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Artikel von Stadtrat Marius Wittwer für das Leipziger Amtsblatt vom 26.04.2025

Unsere Stadt und ihre traditionsreiche Messe, die in diesem Jahr ihr 860-jähriges Bestehen feiert, kann sich mittlerweile rühmen, dass hier die besucherstärkste Buchmesse Deutschlands stattfindet. Zusammen mit dem Lesefest „Leipzig liest“ und der Manga-Comic-Convention kamen 296.000 Besucher in unsere Stadt. Wunderbar, dass die Begeisterung insbesondere für das Buch in unserer zunehmend digitalen Welt so groß ist! Unser Messegelände ist leistungsfähig – leider hatte man während dieser vier Messetage stellenweise einen gegenteiligen Eindruck. Lange Schlangen, Staus, volle Bahnsteige und Menschentrauben dominierten das Bild außerhalb der Messehallen. Unsere Fraktion fordert deshalb Nachbesserungen, denn umso mehr Menschen im Frühling den Weg nach Leipzig finden, umso besser muss die Organisation dieser Großmesse sein.

Marius Wittwer

Umgehend erarbeitete meine Fraktion einen umfangreichen Fragenkatalog an die Verwaltung und einen Ratsantrag für die Einführung von Messe-Sonderzügen. Es ist ein altes Rezept aus der Zeit der Leipziger Universalmesse, dass wir in kleinerem Umfang für unsere heutigen Anforderungen wiederbeleben wollen. Pendelzüge zwischen dem Messebahnhof und dem Hauptbahnhof hätten eine hohe Kapazität und man wäre nur noch 6 Minuten unterwegs statt 21 Minuten mit der Straßenbahn.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Deutschen Bahn (DB) die Einführung von Messe-Sonderzügen zur Leipziger Buchmesse ab dem Jahr 2026 einzurichten und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Ziel ist es, während der Messetage einen regelmäßigen Pendelverkehr zwischen dem Leipziger Hauptbahnhof und dem Messebahnhof einzurichten, um den wachsenden Besucherzahlen Rechnung zu tragen und um die LVB-Straßenbahnlinie
16 zu entlasten.


Begründung:

Die Leipziger Buchmesse gewinnt stetig an Bedeutung und zieht jedes Jahr erfreulicherweise mehr Besucherinnen und Besucher an. Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen, insbesondere die Straßenbahnlinie 16, wie auch die aktuellen S-Bahn-Verbindungen, stoßen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Überfüllte Bahnen und die teilweise Sperrung der Bahnsteige waren in diesem Jahr leider zu konstatieren.
Durch die Einführung von Messe-Sonderzügen zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Leipzig Messe kann eine schnelle, sichere, komfortable und umweltfreundliche Anreise sichergestellt werden. Die Reisezeit zur Messe würde sich außerdem für die Besucherinnen und Besucher von ca. 20 Minuten in der Straßenbahn auf 5 Minuten bis zum Messebahnhof
verkürzen.
Die Stadt Leipzig sollte daher frühzeitig mit den Akteuren in den Dialog treten, um eine Umsetzung zur Buchmesse 2026 zu ermöglichen.

Artikel von Andreas Geisler für das Amtsblatt vom 05.10.2024

Nach der konstituierenden Sitzung des Stadtrates standen am darauffolgenden Tag die verschiedenen kommunalpolitischen Themen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag zum Erhalt der Bäume an der S8 im Leipziger Nordraum eingereicht. Die Stadt prüft nunmehr, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten. Außerdem wird geprüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden. Und die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistraße. Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

Um es abschließend ganz deutlich zu sagen: Wir wollen den notwendigen Wirtschaftsverkehr nicht behindern, wohl aber nachhaltig organisieren.

1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

2. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

3. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Antwort der Verwaltung:

Die Antwort wurde mit einer Zuarbeit des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr erstellt.

  1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus, keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

Nein, das ist so pauschal nicht zu verstehen. Entsprechend der sich über die Jahre ändernden Rechtsprechung und Vorschriften zur Vergabe sowie der bei den Auftraggebern (AT) gesammelten Erfahrungen, gibt es Unterschiede zwischen den Verträgen. Je nach Sachlage gibt es über die Nichtbezahlung für nicht erbrachte Leistungen hinaus, auch zusätzliche Vertragsstrafen für die Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU). Bei der Vertragsgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass die Höhe aller Vertragsstrafen gesetzlich gedeckelt ist und auch nicht durch vertragliche Regelungen zwischen den AT und EVU überschritten werden darf. Somit ist eine extensive Ausdehnung der Vertragsstrafen nicht möglich. Davon unberührt ist die Nichtbezahlung nicht erbrachter Leistungen.

  1. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

Der ZVNL reizt die Möglichkeiten aus. Das wird auch daraus deutlich, dass von den EVU regelmäßig die Reduzierung der Minderungen und Vertragsstrafen gefordert wird, diese Strafen also bereits entsprechend belastend sind. Der in diesem Punkt genannte Schadensausgleich setzt jedoch eine gerichtsfeste Beweislage für die Höhe des eingetretenen Schadens voraus. Das wird für die genannten Fallbeispiele nicht umsetzbar sein und ist auch aus diesem Grund so nicht in den Verkehrsverträgen vorgesehen.

Weiterhin gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Qualitätsminderungen, die sich aus Infrastrukturmängeln ergeben. Hier kommen die „Nutzungsbedingungen Netz (NBN)“ als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen zum Tragen, die durch die Bundesnetzagentur bestätigt sind. Die AT bedauern, dass es hier nicht zu restriktiveren Strafen bei Qualitätsmängeln kommt. Es ist jedoch außerhalb des direkten Einflussbereichs, diese Bedingungen zu ändern. Über den Branchenverband SchienenNahverkehr e.V. (BSN) wird versucht entsprechenden Einfluss zu nehmen. Zu beachten ist, dass es sich bei der DB InfraGO AG um ein Unternehmen des Bundes handelt, dass nicht den Beschlüssen kommunaler Gremien untersteht.

  1. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Für folgende Maßnahmen der LVB der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm erfolgte eine entsprechende Mitfinanzierung:

  • Planung für barrierefreie Bushaltestellen,
  • Erneuerung und Neubau verschiedenster Bahnstromtrassen,
  • Betriebswerkstatt Heiterblick (Lph. 5-6),
  • Abstellerweiterung /-halle Heiterblick,
  • Hauptbahnhof 3. BA; Abzweig Goethestraße und Westseite – Realisierung Gleisbau,
  • Neuanschaffung transportables Gleichrichterunterwerk,
  • Beschaffung und Einbau von Fahrgastzählsystemen,
  • Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung,
  • Erneuerung/Modernisierung Infotainmentanlagen (Fahrgast TV-Anzeige),
  • Fahrschulsimulator NGT+ mit Software für Simulation Streckennetz.

Aufgrund der zunächst irregulären Verbindungsausfälle im S-Bahn-Netz Mitteldeutschland sind nunmehr teilweise ausgedünnte Fahrpläne in Kraft. Hieraus ergeben sich für die Stadt Leipzig als Mitglied im Nahverkehrszweckverband nachfolgende Fragen.

Wir fragen an:

1. Wurden und werden ausgefallene Verbindungen (sowohl irreguläre als auch entsprechend ausgedünnte Fahrpläne gegenüber den ursprünglich bestellten Leistungen) statistisch vollständig erfasst? Falls ja, wieviele Fahrten sind dieses Jahr im Stadtgebiet Leipzig ausgefallen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monatsscheiben und Leistungserbringern.)

2. Welche finanziellen Wirkungen haben ausgefallene Fahrten entsprechend den abgeschlossenen Verträgen zwischen ZVNL und Leistungserbringern sowohl hinsichtlich Minderung regulärer Leistungsentgelte durch den ZVNL als auch hinsichtlich zusätzlicher Pönalen? Welchen Beträgen entspricht dies ggf. aktuell im laufenden Jahr?

3. Welche Verwendung ist mit den dadurch gesparten bzw. erhaltenen Mitteln planmäßig vorgesehen?

4. Ab welchen Werten in der Unzuverlässigkeit bzgl. Nichterfüllung von bestellten Leistungen können Leistungserbringer bei zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden?

Statement von Christopher Zenker, SPD-Fraktionsvorsitzender zu den permanenten Ausfällen im Leipziger S-Bahn-Netz

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die DB Regio, da sie die Ausschreibung für die Region Leipzig für die Zukunft verloren hat, dem Standort Leipzig wenig Priorität bzgl.  Personalgewinnung und Ausfallkompensation einräumt. Der Zustand, insbesondere die Nicht-Planbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer, ist jedoch etwas, was wir nicht hinnehmen können.

Christopher Zenker

Von der Bahn muss in einem ersten Schritt eingefordert werden, dass sie einen verlässlichen Notfallfahrplan auflegt, damit die Kund/-innen wissen, welche Bahn fährt und welche nicht und das nicht erst kurz vorher. Der ZVNL muss prüfen, ob und wie Gelder von der Bahn für nicht erbrachte Leistungen zurückgeholt werden können. Parallel müssen Wege gesucht werden, wie die Leistungen mindestens Teilweise von einem anderen Anbieter erbracht werden können. Auf dem S-Bahn-Schienennetz wird das sicher noch schwerer als im Busverkehr. Deshalb muss auch mit der LVB und gegebenenfalls privaten Anbietern verhandelt werden, ob diese über zusätzliche Busfahrten als Teilkompensation einspringen können, auch wenn dies keine S-Bahn ersetzen kann. Finanziert werden muss das allerdings von der Deutschen Bahn bzw. aus zurückgeholten Geldern für nicht erbrachte Leistungen. Dies alles setzt allerdings eine Planbarkeit der Ausfälle und mehr Verlässlichkeit voraus. Die LVB wird dies auch nur bedingt alleine stemmen können, da sie selber Personal sucht. Die LVB ist aber auf gutem Weg, da auch der Tarifabschluss die Personalgewinnung einfacher macht.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Stadtrat Ende 2018 eine Voruntersuchung für eine Erweiterung des Leipziger S-Bahn-Netzes mit dem Alternativvorschlag gemäß Verwaltungsstandpunkt beschlossen.

Auch wenn die Idee einer Ring S-Bahn bislang nicht im Nahverkehrsplan des ZVNL verankert ist und eine Ersteinschätzung des zuständigen Aufgabenträgers wenig Realisierungschancen aufzeigt, wollte sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, diese Idee tiefgründiger zu betrachten, z. B. vergleichend oder ergänzend zu den planerischen Überlegungen zu einem Ost-West S-Bahn-Tunnel.

Uns ist bewusst, dass ein solches Projekt eine längerfristige Aufgabe darstellt. Auch haben wir Verständnis, dass aufgrund der Gesamtsituation im ÖPNV/SPNV infolge der Corona-Pandemie derzeit der Fokus darauf gerichtet ist, die Finanzierung des Bestandsnetzes zu sichern.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Voruntersuchung einer Erweiterung des S-Bahn-Netzes für die Region Leipzig?

2.               Wie und wann kann der Ratsbeschluss trotz Corona-Pandemie umgesetzt werden?

Antwort der Verwaltung

Die nachfolgende Antwort wurde mit einer Zuarbeit des zuständigen Aufgabenträgers für den SPNV (Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, ZVNL) erstellt.

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Voruntersuchung einer Erweiterung des S-Bahn-Netzes für die Region Leipzig?
  1. Wie und wann kann der Ratsbeschluss trotz Corona-Pandemie umgesetzt werden?

Der Stadtratsbeschluss beinhalt das Ziel, parallel zu einem Ost-West-S-Bahn-Tunnel auch Alternativen für den Ausbau des S-Bahn-Netzes, wie z. B. einen S-Bahn-Ring zu prüfen. 

In den letzten 24 Monaten hat sich die Geschäftsstelle des ZVNL in Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern intensiv mit der Vorbereitung und Ausgestaltung der Ausschreibung MDSB2025plus befasst. Im Rahmen dieser Arbeiten, insbesondere des sehr umfangreichen Betriebsprogramms und der Kostenprognose, wurden immer auch Maßnahmen einer Erweiterung des Netzes hinsichtlich einer Ring-S-Bahn mitbetrachtet und mit dem derzeitigen Eisenbahnverkehrsunternehmen diskutiert. So wurde am 26.06.2020 auch eine Befahrung mit einem Sonderzug zu Teilen einer möglichen Ring-S-Bahn durchgeführt.

Außerdem fand ein intensiver Austausch zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig statt, um eine Prioritätenliste der sinnvollen Untersuchungen für die Infrastrukturentwicklung im SPNV in der Region zu erstellen. Die Gespräche konnten aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Projekte und noch mehr beachtenswerter Randbedingungen noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Ziel ist es, mit dieser Prioritätenliste dann das Gespräch mit DB Station & Service sowie DB Netz zu suchen.

Im Rahmen der Ausschreibung MDSB2025plus konnte letztendlich eine Ring-S-Bahn aufgrund fehlender finanzieller Mittel und fehlender infrastruktureller Voraussetzungen nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen der nunmehr zu erstellenden Fortschreibung des ZVNL-Nahverkehrsplans wird dieses Thema aber mit untersucht.

Planerische Überlegungen zu einem Ost-West S-Bahn-Tunnel stellen eine sehr hohe Herausforderung dar, die nur unter Beteiligung der DB AG durchgeführt werden können, da diese Anlage als S-Bahn nur im Besitz und damit dem Fachplanungs-vorbehalt der DB AG angegangen werden kann. Aufgrund der bisherigen hohen Belastung des ZVNL – aber auch der DB-Dienststellen in der Region – wurde dieses Thema noch nicht angegangen. Auch dieses Thema wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des ZVNL-Nahverkehrsplans wieder zu diskutieren sein.