Schlagwortarchiv für: Mietwucher

Messehochhaus

Zur Beschlussvorlage des Leipziger Mietspiegels betont Stadträtin Pia Heine die Notwendigkeit dieses Instruments für eine sozial gerechte Wohnungspolitik:

„Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – Wohnen ist ein Grundrecht, ein Stück Würde, ein Ort der Sicherheit. Doch in einer wachsenden Stadt wie Leipzig wird genau dieses Grundrecht für immer mehr Menschen zur Herausforderung: knapper Wohnraum, steigende Mieten, Verdrängung. Das sind keine abstrakten Begriffe, das sind reale Sorgen, die viele Menschen in dieser Stadt umtreiben.“ so Heine zu Beginn ihrer Rede.

Pia Heine

Hintergrund ist die Anerkennung des Leipziger Mietspiegels 2025-2027 durch die Ratsversammlung. Er wurde mit der Datenabfrage von mehr als 12.000 Haushalten erstellt und sowohl vom Leipziger Mieterverein als auch den Leipziger Wohnungsgenossenschaften anerkannt. Damit bildet er die Grundlage in Rechtsstreitigkeiten bei Mieterhöhungen und verhindert ungerechtfertigte und überzogene Mietpreissteigerungen.

„Der hier vorliegende qualifizierte Mietspiegel Plus ist gelebte sozialdemokratische Wohnungspolitik: Er ist fair, sicher und sozial. Er ist ein demokratischer Interessenausgleich und ein wichtiger Beitrag für ein lebenswertes Leipzig für alle.“ hält Pia Heine dazu fest.

Und abschließend: „Nun wissen wir natürlich: Der Mietspiegel allein wird die Wohnungskrise nicht lösen. Aber er ist ein notwendiges Instrument, um sie überhaupt politisch regulieren zu können. Weitere Schritte müssen und werden folgen.“

Die Ratsversammlung hat im Anschluss den neuen Mietspiegel mit großer Mehrheit (60/0/1) angenommen.

Artikel von Stadträtin Pia Heine für das Leipziger Amtsblatt vom 07.06.2025

Leipzig als lebenswerte und wachsende Stadt sieht sich wie andere Großstädte auch zunehmend steigenden Mieten gegenüber. Immer mehr Leipzigerinnen und Leipziger müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete verwenden. Viele wissen nicht mehr, wie sie ihre Miete noch bezahlen sollen.

Pia Heine

Wir beobachten, dass Wohnraum zweckentfremdet, auf Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnung vermarktet oder minimalistisch „möbliert“ mit unrealistischen Preisen belegt wird – oft ohne jede Konsequenz. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Als Sozialdemokratin sage ich klar: Wohnen ist keine Ware wie jede andere. Wohnen ist ein Grundrecht!

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD im Leipziger Stadtrat haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der die Stadtverwaltung auffordert, eine Möglichkeit zu schaffen, Missstände wie Mietwucher und Zweckentfremdung zu melden, selbst proaktiv Verdachtsfälle zu prüfen, Beratung zu stärken und Strafverfolgung zu vereinfachen. Dieser Antrag ist ein Signal. Und zwar ein Signal an die Vermieter, die sich an Regeln halten: Sie haben nichts zu befürchten. Aber er ist auch ein klares Signal an die schwarzen Schafe auf dem Wohnungsmarkt: Leipzig schaut nicht länger weg, wenn Mieterinnen und Mieter über den Tisch gezogen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine App bzw. ein Online-Meldesystem zu den Themen Mietenwucher und Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

Begründung:

Eine „Mietenwucher-App“ bzw. ein „Mietenwucher-Melder“ ist ein hilfreiches Tool, das Mietern hilft, überhöhte Mieten zu erkennen und zu melden. Wie in vielen Städten steigen auch in Leipzig die Mietpreise stetig, und es ist für Mieter oft schwierig, den Überblick über faire Mietpreise zu behalten. Der „Mietenwucher-Melder“ oder die „Mietenwucher-App“ können Plattformen sein, auf der Mieter über unangemessene Mietpreise informieren können. Der „Mietenwucher-Melder“ bzw. die „Mietenwucher-App“ können somit ein wertvolles Instrument der Stadt Leipzig sein, um Mieter zu unterstützen und gegen unfaire Mietpraktiken vorzugehen. Die bestehende Leipzig-App könnte hierbei als Plattform genutzt werden.

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes – welches der Stadtrat im August 2024 beschlossen hat – trägt zur Sicherung der Wohnnutzung im Wohnungsbestand und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen bei. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum für andere als Wohnzwecke genutzt wird. Tatbestände sind ausschließlich die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung an Urlaubsgäste und das Leerstehen lassen von Wohnraum. Auch hier ist ein Online-Meldesystem bzw. eine App ein hilfreiches Instrument zur Anzeige bei der Stadt Leipzig. Der bestehende Mängelmelder für Sauberkeit in Leipzig könnte hierbei als Plattformbeispiel dienen.