Schlagwortarchiv für: Sauberkeit

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

      Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

       Dazu fragen wir an:

      1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
      2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
      3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
      4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
      5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?

      Im September 2020 hatte die Ratsversammlung die Stadtverwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die ein generelles Rauchverbot für Spielplätze, Kitas und Schulen ermöglicht. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sollten noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

      Wir möchten anfragen:

      1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

      2. Ist im Zuge der Umsetzung eine Änderung der Polizeiverordnung notwendig?

      Redner: Andreas Geisler

      Andreas Geisler

      Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
      sehr geehrte Beigeordnete,
      liebe Kolleginnen und Kollegen,

      Anfang 2020 beantragte die SPD-Fraktion in einem Antrag, in 5 Punkten, mehr gegen Umweltverschmutzung zu tun. Unter anderem durch das Nutzen von Umweltdetektiven für Leipzig und härteren Strafen.

      Wir finden es gut, dass es jetzt eine Vorlage mit einem Strauß von Maßnahmen gibt, die alle der einen Problemlage, der gefühlt immer stärkeren Vermüllung unserer Stadt, zu Leibe rücken wollen.

      Wir betrachten es aber als kritisch, dass dies erst ab Anfang 2023 stattfinden soll und dass, entgegen unserem Wunsch, statt fünf Umweltdetektiven für die Stadt, also einen für jeweils 2 Stadtbezirke einzusetzen, nun leider nur noch drei Umweltdetektive eingestellt werden sollen. Wir sehen das im Sinne einer gegenseitigen Vertretung bei Krankheit und Urlaub durchaus kritisch sowie bei einer rechtssicheren Dokumentation, bei der ggf. ein Vier-Augen-Prinzip nötig ist.

      Es ist eine gute, übergreifende Zusammenarbeit zwischen Stadtreinigung und Ordnungsamt nötig. Im Ordnungsamt muss ein Hintergrundteam arbeiten, sodass die drei Umweltdetektive den Großteil ihrer Arbeitszeit tatsächlich am Problem in der Fläche arbeiten können. Wir werden das auch gerne gestalten und gut unterstützen.

      Dass die Stadtreinigung es schaffen will, innerhalb von 72 Stunden zu beräumen und das mit Personal absichert, freut uns sehr. Auch die Möglichkeit diese Dreckecken auch online melden zu können, ist ein erster richtiger Schritt, denn dort, wo etwas Müll liegt, kommt ganz schnell neuer Müll dazu. Diesen Kreislauf müssen wir unterbrechen.

      Ordnung und Sauberkeit geht nur mit den Menschen und mit einem gesteigerten Bewusstsein für dieses Thema, deshalb ist es ein weiterer richtiger Schritt, auf Sauberkeitsbotschafter zu setzen, um damit das Bewusstsein zu schärfen und einen erhöhten Nutzungsdruck mit viel Aufklärung zu begleiten. Zudem ist auch der Infoladen neben dem Passage-Kino ist eine gute Errungenschaft. Wir müssen mehr darüber aufklären, welche Folgen diese Müllecken für uns alle haben können.

      Es gibt aber immer mehr abgelegten Müll in der Fläche. Das ist ärgerlich, gefährlich für die Umwelt, die Tiere, aber auch für das Klima. Das beginnt beim Bauschutt, geht über Hausmüll, Reste von Grillfeiern im Park und reicht bis zu Gartenabfällen, die aus Bequemlichkeit in die Umwelt gekippt werden. So sind beispielsweise invasive Pflanzen ohne Fressfeinde auf dem Vormarsch, wie z.B. der Japanische Staudenknöterich, der sogar unsere Aue in einigen Punkten gefährdet. Beim Wassergut Canitz wird experimentiert, wie man diese Pflanze wieder aus dem Wald bekommt. Aber außer einigen Rinderrassen frisst und verbeißt kein Tier diese Pflanze, die einst ein schöner Zimmerschmuck war. Ebenso macht das Abkippen von Gartenabfällen auf Felder Sorgen, nicht alles was in unseren Gärten wächst sollte zwischen die Lebensmittel auf dem Feld kommen. Unsäglich ist z.B. auch das Wegschmeißen der Abfälle der Raucher unter uns. Eine einzige Kippe verseucht 50 Liter Wasser und für mich ist das Auskippen des Autoaschenbechers auf die Straße eine Straftat, die unsere Umwelt gefährdet und uns alle viel Geld kostet, denn diese Gifte müssen im Klärwerk neutralisiert werden und das macht unser aller Wasser teurer. 

      Aber es gibt eben auch die vorsätzliche Entsorgung von Müll. Müllhalden im Wald oder auf Feldwegen, Müllberge neben Glas- oder Kleidersammelstellen oder gar vor den Toren der Wertstoffhöfe sprechen eine klare Sprache. Und dort, wo der Müll alle Bürger mit den Entsorgungskosten trifft und Umwelt und Mensch und Tiere gefährdet, ist eine harte Hand gefragt.

      Und wir wollen nicht länger zusehen, wir wollen eingreifen, über sinnvollere Möglichkeiten aufklären, legal Anfall zu entsorgen, und ja, wir wollen auch, dass Verstöße empfindlich bestraft werden. Schließlich tut es vielen am meisten weh, wenn die eigene Brieftasche durch Bußgelder geschröpft wird.

      Wir setzen darauf, dass eine rechtssichere Dokumentation stattfindet und dass Verursacher, die erwischt werden und bei denen offensichtlich ist, dass sie illegal Abfall entsorgen, dann muss ganz klar sein: Es entstehen die Kosten für die nachträgliche Entsorgung, für den möglichen Umweltschaden plus eine saftige Geldstrafe.

      Es geht, wenn wir von Bewusstseinsbildung reden, auch darum, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Gefahr beim illegalen Abfallentsorgen erwischt zu werden, hoch ist und man dann auch über empfindliche Bußgelder usw. zur Rechenschaft gezogen wird.

      Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

      Die Leipziger Stadtverwaltung hat heute darüber informiert, dass ab kommendem Montag der Mängelmelder zur Verfügung stehen wird, über den Bürgerinnen und Bürger die Stadtverwaltung auf verschiedene Problemlagen, seien es bspw. kaputte Spielgeräte, defekte Sitzbänke oder Dreckecken im öffentlichen Raum, aufmerksam machen können.
      „Für uns als Fraktion geht damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung“, erklärt Andreas Geisler, der die SPD-Fraktion im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vertritt, und ergänzt: „Insbesondere illegale Müllablagerungen sind ein Dauerärgernis und durch die Meldemöglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger nun unkompliziert die Möglichkeit diese Missstände an die richtige Stelle weiterzuleiten. Das ist nächster Schritt hin zu mehr Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum.“

      Andreas Geisler


      Nachdem die Verwaltung zusammen mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung einen Vorschlag vorgelegt hat, wie der SPD-Antrag aus dem Jahr 2019 für mehr Sauberkeit durch Umweltdetektive und schnellere Beräumungszeiten umgesetzt werden soll, kommen bei diesem wichtigen Thema immer mehr Steinchen ins Rollen. So werden künftig auch Sauberkeitsbotschafter in den Park und Grünanlagen unterwegs sein, die vor allen in direkter positiver Ansprache gegen die Vermüllung der Parks und die Benutzung der Müllbehälter hinweisen sollen.


      „Unser Fazit: Seitens der Stadt werden aktuell viele Anstrengungen unternommen, mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum zu schaffen. Sei es durch mehr Möglichkeiten, Abfall korrekt entsorgen zu können, über Sauberkeitsbotschafter, die nett darauf hinweisen, oder Abfalldetektive, die die Verursacher von illegalen Müllablagerungen ausfindig machen und dafür sorgen, dass notfalls schmerzhafte Bußgelder verhängt werden, und durch eine besser aufgestellt Stadtreinigung, die illegale Abfallablagerungen binnen 72 Stunden beräumt“, so Geisler und erklärt abschließend: „Wenn jetzt noch möglichst alle Leipzigerinnen und Leipziger erkennen, welch großer Mehrwert in einer sauberen Stadt liegt und wie gut das unserem Umfeld tut, sind wir auf einem guten Weg. Eine saubere Stadt geht eben nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.“

      Beschlussvorschlag:

      1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bis Ende des 2. Quartals 2020 ein Konzept für die Einrichtung von „Umweltdetektiven“ zu erstellen, worin sowohl Stellenbedarfe als auch die Abwägung möglicher rechtlicher Risiken bei der Beweissicherung Eingang finden sollen. Die Umweltdetektive sollen im Rahmen einer Kooperation von Umweltamt und Ordnungsamt/Stadtordnungsdienst aktiv werden und bei Ihrer Arbeit von Fachleuten des EB Stadtreinigung unterstützt werden. Folgende Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen sollen im Konzept berücksichtigt werden:
        • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv darauf hinzuwirken, dass Abfall nicht illegal entsorgt wird,
        • zügiges Entfernen von kleineren Ablagerungen, um dadurch ein Ausbreiten illegaler „Müllkippen“ zu vermeiden,
        • Suche nach Hinweisen auf Verursacher der illegalen Entsorgung, rechtssichere Aufnahme und Dokumentation von Beweisen sowie Verursacherermittlung, um dann entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten,
        • Implementierung einer funktionierenden „Dreck-weg-App“, über die Bürgerinnen und Bürger illegal entsorgten Abfall melden können.
      2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, den rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um drohende Geldbußen bei illegaler Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum sehr deutlich zu erhöhen. Bis Ende des 2. Quartals 2020 legt die Stadtverwaltung hierfür einen Vorschlag vor.

      Begründung:

      Gesetzlich ist es möglich, die geschätzten Kosten von 1,5 Millionen Euro, die für die Entsorgung illegalen Abfalls entstehen, auf die Leipzigerinnen und Leipziger umzulegen. Dieser Umstand soll allerdings nicht einfach hingenommen werden, weshalb der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, illegale Abfallentsorgungen im öffentlichen Raum mittels Präventionsarbeit, der Tätigkeit von Umweltdetektiven und deutlich erhöhten Geldbußen wirksam einzudämmen. Die Finanzierung dieses Vorhabens soll am Anfang mit Mitteln aus dem Haushalt angeschoben werden, sich aber mittelfristig aus den eingenommenen Geldern refinanzieren. Als Beispiel für die beschriebene Vorgehensweise dienen die sogenannten „Mülldetektive“ der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die mittlerweile ein Mehrfaches von dem einspielen, was dieses Projekt das städtische Unternehmen kostet.
      Illegal im öffentlichen Raum entsorgter Abfall ist und bleibt ein Ärgernis. Dabei geht es einerseits um am Straßenrand oder in Grünanlagen entsorgten Sperrmüll sowie auch um auf Gehwegen, Straßen und Plätzen entsorgte Kaugummis, Zigarettenkippen oder auch liegengelassener Hundekot.