Schlagwortarchiv für: Schule

In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

Wir fragen an:

  1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
Förderschwerpunkt Lernen6
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
Förderschwerpunkt Sprache1
Förderschwerpunkt Sehen1
Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
Sonstige / freie Träger4
Insgesamt22
  1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
A.-Diesterweg-Schule239
Schule Engelsdorf110
Schule zur Lernförderung “Fritz-Gietzelt”202
Comeniusschule259
J.-H.-Pestalozzi-Schule207
Ernst-Zinna-Schule136
Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Lindenhofschule90
Martin-Schule108
Kay-Espenhayn-Schule101
Schule Rosenweg112
Schule Thonberg
Haus Mahlmannstraße
8027
Schule Zweenfurther Straße70
Schloss Schönefeld (freier Träger)140
Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
Förderzentrum für Erziehungshilfe “Kurt-Biedermann-Schule”177
Wladimir-Filatow-Schule78
Förderzentrum Sprachheilschule “Käthe-Kollwitz”319
Sacke Klinikschule 
Albert-Schweitzer-Schule208
Samuel-Heinicke-Schule200
Wolfgang-Mutzek-Schule84
Gesamtsumme2.997
  1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

SJ 2024/2025
 
Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
für Fahrdienst
Hin- und Rückfahrt945940
Hin- oder Rückfahrt11252
  1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
LPG Logistik GmbH1710191120382240
H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
Malteser Hilfsdienst8911212910405015
Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
Robert Harsleben666
ProLine12510
Taxibetrieb U.Lehmann52226
Fahrdienst D. Schmidt131516
  271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
  1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

  1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

  1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

Wir fragen an:

1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Beschlussvorschlag:

      Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der kommenden Ausschreibung für Cateringunternehmen für Schulen in kommunaler Trägerschaft in 2025, ob ein Mittagessen-to-go in weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Dieses Mittagessen-to-go sollte nach DGE-Empfehlungen ausgewogen in der Zusammensetzung (z.B.Sandwich/Salate, Obst/Gemüse, gesunde Snacks) und kostengünstig sein. Ebenso sollte das Mittagessen-to-go für das Angebot gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach Bildung und Teilhabe abgerechnet werden können.

      Begründung:

      Gerade ab der 6. Klasse lässt sich in weiterführenden Schulen der Trend beobachten, dass junge Menschen nicht mehr an der Schulverpflegung teilnehmen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oftmals ist aber gerade die Dynamik der Freundesgruppe (Cool ist, wer nicht mitisst.) ausschlaggebend für das Ablehnen einer Mittagsmahlzeit in der Schule. 

      Damit auch junge Menschen ein Angebot haben, ein Mittagessen einzunehmen und den Ort dafür wählen können (Mensa, Pausenhof, für Jugendliche ab Klasse 9 oder 10 Orte im Umfeld der Schule) wäre ein Mittagessen-to-go ein sinnvolles Angebot. Dass dieses sowohl günstig im Preis sein sollte, als auch nach BuT abrechenbar, ist notwendig, um möglichst viele junge Menschen mit diesem Angebot zu erreichen.

      Beschlussvorschlag:

      1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. GQuartal 2024 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sanierung folgender Schulmensen vorzuziehen:

      – Neue Nikolaischule

      – Geschwister-Scholl-Schule

      – Joachim-Ringelnatz-Schule

      – Robert-Schumann-Schule

      – Friedrich-Schiller-Schule

      Ebenso soll in dem genannten Zeitraum eine Prüfung erfolgen, ob andere Schulmensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.

      2. Die vorgezogenen Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsmaßnahmen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.

      Begründung:

      Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.

      Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.

      Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.

      Eine Anfrage, die von der SPD-Fraktion zum Thema „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333-AW-01) gestellt wurde, zeigte, dass die Einordnung der Mensen für notwendige Sanierungen nach Stand der Schulbaustandards von 2023 erfolgt.

      Die Schulbaustandards finden nur bei baugenehmigungsrelevanten Baumaßnahmen ihre Anwendung, das heißt im Zuge von Sanierungen und Neubauten. In viele Schulen, die bereit jetzt eine Sanierung nötig haben, sind aber erst ab 2027 ff. Sanierungsmaßnahmen geplant.

      Gleichzeitig weisen auch neugebaute Schulen ein erhebliches Ungleichgewicht auf, was die hohe Anzahl der Schüler:innen im Vergleich zu den zu wenig angebotenen Sitzplätzen in den Mensen ihrer Schule betrifft. (siehe Anlage Gesamtübersicht zur o.g. Anfrage)

      Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert aber für Schüler:innen eine „angenehme Essensatmosphäre mit ausreichenden Pausenzeiten“. Das kann – vergleicht man die Zahlen der Beantwortung der o.g. Anfrage – an vielen Leipziger Schulen so nicht eingehalten werden.

      Deshalb fragen wir an:

      1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

      2. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

      3. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

      4. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

      Antwort der Verwaltung

      1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

      Mensen und Speisenausgaben in Leipziger Schulen werden in lebensmittelhygienischer Hinsicht vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) risikobasiert regelmäßig kontrolliert. Werden hierbei hygienerelevante bauliche Mängel festgestellt, ergeht ein bauhygienisches Mängelschreiben an das Amt für Schule sowie an das Amt für Gebäudemanagement zur Veranlassung der Mängelbeseitigung.

      Die Mängel werden durch das sogenannte Auflagenmanagement im Amt für Gebäudemanagement nachgehalten. Die Übersicht über alle Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in den Küchenbereichen bzw. Mensen der Leipziger Schulen und dessen aktuellen Status entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Der Betrachtungszeitraum wurde auf die letzten drei Jahre beschränkt.

      Eine Unterscheidung nach Schulen, welche frühestens ab 2027 saniert werden, erfolgte hierbei nicht. Maßnahmen sind unterteilt nach ihrem Auflagenstatus (Entscheidung, Realisierung und erledigt). Derzeit befinden sich 3 Maßnahmen in der Entscheidungs- und 24 Maßnahmen in der Realisierungsphase.

      1. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

      Von folgenden Schulen liegen Beschwerden hinsichtlich der Mensa im Amt für Schule vor:

      Neue Nikolaischule:

      Speiseraum zu klein und Lage im Sockelgeschoss. Schadensbeseitigung feuchter Räume wurde behoben. 

      Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2034 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

      Geschwister-Scholl-Schule

      Speiseräume zu klein. Es fanden mehrfache Gespräche an der Schule statt, um durch organisatorische Maßnahmen die Situation zu regeln.

      Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

      Joachim-Ringelnatz-Schule

      Speiseraum zu klein. Sinnvolle organisatorische Maßnahmen werden im Moment noch überprüft.

      Es ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

      Friedrich-Schiller-Schule

      Speiseraum zu klein. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Schulleitung prüfen, ob eine kurzfristige Lösung innerhalb des Schulgebäudes durch z. B. Mitnutzung anderer Räume angeboten werden kann.

      Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2036 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

      Robert-Schumann-Schule

      Speiseraum zu klein. Es wurden Biertischgarnituren angeschafft und ein Outdoorzelt errichtet. Ab dem neuen Schuljahr 2024/25 soll die Nutzung der alten Turnhalle als Speiseraum (nach Fertigstellung des Turnhallenneubaus an der Lützner Straße im Sommer 2024) erfolgen.

      Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2035 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

      1. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

      Vorwiegend durch organisatorische Maßnahmen bspw.:

      • Anpassung/Veränderung der Pausenzeiten
      • Staffelung der Klassen zur Teilnahme am Mittagessen
      • ausstattungsseitige Ausschöpfung der maximalen Sitzplatzkapazitäten in den Räumen
      • Veränderung/Optimierung der Sitzplatzausstattung (Stühle statt Sitzbänke o.ä.)
      1. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

      Die Kosten können nicht beziffert werden, da sie abhängig von der konkreten Maßnahme bzw. dessen Umfang ist. Diese Kosten können erst im Rahmen einer konkreten Planung ermittelt werden. Die Erfahrungen mit bisherigen Projekten zeigen, dass sich häufig bereits in der Planung weitere Abhängigkeiten auf andere Bereich des Gebäudes ergeben, so dass eine singuläre Betrachtung nicht möglich ist.

      Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

      Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

      Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

      Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

      1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule

      beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?

      1. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?
      2. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

      Antwort der Verwaltung

      Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

      Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

      Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

      Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

      1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?
      2. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?

      Die Stärkung sozialer Kompetenzen bei den Kindern ist als Aufgabe der Fachkräfte im Sächsischen Bildungsplan und im Sächsischen Schulgesetz beschrieben. In den letzten drei Jahren haben alle Horte an ihren einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten gearbeitet. Die Schulen erstellen derzeit ebenfalls Kinderschutzkonzepte. Diese wirken, vor allem mit der Arbeit an Verhaltensregeln, auch in den Bereich der Gewaltprävention. Grundsätzliche Maßnahme zur Intervention werden in den einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten von Schulen und Horten beschrieben.

      Die Stadt Leipzig setzt an allen Ober- und Förderschulen, 46 Grundschulen und derzeit acht (ab 01.08. zehn) Gymnasien Schulsozialarbeit ein. In Fällen von physischer und psychischer Gewalt arbeitet die Schulsozialarbeit unterstützend: sie kann je nach Bedarfslage im Einzelfall beraten, zwischen Konfliktparteien vermitteln und grundsätzlich über Arbeit am Schul- und Klassenklima oder weitere Präventionsangebote zu einem gewaltfreien Miteinander an Schule beitragen. Ebenso kann sie an spezialisierte Einrichtungen weitervermitteln.

      Darüber hinaus werden im Rahmen von Ganztagsangeboten bzw. durch Träger der Jugendhilfe Gewaltpräventionsmaßnahmen umgesetzt, welche sich an Schüler/-innen und pädagogisches Personal an Schule richten. Etablierte Träger und Angebote sind:

      • Die Servicestelle Gewaltprävention Sachsen des Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. stellt online einen Methodenkoffer zur Verfügung und bietet Weiterbildungen und Fachtage zum Thema an.
      • NDC (Netzwerk für Demokratie und Courage) bietet Beratung für Schulen bzw. im Schulkontext aktive Personen an. Auch Fortbildungen sind möglich.
      • ARBEIT und LEBEN Sachsen e.V. bietet Tagesworkshops in der politischen Bildung an. Themen sind z. B. Vielfalt, Vorurteile und Diskriminierung, Konflikte, Rassismus und Antisemitismus und Gewalt.
      • Das Programm „Eigenständig werden“ (www.eigenstaendigwerden.de) der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. kann an Schulen angeboten werden. Schwerpunkte sind Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung; in diesem Rahmen kann Gewaltprävention ein Schwerpunkt sein.
      • Die Unfallkasse Sachsen bietet selbst verschiedene Formate an (Kinder lösen Konflikte selbst, Maßnahmen für gesundes Miteinander).
      • Der Verein für Aktivität und Prävention (VAP) e.V. bietet kostenpflichtige Präventionstrainings für Kinder und Jugendliche und auch für Fachkräfte an.

      Darüber hinaus bildet die Umsetzung von Gewaltpräventionsmaßnahmen an Leipziger Schulen einen Schwerpunktbereich der Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“. 2024 befindet sich ein Leitprojekt des Jugendhaus Leipzig e.V. zur Gewaltprävention in der Förderung, welches sich u.a. an pädagogisches Fachpersonal richtet. Der Projekttitel lautet „Gewaltprävention an Schulen“. Die Maßnahme begleitet Schüler/-innen die im Kontext Schule durch gewaltaffines Verhalten auffallen. Es erfolgen Einzelberatungen zur Reflexion der eigenen Verhaltensmuster und Erweiterung der Handlungsalternativen sowie Klärung und Mediation innerhalb des Systems Schule. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter/-innen und Lehrer/-innen statt, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zunächst wird das Projekt an einer Oberschule im Leipziger Westen umgesetzt. Die Ausweitung auf weitere Schulen ist angedacht.

      Zudem werden bei konkreten Anfragen von Einrichtungen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, Fallberatungen angeboten.

      Viele Horte bilden zudem Kinder als Streitschlichter aus und nutzen diese Art der Konfliktmediation. Speziell für Fachkräfte der Horte werden 2024 die Weiterbildungen „Deeskalationstraining“ und „Kinder vor anderen Kindern schützen“ umgesetzt. Der Bedarf kann durch die angebotenen Weiterbildungen jedoch nicht gedeckt werden, da das Weiterbildungsbudget begrenzt ist.

      Auf der Homepage https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/leben-mit-kindern/erziehungsberatung sind für alle Leipziger Familien sowohl die Erziehungs- und Familienberatungsstellen gelistet als auch Beratungsstellen zu weiteren Themen wie beispielsweise Diskriminierung, psychische Probleme, häusliche oder sexualisierte Gewalt. Neben den Kontaktdaten ist hier auch zu entnehmen, wie die Anmeldeprozedere funktionieren.

      Mit der SGB VIII-Reform im Jahr 2021 wurde gesetzlich geregelt, dass junge Menschen auf Grund von Not- oder Konfliktlagen auch ohne Kenntnis ihrer Personensorgeberechtigten ein Recht auf Beratung haben (vgl. § 8 Abs. 3 SGB VIII). Hierzu informiert das Amt für Jugend und Familie Schülerinnen und Schüler in dem Modellprojekt “Mein gutes Recht” mobil an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

      Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert. Derzeit laufen die Planungen zur Realisierung einer (Online-)Auftaktveranstaltung zum Angebot, bei dem es neben einer Vorstellung von „Between The Lines“ die Möglichkeit eines Austauschs mit Akteuren der Stadtverwaltung und dem Team der App geben wird. Die Veranstaltung wird für alle Interessierten kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich sein. Der Versand der Einladungen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Angebot sollen zeitnah erfolgen. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://between-the-lines.info/ zu finden.

      Daneben arbeitet das Gesundheitsamt, ebenfalls in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie, an der Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. VII-A-09092-NF-02 („Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“)

      Prävention im Team als behördenübergreifender Ansatz hat u. a. zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Persönlichkeit zu stärken, um Konflikte gewaltfrei zu lösen und respektvoll und demokratisch zu handeln. Präventionsangebote sind auf https://www.pit.sachsen.de/pit/pit-leipzig-5313.jsp einsehbar. Auf der Homepage besteht die Option, die Angebote anhand von Präventionsbereichen und Zielgruppen zu filtern. Hierbei wird der Präventionskatalog fortwährend aktualisiert und neue Projekte und Initiativen kontinuierlich aufgenommen. Stand 17.05. liegen im Bereich „Gewalt“, zu welchem die Unterkategorien „physische Gewalt“, „psychische Gewalt“, „sexuelle Gewalt“ und „häusliche Gewalt“ zählen, insgesamt 32 Angebote vor.

      1. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

      Neben Prävention im Team und den Bürgerpolizisten steht den Schulen insbesondere der Fachdienst Prävention mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zur Verfügung.

      Durch das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden Präventionsworkshops zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen sowie extremistischen Tendenzen für pädagogisches Fachpersonal bedarfsorientiert angeboten. Dies schließt u.a. die Beratung zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Graffiti ein.