Schlagwortarchiv für: Mängelmelder

Der Mängelmelder der Stadt Leipzig ist in verschiedene Kategorien untergliedert. Unter anderem gibt es eine Kategorie zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“, wo 244 Problemanzeigen (Stand: 23.3.2023) erfasst sind.

Wir haben die Information erhalten, dass Mängel, die über das Portal gemeldet wurden, nur sehr schleppend im System abrufbar sind und auch eine Berichterstattung zur Umsetzung scheinbar nicht funktioniert. Ein Blick in den Mängelmelder zeigt, dass dort die aktuell besagten 244 Meldungen als neu und kein gemeldeter Mangel als erledigt angezeigt werden. In den Statusbereichen „In Bearbeitung“ oder „Geschlossen“ sind keinerlei Anzeigen erfasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?
  2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?
  3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?
  4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?

2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?

Die Anliegen zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“ gehen zentral in der Abteilung Straßenbau und –unterhaltung des VTA ein und werden in die zuständigen Sachgebiete und dort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet, welche die Meldungen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vorliegen haben.

Diese prüfen die Sachverhalte, auch in Abhängigkeit der Schadensschilderung und des Ortes, dann meist innerhalb von drei Werktagen. Viele Mängel sind dem VTA durch die eigenen regelmäßigen Kontrollen auch bereits bekannt. Entsprechend des Prüfergebnisses werden diese priorisiert bzw. wenn erforderlich an die zuständige Stelle (z. B. an die Leipziger Verkehrsbetriebe bei Schäden im Gleisbereich) weitergeleitet.

Oberste Priorität besitzt die Beseitigung von unmittelbaren Gefahrstellen und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Im Anschluss daran wird die Beseitigung von Mängeln vorrangig im Hauptstraßennetz und dann im Nebenstraßennetz entsprechend den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und entsprechend der Witterungsbedingungen veranlasst. Hier kann wegen der großen Unterschiedlichkeit keine konkrete zeitliche Aussage getroffen werden.

Die entsprechenden Bearbeitungsstände werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mängelmelder registriert.

3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?

Der Mängelmelder zu diesem Thema wurde Mitte Januar eingerichtet. Die Meldungen sind im VTA eingegangen und wurden umgehend bearbeitet. Aufgrund technischer Probleme konnten die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Sachverhalte jedoch nicht im Mängelmelder registriert werden. Zwischenzeitlich wurden die technischen Schwierigkeiten behoben, so dass künftig auch die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Anliegen vermerkt werden können. Die im Mängelmelder als noch „offenen“ Sachverhalte gekennzeichneten Anliegen werden entsprechend den personellen Möglichkeiten nachträglich aktualisiert.

4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Eine gesonderte Kostenplanung für die im Mängelmelder angezeigten Sachverhalte existiert nicht, die Mängelbeseitigung ist Bestandteil der Straßenunterhaltung und der Unterhaltung der Verkehrsleiteinrichtungen.

2023 stehen für die bauliche Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Unterhaltung von Verkehrsleiteinrichtungen rund 8,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt entsprechend oben genannten Priorisierung.

Seit 19. April 2021 können die Leipzigerinnen und Leipziger Abfälle in Parks und auf öffentlichen Plätzen, defekte Spielgeräte und Bänke oder Schrottfahrräder und Fahrzeuge ohne Kennzeichen direkt online an die Stadt Leipzig melden.

Der Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L wird vom Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport verantwortet. Die Leipzigerinnen und Leipziger haben damit neben Telefon und E-Mail einen weiteren, direkten Kommunikationskanal.

Im Dezember 2021 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Mängelmelder um eine Funktion zur Meldung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen zu ergänzen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

2. Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

4. Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

5. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

6. Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Antwort der Verwaltung

1.) Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

Antwort:

Eine Auswertung der Zugriffszahlen ist durch die Stadtverwaltung nicht möglich.

2.) Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die Art der Meldungskategorie sowie deren Anzahl seit Start des Mängelmelders entnommen werden.

Kategorie20212022
Müllablagerung im öffentlichen Bereich33953920
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum452586
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum414455
Verschmutzte Glasinseln364362
Vermüllter Alttextilcontainer344211
Überfüllte Papierkörbe134282
Hundekot133277
Gewässerverunreinigung123138
Schaden an Spielplatz102128
Schaden an Bänken97126
Summe64855552

  (Stand 06.10.2022)

3.) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

Antwort:

Hierzu kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Nach Eingang der Meldung über den Mängelmelder werden diese im Durchschnitt taggleich oder am Folgetag in die Bearbeitung durch die zuständige Stelle übernommen.

Hundekot, Müllablagerungen im öffentlichen Bereich, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Glasinsel:

Die Bearbeitungszeit für diese Meldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Sind die korrekten Zuständigkeiten noch abzuklären, kann es auch länger dauern. Hierbei handelt es sich aber um Sonderfälle (z.B. Falschmeldungen, fehlende Koordinaten, Unzuständigkeit).

Eine genauere Auswertung der Bearbeitungszeit erfolgt seitens des EB SRL nicht.

Gewässerverunreinigung, Schaden an Bänken, Schaden an Spielplatz:

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 Woche und 3 Monaten.

Schrottfahrräder:

Aufgrund der notwendigen Sachverhaltsermittlung, einzuhaltender Fristen liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei ca. zwei bis drei Monaten. Die Dauer des Verfahrens kann im Einzelfall kürzer, aber auch länger dauern.

Schrottfahrzeuge /Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen

In Abhängigkeit des Einzelfalls können die Verfahren teilweise bis zu einem Jahr andauern.

Vermüllter Alttextilcontainer:

Die Bearbeitungszeit für die Beräumung von Nebenablagerungen an Alttextilcontainern beträgt in der Regel maximal 48 Stunden.

4.) Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die jeweils zuständige Stelle entnommen werden.

KategorieZuständigkeit
Müllablagerung im öffentlichen BereichEB Stadtreinigung
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Schrottfahrräder im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Verschmutzte GlasinselnEB Stadtreinigung
Vermüllter AlttextilcontainerVerkehrs- und Tiefbauamt
Überfüllte PapierkörbeEB Stadtreinigung
HundekotEB Stadtreinigung
GewässerverunreinigungAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an SpielplatzAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an BänkenAmt für Stadtgrün und Gewässer

Der nachstehenden Tabelle kann die Quote der erledigten Fälle sowie der Fehlmeldungen für den Zeitraum seit Beginn des Mängelmelders entnommen werden. Fehlmeldungen sind dabei Meldungen, die aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht bearbeitet werden können.

KategorieErledigungs-quote in %Fehlmeldungs-quote in %
Müllablagerung im öffentlichen Bereich82,117,9
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum34,725,0
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum44,016,7
Verschmutzte Glasinseln94,55,4
Vermüllter Alttextilcontainer90,39,7
Überfüllte Papierkörbe82,517,5
Hundekot86,611,0
Gewässerverunreinigung74,717,2
Schaden an Spielplatz96,13,5
Schaden an Bänken95,14,0

(Stand 06.10.2022)

5.) Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

Da die Fachämter für jede Kategorie eigenverantwortlich sind, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden.

Der EB SRL hat bereits entsprechende Mehrbedarfe angezeigt. Der diesbezügliche Beschluss (VII-A-00406-NF-02-DS-01) befindet sich aktuell in Umsetzung.

6.) Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Nein. Dringlichkeitsvermerke sind in der Software nicht möglich. Die Pflege und den Aufbau des Portals betreibt das Land Sachsen. Diese Anfrage ist bei Bedarf somit an jene Behörde zu richten.

Aufgrund des Beschlusses vom 08.12.2021 zum Änderungsantrag VII-A-05507-ÄA-01 wird derzeit durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Integration von Meldungen zur Verkehrsinfrastruktur in den Mängelmelder gearbeitet. Die Funktion soll Anfang des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.

Derzeit werden Schäden an der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfasst. Zudem können auftretende Schäden und dringlichen Angelegenheiten durch die Bürger und Bürgerinnen sowohl über das Bürgertelefon der Stadt als auch direkt an das VTA per Telefon oder E-Mail-Hinweise gemeldet werden. Diese anderen Kontaktmöglichkeiten werden bis dato auch entsprechend genutzt.

Die Leipziger Stadtverwaltung hat heute darüber informiert, dass ab kommendem Montag der Mängelmelder zur Verfügung stehen wird, über den Bürgerinnen und Bürger die Stadtverwaltung auf verschiedene Problemlagen, seien es bspw. kaputte Spielgeräte, defekte Sitzbänke oder Dreckecken im öffentlichen Raum, aufmerksam machen können.
„Für uns als Fraktion geht damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung“, erklärt Andreas Geisler, der die SPD-Fraktion im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vertritt, und ergänzt: „Insbesondere illegale Müllablagerungen sind ein Dauerärgernis und durch die Meldemöglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger nun unkompliziert die Möglichkeit diese Missstände an die richtige Stelle weiterzuleiten. Das ist nächster Schritt hin zu mehr Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum.“

Andreas Geisler


Nachdem die Verwaltung zusammen mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung einen Vorschlag vorgelegt hat, wie der SPD-Antrag aus dem Jahr 2019 für mehr Sauberkeit durch Umweltdetektive und schnellere Beräumungszeiten umgesetzt werden soll, kommen bei diesem wichtigen Thema immer mehr Steinchen ins Rollen. So werden künftig auch Sauberkeitsbotschafter in den Park und Grünanlagen unterwegs sein, die vor allen in direkter positiver Ansprache gegen die Vermüllung der Parks und die Benutzung der Müllbehälter hinweisen sollen.


„Unser Fazit: Seitens der Stadt werden aktuell viele Anstrengungen unternommen, mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum zu schaffen. Sei es durch mehr Möglichkeiten, Abfall korrekt entsorgen zu können, über Sauberkeitsbotschafter, die nett darauf hinweisen, oder Abfalldetektive, die die Verursacher von illegalen Müllablagerungen ausfindig machen und dafür sorgen, dass notfalls schmerzhafte Bußgelder verhängt werden, und durch eine besser aufgestellt Stadtreinigung, die illegale Abfallablagerungen binnen 72 Stunden beräumt“, so Geisler und erklärt abschließend: „Wenn jetzt noch möglichst alle Leipzigerinnen und Leipziger erkennen, welch großer Mehrwert in einer sauberen Stadt liegt und wie gut das unserem Umfeld tut, sind wir auf einem guten Weg. Eine saubere Stadt geht eben nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.“