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Im April 2024 wurde – infolge eines gemeinsamen Prozesses von Zivilgesellschaft, Verwaltung, Stadtbezirksbeirat und Stadtrat – der Teilabschnitt der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße, die sogenannte „kleine, feine Merse“, in eine Fußgängerzone umgewandelt.

Obwohl die kleine, feine Merse nun schon ein Jahr nur noch mit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden darf, berichten Anwohnende immer wieder von durchfahrendem Verkehr, teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die trotz des geltenden Parkverbots kurz oder auch über Nacht in der Straße abgestellt oder geparkt werden. Auf Hinweise der Anwohnenden, dass eine Durchfahrt in der Straße sowie das Parken dort nicht zulässig ist, wird zum Teil beleidigend reagiert. 

Wir fragen deswegen an:

  1. Welche Kontrollmaßnahmen hat das Ordnungsamt bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass die „kleine, feine Merse“ nicht mehr als Durchfahrtsstraße und als Abstellfläche für PKW genutzt wird?
  2. Wurden bauliche Möglichkeiten geprüft, um eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots vonseiten der Karl-Heine-Straße wie auch vonseiten der Aurelienstraße zu gewährleisten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie wird mit Beschwerden von Anwohnenden umgegangen, die das Ordnungsamt auf die Problemlagen hinweisen?

Die Klingerbrücke ist in einem schlechten Zustand und wird unter allen Leipziger Brücken als „Sorgenkind“ bezeichnet. Nicht erst seit dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden muss befürchtet werden, dass auch in Leipzig Brücken über ihre Belastungsgrenzen hinaus verschlissen werden. Seit 2021 ist daher die Nutzung der Klingerbrücke für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht untersagt. Allerdings wird diese Anordnung häufig ignoriert und es fahren weiterhin täglich Schwerlastfahrzeuge über die Brücke. So ist weiterer Verschleiß vorprogrammiert und eine durchgängige Nutzung bis zur geplanten Sanierung 2028 nicht garantiert.

Auch wenn ein Einsturz laut MTA vorerst nicht zu befürchten ist, wäre allein schon eine Sperrung der Brücke für Straßenbahnen fatal für die Anbindung des Leipziger Westens mit dem ÖPNV. Insbesondere während der Bauphase der Zeppelinbrücke mit nur einem Straßenbahngleis für beide Richtungen könnte eine Sperrung der Klingerbrücke schlichtweg nicht kompensiert werden. Daher muss die Klingerbrücke effektiv vor einer weiteren Befahrung mit LKW zu schützen, um die Zeit bis zur Sanierung noch gefahrlos zu überbrücken.

Eine wichtige Möglichkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung sehen wir in Enforcement Trailern, die laut Hersteller in der Lage sind, Fahrzeugklassen zu erkennen und somit LKW von PKW zu unterscheiden. Die Stadt Lüdenscheid hat beispielgebend damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies kann und muss auch in Leipzig zur Anwendung kommen, um unsere Infrastruktur wirksam zu schützen und die Nutzung der Klingerbrücke für den Umweltverbund weiterhin zu ermöglichen.

Wir fragen an:

  1. In welchem Turnus erfolgt die Verkehrsüberwachung im Bereich der Klingerbrücke?
  2. Wie oft wurde das Nutzungsverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht im Jahr 2024 missachtet und erfasst?
  3. Werden Enforcement Trailer im Bereich der Klingerbrücke zur Verkehrsüberwachung eingesetzt? Wenn nein, wird diese Möglichkeit geprüft?
  4. Wie sieht die aktuelle Umleitungsführung für LKWs über 3,5 Tonnen aus? Wo und wie erfolgt dafür die Beschilderung?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um LKWs mit über 3,5 Tonnen Gewicht von einer Befahrung der Klingerbrücke – durch eine frühzeitige Umleitung auf andere Straßenabschnitte – abzuhalten?

Vor dem Hintergrund der aktuell wieder aufgekommenen Diskussion um die Sicherheitslage in der Stadt Leipzig erklärt Claus Müller, der die SPD-Fraktion im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vertritt:

„Die Polizei ist und bleibt für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig, nur fehlen in Leipzig zahlreiche Polizisten. Die Stadtverwaltung kann das nicht kompensieren, sie kann die Polizei allenfalls über den Stadtordnungsdienst in Teilbereichen entlasten. Und das soll sie auch nach unserer Auffassung künftig verstärkt tun. Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes könnten sich beispielsweise um Lärmbelästigungen kümmern, wo bislang nachts und an den Wochenenden die Polizei kommen musste, oder vermehrt Streifendienste durchführen. Allerdings müssen die Mitarbeiter hierfür nicht nur besser ausgerüstet und entsprechend geschult werden, sondern auch ihre Einsatzzeiten müssen erweitert werden. Das Ordnungsamt muss auch nachts und an den Wochenenden aktiv sein. Klar ist, dass hierfür auch mehr Personal benötigt wird, aber das sollte aufgrund der veränderten Sicherheitslage kein Hinderungsgrund sein.“

In den verschiedenen sächsischen Großstädten gibt es unterschiedliche Ansätze, wie der Stadtordnungsdienst aufgebaut und ausgerüstet ist, sodass ein reger Austausch mit den anderen Großstädten sinnvoll ist.

„Wir müssen auf die Kriminalitätsentwicklung in Leipzig zügig reagieren. Hierbei sind vor allem das Land, das mehr Polizisten nach Leipzig abstellen muss, aber eben auch die Stadt gefragt, ihren Teil dazu beizutragen. Der Oberbürgermeister hat heute angekündigt, dass die Stadt mit dem Ordnungsamt verstärkt Streifendienste wahrnehmen wird, um damit vorübergehend die Polizei zu entlasten. Das ist richtig und notwendig. Auch die von ihm angeregte Änderung des Polizeigesetzes, wodurch die Kommunen in bestimmten Bereichen, wie z.B. für Eingriffe in den fließenden Verkehr, mehr Befugnisse bekommen würden, ist sinnvoll. Warum bei Blechschäden die Polizei rufen? Die Dokumentation des Schadens könnte auch das Ordnungsamt übernehmen, dadurch würde die Polizei entlastet und könnte sich um schwerwiegendere Themen kümmern“, so Claus Müller abschließend.