Schlagwortarchiv für: psychiatrische Versorgung

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktionen von Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern.  Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif.  Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen.  Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“

Begründung:

Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern. 

Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.

Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten. 

Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern.  Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif.  Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen.  Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“

Begründung:

Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern. 

Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.

Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten. 

Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.