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Rede zum rechtskonformen Parken in der Karl-Heine-Straße in der RV 18.12.2024

Pia Heine

Rednerin: Pia Heine, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste hier und im Livestream,

was wir aktuell in der Karl-Heine-Straße erleben, ist eine Verunsicherung in drei Akten:

  • Zunächst müssen wir festhalten, dass Autos immer wieder über den Gehweg gefahren sind, um dort ein- und auszuparken. Das gefährdet massiv die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgängern vor Ort und insbesondere den Kindern auf ihrem täglichen Schulweg. Das muss sofort ein Ende nehmen!
  • Nun hat die Stadtverwaltung nach jahrelanger Duldung das Parken auf dem Gehweg zu Recht untersagt. Dass die Kommunikation dazu leider alles andere als optimal war, haben wir bereits in der Ratsversammlung im Oktober kritisch diskutiert. Dieses Vorgehen hat natürlich zur Verunsicherung bei den Anwohnerinnern und Anwohnern geführt, die sich daran gewöhnt hatten, ihr Auto dort kostenfrei auf dem Gehweg abzustellen, zumal Parkraum in diesem Bereich sehr knapp bemessen ist – diesen Fakt leugnen wir auch nicht.
  • Weil die Gegenreaktion von einigen aber so laut und vehement war, ruderte Herr Dienberg nun wieder zurück und ordnete in einer für uns dann doch sehr überraschenden Geschwindigkeit neue Parkmarkierungen auf dem Gehweg an. Spätestens jetzt sind alle restlos verunsichert: Was ist denn nun erlaubt und was verboten?
    Die Gemüter sind in dieser Frage erhitzt, die Fronten verhärtet, eine sachliche Diskussion ist kaum noch möglich. Wenn wir nun aber in Schreiben von dortigen Anwohnern lesen müssen, dass von „Inkaufnahme von Sachbeschädigung und bei weiterer Eskalation auch Körperverletzung“ die Rede ist, dann wird hier eindeutig eine rote Linie überschritten!

Wir brauchen endlich Klarheit und Konsequenz in der Kommunikation – sowohl vom MTA als auch vom Ordnungsamt. Nur so kann wieder Sicherheit und Ordnung hergestellt werden.
Unser Standpunkt ist daher ganz klar:

  1. An oberster Stelle steht für uns die Sicherheit von vulnerablen Gruppen, also Kindern, älteren Menschen und allgemein allen Fußgänger:innen. Tempo 30 auf der Karl-Heine-Straße würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
  2. Direkt danach folgt eine inklusive Stadtgestaltung, mit hoher Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und viel Grün. Eine kluge Anordnung kann auch das Befahren der Gehwege effektiv verhindern – bspw. durch das Aufstellen von breiten Pflanzkübeln.
  3. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Wir sehen, dass es den Parkdruck vor Ort gibt. Deswegen fordern auch wir in unserem Änderungsantrag die Prüfung dazu, inwiefern reguläre Abstellflächen vor Ort eingerichtet werden können. Die von der CDU geforderten 60 Plätze erscheinen uns jedoch angesichts des vorhandenen Platzes vor Ort stark zu hoch bemessen.
  4. Wenn wir über Auto-Parkplätze sprechen, dann müssen wir aber auch über Kurzzeitparkplätze für Pflege- und Lieferdienste sowie Handwerker in Geschäftszeiten sprechen, sowie über Ladestationen und Carsharing-Plätze – denn davon gibt es ebenfalls zu wenige!


Um es hier abschließend aber auch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen:
Es gibt grundsätzlich kein Anrecht auf einen kostenfreien, privaten Parkplatz auf städtischen Flächen direkt vor der Haustür. Dieses Anspruchsdenken spaltet unsere Gesellschaft, es führt zu einem „wir Autofahrer gegen die …“ und verunmöglicht Kompromisse im Sinne aller.
Wir erwarten deswegen gerade von den Fraktionen, die hier immer laut nach Recht und Ordnung schreien, dass sie sich auch an die Rechtsvorschriften halten, die ihnen nicht gefallen.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Langfristkonzepts Ruhender Verkehr mögliche stadtweite Bedarfe und Potenziale für Quartiersgaragen/Quartiers-Hubs zu untersuchen und die Prüfergebnisse im Langfristkonzept festzuhalten.
     
  2. Folgende Kriterien sollten im Langfristkonzept neben weiteren betrachtet werden: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten.
     
  1. Das Langfristkonzept Ruhender Verkehr wird bis zum Ende des 1. Halbjahr 2025 dem Stadtrat vorgelegt. Auf dem Weg dorthin wird der zwA Verkehr und der FA Stadtentwicklung und Bau in die Überlegungen durch regelmäßige Berichterstattung und Diskussion eingebunden. 
    Als erstes Pilotprojekt setzt der Oberbürgermeister eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat und Stadtbezirksbeirat Ost ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Die Neufassung nimmt in Teilen den Verwaltungsstandpunkt auf und korrigiert Datumsangaben. Darüber hinaus wird an der Intension des Ursprungsantrags, sich zum Bau einer Quartiersgarage zu bekennen, aufrecht gehalten. 

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Die Verteilung von Knöllchen an parkende Autos in der Karl-Heine-Straße kritisiert Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat und Sprecher für Stadtentwicklung der SPD-Fraktion.

„Jahrelang wurde das Parken auf einem Teil des sehr breiten Gehweges geduldet und war kein Problem. Jetzt, von einer Woche auf die andere, wird es plötzlich sanktioniert. Ich frage mich, was zu der Neubewertung der Verwaltung geführt hat, ob die Neubewertung ausreichend unter den Bewohnern kommuniziert wurde und vor allem, welche Alternativen die Stadt für Ihre Bürgerinnen und Bürger mit einem Kfz, die seit Jahren in der Karl-Heine-Straße parken durften, vorschlägt.

Auf diese Fragen habe ich im zuständigen Fachausschuss leider keine befriedigenden Antworten erhalten. Ich möchte daher den Bürgermeister für Umwelt/Ordnung/Klima und den Leiter des Ordnungsamtes auffordern, das Aussprechen von Verwarnungsgeldern zunächst ruhen zu lassen und stattdessen in einer Bürgerinformationsveranstaltung und in den Gremien des Stadtrates die Thematik zu erörtern“, fordert Abraham, der u.a. Mitglied und Sprecher der SPD-Fraktion im Fachausschuss Umwelt/Ordnung/Klima ist. „Es ist ein seltsames Vorgehen, dass Autos künftig wieder vollkommen kostenfrei in Innenstädten parken dürfen, wie es aktuell die FDP fordert. Es ist aber auch Unsinn, eine jahrelang gängige Praxis von heute auf morgen zu bestrafen, ohne Alternativen anbieten zu können. Interessanterweise dürfen Autos im vorderen bereits sanierten Bereich der Karl-Heine-Straße zwischen Nonnen- und Kolbestraße in Parkbuchten genauso parken, wie im hinteren Bereich Richtung Erich-Zeigner-Allee, was jetzt verboten wird. Das versteht kein Mensch und verärgert nur alle Betroffenen“, so Abraham abschließend.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Realisierung von Quartiersgaragen zu erstellen und legt dieses bis zum Ende des 4. Quartals 2024 vor.
     
  2. Folgende Kriterien sollte das Konzept beinhalten: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten
     
  1. Als erstes Pilotprojekt setzt die Stadt Leipzig eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags wird wie folgt ergänzt:
 

BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.

Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
 

BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.
 

Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion „Freibeuter“.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

[vormalige Ziffer 2.] zur Reduzierung des Rückstaus bei Veranstaltungen mit dem Betreiber den Pachtvertrag bezüglich der Flächen 1 und 2 mit dem Ziel nach zu verhandeln, dass der Kassiervorgang beschleunigt wird und ausschließlich auf dem Parkplatz und nicht im öffentlichen Straßenraum stattfindet, sowie entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei wird überprüft ob der Parkplatz und besonders Einfahrt zum Parkplatz für seine Nutzung optimiert werden muss.

[vormalige Ziffer 2. zur Verpachtung Parkflächen 2 und 3 ist entfallen]

[vormalige Ziffer 3.] zur Vermeidung von Falschparken im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen eine entsprechende Bestreifung durch die Polizei und das Ordnungsamt zu veranlassen und sicherzustellen, dass dem Ordnungsamt an den entsprechenden Tagen dafür ausreichend Personal zur Verfügung steht. Der Veranstalter zeigt gegenüber der Veranstaltungsbehörde entsprechende Veranstaltungen in geeigneter Form an.

Dabei sollen Sicherheits- sowie Umweltaspekte im Vordergrund stehen und eine staufreie Nutzung der Rittergutstrasse und Gustav-Esche-Straße garantiert werden.

[vormalige Ziffer 4.] zur Lösung des Problems der fehlenden Parkplätze mit dem Betreiber Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Einrichtung eines Shuttleverkehrs zu einem größeren Parkplatz und einer finanziellen Beteiligung des Betreibers an den entstehenden Kosten. Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, schon auf der Webseite des Betreibers auf die Parkplatzknappheit und die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen und alternative Anreiserouten zu beschreiben.

[gänzlich neu] Um den Interessen der anderen Nutzer und dem Betreiber entgegen zu kommen, wird festgelegt den Kassiervorgang auf den Parkplätzen 1+2 erst ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu starten. Davon unbenommen ist es vorher bereits für ordnungsgemäßes und platzsparendes Abstellen zu sorgen. Um diese Regelung transparent zu machen wird im Eingangsbereich der beiden Parkplätze ein Hinweisschild aufgestellt und der Zusammenhang erläutert.

Nach 12 Monaten wird der Prozess evaluiert, in den Gremien besprochen und nachgesteuert.