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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine App bzw. ein Online-Meldesystem zu den Themen Mietenwucher und Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

Begründung:

Eine „Mietenwucher-App“ bzw. ein „Mietenwucher-Melder“ ist ein hilfreiches Tool, das Mietern hilft, überhöhte Mieten zu erkennen und zu melden. Wie in vielen Städten steigen auch in Leipzig die Mietpreise stetig, und es ist für Mieter oft schwierig, den Überblick über faire Mietpreise zu behalten. Der „Mietenwucher-Melder“ oder die „Mietenwucher-App“ können Plattformen sein, auf der Mieter über unangemessene Mietpreise informieren können. Der „Mietenwucher-Melder“ bzw. die „Mietenwucher-App“ können somit ein wertvolles Instrument der Stadt Leipzig sein, um Mieter zu unterstützen und gegen unfaire Mietpraktiken vorzugehen. Die bestehende Leipzig-App könnte hierbei als Plattform genutzt werden.

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes – welches der Stadtrat im August 2024 beschlossen hat – trägt zur Sicherung der Wohnnutzung im Wohnungsbestand und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen bei. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum für andere als Wohnzwecke genutzt wird. Tatbestände sind ausschließlich die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung an Urlaubsgäste und das Leerstehen lassen von Wohnraum. Auch hier ist ein Online-Meldesystem bzw. eine App ein hilfreiches Instrument zur Anzeige bei der Stadt Leipzig. Der bestehende Mängelmelder für Sauberkeit in Leipzig könnte hierbei als Plattformbeispiel dienen.

Anja Feichtinger

Im Mai 2017 hatte die Leipziger Ratsversammlung eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschlossen. Die Verordnung des Freistaates, die es den beiden Großstädten Leipzig und Dresden erlaubte, die Kappungsgrenze herabzusetzen, sollte eigentlich Ende Juni dieses Jahres auslaufen. Erfreulicherweise hat sich das Kabinett im Sächsischen Landtag darauf verständigt, diese Regelung bis 30. Juni 2025 zu verlängern.

„Dass wir mit dieser Entscheidung die Möglichkeit haben, weitere fünf Jahre Mietpreiserhöhungen bei 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu deckeln, ist ein richtiger Schritt“, erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Leipziger SPD-Fraktion Anja Feichtinger und ergänzt: „Die Situation am Leipziger Wohnungsmarkt ist noch immer schwierig, weil wir u.a. durch viele Zuzüge nach wie vor eine sehr geringe Leerstandquote haben. Das wirkt sich auch auf die Mietpreise aus. Ich gehe davon aus, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht deutlich ändern wird. Das Signal aus Dresden kommt mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie sicher zu einem guten Zeitpunkt, aber die Problemlagen an sich gab es schon vor der Pandemie und es wird sie auch danach geben.“

Der Wohnungsleerstand liegt in Leipzig bei unter zwei Prozent. Die für den normalen Mieterwechsel notwendige Leerstandsreserve, die bei einem funktionierenden Markt bei etwa 3 Prozent liegt, ist damit deutlich unterschritten. Die Angebotsmieten für neu vermietete Wohnungen in Leipzig steigen schneller als die Bestandsmieten. Das ist ein Indiz dafür, dass die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt größer ist, als das Angebot an freien Wohnungen. Die Absenkung der Kappungsgrenze ist ein Instrument, um Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um 15 statt wie sonst 20 Prozent angehoben werden.

„Die niedrigere Kappungsgrenze allein wird die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt nicht ändern können. Es muss auch zukünftig mehr Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, geschaffen werden. Auch mit den sozialen Erhaltungssatzungen, die im Juni 2020 beschlossen werden sollen, kommen wir dem Ziel näher, den erhitzten Wohnungsmarkt etwas abzukühlen“, so Feichtinger weiter. „Meine Fraktion macht sich seit Langem für ein Zweckentfremdungsverbot stark, wodurch verhindert werden soll, dass reguläre Mietwohnungen beispielsweise in Ferienwohnungen umgewidmet und damit dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Eine aktuelle Untersuchung, die die Stadt kürzlich vorgelegt hat, macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. An dieser Stelle ist jetzt wieder der Freistaat Sachsen gefragt, der eine entsprechende rechtliche Grundlage für dieses Instrument schaffen muss. Um wirkliche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu schaffen, müssen die Maßnahmen und Instrumente gut ineinandergreifen. Daran wird die Leipziger SPD-Fraktion weiterarbeiten.“

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Leipzig ist attraktiv, dies zeigen die hohen Zuzugsraten. Zusammen mit steigenden Geburtenraten hat das dazu geführt, dass sich der Wohnungsleerstand in den letzten zehn Jahren von fast 70.000 auf etwa 30.000 Wohneinheiten verringert hat. Legt man die aktuell erschienene Bevölkerungsprognose von 600.000 Einwohnern im Jahr 2032 zu Grunde, ist auch dieser Leerstand bald aufgebraucht.

Der Rückgang des Wohnungsleerstands führt jedoch auch zu steigenden Mieten und kann in einzelnen Stadtteilen eine soziale Segregation zur Folge haben. Zudem ist es in Leipzig, einer Stadt mit vielen Singlehaushalten und Alleinerziehenden, schon jetzt schwierig an kleine Wohnungen zu kommen. Dies hat auch die kürzlich erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigt. Schwierig ist es mittlerweile auch für größere Familien, entsprechende Wohnungen zu finden.
Anders als der Antrag der Fraktion der Linken suggeriert, können wir jedoch noch nicht von einem gesamtstädtischen Wohnungsengpass reden. Der Änderungsantrag soll das gerade rücken. Nicht desto trotz halten wir die Begrenzung der Mieterhöhungen bei Neuvermietungen für wichtig. Selbst eine Erhöhung von bis zu 15 Prozent lässt für Vermieter ausreichend Spielraum.

Die Einführung einer Mietpreisbremse kann aber nur ein kleiner Baustein sein, um bezahlbaren Wohnraum in Leipzig zu erhalten. Wir brauchen weiterhin eine starke LWB, die durch eine gewisse Marktmacht Preis dämpfend auf den gesamten Mietmarkt wirkt. Wir brauchen aber auch eine Landesregierung, die erkennt, dass sich Sachsen unterschiedlich entwickelt. So muss sich in der Landesregierung die Erkenntnis durchsetzen, dass sich Leipzig und Dresden so rasant entwickeln, dass dort, nicht wie in anderen Regionen noch Rückbau gefördert werden sollte, sondern sozialer Wohnungsbau notwendig wird. Bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen müssen entsprechende Gestaltungsspielräume eingeräumt werden. Über Maßnahmen im Bund und im Land hinaus muss die Stadtverwaltung darüber nachdenken, ob insbesondere bei größeren Baugebieten, Investoren verpflichtet werden, einen Teil des Geländes mit Sozialwohnungen zu  bebauen. Notfalls muss darüber hinaus auch die Einführung sogenannter Erhaltungssatzungen diskutiert werden, damit nicht nur Wohnungen im oberen Preissegment entstehen.

Alle Maßnahmen werden jedoch nur dann greifen, wenn in den nächsten Jahren wieder deutlich mehr Wohnungen durch private Investoren, Genossenschaften bzw. die LWB entstehen, als das in den letzten Jahren der Fall war. Hierzu zählt die Erschließung neuer Wohngebiete ebenso, wie die Sanierung  bzw. Teilsanierung von nicht mehr bewohnbaren Häusern. Nur bei einem ausreichenden Bestand an Wohneinheiten kann ein stabiler Wohnungsmarkt bei bezahlbaren Mieten erhalten werden, welcher für Leipzig derzeit einen erheblichen Standortvorteil ausmacht.
Wir befinden uns am Anfang der Diskussion und können auch aus Erfahrungen aus anderen Städten lernen. Wir dürfen aber auch nicht zu lange warten, die Entwicklung der letzten 10 Jahre und die Bevölkerungsprognose für 2032 machen das deutlich.
Wir bitten um Zustimmung zum Änderungsantrag.