Schlagwortarchiv für: Menschen mit Behinderungen

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58

Die Leipziger SPD-Fraktion hat einen Antrag ins Verfahren gebracht, durch das integrative Wohnprojekt des Wohngemeinschaft Connewitz e.V. untersützt werden soll. Hierzu erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der zudem sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist:

„Das vom Wohngemeinschaft Connewitz e.V. initiierte Projekt in der Probstheidaer Straße ist ein alternatives Wohnmodell, dass die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Im Verein engagieren sich Eltern von Menschen mit Behinderungen, um ein innovatives und inklusives Wohn- und Lebensgestaltungsprojekt für Behinderte auf die Beine zu stellen. Das ambulante Wohnen stellt auch für uns eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar.“

Das Projekt steht allerdings durch Baukostenerhöhung und zusätzliche Brandschutzauflagen vor Realisierungsproblemen und ist damit existenziell gefährdet. Neben weiteren Mitteln, die der Verein einwerben möchte, benötigt er für das Projekt noch 180.000 Euro.

„Um dem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen, beauftragen wir die Verwaltung Förderszenarien zu erarbeiten, die die Realisierung sichern sollen. Schließlich wurde mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auch die Leitlinie 3 beschlossen, die festlegt, dass Pilot- und Modellprojekte von Wohngemeinschaften für Behinderte unterstützt werden sollen, um vor allem junge Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zu fördern. Genau das ist es, was der Verein schaffen möchte, und dabei soll er auch unterstützt werden“, so Zenker abschießend.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ bei der Realisierung seines inklusiven Wohnprojekts in der Probstheidaer Straße 40a angemessen zu unterstützen. Dies soll auch vor dem Hintergrund der mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossenen Leitlinie 3 geschehen, worin Menschen mit Behinderungen besonders unterstützt werden sollen, in dem insbesondere auch Pilot- bzw. Modellprojekte von Behinderten-Wohngemeinschaften im Wohnungsbestand für mehr Integration vor allem junger geistig und körperlich behinderter Menschen gefördert werden sollen.

Sachverhalt:

Das ambulante Wohnen stellt eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar. Das vom „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ initiierte Projekt ist ein entsprechendes Modellprojekt, das die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Dadurch können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, wie Aufbau und Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig stattfinden kann.

Um das Projekt auf sichere Füße zu stellen und ihm zum Erfolg zu verhelfen, soll die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung von Förderszenarien beauftragt werden. Aktuell geht der Verein von einem Finanzbedarf von 180.000 Euro aus.