Schlagwortarchiv für: Ordnung

Im September 2020 hat der Stadtrat beschlossen, bei Verstößen gegen das Verbot des Wegwerfens von Zigarettenresten den höchstmöglichen Bußgeldsatz von 50 EUR anzuwenden[1]

Aktuelle Studien[2] weisen darauf hin, dass Zigarettenreste eine signifikante Quelle der Belastung von Oberflächengewässern mit Nikotin und weiteren Schadstoffen darstellen. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 

  1.   Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Verbot des Wegwerfens von Zigarettenresten konsequent anzuwenden? 
     
  2.   Liegen Daten oder Statistiken zu verhängten Bußgeldern in diesem Bereich seit Beschlussfassung vor? Falls ja: bitte weisen Sie diese nach Jahren aus. 
     
  3.    Liegen Daten zur Belastung blauer und grüner Infrastruktur in Leipzig mit Nikotin und anderen Schadstoffen vor, die auf das Wegwerfen von Zigarettenresten zurückzuführen sind? Falls ja, wie hat sich die Schadstoffbelastung seit o.g. Stadtratsbeschluss verändert? 
  1.   Wie bewertet die Verwaltung die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen in Anbetracht der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse? 
     
  2.   Sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Kontrollaktivitäten oder zur Öffentlichkeitsarbeit geplant bzw. bereits in Umsetzung? Falls ja, welche? 
     
  3.   Welche zusätzlichen Strategien werden verfolgt, um die Umweltbelastung durch Zigarettenreste im öffentlichen Raum nachhaltig zu reduzieren? 
     
     

[1] Ratsinformationssystem Leipzig – Beschluss Nr. Beschluss-Nr. 16.09.2020 – 17.1.1 

[2] M. Venohr et al. (2025): Spatial distribution of nicotine concentrations in Berlin’s surface waters and their potential sources, Environmental Science and Pollution Research. 

Studie in Berlin wegen Zigarettenkippen: Nikotin in jedem Gewässer 
07. August 2025, 14:23 Uhr 
https://www.mdr.de/wissen/umwelt-klima/nikotin-in-jedem-berliner-gewaesser-100.html

Die Antwort der Verwaltung gibt es hier.

Anfrage zur Ratsversammlung 21./22.08.2024

Der Neubau der Rettungswache West in der Saturnstraße soll zukünftig den Standort in der Zschocherschen Straße, als auch die rettungsdienstliche Außenstelle Grünau in der Garskestraße ersetzen. Dort ist aktuell aber neben der rettungsdienstlichen Außenstelle auch die Freiwillige Feuerwehr Grünau untergebracht.

Dazu fragen wir an:

1. Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

2. Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

3. Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

Der derzeit genutzte Gebäudeteil (1 Fahrzeugstellplatz und 2 Räume) im Gerätehaus der FF Grünau wird nach Verlegung des Rettungstransportwagens in das geplante Rettungszentrum West vollumfänglich durch die Abteilung Einsatzdienst der Branddirektion, hier die Ortsfeuerwehr Leipzig Grünau, genutzt.

Frage 2: Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

Aus Sicht der Branddirektion ist eine kombinierte Nutzung des Bestandsgebäudes – ursprünglich geplant als reines Feuerwehrgerätehaus – durch Feuerwehr und Polizei, auch aufgrund des geringen Raumangebotes, nicht sinnvoll. Der jetzige Platzbedarf für Bewegungsflächen für anfahrende und ausrückende Fahrzeuge kann keinesfalls reduziert werden.

Inwieweit das umfassende Grundstück in Lage und Größe für den Neubau eines Polizeirevieres geeignet ist, kann durch die Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.

Frage 3: Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Die Standortsuche für ein mögliches Polizeirevier wird durch die Polizeidirektion bzw. den das Zentrale Flächenmanagement Sachsen (ZFM) durchgeführt. Prüfergebnisse liegen der Stadt Leipzig nicht vor.

In den letzten Jahren kam es in Leipzig gefühlt häufiger zu Bränden in Kleingartenanlagen durch Brandstiftung, durch Brände auf umliegenden Feldern oder trockenen Wiesen oder aus anderen Gründen.

Während für jede Bebauung im Rahmen des Bauantrages das Vorhandensein von Löschwasser, Rettungswegen und Aufstellflächen geprüft wird, gibt es logischerweise für nicht ganzjährig genutzte Gebäude in Gartenanlagen solche Auflagen nicht.

Trotzdem stellen sich, aufgrund der klimatischen Veränderungen und der gefühlt höheren Anzahl von Bränden in Leipziger Kleingartenanlagen, folgende Fragen:
 

  1. Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?
  2. Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen? 
  3. Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?

Antwort:

Ein Kleingarten bzw. Kleingartenanlagen dienen der nichtgewerblichen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (vgl. Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 1 Abs. 1 Punkt 1). Eine feste Wohnnutzung ist nach dem Gesetz nicht gestattet (vgl. BKleingG § 3 Abs. 2). Daher wird bei der Fläche der gesamten Kleingartenanlage von einer landwirtschaftlichen Fläche ausgegangen.

Für den Brandschutz und die Löschwasserversorgung von Kleingartenanlagen gibt es keine speziellen Vorgaben.

Die Kleingartenanlagen verfügen meistens nicht über eine Löschwasserversorgung, lediglich auf den öffentlichen Straßen befinden sich Hydranten, die zur Löschwasserversorgung herangezogen werden können. Für die Verteilung des Löschwassers vom Hydranten bis zur Brandstelle muss die Branddirektion im Einsatz selbst sorgen. Dieses kann über Fahrzeugtanks der Löschfahrzeuge oder über eine sogenannte lange Wegstrecke erfolgen.

Frage 2: Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen?

Antwort:

Durch ein (mit Löschfahrzeugen) befahrbares und nutzbares Wegenetz als Feuerwehrzufahrt und eine Löschwasservorhaltung kann der Brandschutz in den Kleingartenanlagen aus Sicht der Branddirektion erheblich verbessert werden.

Frage 3: Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Antwort:

Für die Sicherheit in Kleingartenanlagen sind in erster Linie grundsätzlich die Vereinsvorstände zuständig. Für die individuelle Sicherheit in den Parzellen trägt der/die jeweilige Kleingärtner/-in (Pächter/-in) Verantwortung.

Für eine Beratung hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen können sich Vereinsvorstände und Kleingärtner/-innen an die „Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten“ des Kommunalen Präventionsrates Leipzig (KPR) wenden. In der Broschüre „Sicherheit in Leipzigs Kleingärten“ der Arbeitsgruppe findet das Thema ebenfalls Beachtung.

Ca. 98 % der Kleingartenvereine im Stadtgebiet Leipzig gehören den beiden lokalen Kleingartenverbänden an („Stadtverband Leipzig der Kleingärtner“ e. V. und „Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen“ e. V.). Vorgaben zum Umgang mit Feuer sowie zu präventiven Maßnahmen zum Brandschutz sind in der für die Mitgliedsvereine verbindlichen Kleingarten- und Bauordnung des Kreisverbandes sowie in die Kleingartenordnung des Stadtverbandes enthalten. Beide Kleingartenverbände schulen die Vereinsvorstände in Informationsveranstaltungen regelmäßig im Hinblick auf die Beachtung des Brandschutzes in Kleingartenanlagen. Ausgerufene Waldbrandstufen werden vom Verband umgehend an die Vereine weitergeleitet. Bei Verbands-Begehungen von Kleingartenanlagen wird auf mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes hingewiesen, z. B. dem umgehenden Beseitigen von unzulässigen Metall-Gerätehäusern. Auch die Wertermittler, welche die Parzellen bei Pächterwechsel begutachten, nehmen die Pflicht zur Entfernung von risikoreichen Baulichkeiten in die entsprechenden Protokolle auf.

Um das schnelle Auffinden eines Einsatzortes zu ermöglichen, sind die Kleingartenvereine zudem aufgefordert, jede Parzelle sichtbar mit einer Nummer auszustatten und entsprechende Parzellenpläne an zentralen Punkten der Anlage auszuhängen.

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Aufahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auch unsere Anfrage vom 18.10.2023 die Information, dass ein beauftragtes Ingenieurbüro, das über ein Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, seine Konzeptidee auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen möchte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
  2. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
    1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
    2. Wenn nein:
      1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
      2. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
      3. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
  3. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten?

Antwort der Verwaltung

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockeberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?

Antwort:

Eingangs wird auf die Antwort im Stadtrat vom 18.10.2023 (VII-F-09177-AW-01) hingewiesen. Das Vergabeverfahren ist leider noch immer nicht abgeschlossen. Ein Büro wurde aktuell noch nicht beauftragt.

  1. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden? 

Antwort:

Nein

  1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
  2. Wenn nein:
  1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?

Antwort:
Zur Beantwortung wird wiederholt auf die Ausführungen vom 18.10.2023 Bezug genommen. „Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut. In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen. In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.“

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden aktuell Verbesserungen vor Ort durch das Freischneiden der Sichtachsen und die Reparatur von Sitzgelegenheiten sowie durch das Aufstellen drei neuer Sitzbänke und von fünf Fahrradbügeln geschaffen. Auf dem Plateau wird eine weitere Bank in Kürze installiert.

  1. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?

Antwort:
Die durchgeführten Maßnahmen haben zu Verbesserungen der örtlichen Situation geführt. Eine Information des Stadtrates und der Leipzigerinnen und Leipziger erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2023. Sinnvoll wäre es gewesen, den Stadtrat im Februar 2024 darüber zu informieren, das die Beauftragung des Planungsbüros sich weiter verzögert. 

  1. i. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?

Antwort:
Die nächsten Planungsschritte sind:

bis Ende II. Quartal 2024 Auftragsvergabe an ein Planungsbüro
bis Ende IV: Quartal 2024 Durchführung des Beteiligungsprozesses
bis Ende II. Quartal 2025 Fertigstellung und Beschluss des Nutzungskonzeptes

Über die Beteiligungsschritte wird rechtzeitig öffentlich informiert.

  1. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten

Antwort:

Entlang der Fockestraße werden im Straßenraum gegenüber von zwei Parkeingängen weitere Fahrradanlehnbügel aufgestellt. Hier erfolgt die Umgestaltung der Parkeingänge aus dem Fußverkehrsentwicklungsplan durch das Verkehrs- und Tiefbauamt voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2024/Anfang des I. Quartals 2025 (siehe Beispiele in der Aurelienstraße am Eingang zum Spielplatz Karl-Heine-Platz).

In keiner anderen Region Sachsens findet so wenig Verkehrsüberwachung statt wie im Polizeibezirk Westsachsen (siehe Anlagen). Vor diesem Hintergrund fragen wir an, was die Stadt Leipzig ggf. gemeinsam mit der Polizei unternommen hat, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen:

  1. Wie viele Verkehrsüberwachungsmaßnahmen fanden zwischen 2019 und 2023 statt und welche Ergebnisse brachten sie? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und überwachtem Verkehrsträger.)
  2. Wie viele stationäre Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  3. Wie viele stationäre Blitzer zur Überwachung von Rotlichtverstößen waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  4. Wie viele mobile Blitzer waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  5. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Falschparken.) Für das Jahr 2023 bitte das erste Halbjahr angeben. Wenn möglich, bei Rotlichtverstößen auch aufschlüsseln nach Verkehrsträger.
  1. Wie viele der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossenen zusätzlichen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind bereits besetzt?
  2. Wann wird mit der Beschaffung der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossen zusätzlichen Geschwindigkeitsüberwachungssysteme begonnen und wann werden diese verfügbar sein?

Die erwähnte Anlage finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Ich gebe zu, im ersten Moment war ich über diese Vorlage sehr erfreut, weil ich dachte: Toll, so schnell kann ein Haushaltsantrag umgesetzt werden. Aber, Pustekuchen. Es geht in der Vorlage eben „nur“ um die Ersatzbeschaffung von Verkehrsüberwachungstechnik, die veraltet ist und nicht um die zusätzliche Beschaffung weiterer Blitzer zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich sicher noch an den Haushaltsantrag „Erhöhung der Verkehrssicherheit – Anschaffung von Blitzern“ mit dem wir uns in den Haushaltsverhandlungen durchsetzen konnten und weshalb für das kommende Jahr zusätzlich 800.000 Euro für weitere Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung stehen.

Es ist ja gut, dass Geräte, bei denen die Zulassung ausläuft, wie in der Vorlage beschrieben, ausgetauscht werden. Aber warum kann man nicht die Ausschreibung von Geräten, die man ohnehin benötigt, mit der Ausschreibung jener Geräte koppeln, für die man zusätzliche Mittel bekommen hat? Das wäre aus meiner Sicht absolut sinnvoll gewesen: viel weniger Aufwand und für die Stadt wäre vielleicht sogar ein kleiner Preisvorteil dabei herausgesprungen. Stattdessen wird hoffentlich irgendwann ein zweites Vergabeverfahren gestartet und die zusätzlichen Geräte werden wir vielleicht angeschafft haben, wenn der Haushalt 23/24 schon längst Geschichte ist. Das verstehe wer will. So haben wir uns die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch mehr Kontrollen jedenfalls nicht vorgestellt. Und allen, die von Abzocke beim Blitzen oder bei Verkehrskontrollen reden, sei gesagt, dass niemand sie daran hindert, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

In diesem Zusammenhang: Ich erinnere noch einmal daran, dass die Sächsische Polizei in der Polizeidirektion Leipzig Verkehrskontrollen so gut wie eingestellt hat. Zum Beispiel wurden im gesamte 4. Quartal 2022 bei rund einer Millionen Einwohnern und rund 600.000 Fahrzeugen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig gerade mal 70 Geschwindigkeitsüberschreitungen pro Tag durch die Polizei festgestellt. Wohlgemerkt im ganzen Bereich der Polizeidirektion – also in Leipzig, aber auch den Landkreisen um uns herum von Torgau bis Borna und Oschatz bis Delitzsch. Ganz ehrlich, da hätte die Polizei sich auch nur eine Stunde in irgendeine Hauptverkehrsstraße unserer Stadt stellen können und hätte mehr Raser festgestellt. Übrigens: in allen anderen Polizeidirektionen in Sachsen wird stets drei bis viermal so viel geblitzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir tun gut daran, dieser Vorlage zuzustimmen, denn mit der Verkehrsüberwachung sieht es in Sachsen katastrophal aus. Da sollten wir als Stadt besser sein  – und so haben wir es auch beschlossen.

Die Chance, volltrunken am Lenkrad und mit zu hoher Geschwindigkeit ungeschoren davon zu kommen, ist in unserem Freistaat recht hoch und am höchsten in Leipzig und Umgebung, denn in keinem anderen Gebiet wird weniger geblitzt und werden weniger Autos pro 1000 Einwohner/innen angehalten. Das sollten wir im Sinne der Verkehrssicherheit so nicht lassen, sondern zumindest dort, wo die Stadt Einfluss nehmen kann, dies auch vehement tun.

Vielen Dank.

Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

 Dazu fragen wir an:

  1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
  2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
  4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
  5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?