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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Stadträte und Stadträtinnen, werte Gäste,

Ute Köhler-Siegel

wir haben heute vor der Ratsversammlung wieder erlebt, wie wichtig den Menschen in dieser Stadt die gute Betreuung ihrer Kinder ist.

Heute geht es um das Thema Schulsozialarbeit, das ist auch ein Herzensthema meiner Fraktion. Schon oft stand ich hier an diesem Rednerpult und habe darüber gesprochen. Darüber, wie wichtig ein Ansprechpartner in der Schule ist, der eben nicht als Lehrkraft dort arbeitet, darüber, welch hervorragend Arbeit die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen vor Ort leisten.

Kurz nach den Sommerferien stand das Themas Schulsozialarbeit im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts schon einmal zur Debatte. Einige Fraktionen haben dem Kämmerer und dem OBM nachdrücklich verdeutlicht, dass eine Kürzung in diesem Bereich nicht infrage kommt.

Nun steht das Thema wieder auf der Tagesordnung, es ist also verständlich, dass die betroffenen Schulen und Träger voller Sorge sind.

Wieder sind die Gemüter erregt, was auch an der Kommunikation des Dezernates VII nach außen liegt. Kurz vor den Herbstferien erreichte die Schulen ein Brief der Verwaltung, der mehr Verwirrung und vor allem Unsicherheiten stiftete als eine klare Erläuterung. Bei drohenden Veränderungen ist es verständlich, dass die Betroffenen sehr sensibel reagieren. Umso klarer muss die Verwaltung nach außen kommunizieren. Das muss deutlich besser werden!

In der Vorlage der Verwaltung geht es aber nicht in erster Linie um Einsparungen, es geht um eine Neuausrichtung der Verteilung. Der Freistaat Sachsen hat im letzten Jahr die Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit verändert. Damit erhält die Stadt nun weniger Geld als vorher, dass sie nun ausgleichen muss.

Mit der Vorlage nutzt die Stadt nun auch gleich die Möglichkeit Überarbeitung der Indexformel, die es seit 2017 gibt.

Der Ansatz war bisher, die vorhandenen Stellen auf die Schulen mit den allergrößten Problemen zu konzentrieren. Daher gab es an diesen Schulen oft 2 Schulsozialarbeiterstellen.

Der Ansatz in der heute vorliegenden Vorlage ist nun ein anderer: Die vorhandenen Stellen sollen auf mehr Schulen verteilt werden. Nun können maximal 1,5 VZÄ an eine Schule vergeben werden. Dafür erhalten mehr Schulen Schulsozialarbeit. Davon profitieren vor allem Gymnasien.

In meiner Fraktion haben wir sehr lange über diesen Ansatz diskutiert. Wir teilen mehrheitlich den Grundsatz, die Stellen für Sozialarbeit auf mehr Schulen zu verteilen. Damit haben mehr Schülerinnen und Schüler einen Ansprechpartner. Wir finden es auch richtig, dass es an Gymnasien Schulsozialarbeit gibt. Immerhin lernen über die Hälfte der Jugendlichen ab der 5. Klasse an dieser Schulart. Auch dort gibt es vielfältige Problemlagen. Die Gymnasien erhalten auch nur dann Schulsozialarbeit, wenn der Indexwert über Null liegt.

Meine Fraktion ergänzt die Vorlage der Verwaltung mit zwei Änderungsanträgen.

Zukünftig sollen bei einer Überarbeitung der Indexberechnung Vertreter:innen aller Schularten, der Kreiselternrat und der Stadtschülerrat angehört werden.

Außerdem braucht Schulsozialarbeit Kontinuität. Wenn einmal eine Stelle an einer Schule eingerichtet wurde, soll diese für mindestens 3 Jahr bestehen bleiben.

Verehrte Stadträtinnen und Stadträte, wir sollen also heute entscheiden, wie wir das viel zu kleine Tischtuch so über den Tisch zerren, dass irgendwie die gröbsten Probleme gelöst werden können. Mal wieder muss die Kommune die Problemlagen ausbaden, die uns der Freistaat so hinterlässt. Die mangelhafte Ausstattung mit Lehrkräften, gefolgt von den kleineren Einschnitten mit der neuen Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit, der kompletten Einstellung der Schulbauförderung und der unzureichenden Finanzierung der Kommunen.

Schulsozialarbeit gehört fest verankert an jede Schule und so muss das auch im Schulgesetz stehen! Nur dann werden wir es schaffen, dass wir für unsere Kinder vernünftige Rahmenbedingungen an den Bildungseinrichtungen schaffen können.

Die SPD- Fraktion wird sich weiter auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Schulsozialarbeit an allen Schulen selbstverständlich ist.

Die Schulsozialarbeit in Leipzig steht auf dem Prüfstand. Das hat an vielen Schulen Angst und Verunsicherung ausgelöst. Zur geplanten Reform, den Auswirkungen und Zielen erläutert der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Frank Franke:

„Es war und bleibt das Ziel der Leipziger SPD-Fraktion: Schulsozialarbeit gehört an jede Schule! Das Schulamt hat mit dem neuen Steuerungskonzept eine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen vorgeschlagen, die an bis zu sieben zusätzlichen Standorten Schulsozialarbeit ermöglichen würde. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir grundsätzlich begrüßen.“

Frank Franke

Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Köhler-Siegel, ergänzt dazu: „Insbesondere Gymnasien wurden lange Zeit zu wenig berücksichtigt und erhalten nun mehr Schulsozialarbeit. Über die Hälfte der Jugendlichen ab der 5. Klasse lernen an dieser Schulart. Auch an Gymnasien gibt es soziale Herausforderungen und zunehmend mehr psychische Belastungen.“

Doch es gibt auch Kritik: „Schulsozialarbeit wird mit Fördermitteln des Freistaats Sachsen und Eigenmitteln der Stadt Leipzig finanziert. Da die Mittel nicht steigen, kommt es durch die neuen Vergabekriterien zu Änderungen. Die Umverteilung führt vor Ort zu einigen Lücken. Das trifft insbesondere die zweiten Stellen an manchen Oberschulen, was wir nicht gutheißen können. Oft ist in sozialen Brennpunkten die Arbeit im Tandem enorm wichtig und es schmerzt sehr, wenn etablierte Strukturen nun wieder zurückgefahren werden.“, so Franke weiter.

Abschließend hält Köhler-Siegel fest: „Langfristig muss die Finanzierung von Schulsozialarbeit so ausgestattet sein, dass wir Standorte nicht gegeneinander aufrechnen, sondern alle nach ihren Bedarfen mit Schulsozialarbeiterinnen und –arbeitern versorgen können. Schulsozialarbeit muss für alle Schularten verpflichtend im Schulgesetz festgeschrieben werden.

Ute Köhler-Siegel

P.S.: Auch die Pressemeldung des Kreiselternrates und des Stadtschülerrates sei zur Erläuterung sehr empfohlen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen: 

1. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle städtischen Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

2. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle Kindertagesstätten eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

3. in welchem Umfang personelle Springerpools für alle Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft eingerichtet werden können.

 Immer wieder kommt es in Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Betreuungsangeboten zu personell bedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten oder schlimmstenfalls zu tageweisen Schließungen. Ebenso muss in genügend Einrichtungen eine gute pädagogische Versorgung gewährleistet werden, auch wenn mehrere Mitarbeiter/-innen kurzfristig – also erst am Morgen oder während des Arbeitstages – krankheitsbedingt ausfallen.

Das geht auf Kosten des Personals, das in den Einrichtungen arbeitsfähig ist und mitunter einen Betreuungsschlüssel gewährleisten muss, in dem für Kinder und pädagogisches Personal ein pädagogisch wertvolles Arbeitsklima schwer umzusetzen ist.

Auch Eltern kommen zu Recht an ihre Grenzen, wenn sie kurzfristige Schließungen der Betreuungsangebote kompensieren müssen.

Zudem stehen laut aktuellem Tarifvertrag allen pädagogischen Fachkräften in Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten seit 2022 je zwei Regenerationstage und zwei Umwandlungstage pro VzÄ zur Verfügung.

Dieses Angebot muss die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin auch für ihre Angestellten der städtischen Einrichtungen gewährleisten. 

Die hier genannten hauptsächlichen Ursachen (kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle oder Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder Ausfälle durch Regenerations- oder Umwandlungstage) dürfen nicht länger zu Lasten aller Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder – gehen. Die Verwaltung muss deshalb ausreichend große Springerpools für:

– städtische Krippen und Kindergärten

– städtische Horte und Betreuungsangebote

zur Verfügung stellen.

Ebenso muss geprüft werden, wie Krippen, Kindergärten und Horte in freier Trägerschaft von eigenen Springerpools profitieren können.

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen,

  1. ob der Bereich der Elsbethstraße zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule (Hausnummer 1a) und der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig (Hausnummer 2), beginnend an der Sassstraße bis zu den Hausnummern 3 und 6 abgepollert und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet werden kann. Dieser Bereich soll zukünftig ausschließlich von Mitgliedern beider Schulen genutzt werden können.
  2.  welche alternative Weg- und Straßenführung für Fußgänger, Rad- und Autoverkehr über die Sassstraße, Cöthner Straße und Reginenstraße umsetzbar ist.
  3.  welche Potentiale eine Freiflächenerweiterung wie unter BP 1 für zusätzliche Begrünung und eine Erweiterung/Neubau der Mensa der Friedrich-Schiller-Schule ergeben würde. 

 Die Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, hat aufgrund permanenter Überbelegung seit Jahren ein erhebliches Platzproblem. Die Schule ist eigentlich auf eine 3,25-zügige Auslastung ausgelegt, wurde aber in den vergangenen Schuljahren 4-zügig ausgelastet. Für die über 800 Schülerinnen und Schüler sind Mensa und Turnhalle viel zu klein. Um das Platzproblem zeitnah zu mildern, müssen die oben genannten Möglichkeiten geprüft werden. 

Der Bereich der Sassstraße, der hier zur Abpollerung vorgeschlagen wird, liegt zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule und dem Friedrich-Schiller-Gymnasium und ist aufgrund der parallel verlaufenden Georg-Schuhmann-Straße weniger von Auto-, Rad- und Fußverkehr frequentiert.

Wann eine Sanierung des Gymnasiums erfolgt, ist nicht sicher. In der Schulbaustrategie wurde der Sanierungsbeginn kontinuierlich nach hinten geschoben. Stand jetzt soll sie frühestens 2038 beginnen. Der akute Platzmangel muss aber zeitnah entzerrt werden, damit die Schülerinnen und Schüler gut im Friedrich-Schiller-Gymnasium lernen können. 

Münzen und Geldscheine, Euro, Finanzen, Haushalt

A

  1.          Was antwortete die Stadt auf die o.g. Presseanfrage von Radio Leipzig?

Seitens der Stadt Leipzig wurde die Anfrage von Radio Leipzig wie folgt beantwortet:

Wie Ihnen schon Herr Arndt vom LaSuB mitgeteilt hatte, sind wir als Schulträger für die sächliche Ausstattung der öffentlichen Schule zuständig. Das Amt für Schule hat dazu folgende Informationen:

Die genannten Probleme können wir nicht bestätigen. Eine Kürzung des Schulbudgets auf Grund der Haushaltslage hat nicht stattgefunden. Wir als Schulträger stellen den Schulleitern gemäß Sächsischem Schulgesetz die Mittel in Form einer Pauschale je Schüler zur Verfügung. Für den Einsatz der Mittel ist der Schulleiter selbst verantwortlich. Die Lernmittelpauschale wurde je Schulart (Grundschule 65 €, Oberschule 75 € und Gymnasien 75 € bzw. 85 € für die Klassenstufen 11-12 je Schüler) vom Stadtrat festgelegt und wird von uns als Schulträger in voller Höhe im Schulbudget ausgereicht.

Wir versuchen immer auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Die Schule Wiederitzsch beispielsweise hat bereits zusätzliche Mittel für den Erwerb von Schulbüchern erhalten, da die Schulleitung mit uns in Kontakt getreten ist. Für die beiden benannten Schulen (35. Schule sowie Schule Wiederitzsch) sind bisher die Mittel noch nicht ausgereizt und es ist noch Budget vorhanden.“

  1.          Wie wird die jährlich gezahlte Pauschale berechnet?

Die Stadt Leipzig als Schulträger stellt den Schulen gemäß Sächsischem Schulgesetz die Mittel in Form einer Pauschale je Schüler/-in zur Verfügung. Die Lernmittelpauschale wurde je Schulart vom Stadtrat festgelegt und in voller Höhe im Schulbudget ausgereicht. Eine jährliche Berechnung der Pauschale gibt es nicht. Das zur Verfügung stehende Budget pro Schule wird jährlich anhand von Schülerzahlen berechnet.

  1.          Welches Budget wurde 2023 für das Schuljahr 2023/2024 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für 2023 wurde den Schulen ein Budget i.H.v. 4,41 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

  1.          Wie wurden die Mittel in 2023/2024 von den Schulen ausgeschöpft?

Für das Jahr 2023 wurde das Budget zu 86,12 % ausgelastet. Eine Auflistung mit Budget und Auslastung jeder Schule wurde mit Beantwortung zu VII-EF-10731-AW-01 zur Verfügung gestellt.

  1.          Welches Budget wurde 2024 für das Schuljahr 2024/2025 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für das Jahr 2024 wurde den Schulen ein Budget i.H.v. 4,63 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

  1.          Wie wurden die Mittel in 2024/2025 von den Schulen ausgeschöpft?

Für das Jahr 2024 wurde das Budget zu 85,96 % ausgelastet.

  1.          Welches Budget wurde 2025 für das Schuljahr 2025/2026 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für das Jahr 2025 steht den Schulen ein Budget i.H.v. 4,72 Mio. EUR zur Verfügung. Unabhängig vom Schulbudget, welches die Stadt Leipzig als Schulträger bereitstellt, reicht auch der Freistaat Mittel an die Schulen aus. Seitens des Freistaates Sachsen wurde das bisherige Global- und Flexbudget für die Schulen gekürzt und zusammengelegt. Das neue Budget wird nun ebenso wie das des Schulträgers unter dem Namen „Schulbudget“ geführt. Möglicherweise erklärt sich dadurch die Annahme, dass das Budget des Schulträgers für die Schulen reduziert wurde.

  1. Ab wann sollen die konkreten Planungen für die Sanierung der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, beginnen?

Die Sanierung des Gebäudes der Friedrich-Schiller-Schule ist in der aktuellen Schulbaustrategie mit einem Planungsbeginn in 2032 und einem Baubeginn in 2035 vorgesehen. Hierfür ist ein Auslagerungsobjekt notwendig, wofür bislang die geplante Auslagerungsschule in der Witzlebenstraße vorgesehen war. Die Errichtung dieser Auslagerungsschule wurde zwischenzeitlich verworfen, sodass ein neues Auslagerungsobjekt gefunden werden muss. Die Überlegungen hierzu laufen. Das Amt für Schule informiert alle Beteiligten, sobald konkrete Entscheidungen anstehen bzw. getroffen werden.

  1. Wann soll die Sanierung der Friedrich-Schiller-Schule beginnen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wohin wird die Schule dann ausgelagert?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche baulichen Maßnahmen werden bis dahin ergriffen, um die größten Mängel zu mindern?
  2. Schallschutz
  3. Sicherheitssystem (hier vor allem im Türeingangsbereich)
  4. Wartung der Toiletten

Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage werden zum derzeitigen Stand ausschließlich sicherheitsrelevante sowie betriebsrelevante Maßnahmen in den Schulgebäuden durchgeführt. Diesbezüglich werden vorübergehend keine weiteren baulichen Maßnahmen realisiert werden können, um die finanziell vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen.

  1. Die fehlenden Raumkapazitäten (Mensa, zu wenige Klassenräume für die Anzahl der SuS) aufgrund der Überbelegung sind derzeit nicht zu kompensieren. Mit welcher Zügigkeit soll das Schiller-Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/27 weiterhin verbindlich belegt werden?

Die Friedrich-Schiller-Schule hat eine Richtkapazität von 3,25 Zügen und führt im Schuljahr 2025/26 in Summe 32 Klassen, das entspricht einer 4-zügigen Belegung.

Das Ziel in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule ist es, die Überbelegung der Schule schuljahresweise abzubauen, indem die Zahl der zukünftigen Eingangsklassen der Regelzügigkeit entspricht. Im Schuljahr 2025/26 wurden an der Schule daher erstmals nur drei fünfte Klassen aufgenommen. Sofern dieses Vorgehen fortgesetzt werden kann, wird sich die Belegung der Schule von derzeit 32 Klassen bis zum Schuljahr 2031/32 auf 25 Klassen reduzieren. Dies sollte schrittweise zu einer Entspannung der Raumsituation führen und Freiräume z. B. für die Schulspeisung schaffen.

  1. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Wiedernutzung der aktuell gesperrten Flächen des dringend benötigten Sportplatzes in der Sassstraße zu rechnen?

Die Friedrich-Schiller-Schule nutzt für den Sportunterricht im Freien die Sportplatzanlage Sassstraße. Dies ist eine öffentliche Sportplatzanlage und befindet sich in Bewirtschaftung des Amtes für Sport. Die Weitsprunganlage und die Rundlaufbahn sind derzeit gesperrt, während Basketballanlage, Kugelstoßanlage, Kleinspielfeld und Calisthenics-Anlage zur Nutzung zur Verfügung stehen. Unter günstigen Rahmenbedingungen ist eine Instandsetzung bis zum Jahresende vorgesehen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern der Schulen schnellstmöglich wieder sicheren Sportunterricht vor Ort zu ermöglichen und den Platz darüber hinaus auch künftig als verlässlichen, unfallfreien Bewegungsraum für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen.

  1. Welche derzeitigen Planungen gibt es, um den dringend benötigten Turnhallenkapazitäten der Friedrich-Schiller-Schule zukünftig Rechnung zu tragen (unabhängig von der gemeinsamen Nutzung der Sporthallen der Geschwister-Scholl-Grundschule und der Erich-Kästner-Grundschule)?

Langfristig wird im Rahmen der geplanten Komplexmodernisierung die Friedrich-Schiller-Schule eine neue Sporthalle erhalten. Die Umsetzung dieses Projekts erfolgt, sobald die finanziellen und planungstechnischen Voraussetzungen gegeben sind.

Mit dem Schulentwicklungsplan wird das Schulangebot im gesamten Stadtgebiet geplant. Als Grundlage dafür dienen verschiedene Bevölkerungsprognosen. Stand jetzt sind fast alle Leipziger Schulen überfüllt. Dazu Stadträtin Ute Köhler-Siegel:

„Um allen Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zu garantieren, werden in Grundschulen Horträume doppelt genutzt. An den weiterführenden Schulen wird enger zusammengerückt. Die im Schulgesetz festgelegte Klassenstärke von 28 Kindern oder Jugendlichen wird viel zu häufig überschritten.  Das muss dringend geändert werden.“

Ein Problem: Weil Klassen zu voll sind, können Jugendliche nicht vom Gymnasium auf die Oberschule wechseln. Oder junge Menschen können nach dem Hauptschulabschluss den Realschulabschluss nicht an ihrer bisherigen Schule erwerben, weil dort die 10. Klasse bereits voll ist. Die SPD-Fraktion fordert: Hier muss der Schulentwicklungsplan Kapazitäten dringend besser planen.

Es geht aber auch um die Qualität der Schullandschaft. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass alle Schulräume multifunktional geplant und ausgestattet werden.

Ute Köhler-Siegel

Sportflächen, Schwimmflächen und Radverkehrsübungsplätze sollen einzelnen Schulen zugeordnet werden, um ein flächendeckendes, stadtweites Angebot festzuschreiben. Zudem müssen die Themen Integration und Inklusion weiter gut begleitet werden.

„Mit unseren Änderungsanträgen fokussieren wir einige Schwachstellen des Schulentwicklungsplanes und zeigen Änderungsmöglichkeiten auf. Wir fordern für alle Schüler:innen, egal welche Schule sie besuchen, eine hochwertige Bildung und Schulen, in denen sie sich wohl fühlen.“

Den Änderungsanträgen der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich zugestimmt. Lediglich der Wechsel von Gymnasien an Oberschulen bleibt ein Problem, denn dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.