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Beschlussvorschlag:

Änderung und Ergänzung des Beschlusspunktes 2 (fett gedruckt):

Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 29 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget pro Haushaltsjahr in Höhe von 55.000 Euro. Mit Beschluss jedes Doppelhauhalts wird über eine mögliche Inflationsanpassung entschieden.

Begründung:

Durch eine allmähliche Inflation würden die Möglichkeiten der SBBe stetig kleiner werden. Deshalb soll bewusst im Rahmen der Abwägung innerhalb des zur Verfügung stehenden Stadthaushalts über Anpassungen entschieden werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 schlägt die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 55.000 Euro je SBB vor, um die letzte Teuerungswelle auszugleichen.

Link zur Vorlage

Rednerin: SPD-Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
werte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

 

in den letzten Wochen sind meine Fraktionskollegen und ich in die verschiedenen Gremien in dieser Stadt gegangen, damit wir möglichst in jedem Ortschaftsrat und Stadtbezirksbeirat persönlich unsere Ideen vorstellen können. Dabei haben wir nach Sitzungsorten gesucht, da die angegebenen Sitzungsorte nicht mit den tatsächlichen übereinstimmten, was uns in unserem Ansinnen bestärkt hat. Wir haben Sitzungsräume gesehen, die für Interessierte Bürger und Bürgerinnen nicht auffindbar oder Personen mit Einschränkungen nicht zugänglich waren. Wir haben berechtigte Kritik an der Arbeitsweise und den Arbeitsbedingungen vor Ort erfahren. Wir wollen die Bedingungen verändern und das Ehrenamt würdigen.

 

Unser zentrales Anliegen ist es daher, die lokale Demokratie für alle Menschen zugänglich zu machen und das Ehrenamt der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte zu würdigen. Das ist uns ein ehrliches Anliegen, deswegen haben wir über mehrere Monate hinweg mit den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten der SPD gesprochen, um zu erfahren, was dort wichtig ist.

Daher geht es uns um eine Verbesserung der Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort – papierloses Arbeiten, damit keine schweren Vorlagenpackungen herumgetragen werden müssen, und eine Veränderung der Beratungsreihenfolge. Das war einer unser Kernpunkte: Vorlagen müssen so frühzeitig beraten werden, dass wir Stadträte mehr als 24 Stunden Zeit haben, uns über Voten und Anmerkungen Gedanken zu machen. Wie sollen wir das schaffen, wenn Gremien erst am Vorabend der Ratsversammlung beraten?

 

Wir brauchen die Ergebnisse aus den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten nicht nur, um sachkundige Entscheidungen treffen zu können, sondern auch, um die Vertreterinnen und Vertreter vor Ort ernst zu nehmen. Dazu brauchen wir aber auch die Protokolle der Gremien, die uns oft nicht zur Verfügung stehen, weil sie das Rathaus schlicht nicht erreichen. Wir brauchen aber auch eine Übersicht der ergangenen Voten und Anmerkungen. Hier sind nicht nur die Gremien vor Ort gefragt, sondern auch das Büro für Ratsangelegenheiten. Dieses wollen wir zu einem stärkeren Lotsen in der Struktur der Verwaltung ausbauen. Ebenso soll das Referat für Kommunikation die Öffentlichkeitsarbeit der Gremien unterstützen. Bitte, lassen Sie uns unabhängig von den Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung verbessern, was wir verbessern können.

 

Vielen Dank!

 

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 2. Quartals 2018 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, damit die Umsetzung im Jahre der Demokratie 2018 starten kann. Als Vorarbeiten begrüßen wir dabei ausdrücklich die gemachten Vorschläge der Verwaltung, die unsere ursprünglichen Punkte b, c, f und zu einem Teil den Punkt d erfüllen.
  2. Zur Verbesserung sind aus unserer Sicht folgende Punkte im Maßnahmenkatalog zu konkretisieren bzw. aufzunehmen:

a) Verbesserung der elektronischen Gremienarbeit.

Die Ausstattung der Gremienmitglieder mit einheitlichen Email-Adressen erfolgt analog zu den Ratsmitgliedern. Den Mitgliedern der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte wird eine IT-Berechtigungsrolle im Ratsinformationssystem Allris eingerichtet. Mit dem Hersteller der Ratsinformationssoftware werden weitere Anpassungen (Farbschema zum Status der Bearbeitung) vereinbart.

b) Verbesserung der fachlichen Gremienarbeit.

Den Gremienmitgliedern sollen regelmäßige Schulungsangebote angeboten werden. Gleiches gilt für die Vorsitzenden der Gremien (Methodik der Sitzungsleitung, Diskussionsleitung, Geschäftsordnung und Vorgaben der Hauptsatzung, etc.) und Verwaltungsmitarbeiter (Vortrag vor politischen Gremien, Sachverhalte für Laien verständlich darstellen, etc.). Angestrebt wird, dass die Schulung zu Grundlagen der Tätigkeit der Gremienvorsitzenden obligatorisch ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen um einheitliche Standards der Qualität der Gremienprotokolle zu sichern.

c) Lage und Ausstattung der Sitzungsräume von Gremien.

Umsetzung einheitlicher Standards hinsichtlich Lage (Erreichbarkeit ÖPNV, Zugang zum Sitzungssaal, Auffindbarkeit der Sitzungsräume, Barrierefreiheit, etc.) und Ausstattung (u.a. WLAN, Beamer, Leinwand, Laptop, Steckdosen, etc.).

d) Demokratiekalender 2018 – Öffentlichkeitsarbeit.

Vorbereitung und Planung eines s.g. „Demokratiekalenders 2018“.

Der Kalender soll regionalspezifische (stadt- und ortsteilbezogene) Informationen und Kontaktdaten zu den wichtigen Akteuren der lokalen Demokratie (SBBs, OR, SR, etc.) vermitteln.

Gemeinsam mit dem Referat für Kommunikation wird ein Konzept zur stärkeren Wahrnehmung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erarbeitet. Dieses kann u.a. vorsehen, dass ein begrenztes Budget für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, Druckerzeugnisse, o.ä. vorgesehen ist. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft werden (Stadtteilrundgänge, Bürgerdialoge, etc.).

e) Politische Teilhabe.

Die Beratungsfolge soll dahingehend geändert werden, dass Vorlagen und Anträge, die direkt den Wirkungskreis der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte betreffen, umgehend nach der Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung in diese lokalen Gremien verwiesen werden. Bevor jene Anträge und Vorlagen in 2. Lesung in den Fachausschüssen behandelt werden, sollen die Voten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vorliegen und den Ratsmitgliedern deutlich sichtbar zur Kenntnis gegeben werden. Dies gilt auch für Voten mit Vermerken oder Voten unter bestimmten Bedingungen. In diesem Kontext sollen einheitliche Verfahrensregeln für die Zuweisung in die Gremien erarbeitet werden, die ebenfalls beinhalten, dass keine Vorlage und kein Antrag ohne Votum des zuständigen Stadtbezirksbeirates oder Ortschaftsrates in der Ratsversammlung beraten werden.

Den Stand der Umsetzung und Einhaltung der Beratungsfolge gibt die Verwaltung 1x jährlich zur Kenntnis.

f) Dienstleistungsfunktion des Rathauses.

Es werden Vorgaben für ein einheitliches und transparentes Verfahren in Form eines standardisierten Verfahrens mit Laufzeiten und Benachrichtigungen über den Sachstand der Antragssteller erstellt. In diesem Zusammenhang überprüft der OBM die personelle Ausstattung des BfR und berichtet in der Ratsversammlung vor den kommenden Haushaltsverhandlungen dazu. Ziel dabei ist es, das BfR als „Lotse“ für die Gremien zu etablieren.

Dabei ist auch zu prüfen, wie das Referat Kommunikation, die Außenwirkung der Gremien verbessern kann, damit eine gleichmäßige Information aller Bürger über die Arbeit der lokalen Gremien sichergestellt wird. Dieses kann u.a. vorsehen das über gemeinsame Dinge im Amtsblatt informiert wird, den Gremien abwechselnd Platz im Amtsblatt angeboten und die redaktionelle Arbeit für die Ortsteilblätter bei Bedarf unterstützt wird sowie die Möglichkeit der Abbildung der Gremien auf Leipzig.de. In diesem Rahmen werden die Struktur und personelle Ausstattung des Referates für Kommunikation überprüft.

 

Begründung

Die Arbeit der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte soll nachhaltig verbessert werden. Dazu gehört u.a. eine verbindliche frühere Einordnung dieser Gremien in die Beratungsfolge des Rates. Darüber hinaus differieren die Arbeitsbedingungen einzelner Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte sehr deutlich, was neben den Tagungsräumen auch deren technische Ausstattung (WLAN etc.) betrifft. Hier ist die Stadtverwaltung gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Gremien die gleichen Arbeitsbedingungen haben und ihren Beitrag zur Meinungsbildung im Rat leisten können.