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Wie sieht es in Leipzig mit der Beantragung und Genehmigung von sogenannten Schanigärten aus, also der vorübergehenden, bspw. gastronomischen Umnutzungen von Parkflächen zu Freisitzen? Das möchte die SPD-Fraktion aktuell von der Leipziger Stadtverwaltung wissen.

Christopher Zenker

„Bereits im März 2022, also mit Vorlauf zur Freiluftsaison 2022, hat der Stadtrat beschlossen, dass es möglich sein soll, Parkflächen umzunutzen, um dort Freisitze für Gastronomie oder Flächen für den Handel sowie nachbarschaftliche und kulturelle Nutzungen zu ermöglichen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Ziel war es, unter anderem Gastronomen zu unterstützen, die nach Corona-Lockdowns und wegen der steigenden Preise angesichts des Angriffskrieges auf die Ukraine immer noch in einer schwierigen Situation stecken. Allerdings verstrich die erste Freisitzsaison, ohne dass das zuständige Dezernat was getan hat. Unser Eindruck ist, dass ohne unser Nachbohren auch die zweite Saison weitestgehend ungenutzt verstrichen wäre.“

Eine Anfrage unserer Fraktion aus dem Frühjahr 2023 ergab zumindest, dass Gastronomen für 2023 Schanigärten beantragen können. Die Kommunikation, wie die Beantragung erfolgen soll und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, blieb unklar. Die Antwort auf unsere letzte Anfrage leiteten wir interessierten Gastronomen weiter, die nach einer Beantragung ganz unterschiedliche Reaktionen, insbesondere aus dem Verkehrs- und Tiefbauamt, erhalten haben.

„Unsere Wahrnehmung ist, dass aktiv kaum etwas getan wurde, um Gastronomen zu informieren und zu unterstützen. Wir wollen es daher konkret wissen: Wurden die Gastronomen, wie im Stadtrat beschlossen, bspw. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Verbänden wie der DEHOGA über die Möglichkeit von Schanigärten informiert? Wie viele Anträge, Genehmigungen und Ablehnungen gab es“, umreißt Zenker die Anfrage und hebt hervor: „Neben dem Fachkräftemangel stehen Gastronomen, nicht nur in Sachsen, wegen der hohe Inflation, verbunden mit sparsameren Gäste, sowie der Unklarheit bzgl. des Auslaufens des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vor großen Herausforderungen. Manche spielen mit dem Gedanken, ihr Geschäft aufzugeben. Natürlich kann die Stadt nicht den Mehrwertsteuersatz bestimmen oder die Inflation verringern, wir können aber gute Rahmenbedingungen schaffen. Schließlich leistet auch die abwechslungsreiche Gastronomie-Szene einen großen Beitrag zur Vielfalt in unserer Stadt. Schanigärten können Teil dieser guten Rahmenbedingungen sein, allerdings muss die Verwaltung dann auch bei der Kommunikation und der Bescheidung von Anträgen kulant und auf Zack sein.“

Unsere Anfrage finden Sie hier.

In der Antwort auf die Anfrage VII-F-08284-AW-01 hat die Stadtverwaltung ausgeführt, dass sogenannte Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur beantragt werden können und auch bearbeitet werden.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur wurden seit Anfang des Jahres beantragt?
  2. Wie viele wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele der Anträge kamen von Gastronomen?
  4. Wie viele davon wurden abgelehnt?
  5. Was waren die Gründe für eine Ablehnung?
  6. Gab es Anträge, bei denen das Ordnungsamt genehmigt hätte, aber das Verkehrs- und Tiefbauamt abgelehnt hat (und umgekehrt)? Wenn ja, was waren hierfür die Gründe?
     
  7. Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wurden ergriffen? Wurde gemeinsam mit der DEHOGA die Leipziger Gastronomie über die Möglichkeit informiert? Gibt es die Informationen auch mehrsprachig? Wenn nein, wieso wurde der Beschluss nicht umgesetzt?

Am 15.03.22, also vor einem Jahr und damit rechtzeitig vor der Frühlings- und Sommersaison 2022, hat der Leipziger Stadtrat beschlossen “Die saisonale Umwandlung vonStellplätzen zu Gunsten von Freisitzen grundsätzlich und an bis zu sieben Wochentagen für Gastronomie, Handel sowie für nachbarschaftliche und kulturelle Nutzungen ermöglichen.”, um Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Raum zurückzugeben und der durch Corona geplagten Kultur und Gastronomie Entwicklungen zu ermöglichen.
In wenigen Wochen beginnt die zweite Frühlings- und Sommersaison seit dem Stadtratsbeschluss.

Zwar hat die Stadtverwaltung im nicht-öffentlichen Fachausschuss zum Sachstand der Schanigärten grundsätzlich informiert, aber zum einen nicht umfassend und zum anderen haben auch interessierte Gastronomen, die nach Beschluss einen entsprechenden Antrag gestellt haben bzw. überlegen einen zu stellen und die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen.


Wir fragen daher an:

1. Was sind die Hinderungsgründe, warum der Beschluss bis heute nicht umgesetzt ist?
2. Wann plant das zuständige Dezernat VI die Umsetzung desüberfälligen Beschlusses?
3. Wird noch in der Freisitzsaison 2023 eine öffentliche Nutzung von Stellplätzen möglich sein und wenn ja, ab wann?

Antwort der Verwaltung:

Der Beschluss ist durch Änderung der Verwaltungspraxis bereits umgesetzt. Seit dem Ratsbeschluss im letzten Jahr können Sondernutzungserlaubnisse in Parklücken beantragt werden. Im Rahmen von Freisitz- und Schanigärtenanträgen werden durch das Ordnungsamt proaktiv die Möglichkeiten aufgezeigt, Freisitze vom Gehweg auf eventuell vorhandene und geeignete Parkbuchten oder geeignete Fahrbahnflächen zu legen. Eine Ablehnung erfolgt nur im Einzelfall, soweit Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer Erlaubnis entgegenstehen.

Unabhängig von der schon bestehenden Möglichkeit der Antragstellung wird der Begriff Schanigärten mit in die Sondernutzungssatzung aufgenommen, die im Entwurf vorliegt. Sogenannte Parklets werden als gebührenfreier Tatbestand aufgenommen. 

Der Leitfaden zur Gestaltung von Freisitzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befindet sich zudem in der Überarbeitung durch die Fachämter.

Zum Start der Freisitz-Saison wird es in geeigneter Weise Öffentlichkeitsarbeit zu den Möglichkeiten der Freisitzgestaltungen geben.