Schlagwortarchiv für: Kultur

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Prüfung?

Zurückführend auf die Petition VII-P-04890-DS-02 „Schutz der Anwohner gegen die Auswirkungen nächtelanger Partys im Clara-Zetkin-Park“ aus dem Jahr 2021 sowie dem daraufhin dem Stadtrat kommunizierten Bericht zum Stand der Umsetzung vom 07.08.2024, teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie derzeit die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz von Awareness-Teams (organisatorische Anbindung, Qualifikation, Ausstattung, etc.) prüfe.

Eine solche eingehende Prüfung, insbesondere unter Bezugnahme auf Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen, ist erfolgt. Erfahrungen und Konzepte, u. a. aus den Städten Dresden, Dortmund, Hannover und Wien sowie die Expertise von Leipziger Akteuren aus dem Bereich Nachtkultur wurden berücksichtigt. Zudem ist der Kommunale Präventionsrat Leipzig seit dem Jahr 2023 im Städtenetzwerk des Allparteilichen Konflikt-managements AKIM in München als aktives Mitglied vernetzt.

Die Prüfung ergab, dass die Anbindung eines derartigen Projekts an einen externen Träger zu befürworten sei, der die Aufgabe im Auftrag der Stadt Leipzig erbringt. Für die Umsetzung der „Dortmund Guides“, in Form der Akquirierung eines Teams aus 20 sozialpädagogisch versierten Personen, fünf bis sechs Mitarbeitenden eines Sicherheitsdienstes sowie einer zu stellenden Einsatzleitung, wurden Kosten (inkl. Schulung) in Höhe von ca. 295.000 EUR für eine Frühjahrs- und Sommersaison veranschlagt. Die Zusammenarbeit der Awareness-Teams in Dresden und Dortmund wurde von Seiten der Polizei als sehr positiv bewertet.

Vor dem Hintergrund der ausgehenden Petition aus dem Jahr 2021, ist jedoch festzustellen, dass sich die Situation im öffentlichen Raum, insbesondere die Lage rund um die Sachsenbrücke und auch im Clara-Zetkin-Park entspannt hat. In den Frühjahrs- und Sommermonaten des Jahres 2024 kam es nur noch zu vereinzelten Lärmbeschwerden.

Mit einem Beschwerdeführer wurde im Rahmen des Beschwerdemanagements des Ordnungsamtes sowie unter Einbindung des Fachbeauftragten für Nachtkultur, vor Ort das Gespräch gesucht und über die auftretenden Problematiken offen und zielorientiert diskutiert. Auch im Jahr 2025 blieben regelmäßige Lärmbeschwerden, aufgrund von Party- und Feierklientel, in Leipziger Parks aus. In Leipzig gibt es keine Konzentration auf ein Viertel, sondern eher stadtweit wechselnde Orte mit starkem Nachtleben bzw. Corner-Publikum (z. B. Hauptbahnhof, rund um den Markt, Wolfgang-Heinze-Straße, Eisenbahn-straße, Sachsenbrücke, Karl-Heine-Straße, Jahrtausendfeld, Merseburger Straße, …).

Der Einsatz von Awareness-Teams im öffentlichen Raum kann daher – im Gegensatz zu dem Einsatz bei Veranstaltungen sowie in Bars und Clubs – nur begrenzte Wirkung entfalten. Die Gründe hierfür sind u. a. struktureller und organisatorischer Natur. Die Komplexität und Offenheit des öffentlichen Raums erschwert eine zielgerichtete, präventive und reaktive Arbeit. Awareness-Teams können meist nur bei bestimmten Veranstaltungen, an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten präsent sein. Die Etablierung eines Awareness-Teams über das gesamte Stadtgebiet hinweg, würde eine Dienst- und Einsatzplanung ähnlich dem Stadtordnungsdienst erfordern. Zugleich hätte ein solches Team eine deutlich andere Wirkung, da es nicht primär der Abwehr von Ordnungswidrigkeiten wie Lärm oder Müll dienen würde, sondern vor allem kommunikative, sozialpädagogische, interessenaus-gleichende und betroffenenzentrierte Aufgaben erfüllen würde.

Insgesamt verfolgt die Stadtverwaltung jedoch den bereits oben dargestellten dialogischen Ansatz zur Lösung kommunaler Konflikte, aktuell pilothaft im Gebiet der ehemaligen Waffenverbotszone im Leipziger Osten (FF Kommunaler Präventionsrat Leipzig).

Ergänzend hierzu hat die Stadt Leipzig bereits alternative Maßnahmen ergriffen, um das Thema Awareness innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zu etablieren. Das Referat für Gleichstellung hat federführend den „Awareness-Leitfaden für Veranstaltungen in der Stadt Leipzig“ erarbeitet sowie ein verwaltungsinternes Schulungsformat konzipiert, welches seit 2024 umgesetzt wird. Auf Basis des dritten Gleichstellungsaktionsplans der Stadt Leipzig (Maßnahmenkatalog 2024 bis 2027) bearbeitet die Stadtverwaltung das Thema Awareness und Sicherheit im öffentlichen Raum fortlaufend.

Darüber hinaus ist es möglich, wie anlässlich der UEFA EURO 2024 oder des Deutschen Turnfestes 2025, zu Veranstaltungen auf private Awareness-Dienstleister zurückzugreifen.

In den letzten Jahren hat sich, u. a. auch durch die Arbeit des Fachbereichs Nachtkultur und durch die von der Stadt Leipzig geförderte Koordinierungsstelle Nachtleben, die Sichtbarkeit und Wichtigkeit der Anti-Diskriminierungs-Arbeit und Gewaltprävention im Veranstaltungs-bereich erhöht, sodass auch kommerzielle Anbieter von Events, größere Veranstaltungs-häuser und Großveranstaltende eigenverantwortlich Vorkehrungen treffen, Mitarbeitende schulen und Unterstützungsangebote für Betroffene unterbreiten. Unbenommen der Einschätzung der Stadtverwaltung ist es möglich, dass freie Träger und Akteure des Leipziger Nachtlebens Projektförderungen für die Umsetzung von Awareness-Angeboten beantragen und entsprechende Projekte umsetzen.

Angesichts dessen, sieht die Stadtverwaltung, trotz inhaltlicher Übereinstimmung zur Wichtigkeit der Sensibilisierung der Stadtbevölkerung zum Thema Anti-Diskriminierung und vor dem Hintergrund kommunaler Gewaltprävention, derzeit von einer Weiterverfolgung der Etablierung stadteigener Awareness-Teams ab.

2. Welche organisatorischen Anbindungen von Awareness-Teams sind in der Stadt Leipzig möglich?

Siehe 1.

3. Wie viele Personen sollte ein Awareness-Team umfassen?

Die einzelnen Teams sollten jeweils zwei bis drei geschulte Personen umfassen, die bestenfalls selbst diverse kulturelle und sprachliche Hintergründe aufweisen, kultursensibel geschult und geschlechtlich paritätisch besetzt sind.

4. Wie viele Teams sind geplant?

Die Anzahl der Teams hängt stark vom geplanten Einsatzspektrum ab (räumliche Ausdehnung und Frequenz der Passant/-innen).

5. Welche Qualifikationen müssten Mitglieder dieser Teams mitbringen?

Grundsätzlich ist es so, dass es für die Awareness-Arbeit keine standardisierbare oder zertifizierbare Ausbildung gibt. Es gibt jedoch berufliche Hintergründe, wie beispielweise Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik, systemische Beratung oder (Konflikt-)Moderation, die eine Eignung begünstigen.

Awareness-Mitarbeitende sollten über eine hohe Empathiefähigkeit verfügen, geduldig, teamfähig und zuverlässig sein. Eine wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Für- und Seelsorge, um Erfahrungen, Ängste und Nöte von Betroffenen aufzunehmen und Unterstützungsarbeit zu leisten. Auch in emotional belastenden Situationen sollten sie Grenzen setzen und klar kommunizieren können.

Innerhalb der Stadt Leipzig gibt es Seminar- und Weiterbildungsangebote, aber auch Vernetzungstreffen zu Themen wie Antidiskriminierung, Inklusion, Konfliktbewältigung, die in der Awareness-Arbeit sehr hilfreich sind. Es bieten sich bspw. Schulungen an in den folgenden Bereichen:

  • Grundlagenschulung Awareness (8–20 Stunden)
  • Trauma- & diskriminierungssensible Gesprächsführung
  • Deeskalation & Konfliktmanagement
  • (Psychologische) Erste Hilfe / ggf. Krisenintervention

Die oben genannten Aspekte werden bereits jetzt durch unterschiedliche Schulungen der Stadt Leipzig angeboten. Mit Fokus auf die Awareness-Arbeit könnten einzelne Bereiche noch stärker ausgebaut oder inhaltlich untersetzt werden.

6. Welche Ausstattung wäre für die Teams notwendig?

Folgende Ausstattungen sollten die Teams aufweisen:

  • Lastenrad / Rucksäcke
  • Fester Standort:
  •          Mindestens Safer Space (Rückzugsraum für Teams und/oder Klient*innen) inkl. Möblierung (Couch/Liege, Stuhl, Tisch)
  •          Ggf. zusätzlichen Info-Point (Anlaufstelle)
  • Erkennungszeichen (Westen, Leuchtrucksäcke, etc.)
  • Funkgeräte (Anbindung an Veranstaltungsleitungsstruktur)
  • Kommunikationsmaterialien vor Ort
  •          Flyer und Video-Screen Botschaften, Aushänge
  •          Informationsmaterial zu weiterführenden Beratungsangeboten und Anlaufstellen
  •          Ansprechende Aufklärung- und Infovideos (Video anl. der UEFA EURO 2024 liegt vor)
  • Awareness-Info auf Bannern und Wegeleitung
  • Erste-Hilfe-Material, Taschenlampen, Aschenbecher, Taschentücher, Pflaster, Was-serflaschen, Müllsäcke, Tampons, Kondome
  • Dokumentationsmaterial (Fotos, Protokolle, ggf. Video- und Audioaufzeichnung)
  • Verpflegung (mobil und stationär) für Betroffene: Snack, Traubenzucker und Wasser-flaschen; Taschentücher
  • Spiele zur Kontaktaufnahme sowie zur Informations- und Wissensvermittlung
  • ÖPNV-Ticket oder (Lasten-)Fahrräder, um Mobilität zu ermöglichen (sofern erforder-lich)

7. Wo sollen die Awareness-Teams eingesetzt werden?

Es eignen sich Orte mit stark frequentiertem Nachtleben und daraus resultierenden Konflikten innerhalb der Nachtschwärmer und/oder Anwohnenden. In Leipzig gibt es keine Konzentration auf ein Viertel, wie z. B. in Dresden-Neustadt oder Bremen-Viertel, sondern stadtweit wechselnde Orte mit starkem Nachtleben bzw. Corner-Publikum (z. B. Hauptbahnhof, rund um den Markt, Wolfgang-Heinze-Straße, Eisenbahnstraße, Sachsen-brücke, Karl-Heine-Straße, Jahrtausendfeld, Merseburger Straße, …).

Beitrag von Christina März für das Leipziger Amtsblatt v. 30.11.2024

In der November-Ratsversammlung hat der Stadtrat nach intensiven Diskussionen in den letzten Wochen in den Ausschüssen und am Ende nochmal im Rat den Weg für ein neues Naturkundemuseum freigemacht. Mit dem neuen Museum entwickeln wir einen neuen außerschulischen Lernort und kulturellen Mittelpunkt in unserer Stadt, der den aktuellen Bedürfnissen eines modernen Museums gerecht wird. Für den Umbau des ehemaligen Bowlingtreffs zum neuen Naturkundemuseum erhalten wir fast 75 Millionen Euro Fördermittel, der Anteil der Stadt an den Sanierungskosten beträgt 25 Millionen Euro.

Es ist die einmalige Chance, das Naturkundemuseum von der Kreisklasse in die Bundesliga zu heben. Ein „Weiter so“ am alten Standort kann es nicht geben, da auch dieser stark sanierungsbedürftig ist. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Wir haben für den alten Standort weder das Geld, diesen zu sanieren, noch für eine sinnvolle Nachnutzung. Mit den zahlreichen Grundstückskäufen der letzten Zeit, wie dem alten Verwaltungsgebäude in der Prager Straße oder dem Kohlrabizirkus, haben wir uns zudem zur Entwicklung von diesen wichtigen Objekten verpflichtet. Zur teilweisen Refinanzierung halten wir es daher für vertretbar, uns von dem Haus in der Lortzingstraße zu trennen und dieses zu verkaufen.

In seiner Sitzung am 23. Oktober hat der Leipziger Stadtrat dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD zur Einrichtung von Atelierräumen in der Liebfrauenkirche in der Karl-Heine-Straße 112 zugestimmt. Die Verwaltung wird zum Ende des ersten Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln. Der Verwaltungsleiter war bereits 2023 mit dem Vorschlag auf den Stadtrat zugekommen, das nicht mehr genutzte Pfarrhaus einer für die Stadtgesellschaft bereichernden Nachnutzung zuzuführen.

Christina März

Dazu erklärt Mandy Gehrt, Sprecherin für Kultur der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig: „Wir freuen uns sehr über diesen Beschluss, denn bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Die Lage hat sich in den letzten Jahren weiter zugespitzt – zahlreiche Räume, wie beispielsweise im Westwerk, in der Erich-Zeigner-Allee oder in der Baumwollspinnerei gingen verloren. Dem gegenüber stehen mindestens 150 Künstlerinnen und Künstler, die bezahlbare Räume suchen. Die Anfrage der Liebfrauenkirche kam überraschend, wir freuen uns deswegen umso mehr über die Chance, hier langfristig Atelierräume für Leipziger Künstlerinnen und Künstler zu sichern. Im Oktober 2023 hat der Stadtrat außerdem die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.“

Marsha Richarz, Mitglied im Kulturausschuss für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: „Aufgrund der immer größer werdenden Herausforderung für Künstler*innen, bezahlbare Atelierräume zu finden, müssen kreative Lösungen her. Nicht mehr genutzte Räumlichkeiten wie das ehemalige Pfarrhaus der Liebfrauenkirche bieten sich an, um Freiräume für Kunst und Kultur zu ermöglichen. Die Erbbaupacht ist ein sinnvoller Weg, das Gebäude langfristig städtisch nutzen zu können. Es ist gut, dass die Stadt diesen Weg nun beschreitet.“

Christina März, Sprecherin für Kultur der SPD-Fraktion ergänzt: „Atelierräume sind in Leipzig rar und werden dringend benötigt. Der Bedarf ist riesig. Mit der Liebfrauenkirche unweit des Plagwitzer Bahnhofs haben wir jetzt die Möglichkeit, mehr Raum für Atelierräume zur Verfügung zu stellen. Die Nähe zu der als Kunstort etablierten Leipziger Baumwollspinnerei bietet große Synergiepotentiale. So können Netzwerke zu weiteren Kunstschaffenden sowie Kontakte zu Galerien, Ausstellungsorten und zum Publikum für Ausstellungen aufgebaut werden.“

Christian Schulze

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Kleinmesse ist ein traditionsreiches Volksfest, das seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in unserer Stadt ist. Sie bietet nicht nur Unterhaltung und Vergnügen für Jung und Alt, sondern hat auch eine wichtige wirtschaftliche und soziale Funktion.

Die Kleinmesse zieht jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Leipzig und der Umgebung an. Sie ist ein Ort der Begegnung, an dem Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersgruppen zusammenkommen.

Auch als wirtschaftlicher Faktor ist die Kleinmesse nicht zu unterschätzen, denn vor allem für die lokalen Schaustellerunternehmen ist dieses Volksfest ein wichtiger Baustein. Der Erhalt der Kleinmesse ist daher nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch im Interesse der gesamten Stadt.

Das Jugendparlament hat einen konkreten Antrag zum Erhalt der Kleinmesse formuliert. Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir den Fortbestand der Kleinmesse begrüßen. Es ist also an der Stadtverwaltung gemeinsam mit RB Leipzig intensiv an Lösungen zu arbeiten, die sowohl den Bundesligafußball als auch die Leipziger Kleinmesse dauerhaft sichern.

Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag ebenfalls zuzustimmen, denn gemeinsam können wir sicherstellen, dass dieses traditionsreiche Fest auch in Zukunft ein fester Bestandteil unserer Stadt bleibt. Meine Fraktion wird dem Änderungsantrag der CDU zustimmen, den der Grünen hingegen ablehnen.


Beschlussvorschlag

Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Projekt Filmkunsthaus und strebt eine zügige Umsetzung an. Im Rahmen der Gesamtmittel werden 8 Millionen Euro für das Projekt eingeplant unter der Voraussetzung, dass die avisierten Fördermittel von Bund und Land vom Projektträger Cinémathèque e. V.  abgerufen werden können.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der

Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.

Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
  2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
  3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
  4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
  5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende

Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?

  1. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)

Antwort:

Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.

Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.

Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).

Open-Air-Übersicht 2023genehmigtabgelehnt
Auensee1
Clara-Zetkin-Park12
Erholungspark Lößnig-Dölitz02
Friedenspark22
Küchenholz11
Lene-Voigt-Park1
Richard-Wagner Hain51
Schönauer Park11
Volkshain Stünz1
Wilhelm-Külz-Park51
Summe1810

Stand 29.09.2023

Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?

Antwort:

Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.

Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?

Antwort:

Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.

Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?

Antwort:

Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.

Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?

Antwort:

In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.

Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort:

Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.