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In seiner Sitzung am 23. Oktober hat der Leipziger Stadtrat dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD zur Einrichtung von Atelierräumen in der Liebfrauenkirche in der Karl-Heine-Straße 112 zugestimmt. Die Verwaltung wird zum Ende des ersten Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln. Der Verwaltungsleiter war bereits 2023 mit dem Vorschlag auf den Stadtrat zugekommen, das nicht mehr genutzte Pfarrhaus einer für die Stadtgesellschaft bereichernden Nachnutzung zuzuführen.

Christina März

Dazu erklärt Mandy Gehrt, Sprecherin für Kultur der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig: „Wir freuen uns sehr über diesen Beschluss, denn bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Die Lage hat sich in den letzten Jahren weiter zugespitzt – zahlreiche Räume, wie beispielsweise im Westwerk, in der Erich-Zeigner-Allee oder in der Baumwollspinnerei gingen verloren. Dem gegenüber stehen mindestens 150 Künstlerinnen und Künstler, die bezahlbare Räume suchen. Die Anfrage der Liebfrauenkirche kam überraschend, wir freuen uns deswegen umso mehr über die Chance, hier langfristig Atelierräume für Leipziger Künstlerinnen und Künstler zu sichern. Im Oktober 2023 hat der Stadtrat außerdem die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.“

Marsha Richarz, Mitglied im Kulturausschuss für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: „Aufgrund der immer größer werdenden Herausforderung für Künstler*innen, bezahlbare Atelierräume zu finden, müssen kreative Lösungen her. Nicht mehr genutzte Räumlichkeiten wie das ehemalige Pfarrhaus der Liebfrauenkirche bieten sich an, um Freiräume für Kunst und Kultur zu ermöglichen. Die Erbbaupacht ist ein sinnvoller Weg, das Gebäude langfristig städtisch nutzen zu können. Es ist gut, dass die Stadt diesen Weg nun beschreitet.“

Christina März, Sprecherin für Kultur der SPD-Fraktion ergänzt: „Atelierräume sind in Leipzig rar und werden dringend benötigt. Der Bedarf ist riesig. Mit der Liebfrauenkirche unweit des Plagwitzer Bahnhofs haben wir jetzt die Möglichkeit, mehr Raum für Atelierräume zur Verfügung zu stellen. Die Nähe zu der als Kunstort etablierten Leipziger Baumwollspinnerei bietet große Synergiepotentiale. So können Netzwerke zu weiteren Kunstschaffenden sowie Kontakte zu Galerien, Ausstellungsorten und zum Publikum für Ausstellungen aufgebaut werden.“

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

2. Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.

Begründung:

Der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche, Herrn Cerny, hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden könnte.

Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Pfarrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.

Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie eine einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.

Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler*innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.

Der Bund bildende Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass sich Leipziger Künstler*innen die Mieten nicht mehr leisten können.

Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler*innen auf dieser Liste und es werden mehr.

Beschlussvorschlag

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Redner. Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

als wir Ende ‘89 nach Leipzig zum Studium kamen, Koffer auf dem Kopf, kaum 24 Stunden da, auch so ein Glück, landeten wir am Herder-Institut, zum Deutschkurs. Es ging gleich zur Sache.

Vier Wochen später sollte man einen Vortrag über Leipzig in der heimischen Sprache halten – ich hatte ganz schnell begriffen und gelernt, dass Leipzig alles hat: Messestadt, Musikstadt, Universitätsstadt, Kulturstadt, Kunststadt, tolle Stadt – dieser Glanz hat zur Notenverbesserung in der Sprache beigetragen …

Das mit Kultur und Kunst ist hängen geblieben, das mit der Universität ohnehin.

Was die Stadt und die Künstler brauchen, sind Ateliers, also Räume. Wenn meine Recherche stimmt, hat Leipzig pro Einwohner eine Künstlerdichte von rund 0,23%, ist vergleichbar mit Berlin, dort sind es rund 0,22%. Derzeit arbeiten also rund 2200 professionelle bildende Künstler in Leipzig, zählt man das engere Umland dazu, sind es mindestens ca. 2.500. Hinzuzählen muss man jährlich ca. 100 Absolventen aus der Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB) und mindestens 200 Künstler, die temporär in Leipzig arbeiten.

Die Tendenz ist entsprechend den Daten der Künstlersozialkasse steigend – mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung aller Künstler von 2%, und mit der jährlichen Steigerung bis zu 8% der bildenden Künstler zu benennen.

Seit Jahren wächst die Bevölkerung in Leipzig, Stadtviertel werden saniert, die Mieten steigen aufgrund der höheren Nachfrage nach Wohnraum und des besseren Sanierungsstandards. Für Künstlerinnen und Künstler stellt sich deshalb die Ateliersuche als immer schwieriger dar. Nicht nur gibt es weniger bezahlbaren Raum in Leipzig, auch werden bestehende Atelierhäuser saniert und im besten Fall mit deutlich höheren Mietpreisen neu an Künstler vermietet. Viele Künstler verlieren so ihre Ateliers oder teilen sie sich gruppenweise zu kleinsten Arbeitsplätzen, da sie die neuen, gestiegenen Mieten nicht mehr zahlen können.

Ein zentraler Faktor für die Verdrängung von künstlerischen Arbeitsräumen liegt, neben der generellen Raumnot, in dem sehr geringen bis nicht vorhandenen Mieterschutz. Im Vergleich zu Wohnraummietverträgen sind Gewerbemietverträge weit weniger bis gar nicht reguliert.

Berlin hat z.B. ein Atelierprogramm und dort erfolgt Kunstproduktion im gemischten Quartier, als Ausdruck der offenen Gesellschaft. Die Gemischte Stadt als vielfältige Stadt kultureller und sozialer Gruppen ist nicht ohne die Vermittlungsrolle zu denken.

Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass die „gemischten Quartiere“ in Leipzig erhalten bleiben sollen, also, Bestandsschutz für bestehende Atelierräume. Bei Neubauten sollen Ateliers mit geplant werden.. Eine lebendige und kulturell attraktive Stadt braucht bildende Künstler.

Wir bitten um Ihre wohlwollende Zustimmung zu unserem Antrag für die Künstler in Leipzig. Die ÄA der Linken und Grünen Fraktion übernehmen wir. Vielen Dank nochmals an die Kolleginnen Gehrt und Körner für die konstruktive Zusammenarbeit.

Vielen Dank!

Die Leipziger SPD-Fraktion möchte, dass die Stadtverwaltung bis Ende des kommenden Jahres ein Atelierprogramm erarbeitet. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Ratsversammlung im Oktober.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

„Durch das stetige Wachstum unserer Stadt und den sich dadurch verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allen bezahlbare Ateliers zu finden“, erklärt Prof. Dr. Getu Abraham, der den Antrag in seiner Fraktion vorschlug. „Es besteht dadurch die Gefahr, dass Künstlerinnen und Künstler aus der Stadt verdrängt werden. Das wollen wir verhindern, indem wir die Verwaltung damit beauftragen, ein Atelierprogramm aufzulegen. Ziel soll es sein, gemeinsam mit geeigneten Partnern, wie dem Bund der Bildenden Künstler, den Erhalt und die Schaffung neuer Atelierräume voranzubringen.“

In Leipzig arbeiten rund 1.500 bildende Künstlerinnen und Künstler, womit die Stadt, auf die Einwohnerzahl gesehen, eine größere Dichte von bildenden Künstlerinnen und Künstlern aufweist als Berlin. Bei diesen Zahlen sind allerdings lediglich jene Menschen erfasst, die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind. Hinzukommen noch viele Künstlerinnen und Künstler, die bei der Künstlersozialkasse nicht erfasst sind. Dazu zählen unter anderem die jährlich rund 100 Absolventen der Hochschule für Grafik und Buchkunst sowie Menschen, die sich in ihrer Freizeit der bildenden Kunst verschrieben haben. Der Bedarf an Atelierflächen ist demnach vorhanden und er ist groß, wohingegen das Angebot auf dem Mietmarkt immer geringer wird.

„Viele Immobilien, die in den vergangenen Jahren für Künstlerinnen und Künstler Atelierflächen boten, sind mittlerweile saniert und als hochwertiger Wohnraum umgenutzt“, so Abraham, der seine Fraktion im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau vertritt. „Neben dem Mangel an Arbeitsräumen bedeutet das auch, dass das unsere Stadt an kultureller Vielfalt einbüßt und sich weiter entmischt. Kunstproduktion in gemischten Quartieren ist jedoch Ausdruck einer offenen Gesellschaft, sorgt für Austausch und stärkt im Grunde die kulturelle Bildung in einer Stadtgesellschaft. All das droht verloren zu gehen, wenn wir nicht gegensteuern.“

Das vorgeschlagene Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen, um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können. Dabei soll es unter anderem um Professionalität, Residenz und die thematische Befassung mit Leipzig gehen.

„Die Umsetzung des Konzepts soll dann zunächst in einer zweijährigen Pilotphase getestet werden, um mit den gewonnenen Erfahrungen gegebenenfalls nachsteuern zu können“, so Prof. Dr. Getu Abraham abschließend.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des vierten Quartals 2024 ein Atelierprogramm zu erarbeiten. Parallel zum Freiraummanagement soll gemeinsam mit erfahrenen Partnern wie dem Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. ein Konzept zum Erhalt und Neuschaffung von Atelierräumen für bildende Künstler:innen ausgearbeitet werden. 
  2. Das Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen (bspw. Professionalität, Residenz, thematische Befassung mit Leipzig etc.), um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können.
  3. Sofern bereits Gebäude für die kulturelle und künstlerische Nutzung im Rahmen der Umsetzung des Freiraummanagements identifiziert wurden, sind diese auch auf eine Nutzbarkeit für Ateliers zu prüfen. Die Akquise geeigneter Arbeitsräume für bildende Künstler soll verstärkt und das Schaffen von Atelierräumen bei städtebaulichen Projekten intensiver berücksichtigt sowie andererseits deren Vergabe an Künstlerinnen und Künstler besser gesteuert werden. 
  4. Nach der Erarbeitung des Konzepts soll dessen Umsetzung in einer Pilotphase von 2 Jahren getestet und im Abschluss daran evaluiert werden.

Begründung

Durch das stetige Wachstum der Stadt und den sich verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allem bezahlbare Atelierflächen zu finden. Sie drohen dadurch, aus der Stadt verdrängt zu werden.

Leipzig profitiert wirtschaftlich, touristisch und kulturell vom hohen kreativen Potenzial der Künstlerinnen und Künstler, die einen beträchtlichen Anteil für die Lebensqualität aller Bewohner dieser Stadt leisten. Darüber hinaus steht unsere Stadt – neben musikalischer, dichterischer und darstellender Exzellenz und kultureller Vielfalt – für zeitgenössische bildende Kunst mit einer besonderen nationalen und internationalen Strahlkraft, die mit Städten wie Berlin vergleichbar ist. Für viele Künstlerinnen und Künstler stellt die Stadt bzw. Leipzig ein zentrales Thema ihres Schaffens dar. Eine vermehrte Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern in das Umland oder andere Regionen kann sich negativ auf die kulturelle Landschaft in unserer Stadt auswirken. Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn die Stadt bei der Suche nach Arbeitsräumen für Künstler ein eigenes Atelierprogramm intensiviert.

Eine Anbindung des Atelierprogramms an das Kompetenzzentrum Freie Szene und/oder das Freiraummanagement, wie im Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag vorgesehen, erscheint suboptimal, weil die Zielgruppen hier mitunter weit auseinander driftende Interesse haben. Dessen ungeachtet können sich durchaus Synergien ergeben, die genutzt werden sollten.