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Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist unsere Aufgabe als Stadt Leipzig, als Entscheidungsträger, als gewählte Vertreter und als Gesellschaft für ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Leipzig zu sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, mehr Wohnungen in Leipzig zu bauen, neue Quartiere zu entwickeln und bestehende aufzuwerten.

Schauen wir uns die Statistik an, wächst unsere Stadt weiterhin, beim Bau neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraums geht es nicht in dem Maße voran, wie es notwendig wäre.

Die Dynamik des Wohnungsmarktes stellt uns vor Herausforderungen, denen wir mit mieterfreundlichen Regulierungen und neuen Konzepten begegnen müssen. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB haben wir nun die Möglichkeit, den Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu begegnen.

Deshalb begrüßen wir die Vorlagen zur Fortschreibung, auch wenn diese sehr spät vorgelegt wurden und wir nun zum Ende dieser Wahlperiode über Konzepte entscheiden müssen, die aus meiner Sicht noch mehr Augenmerk von uns allen verdient hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung bedanken, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog die Thematik in den letzten Tagen besprechen konnten.

Meine Vorredner haben schon viel gesagt, lassen Sie mich daher kurz auf die für die SPD-Fraktion wichtigen Aspekte in den gemeinsam mit Linken und Grünen eingereichten Änderungsanträgen zu den beiden Vorlagen erläutern:

Es ist wichtig, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft auch weiterhin ihren Marktanteil von rund 10 Prozent halten und ausbauen kann. Dazu ist es notwendig, dass das Unternehmen seinen Wohnungsbestand über die kommenden Jahre konsequent ausbaut. Wir halten es auch für wichtig, die Ambition zur Erreichung dieses Ziels hochzuhalten und an dieser Stelle nicht nachzulassen. Um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des kommunalen Unternehmens nicht zu gefährden, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion geboten, ihrem Tochterunternehmen bei der Zielerreichung unter die Arme zu greifen.

Beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt möchten wir entweder durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder die Einlage von Grundstücken hauptsächlich die LWB unterstützen, das Ziel, ihren Bestand auf 40.000 Wohneinheiten zu erhöhen, zu erreichen. Eine entsprechenden Umsetzungsvorschlag erwarten wir bis zum 1. Quartal 2025 von Ihnen, sehr geehrter Oberbürgermeister.

Es dann  nur folgerichtig, dass die ursprünglich angedachten Zeitschiene – 2030 dieses Ziel zu erreichen, bestehen bleibt.

In der Zusammenarbeit mit den Fraktionen Linke und Bündnis 90/Grüne konnten noch weitere wichtige Punkte in die gemeinsamen Änderungsanträge aufgenommen werden. Die Beteiligung der großen Unternehmen an der Errichtung von Wohnungen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit der thematisch betroffenen Abteilungen in der Stadtverwaltung in einem Wohnungsamt zu prüfen, unterstützen wir ausdrücklich.

Wenn man die Anzahl der Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt betrachtet und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbar unterbringen möchte, müssen wir über die Erhöhung der Quote zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau nachdenken. Dazu ist aber auch eine Flächenbevorratung erforderlich. Hierzu benötigen wir ein Konzept zur kooperativen Baulandentwicklung, um die Errichtung von sozialem Wohnungsbau besser steuern können. Die Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds für den strategischen Ankauf von Grundstücken oder Wohngebäuden ist ebenfalls schon längst überfällig. Auch hier möchten wir mit der gesetzten Ambition erreichen, dass die Themen weiterhin mit aller Kraft und Schnelligkeit in der Verwaltung bearbeitet und vorangetrieben werden.

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft trägt in unserer Stadt dazu bei, dass in vielen Stadtteilen die Mieten bezahlbar bleiben, weil sie mit ihren Beständen maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Wohnung im Mietspiegel beiträgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken durch gute Sozial- und Präventionsarbeit vor Ort den Zusammenhalt und unterstützen wohnungslose Menschen mit Wohnungsangeboten. Besonders herausheben möchte ich, dass die LWB auch in einem schwierigen Marktumfeld noch baut, wo die privaten Investoren schon längst aussteigen, weil Marchen nicht mehr erreicht werden bzw. die Geschäftsmodelle Bauen und Verkaufen nicht mehr funktionieren.
Ich möchte an dieser Stelle der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWB – auch als Aufsichtsrätin – mein herzliches Dankeschön für diese herausragende Arbeit aussprechen.

Für die weitere Arbeit des Unternehmens ist es uns wichtig, dass es eine Verstetigung der Härtefallklausel für Menschen mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen gibt. Dass sich die LWB dem Thema Wohnungstausch explizit annimmt und dort ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringt und mehr Mitbestimmungen durch die Mieterinnen und Mieter wagt.

Mit den beiden Vorlagen zur strategischen Ausrichtung der Wohnungspolitik in unserer Stadt haben wir die Möglichkeit die richtigen Weichen zu stellen. Ich bitte um Unterstützung der gemeinsamen Änderungsanträge.

Dem Änderungsantrag der CDU ÄA 03 stimmen wir in Punkt 1 und 4 zu. Punkt 2 und 3 lehnen wir ab. Ich bitte um punktweise Abstimmung. Vielen Dank!

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

5. In das strategische Unternehmenskonzept ist aufzunehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft stellt der breiten Öffentlichkeit und legt dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2024 ein Modell zur ihre Einschränkung des von Mieterhöhungsverlangen, welches bei Mieterinnen und Mietern vor, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet und sich an der Wohngeldflächenverordnung anlehnt, vor. Die Nachweise der Mieterinnen und Mieter können bspw. über den Steuerbescheid geschehen. Dieses Modell ergänzt die Eigentümerziele der LWB.

 

 

 

Das Kapitel 1.1.1 wird wie folgt gefasst:

 

Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…)

 

Das Kapitel 1.1.2 wird wie folgt ergänzt:

 

„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um:

– Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig.

– Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen.

Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“

 

Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen.

 

 

Ergänzung 1.3.:

 

Ergebnisziel: …stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.

 

Vorgehensziel 1.3.1.

 

– Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt

 

 

2. Mieter/-innen-Mitbestimmung

 

1.6. Ergebnisziel

Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen.

 

Vorgehensziele

 

1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt.

 

1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet.

Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet.

Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen.

Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat.

Als Vorbild für die erweiterte Mitbestimmung von Mieter/-innen kann das seit 1993 praktizierte Modell der Wohnbau Gießen GmbH bzw. das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (2015/2023) herangezogen werden. Ein aktiver Austausch zu diesen Konzepten und Gesetzen mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen ist wünschenswert.

 

1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.

 

 

Ergänzung Eigentümerziele:

 

Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.

Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion beantragt im Rahmen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig die Stärkung des kommunalen Wohnungsbauunternehmens LWB.

„Der Wohnungsbestand unseres kommunalen Unternehmens muss in den kommenden Jahren konsequent ausgebaut werden. Nur so erreichen wir das Ziel von 40.000 Wohnungen und positionieren die LWB mit einem Marktanteil von 10 Prozent“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker zum Vorschlag. „Wir wollen investieren und dafür auch kommunale Gelder bereitstellen. Nur mit Unterstützung wird es der LWB gelingen, 1.900 zusätzliche Wohnungen bis 2030 zu schaffen. Jetzt finanzielle Mittel oder kommunale Grundstücke von jährlich 20 Millionen Euro einzubringen, ist ein Zukunftsinvestition, die einen dauerhaften Wert schafft und zum Erreichen des Ziels von 40.000 Wohnungen beiträgt.“

Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 sollen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft nach Plänen der Sozialdemokraten jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um das auch in den Eigentümerzielen der LWB verankerte Ziel von 40.000 Wohneinheiten zu erreichen. Dabei sollen nicht nur finanzielle Mittel in Betracht kommen sondern, sofern sie in kommunalem Eigentum sind, auch Grundstücke.

„Bezahlbarer Wohnraum ist eines der drängendsten Probleme in unserer weiterhin wachsenden Stadt. Wir merken, dass es beim Bau von neuem Wohnraum nicht in dem Maße vorangeht, wie es notwendig wäre. Trotz der Krise am Bau- und Wohnungsmarkt investiert die LWB auf Rekordniveau. So werden in Grünau und Mockau 170 neue Wohnungen gebaut “, erklärt SPD-Stadträtin Anja Feichtinger, die dem Aufsichtsrat der LWB und dem Ausschuss für Wohnen angehört. Sie ergänzt: „Weiterhin mangelt es  vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Die bisherigen Anstrengungen reichen noch nicht aus.  In Zukunft sollen mindestens 30 Prozent der Wohnungen, die mit Unterstützung der Stadt von der LWB geschaffen werden, sozialer Wohnraum sein.“

„Damit soll es einfacher werden, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die steigenden Mieten und die nach wie vor hohe Nachfragen nach Wohnraum sind Herausforderungen, denen sich die Stadt und die LWB gemeinsam stellen müssen. Wir gehen davon aus, dass wir einen guten Schritt vorankommen, wenn mit dem Bereitstellen von finanziellen Mitteln und Grundstücken hierfür die Kräfte noch einmal stärker gebündelt werden“, so LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald abschließend.

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Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

die Sanierung dieser drei Objekte der LWB in der Südvorstadt ist leider ein stückweit exemplarisch, für eine Sanierungspolitik, die zur einer sozialen Entmischung führt. Meist ist dies darauf zurückzuführen, dass die Förderkulisse veraltet ist, wenig flexibel und wenig innovativ. Daran müssen wir alle arbeiten, auf kommunaler, landes- und Bundesebene.

Ich möchte  zunächst ein Lob an die LWB aussprechen. Der Tanker LWB wurde umgesteuert, statt Abriss und Verkauf stehen Neubau und Sanierung im Fokus. Die Umsteuerung war ein langer Prozess. Genau genommen, seitdem wir die Eigentümerziele beschlossen haben, in die sicher auch meine Fraktion zu ambitioniert reingegangen ist. Aber ich bin davon überzeugt, wären wir das nicht hätte die damalige Geschäftsführung weiter so gemacht wir bisher.

Dennoch in manchen Punkten bleibt man im Dunkeln. So beteuert die Geschäftsführung zwar, dass man das Ziel 30 Prozent preisgebundener Wohnraum nicht nur in der Stadt und im Stadtbezirk erfüllt, sondern auch in jedem Stadtteil. Trotz dreimaliger Nachfragen habe ich allerdings bis heute keine Aufschlüsselung für die Stadtteile bekommen. Dies nährt die Skepsis, ob die Aussagen stimmen. Denn schaut man sich die Sanierungen der LWB in der Südvorstadt an sind bisher zu wenige Sozialwohnungen entstanden. Bei den aktuellen Sanierungen entsteht wohl keine neue Sozialwohnung. Bis auf die Bestandsmieter müssen alle neu Einziehenden mehr bezahlen, als man laut Berechnungen über den Mietspiegel für eine neu errichtete Penthouse-Wohnung mit Parkett und allem Schnickschnack in vergleichbarer Lage zahlen müsste. Und dass obwohl die LWB Wohnungen nicht diesen Standard erreichen werden.

Die LWB wird damit auch zum Preistreiber in der Südvorstadt. Dabei ist es immer unser Ziel, dass unsere kommunale Wohnungsbaugesellschaft preisdämpfend wirkt. Dass eine solche Vorlage den Aufsichtsrat unter einem Bürgermeister von den Grünen erreicht, hinterlässt Fragezeichen.

Man muss auch hinterfragen, ob das Ganze nicht zum Bumerang für die LWB wird, was ist, wenn die Wohnungen zu diesem Preis nicht vermietbar sind, weil man zu diesem Preis preiswerter am Lindenauer Hafen oder in fast jeder anderen Wohnung in Leipzig zur Miete wohnen kann. Wird die Sanierung dann zum Zuschussgeschäft?

Wir erwarten daher, dass das Sanierungskonzept überarbeitet wird und dabei auch Akteure der Wissenschaft, wie die naheliegende HTWK, und Anwohnerschaft eingebunden werden. Dabei sind auch die aktuellen Förderprogramme zu prüfen. So greift die Richtlinie zur Förderung von sozialem Wohnraum wohl endlich auch bei Sanierungen. Herr Dienberg, wir setzen jetzt auf ihre Unterstützung, sie sind Aufsichtsratsvorsitzender der LWB und auch der zuständige Dezernent! Wir müssen die Aufgabe als Stadt Leipzig gemeinsam mit der LWB anpacken und uns die Zeit nehmen, auch wenn am Ende ggf. doch kein befriedigendes Ergebnis aufgrund der Förderkulisse herauskommt.

Wir haben uns daher entschieden, nicht nur den Antrag des SBB Süd weitestgehend zu Unterstützen auch wenn dadurch die dringend notwendige Sanierung verzögert wird. Wir haben darüber hinaus mit Linken und Grünen noch einen Änderungsantrag mit klaren Fristen und Aufgaben eingereicht. Beim Sanierungsrat möchten wir jedoch, dass zunächst die Praktikabilität geprüft wird und dann darüber entschieden wird, ob dieser eingerichtet wird, weil auch diese drei Sanierungen für die LWB händel- und steuerbar bleiben müssen.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude

Kochstraße 13-15,
Kochstraße 59-63 sowie
August-Bebel-Straße 81-83

behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.

Dies soll Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen 
mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen, beinhalten.

Bis zum 31.12.2023 ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, an dem LWB, 

Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit, SBB Süd und Wissenschaft 
(z.B. HTWK Leipzig) beteiligt sein sollen. Der zeitweilig beratende Ausschuss Wohnen und der FA Stadtentwicklung und Bau sind zu informieren und zu beteiligen.

Für das Umsetzungskonzept zur Sanierung der o.g. Gebäude sind alle Förderkulissen in Land und Bund zu prüfen und heranzuziehen.

Zusätzlich kann ein Sanierungsrat aus der Anwohnerschaft und Personen mit relevanten Fachkenntnissen (z.B. Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit) für alle drei Objekte einberufen und in den Prozess einbezogen werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.

SPD-Fraktion fordert Wohnheim für Azubis und zusätzliche Gewährleistungswohnungen in der Gerberstraße

Im Juli gab es nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit noch über 200.000 unbesetzte Ausbildungsplätze. Die Leipziger Wirtschaft wie auch kommunale Unternehmen und Stadtverwaltung klagen darüber, dass es immer aufwendiger wird, offene Stellen zu besetzten. Gleichzeitig wird es immer schwieriger günstigen Wohnraum in Leipzig zu finden. Je begrenzter die finanziellen Mittel, umso schwerer ist es natürlich, eine Bleibe zu finden. Gerade mit Blick auf Auszubildende und Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, möchte die SPD-Stadtratsfraktion Lösungen finden und hofft dabei, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) ins Boot holen zu können.

Anja Feichtinger

Hierzu erklärt die stellv. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anja Feichtinger, die zugleich dem Aufsichtsrat des kommunalen Wohnungsunternehmens angehört: „In Leipzig gibt es mehrere Wohnheime für Studierende, allerdings keines für Auszubildende. Insbesondere für Azubis, die von außerhalb oder aus dem Ausland kommen, ist es somit besonders schwer, Wohnraum zu finden, der für sie bezahlbar ist. Wir schlagen deshalb vor, 30 Prozent der 274 Wohnungen im Gebäudekomplex Gerberstraße 14/16, der gerade saniert wird, für die Unterbringung von Auszubildenden zu nutzen. Da die Wohnungen dort vorranging als Mikroappartments mit zirka 30 bis 40 Quadratmetern Fläche konzipiert sind, wären sie sehr gut als Azubi-Wohnheim nutzbar.“

Christopher Zenker

Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher ergänzt dazu: „Vom Fachkräftemangel sind inzwischen nicht mehr nur die technischen Bereiche betroffen, sondern fast die gesamte Bandbreite der Wirtschaft. Allen voran soziale Berufe, wie der Pflegebereich stehen vor enormen Herausforderungen, den Betrieb aufrecht zu erhalten und sind auf jede Fachkraft angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, wenn Auszubildene aus dem In- und Ausland ihren Ausbildungsplatz nicht antreten können, weil sie keine Wohnung finden. Wir erwarten, dass ein Ausbildungswohnheim einen Beitrag leistet, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Zudem können die Auszubildenden dadurch insbesondere die ersten Monate in Leipzig ankommen und sich dann in Ruhe eine eigene Wohnung suchen. Was für Studierende möglich ist, sollte auch bei Auszubildenden gehen.“

Der Hilferuf an seine Mitarbeitenden eines städtischen Eigenbetriebs zeigte jüngst, wie ernst die Situation ist und verdeutlichte, dass es insbesondere für  Auszubildene aus einem Land außerhalb der europäischen Union unmöglich ist, ohne Wohnung ein Arbeitsvisum zu erhalten.

„Darüber hinaus benötigt auch das Sozialamt regelmäßig Wohnungen für Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen bzw. bedroht sind und für Personen, die aus der Obdachlosigkeit geholt werden sollen. Aus diesem Grund halten  wir zusätzliche Gewährleistungswohnungen für notwendig. Der Bedarf steigt, gleichzeitig wird es jedoch immer schwieriger entsprechende Wohnungen zu finden. In der LWB sehen wir einen starken Partner, um den Herausforderungen begegnen zu können“, so Zenker abschließen.

Anja Feichtinger

Wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) mitgeteilt hat, startet heute ein Konzeptvergabeverfahren, um drei Wohnimmobilien in Erbpacht an Menschen zu vergeben, die ein attraktives Konzept für die weitere Nutzung der Häuer vorlegen können.

„Das ist eine tolle Sache“, erklärt SPD-Stadträtin Anja Feichtinger, die im Aufsichtsrat der LWB sitzt. „Damit wird den bislang leerstehenden Häusern wieder Leben eingehaucht. Vor allem aber ist das Angebot, diese Immobilien für 99 Jahre in Erbpacht zu übernehmen, vor allem für jene attraktiv, die sich aufgrund der in Leipzig drastisch gestiegenen Grundstückpreise sonst kein Wohneigentum mehr leisten können.“

Die drei Grundstücke, für die das Konzeptvergabeverfahren startet, waren bis vor Kurzem in städtischem Eigentum und wurden Anfang 2021 an die LWB übertragen. Die Grundstücke liegen in Engelsdorf, Volkmarsdorf und Sommerfeld.

„Aus Sicht der SPD-Fraktion freut uns diese Entwicklung in besonderem Maße, denn schließlich haben wir uns bereits seit 2013 dafür eingesetzt, dass städtische Wohnimmobilien an die LWB übertragen werden sollen, um sie wieder an den Wohnungsmarkt bringen zu können. Dass es über sieben Jahre gedauert hat, bis unser Antrag umgesetzt wurde, ist natürlich kein Ruhmesblatt für die Stadtverwaltung“, so Feichtinger. „Am Ende zählt jedoch das Ergebnis und das ist erfreulich, denn auch über solche Maßnahmen gelingt es uns, den Wohnungsmarkt wieder ein Stück weit zu entlasten.“

Nähere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren der LWB finden Sie hier.

Den Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013, der die Grundlage für die Übertragung städtischer Wohnimmobilien an die kommunale LWB ist, finden Sie hier.