Bürgschaftsentgelte auf 2 Prozent begrenzen
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig begrenzt ihre Bürgschaftsentgelte für ausgereichte städtische Bürgschaften auf maximal 2 Prozent. Begründung: Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. […]