits seit 2019 Beschlusslage im Stadtrat. Dies wird auch Herr Dienberg bestätigen. Lediglich an der Umsetzung scheint es noch zu hapern, denn einen Umsetzungsstand, wie kulturelle Räume, wie Clubs, in der Stadtplanung berücksichtigt werden gibt es nicht. Es gibt auch keinen Stand wie das LiveKombinat, die Kammern oder die die DEHOGA in die Umsetzung eingebunden wurden. Ganz klar der Beschluss eines Kulturkatasters aus dem Antrag wurde umgesetzt, wie dieses in den Planungen aber berücksichtigt wird, um bei Bebauungen Kultur nicht zu gefährden, ist völlig unklar.

Der Beschluss ihrer beiden ersten Punkte aus dem Antrag ist also im Grunde unnötig, weil redundant.  

Wir sind gespannt, wie zügig der Beschluss jetzt endlich umgesetzt und dauerhaft implementiert wird. Weiter fünf Jahre warten und zögern kann das Aus für weitere Clubs bedeuten. Wir erwarten auch, dass die Akteure endlich aktiv eingebunden werden.

Wir sind der festen Überzeugung, dass auch Clubs nicht nur zur Kultur gehören, sondern diese Szene in Leipzig ein Standortvorteil für die Gewinnung junger Fachkräfte ist, deshalb wird die SPD weiter für deren Erhalt und Berücksichtigung kämpfen. Ich bitte Sie deshalb um die Zustimmung zur Neufassung des Antrags. Vielen Dank!

Redner. Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

als wir Ende ‘89 nach Leipzig zum Studium kamen, Koffer auf dem Kopf, kaum 24 Stunden da, auch so ein Glück, landeten wir am Herder-Institut, zum Deutschkurs. Es ging gleich zur Sache.

Vier Wochen später sollte man einen Vortrag über Leipzig in der heimischen Sprache halten – ich hatte ganz schnell begriffen und gelernt, dass Leipzig alles hat: Messestadt, Musikstadt, Universitätsstadt, Kulturstadt, Kunststadt, tolle Stadt – dieser Glanz hat zur Notenverbesserung in der Sprache beigetragen …

Das mit Kultur und Kunst ist hängen geblieben, das mit der Universität ohnehin.

Was die Stadt und die Künstler brauchen, sind Ateliers, also Räume. Wenn meine Recherche stimmt, hat Leipzig pro Einwohner eine Künstlerdichte von rund 0,23%, ist vergleichbar mit Berlin, dort sind es rund 0,22%. Derzeit arbeiten also rund 2200 professionelle bildende Künstler in Leipzig, zählt man das engere Umland dazu, sind es mindestens ca. 2.500. Hinzuzählen muss man jährlich ca. 100 Absolventen aus der Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB) und mindestens 200 Künstler, die temporär in Leipzig arbeiten.

Die Tendenz ist entsprechend den Daten der Künstlersozialkasse steigend – mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung aller Künstler von 2%, und mit der jährlichen Steigerung bis zu 8% der bildenden Künstler zu benennen.

Seit Jahren wächst die Bevölkerung in Leipzig, Stadtviertel werden saniert, die Mieten steigen aufgrund der höheren Nachfrage nach Wohnraum und des besseren Sanierungsstandards. Für Künstlerinnen und Künstler stellt sich deshalb die Ateliersuche als immer schwieriger dar. Nicht nur gibt es weniger bezahlbaren Raum in Leipzig, auch werden bestehende Atelierhäuser saniert und im besten Fall mit deutlich höheren Mietpreisen neu an Künstler vermietet. Viele Künstler verlieren so ihre Ateliers oder teilen sie sich gruppenweise zu kleinsten Arbeitsplätzen, da sie die neuen, gestiegenen Mieten nicht mehr zahlen können.

Ein zentraler Faktor für die Verdrängung von künstlerischen Arbeitsräumen liegt, neben der generellen Raumnot, in dem sehr geringen bis nicht vorhandenen Mieterschutz. Im Vergleich zu Wohnraummietverträgen sind Gewerbemietverträge weit weniger bis gar nicht reguliert.

Berlin hat z.B. ein Atelierprogramm und dort erfolgt Kunstproduktion im gemischten Quartier, als Ausdruck der offenen Gesellschaft. Die Gemischte Stadt als vielfältige Stadt kultureller und sozialer Gruppen ist nicht ohne die Vermittlungsrolle zu denken.

Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass die „gemischten Quartiere“ in Leipzig erhalten bleiben sollen, also, Bestandsschutz für bestehende Atelierräume. Bei Neubauten sollen Ateliers mit geplant werden.. Eine lebendige und kulturell attraktive Stadt braucht bildende Künstler.

Wir bitten um Ihre wohlwollende Zustimmung zu unserem Antrag für die Künstler in Leipzig. Die ÄA der Linken und Grünen Fraktion übernehmen wir. Vielen Dank nochmals an die Kolleginnen Gehrt und Körner für die konstruktive Zusammenarbeit.

Vielen Dank!

Die Leipziger SPD-Fraktion möchte, dass die Stadtverwaltung bis Ende des kommenden Jahres ein Atelierprogramm erarbeitet. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Ratsversammlung im Oktober.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

„Durch das stetige Wachstum unserer Stadt und den sich dadurch verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allen bezahlbare Ateliers zu finden“, erklärt Prof. Dr. Getu Abraham, der den Antrag in seiner Fraktion vorschlug. „Es besteht dadurch die Gefahr, dass Künstlerinnen und Künstler aus der Stadt verdrängt werden. Das wollen wir verhindern, indem wir die Verwaltung damit beauftragen, ein Atelierprogramm aufzulegen. Ziel soll es sein, gemeinsam mit geeigneten Partnern, wie dem Bund der Bildenden Künstler, den Erhalt und die Schaffung neuer Atelierräume voranzubringen.“

In Leipzig arbeiten rund 1.500 bildende Künstlerinnen und Künstler, womit die Stadt, auf die Einwohnerzahl gesehen, eine größere Dichte von bildenden Künstlerinnen und Künstlern aufweist als Berlin. Bei diesen Zahlen sind allerdings lediglich jene Menschen erfasst, die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind. Hinzukommen noch viele Künstlerinnen und Künstler, die bei der Künstlersozialkasse nicht erfasst sind. Dazu zählen unter anderem die jährlich rund 100 Absolventen der Hochschule für Grafik und Buchkunst sowie Menschen, die sich in ihrer Freizeit der bildenden Kunst verschrieben haben. Der Bedarf an Atelierflächen ist demnach vorhanden und er ist groß, wohingegen das Angebot auf dem Mietmarkt immer geringer wird.

„Viele Immobilien, die in den vergangenen Jahren für Künstlerinnen und Künstler Atelierflächen boten, sind mittlerweile saniert und als hochwertiger Wohnraum umgenutzt“, so Abraham, der seine Fraktion im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau vertritt. „Neben dem Mangel an Arbeitsräumen bedeutet das auch, dass das unsere Stadt an kultureller Vielfalt einbüßt und sich weiter entmischt. Kunstproduktion in gemischten Quartieren ist jedoch Ausdruck einer offenen Gesellschaft, sorgt für Austausch und stärkt im Grunde die kulturelle Bildung in einer Stadtgesellschaft. All das droht verloren zu gehen, wenn wir nicht gegensteuern.“

Das vorgeschlagene Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen, um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können. Dabei soll es unter anderem um Professionalität, Residenz und die thematische Befassung mit Leipzig gehen.

„Die Umsetzung des Konzepts soll dann zunächst in einer zweijährigen Pilotphase getestet werden, um mit den gewonnenen Erfahrungen gegebenenfalls nachsteuern zu können“, so Prof. Dr. Getu Abraham abschließend.