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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens 100 neue Parkflächen bis zum Wegriss der Garagenhöfe zu schaffen. Die Parkflächen sollen mit einer einfachen Beschaffenheit – geschotterte Fläche mit Beleuchtung – im Umfeld der Katzmannstraße errichtet werden.
  2. Die Verwaltung prüft eine Bewohnerparkregelung, damit diese Parkflächen für die unmittelbaren Anwohner/innen zur Verfügung stehen.
  3. Die Verwaltung führt unter den Garagenbesitzern eine Bedarfsabfrage für kostenpflichtige Parkplätze durch.

Begründung:

Die Stadtverwaltung plant den Abriss eines Garagenhofes in der Katzmannstraße (214 Garagen). Rund 200 Autos würden dann wahrscheinlich zusätzlich auf der Straße stehen und die Parkplatznot in dem dicht besiedelten Wohngebiet weiter verschärfen. Auf dem Grundstück des jetzigen Garagenhofes beabsichtigt die Stadt, bis Mitte 2028 eine sogenannte „Auslagerungsschule“ zu errichten. Diese ist in den nächsten Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.

Die SPD drängt auf Maßnahmen zur Schulwegsicherheit in der Parkstadt Portitz. In ihrer Rede fordert Anja Feichtinger die Verwaltung zu schnellerem Handeln auf.

„Das Thema Schulwegsicherheit an der Parkstadt Portitz beschäftigt den Rat schon seit vielen Jahren. Mehrere Anfragen und Anträge wurden bis heute mit dem Verweis auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor von der Stadtverwaltung abgewiesen.“ führt Anja Feichtinger in das Thema ein und weiter: „Der Bebauungsplan für das Gebiet in Portitz wurde 1997 als Satzung gefasst und ist somit schon 28 Jahre alt. Man sollte meinen, ein städtebaulicher Vertrag könnte schon so weit sein, dass man zumindest in Teilbereichen in die Umsetzung gehen könnte.“

Hintergrund ist, dass durch die gestiegene Bevölkerungszahl nun inzwischen über 3400 Einwohner in Portitz leben, ca. 70 Kinder die Grundschule besuchen und somit täglich die Tauchaer Straße in Höhe der Straße am Künstlerbogen queren müssen – bisher völlig ungeschützt.

Anja Feichtinger

„Die bisherigen Argumente der Verwaltung zeigen klar, dass sie nicht willens ist, die Situation vor Ort anzupacken und pragmatisch zu lösen.“ betont Anja Feichtinger entsprechend energisch.

„Wir können nicht hinnehmen, dass Schulwegsicherheit am Stadtrand offenbar nicht so ernst genommen wird wie im Zentrum. Von einer Ausweitung der Tempo-30-Zone über temporäre Ampeln oder einen Zebrastreifen: es liegen viele Vorschläge auf dem Tisch! Lassen Sie uns gemeinsam eine schnelle und pragmatische Lösung finden.“ fordert die Fraktionsvorsitzende Feichtinger abschließend.

Dem folgte der Stadtrat heute und beschloss den SPD Antrag VIII-A-00130-NF-02 „Schulwegsicherheit an der Parkstadt 2000 in Portitz“ einstimmig.

Der Bau des Schulstandortes in der Katzmannstraße ist dringend erforderlich, jedoch kann man für die Garagenhof-Pächter noch Alternativen suchen. Das regt die SPD mit einem Änderungsantrag an.

„Im Leipziger Norden gibt es viele Schulen, die in den kommenden Jahren dringend saniert werden müssen. In den letzten Jahren wurde viel Geld in den Neubau von Schulen investiert. Nun wird es Zeit, den Fokus deutlicher auf die Bestandsgebäude zu richten, damit diese den Anforderungen an moderne Schulen genügen.“ stellt Ute Köhler-Siegel fest. Und weiter: „Da wir das nicht im Bestand machen wollen und können, braucht es dafür einen Ausweichstandort. Der muss die richtige Größe und Lage besitzen und das Grundstück natürlich im Besitz der Stadt sein. All das trifft nur auf den Standort Katzmannstraße zu, wo aktuell noch ein Garagenhof besteht. Jetzt der Verwaltung böse Absichten bei der Standortauswahl zu unterstellen und Misstrauen zu schüren, halten wir für unredlich.“

Hintergrund ist die Verwaltungsvorlage zum Neubau einer Auslagerungsschule am Standort Katzmannstraße (VIII-DS-00336). Dazu gibt es inzwischen eine Petition, Änderungsanträge und Presseberichterstattung, mit dem Ziel den Garagenhof zu erhalten.

Ute Köhler-Siegel

„Worüber reden wir hier? Wollen wir wirklich die Abstellmöglichkeit für Autos über gute Lernbedingungen für Kinder stellen?! Das lehnen wir entschieden ab!“

„Natürlich verstehen wir die Sorge vor dem Verlust der sozialen Gemeinschaft, die ein Garagenhof immer auch mit sich bringt. Und klar ist, dass es Lösungen geben muss für die Unterbringung der Fahrzeuge. Daher schlagen wir mit unserem Änderungsantrag vor, dass die Verwaltung sich zusätzlich auf die Suche nach Alternativstandorten für die Garagenhof-Pächter macht. Aber eine Verzögerung des Schulbaus an der Katzmannstraße wäre ein fatales Signal für die vielen Schülerinnen und Schüler in den sanierungsbedürftigen Schulen!“

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo im Umfeld der Katzmann- bzw. der
Witzlebenstraße Flächen für (gebührenpflichtige) Parkplätze für die Anwohnerinnen und
Anwohnern mit Kfz – als Ersatz für die Garagenkomplexe – zur Verfügung gestellt werden
können.
Das Prüfergebnis soll dem Stadtrat bis 30.06.2025 vorgelegt werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung plant den Abriss zweier Garagenhöfe in der Katzmannstraße (214
Garagen) und in der Witzlebenstraße (284 Garagen). Rund 500 Autos würden dann zusätzlich
auf der Straße stehen und die Parkplatznot in den dicht besiedelten Wohngebieten weiter
verschärfen. Auf den Grundstücken der jetzigen Garagenhöfe beabsichtigt die Stadt, bis
Mitte 2028 sogenannte „Auslagerungsschulen“ zu errichten. Diese sind in den nächsten
Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und
Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.

Beitrag von Ute Köhler-Siegel für das Leipziger Amtsblatt v. 16.11.2024

Spätestens in der 2. Klasse zeigt es sich, wenn Kinder große Schwierigkeiten beim Schreiben, Lesen oder Rechnen haben. Der Schulstoff wird komplexer und diese Kinder schalten ab, weil sie nicht begreifen, was von ihnen gefordert wird. Sie leiden unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) und sind deshalb von einer „seelischen Behinderung“ bedroht. Zu diesen Teilleistungsschwächen kommen mitunter Beeinträchtigungen wie AD(H)S oder Autismus.

Alle diese Kinder bedürfen dringender Unterstützung, damit sie gut lernen können. Diese sieht das SGB VIII im §35a (Eingliederungshilfe an Schulen) vor. Laut §35a sollen die Kosten für Schulbegleitung oder Lerntherapien durch die Stadt Leipzig übernommen werden. Dazu werden für jedes Kind ein psychiatrisches und schulisches Gutachten erstellt, Fragebögen von den Eltern ausgefüllt und Einzelgespräche durchgeführt. Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist für die Fallbearbeitung zuständig. Hier erfolgte im vergangenen Jahr eine Neustrukturierung – leider müssen Eltern und Kinder immer noch weit über ein Jahr auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Viel zu lang, um den Kindern gut helfen zu können. Wir wollen, dass die Anträge zügiger bearbeitet werden. Deshalb haben wir zum Thema im Rat nachgefragt.

In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

Wir fragen an:

  1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
Förderschwerpunkt Lernen6
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
Förderschwerpunkt Sprache1
Förderschwerpunkt Sehen1
Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
Sonstige / freie Träger4
Insgesamt22
  1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
A.-Diesterweg-Schule239
Schule Engelsdorf110
Schule zur Lernförderung „Fritz-Gietzelt“202
Comeniusschule259
J.-H.-Pestalozzi-Schule207
Ernst-Zinna-Schule136
Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Lindenhofschule90
Martin-Schule108
Kay-Espenhayn-Schule101
Schule Rosenweg112
Schule Thonberg
Haus Mahlmannstraße
8027
Schule Zweenfurther Straße70
Schloss Schönefeld (freier Träger)140
Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
Förderzentrum für Erziehungshilfe „Kurt-Biedermann-Schule“177
Wladimir-Filatow-Schule78
Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“319
Sacke Klinikschule 
Albert-Schweitzer-Schule208
Samuel-Heinicke-Schule200
Wolfgang-Mutzek-Schule84
Gesamtsumme2.997
  1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

SJ 2024/2025
 
Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
für Fahrdienst
Hin- und Rückfahrt945940
Hin- oder Rückfahrt11252
  1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
LPG Logistik GmbH1710191120382240
H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
Malteser Hilfsdienst8911212910405015
Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
Robert Harsleben666
ProLine12510
Taxibetrieb U.Lehmann52226
Fahrdienst D. Schmidt131516
  271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
  1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

  1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

  1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

Wir fragen an:

1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).